03.04.2021, 10:28
(02.04.2021, 15:10)Gast schrieb:(02.04.2021, 15:01)allround schrieb:(02.04.2021, 14:53)Gast schrieb:(02.04.2021, 14:13)allround schrieb: Ich bin auf jeden Fall erstmal gespannt was jetzt in der nächsten Klausur drankommt.
Besonders welchen abgefahrenen Schriftsatz der 1000 aus dem Kaiserskript drankommen wird... nervig alles.
Anwaltsklausur ist doch easy. Donnerstag Zwangsvollstreckung wird heftig
Das sowieso... Ich kann mir nur diese 1000 Schriftsatzalternativen nicht merken, wenn es so ist wie im Skript. In den Probeklausuren kam immer nur "Schreiben an Mandanten" oder "Anträge formulieren", mehr nicht...
Uns wurde gesagt, dass der praktische Teil eh nicht wirklich ins Gewicht fällt (was sich mit meinen Feststellungen aus meinem Erstversuch deckt. Zu den praktischen Teilen stand nirgends etwas, weder war etwas in der Klausur selbst am Rand noch stand im Votum etwas dazu.). Insofern kann ich nur sagen, dass es (solange man irgendetwas schreibt) schon irgendwie passen wird (selbst in der StA-Klausur war der praktische Entwurf scheinbar ziemlich egal). Deswegen geht man also nicht unter. Habe mir die Millionen Entwürfe im Kaiserskript auch nie merken können.
Das würde ich so nicht sagen. Ich kenne 2 Voten aus September, in denen Anwälte als Erstkorrektoren einen "dünnen" praktischen Teil als Anlass für eine massive Abwertung ins Feld geführt haben.
Nach dem Motto "ein kaum brauchbarer praktischer Teil erfüllt nicht die Anforderungen einer praxisgerechten Lösung"
03.04.2021, 10:44
(03.04.2021, 10:28)Gast schrieb:(02.04.2021, 15:10)Gast schrieb:(02.04.2021, 15:01)allround schrieb:(02.04.2021, 14:53)Gast schrieb:(02.04.2021, 14:13)allround schrieb: Ich bin auf jeden Fall erstmal gespannt was jetzt in der nächsten Klausur drankommt.
Besonders welchen abgefahrenen Schriftsatz der 1000 aus dem Kaiserskript drankommen wird... nervig alles.
Anwaltsklausur ist doch easy. Donnerstag Zwangsvollstreckung wird heftig
Das sowieso... Ich kann mir nur diese 1000 Schriftsatzalternativen nicht merken, wenn es so ist wie im Skript. In den Probeklausuren kam immer nur "Schreiben an Mandanten" oder "Anträge formulieren", mehr nicht...
Uns wurde gesagt, dass der praktische Teil eh nicht wirklich ins Gewicht fällt (was sich mit meinen Feststellungen aus meinem Erstversuch deckt. Zu den praktischen Teilen stand nirgends etwas, weder war etwas in der Klausur selbst am Rand noch stand im Votum etwas dazu.). Insofern kann ich nur sagen, dass es (solange man irgendetwas schreibt) schon irgendwie passen wird (selbst in der StA-Klausur war der praktische Entwurf scheinbar ziemlich egal). Deswegen geht man also nicht unter. Habe mir die Millionen Entwürfe im Kaiserskript auch nie merken können.
Das würde ich so nicht sagen. Ich kenne 2 Voten aus September, in denen Anwälte als Erstkorrektoren einen "dünnen" praktischen Teil als Anlass für eine massive Abwertung ins Feld geführt haben.
Nach dem Motto "ein kaum brauchbarer praktischer Teil erfüllt nicht die Anforderungen einer praxisgerechten Lösung"
Und wie es so ist und die Absurdität unseres Prüfsystems wiedergibt: Wenn du den falschen Korrektor erwischt, bist du gearscht. Danke!
03.04.2021, 10:48
(03.04.2021, 10:28)Gast schrieb:(02.04.2021, 15:10)Gast schrieb:(02.04.2021, 15:01)allround schrieb:(02.04.2021, 14:53)Gast schrieb:(02.04.2021, 14:13)allround schrieb: Ich bin auf jeden Fall erstmal gespannt was jetzt in der nächsten Klausur drankommt.
Besonders welchen abgefahrenen Schriftsatz der 1000 aus dem Kaiserskript drankommen wird... nervig alles.
Anwaltsklausur ist doch easy. Donnerstag Zwangsvollstreckung wird heftig
Das sowieso... Ich kann mir nur diese 1000 Schriftsatzalternativen nicht merken, wenn es so ist wie im Skript. In den Probeklausuren kam immer nur "Schreiben an Mandanten" oder "Anträge formulieren", mehr nicht...
