07.01.2021, 19:38
Nrw:
Also der Tatbestand war echt lang und prozessual war es zwar nicht schwierig, aber man musste viel schreiben.
Deshalb war in der Begründetheit überhaupt nicht viel Zeit für vertiefte Ausführungen ? das war nicht möglich
Ging es nich jemandem so?
Also der Tatbestand war echt lang und prozessual war es zwar nicht schwierig, aber man musste viel schreiben.
Deshalb war in der Begründetheit überhaupt nicht viel Zeit für vertiefte Ausführungen ? das war nicht möglich
Ging es nich jemandem so?
07.01.2021, 19:41
(07.01.2021, 19:34)Gast schrieb:Nicht mal google kennt das Eilrubrum...(07.01.2021, 19:24)Gast schrieb:(07.01.2021, 19:15)Gast schrieb:(07.01.2021, 18:54)Gast schrieb:(07.01.2021, 18:51)Gast schrieb: Die Erde in Nds soll qualitativ vom allerfeinstenrmeisten sein
genau, mit schön viel Gülle übersättigt
Ich finde die Klausuren entsprechen überhaupt nicht den sonstigen Anforderungen. Die Anforderungen sind utopisch.
die erste klausur war gut mit palandt machbar. stand alles bei 823 drin - einzig das Eilrubrum musste man gelernt haben - wurde aber in der AG besprochen uns stand im Anders Gehle. Man gab uns extra den Tipp dir ungewöhnlicheren Aufbauten mal zu lernen...
Gestern und heute waren halt Exoten, doch grade da hat keiner nen echten Plan und man kann mit Grundlagenwissen was sammeln - mehr wird da auch nicht erwartet. Die Sachverhalte haben einiges an Schlagwörtern auch fallen gelassen - jedenfalls habeb einige der stärkeren Kollegen dasselve/ ähnlich gelöst wie ich, von daher war es wohl doch irgendwie machbar - können natürlich auch slle daneben liegen heute und dienstag.
Ich hab noch nie was von einem Eilrubrum gehört. Haben wir auch definitiv nicht in der AG gemacht.
Noch jemand, der ein normales Rubrum gemacht hat und einfach den Kläger statt der Klägerin reingeschrieben hat?
07.01.2021, 19:43
(07.01.2021, 19:41)Gast schrieb:(07.01.2021, 19:34)Gast schrieb:Nicht mal google kennt das Eilrubrum...(07.01.2021, 19:24)Gast schrieb:(07.01.2021, 19:15)Gast schrieb:(07.01.2021, 18:54)Gast schrieb: genau, mit schön viel Gülle übersättigt
Ich finde die Klausuren entsprechen überhaupt nicht den sonstigen Anforderungen. Die Anforderungen sind utopisch.
die erste klausur war gut mit palandt machbar. stand alles bei 823 drin - einzig das Eilrubrum musste man gelernt haben - wurde aber in der AG besprochen uns stand im Anders Gehle. Man gab uns extra den Tipp dir ungewöhnlicheren Aufbauten mal zu lernen...
Gestern und heute waren halt Exoten, doch grade da hat keiner nen echten Plan und man kann mit Grundlagenwissen was sammeln - mehr wird da auch nicht erwartet. Die Sachverhalte haben einiges an Schlagwörtern auch fallen gelassen - jedenfalls habeb einige der stärkeren Kollegen dasselve/ ähnlich gelöst wie ich, von daher war es wohl doch irgendwie machbar - können natürlich auch slle daneben liegen heute und dienstag.
Ich hab noch nie was von einem Eilrubrum gehört. Haben wir auch definitiv nicht in der AG gemacht.
Noch jemand, der ein normales Rubrum gemacht hat und einfach den Kläger statt der Klägerin reingeschrieben hat?
Ja bin auch nur auf irgendwas verwalrungsrechtliches gestoßen
Wie hätte man das denn machen sollen?
07.01.2021, 19:46
Ich kannte es auch nicht aber anscheinend wird die Kenntnis von denen vorausgesetzt. Hab jedoch nicht mit dem Anders/Gehle gelernt...Im Kaiser Skript ist es mir nicht begegnet oder ich habs übersehen.
07.01.2021, 19:47
Ist damit vielleicht ein einfaches Kurzrubrum gemeint?
07.01.2021, 19:51
07.01.2021, 19:56
Was mich insgesamt eher gestört hatte (in NRW), war, dass zwar inhaltlich in den Rep-Urteilen alles drin gestanden haben soll, aber die Thematiken im Palandt und im Sachverhalt nicht wirklich (argumentativ) angelegt waren. Kannte man das Urteil bzw. hatte man es noch tiefergehend im Kopf, wusste man es und konnte sonst nur grob das Problem erkennen.
Im Palandt stand häufig ("nur") das Ergebnis und die Argumente (zumindest die aus den BGH-Urteilen) standen so auch nicht im Sachverhalt. Die Abgrenzung von Paypal zu SEPA-Verfahren nach § 675x BGB war bspw. weder im Kommentar noch Sachverhalt so toll angelegt, wie es der BGH ausführt.
Zudem einzelne Sachverhaltsungenauigkeiten (in der Z2 bspw. wer überhaupt angefochten hat...).
Aber gut, das wird ja den Meisten so gegangen sein.
Im Palandt stand häufig ("nur") das Ergebnis und die Argumente (zumindest die aus den BGH-Urteilen) standen so auch nicht im Sachverhalt. Die Abgrenzung von Paypal zu SEPA-Verfahren nach § 675x BGB war bspw. weder im Kommentar noch Sachverhalt so toll angelegt, wie es der BGH ausführt.
Zudem einzelne Sachverhaltsungenauigkeiten (in der Z2 bspw. wer überhaupt angefochten hat...).
Aber gut, das wird ja den Meisten so gegangen sein.
07.01.2021, 20:01
Mit Eilrubrum ist wohl das Rubrum im einstweiligen Verfügungsverfahren nach mündlicher Verhandlung gemeint. Dann heisst der Antragssteller Verfüfungskläger und die Antragsgegenerin Verfügungsbeklagte. Zudem wird mit "In dem einstweiligen Verfügungsverfahren" statt In dem Rechtsstreit überschrieben
07.01.2021, 20:02
(07.01.2021, 20:01)Gast schrieb: Mit Eilrubrum ist wohl das Rubrum im einstweiligen Verfügungsverfahren nach mündlicher Verhandlung gemeint. Dann heisst der Antragssteller Verfüfungskläger und die Antragsgegenerin Verfügungsbeklagte. Zudem wird mit "In dem einstweiligen Verfügungsverfahren" statt In dem Rechtsstreit überschrieben
das hab ich gemeint
07.01.2021, 20:06
(07.01.2021, 20:02)Gast schrieb:(07.01.2021, 20:01)Gast schrieb: Mit Eilrubrum ist wohl das Rubrum im einstweiligen Verfügungsverfahren nach mündlicher Verhandlung gemeint. Dann heisst der Antragssteller Verfüfungskläger und die Antragsgegenerin Verfügungsbeklagte. Zudem wird mit "In dem einstweiligen Verfügungsverfahren" statt In dem Rechtsstreit überschrieben
das hab ich gemeint
Achso dachte es geht um die ZI Klausur