11.01.2021, 19:52
Gibt es denn keinen, der schon im 1. HA versuchten Totschlag geprüft hat? Immerhin war hier abzugrenzen zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (bekannte Raserfälle). War hier abzulehnen, aber habe da relativ viel geschrieben. Auch war 315c zwingend zumindest zu prüfen, da gab es so viele Anhaltspunkte im SV, insbesondere für Abs. 2 d) und e). 315d I Nr. 3 habe ich auch bejaht, mit der fahrlässigen Folge aus Abs. 5.
11.01.2021, 19:58
(11.01.2021, 19:52)ExamenHessen schrieb: Gibt es denn keinen, der schon im 1. HA versuchten Totschlag geprüft hat? Immerhin war hier abzugrenzen zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (bekannte Raserfälle). War hier abzulehnen, aber habe da relativ viel geschrieben. Auch war 315c zwingend zumindest zu prüfen, da gab es so viele Anhaltspunkte im SV, insbesondere für Abs. 2 d) und e). 315d I Nr. 3 habe ich auch bejaht, mit der fahrlässigen Folge aus Abs. 5.
Habe es angeprüft aber mangels Vorsatz abgelehnt
11.01.2021, 20:00
(11.01.2021, 19:52)ExamenHessen schrieb: Gibt es denn keinen, der schon im 1. HA versuchten Totschlag geprüft hat? Immerhin war hier abzugrenzen zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (bekannte Raserfälle). War hier abzulehnen, aber habe da relativ viel geschrieben. Auch war 315c zwingend zumindest zu prüfen, da gab es so viele Anhaltspunkte im SV, insbesondere für Abs. 2 d) und e). 315d I Nr. 3 habe ich auch bejaht, mit der fahrlässigen Folge aus Abs. 5.
Hab ich erst überlegt. Fand den Vorsatz dann aber doch eher abwegig.
Hab aber 226 geprüft. Also "geistige Krankheit" oder so weil Schädel-Hirn-Trauma und kein Erinnerungsvermögen mehr ...
11.01.2021, 20:03
(11.01.2021, 20:00)Gast schrieb:(11.01.2021, 19:52)ExamenHessen schrieb: Gibt es denn keinen, der schon im 1. HA versuchten Totschlag geprüft hat? Immerhin war hier abzugrenzen zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (bekannte Raserfälle). War hier abzulehnen, aber habe da relativ viel geschrieben. Auch war 315c zwingend zumindest zu prüfen, da gab es so viele Anhaltspunkte im SV, insbesondere für Abs. 2 d) und e). 315d I Nr. 3 habe ich auch bejaht, mit der fahrlässigen Folge aus Abs. 5.
Hab ich erst überlegt. Fand den Vorsatz dann aber doch eher abwegig.
Hab aber 226 geprüft. Also "geistige Krankheit" oder so weil Schädel-Hirn-Trauma und kein Erinnerungsvermögen mehr ...
226 war doch laut bearbeitervermerk ausgeschlossen (zumindest in hessen)
11.01.2021, 20:06
Meint ihr, morgen kommt Urteil, weil wir in Z2 schon eine Revision geprüft haben? Ich hatte gerade diesen Gedanken und er gefällt mir gar nicht, weil ich da auf Lücke gesetzt habe...
11.01.2021, 20:09
(11.01.2021, 19:52)ExamenHessen schrieb: Gibt es denn keinen, der schon im 1. HA versuchten Totschlag geprüft hat? Immerhin war hier abzugrenzen zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (bekannte Raserfälle). War hier abzulehnen, aber habe da relativ viel geschrieben. Auch war 315c zwingend zumindest zu prüfen, da gab es so viele Anhaltspunkte im SV, insbesondere für Abs. 2 d) und e). 315d I Nr. 3 habe ich auch bejaht, mit der fahrlässigen Folge aus Abs. 5.212 hab ich im ersten kurz angeprüft, aber das war abwegig. Drei Sätze. Kein Vorsatz und auch erkennbar nicht der Schwerpunkt mMn. 315c II lit. d und 2 auf jeden Fall, auch viel zu geschrieben. 315d I Nr. 3 kurz angeprüft, aber schon Tatbestand verneint, weil nicht schnell genug (2x erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist wohl Minimum).