Uns wurde gesagt, dass der praktische Teil eh nicht wirklich ins Gewicht fällt (was sich mit meinen Feststellungen aus meinem Erstversuch deckt. Zu den praktischen Teilen stand nirgends etwas, weder war etwas in der Klausur selbst am Rand noch stand im Votum etwas dazu.). Insofern kann ich nur sagen, dass es (solange man irgendetwas schreibt) schon irgendwie passen wird (selbst in der StA-Klausur war der praktische Entwurf scheinbar ziemlich egal). Deswegen geht man also nicht unter. Habe mir die Millionen Entwürfe im Kaiserskript auch nie merken können.
Das würde ich so nicht sagen. Ich kenne 2 Voten aus September, in denen Anwälte als Erstkorrektoren einen "dünnen" praktischen Teil als Anlass für eine massive Abwertung ins Feld geführt haben.
Nach dem Motto "ein kaum brauchbarer praktischer Teil erfüllt nicht die Anforderungen einer praxisgerechten Lösung"
Was in NRW dank der Verweismöglichkeit kaum passieren kann bzw. sollte.
03.04.2021, 13:54
(03.04.2021, 10:48)Gast schrieb:(03.04.2021, 10:28)Gast schrieb:(02.04.2021, 15:10)Gast schrieb:(02.04.2021, 15:01)allround schrieb:(02.04.2021, 14:53)Gast schrieb: Anwaltsklausur ist doch easy. Donnerstag Zwangsvollstreckung wird heftig
Das sowieso... Ich kann mir nur diese 1000 Schriftsatzalternativen nicht merken, wenn es so ist wie im Skript. In den Probeklausuren kam immer nur "Schreiben an Mandanten" oder "Anträge formulieren", mehr nicht...
Uns wurde gesagt, dass der praktische Teil eh nicht wirklich ins Gewicht fällt (was sich mit meinen Feststellungen aus meinem Erstversuch deckt. Zu den praktischen Teilen stand nirgends etwas, weder war etwas in der Klausur selbst am Rand noch stand im Votum etwas dazu.). Insofern kann ich nur sagen, dass es (solange man irgendetwas schreibt) schon irgendwie passen wird (selbst in der StA-Klausur war der praktische Entwurf scheinbar ziemlich egal). Deswegen geht man also nicht unter. Habe mir die Millionen Entwürfe im Kaiserskript auch nie merken können.
Das würde ich so nicht sagen. Ich kenne 2 Voten aus September, in denen Anwälte als Erstkorrektoren einen "dünnen" praktischen Teil als Anlass für eine massive Abwertung ins Feld geführt haben.
Nach dem Motto "ein kaum brauchbarer praktischer Teil erfüllt nicht die Anforderungen einer praxisgerechten Lösung"
Was in NRW dank der Verweismöglichkeit kaum passieren kann bzw. sollte.
Stimmt nicht. Es gibt Korrektoren in NRW, die die Verweismöglichkeit sehr eng sehen. Die wollen Seiten mit Absatzzahlen. Mach das mal in 5 Stunden. Diese Leute hatten übrigens Kurzvorträge als Examensklausuren.
03.04.2021, 14:31
Wie habt ihr das in der Klausur mit der Beweislast gesehen hinsichtlich der Anfechtung etc.? Das war ich irgendwie verwirrt.
03.04.2021, 14:51
Mal was anderes. Rein hypothetisch: Wenn eure Corona-App anzeigen würde, dass ihr euch testen lassen solltet, was würdet ihr tun?
03.04.2021, 15:00
03.04.2021, 15:06
03.04.2021, 15:26
(03.04.2021, 15:00)allround schrieb:(03.04.2021, 14:51)Gast schrieb: Mal was anderes. Rein hypothetisch: Wenn eure Corona-App anzeigen würde, dass ihr euch testen lassen solltet, was würdet ihr tun?
Mich testen lassen.
Mal ganz hypothetisch: testen lassen und solange ich kein sicheres negatives Ergebnis habe in Quarantäne gehen und vor allem bitte nicht zur nächsten Klausur erscheinen. So hypothetisch hat wahrscheinlich niemand Lust auf eine hypothetische Infektion.
03.04.2021, 15:26
(03.04.2021, 15:00)allround schrieb:(03.04.2021, 14:51)Gast schrieb: Mal was anderes. Rein hypothetisch: Wenn eure Corona-App anzeigen würde, dass ihr euch testen lassen solltet, was würdet ihr tun?
Mich testen lassen.
WTF? Testen lassen und ggf. im Herbst nochmal schreiben. Du könntest alle anstecken mit heftigen Folgen.