11.01.2021, 20:09
11.01.2021, 20:10
(11.01.2021, 20:03)Gast schrieb:(11.01.2021, 20:00)Gast schrieb:(11.01.2021, 19:52)ExamenHessen schrieb: Gibt es denn keinen, der schon im 1. HA versuchten Totschlag geprüft hat? Immerhin war hier abzugrenzen zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (bekannte Raserfälle). War hier abzulehnen, aber habe da relativ viel geschrieben. Auch war 315c zwingend zumindest zu prüfen, da gab es so viele Anhaltspunkte im SV, insbesondere für Abs. 2 d) und e). 315d I Nr. 3 habe ich auch bejaht, mit der fahrlässigen Folge aus Abs. 5.
Hab ich erst überlegt. Fand den Vorsatz dann aber doch eher abwegig.
Hab aber 226 geprüft. Also "geistige Krankheit" oder so weil Schädel-Hirn-Trauma und kein Erinnerungsvermögen mehr ...
226 war doch laut bearbeitervermerk ausgeschlossen (zumindest in hessen)
Ich meine in NRW war er nicht ausgeschlossen.
11.01.2021, 20:11
(11.01.2021, 20:03)Gast schrieb:In NRW nicht, aber wie kam man da hin? Dafür musste man doch KV-Vorsatz annehmen und das dürfte schwer darzustellen gewesen sein...(11.01.2021, 20:00)Gast schrieb:(11.01.2021, 19:52)ExamenHessen schrieb: Gibt es denn keinen, der schon im 1. HA versuchten Totschlag geprüft hat? Immerhin war hier abzugrenzen zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (bekannte Raserfälle). War hier abzulehnen, aber habe da relativ viel geschrieben. Auch war 315c zwingend zumindest zu prüfen, da gab es so viele Anhaltspunkte im SV, insbesondere für Abs. 2 d) und e). 315d I Nr. 3 habe ich auch bejaht, mit der fahrlässigen Folge aus Abs. 5.
Hab ich erst überlegt. Fand den Vorsatz dann aber doch eher abwegig.
Hab aber 226 geprüft. Also "geistige Krankheit" oder so weil Schädel-Hirn-Trauma und kein Erinnerungsvermögen mehr ...
226 war doch laut bearbeitervermerk ausgeschlossen (zumindest in hessen)
11.01.2021, 21:07
(11.01.2021, 20:03)Gast schrieb:(11.01.2021, 20:00)Gast schrieb:(11.01.2021, 19:52)ExamenHessen schrieb: Gibt es denn keinen, der schon im 1. HA versuchten Totschlag geprüft hat? Immerhin war hier abzugrenzen zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (bekannte Raserfälle). War hier abzulehnen, aber habe da relativ viel geschrieben. Auch war 315c zwingend zumindest zu prüfen, da gab es so viele Anhaltspunkte im SV, insbesondere für Abs. 2 d) und e). 315d I Nr. 3 habe ich auch bejaht, mit der fahrlässigen Folge aus Abs. 5.
Hab ich erst überlegt. Fand den Vorsatz dann aber doch eher abwegig.
Hab aber 226 geprüft. Also "geistige Krankheit" oder so weil Schädel-Hirn-Trauma und kein Erinnerungsvermögen mehr ...
226 war doch laut bearbeitervermerk ausgeschlossen (zumindest in hessen)
er hat sich doch nur an den unfall nicht erinnert. für 226 braucht es wesentlich mehr
warum nehmen einige 315b oder c an?
das zu schnelle fahren ist weder sonst ein ein griff nach 315b I Nr. 3 und für das grob verkehrswidrig oder die eigensucht reichen 30 km/h zu viel und mittig fahren nachts um 3 uhr (da ist auch in hannover nichts los) wohl nicht - hab 315c nichtmal geprüft, so abwegig war der für mich - aber ok