20.10.2020, 11:33
(20.10.2020, 09:48)Gast schrieb:(20.10.2020, 09:05)Gast schrieb: Wenn ich diesen Unsinn lese, dass die Klausuren schwieriger wurden...
Woher nehmt ihr diese Information?
Aus einem Gespräch mit einem Kollegen, der in einem westdeutschen LPJA sitzt, weiß ich, dass es in aktuellen Klausuren keinesfalls schwieriger ist, gute Noten zu erreichen, als noch vor wenigen Jahren. Die Klausurtexte werden mittlerweile sogar etwas ausführlicher gestaltet, um noch mehr Zaunpfähle, mit denen man winken kann, einzubauen. Zudem gibt es jetzt (wegen der umfangreicheren Vorlagen) bereits für Weniger mehr Punkte.
Vor einigen Jahren waren die Probleme noch versteckter, dafür die Vorlage kürzer. Heute ist die Vorlage länger, die Probleme dafür offensichtlicher. Schwieriger ist das nicht. Allenfalls etwas anders. Das zeigt sich auch daran, dass die Noten in den letzten Jahren im Schnitt tendenziell besser werden, was kaum auf schwierigere Klausuren schließen lässt.
Ich bin keinesfalls ein frustrierter Kandidat, aber das ist einfach Unsinn. Vergleiche mal aktuelle Klausuren mit denen vor 10-20 Jahren. Der Hauptunterschied liegt keinesfalls in den besser sichtbaren Problemen (oft sind diese sogar noch versteckter), sondern eher in der Menge und Dichte an - teils hochkomplexen - Problemen. Und während früher nicht selten einfach irgendein BGH-Urteil abgeprüft wurde, kommt heute regelmäßig noch ein abgefahrenes Sonderproblem hinzu, zu dem es allenfalls einen abseitigen Aufsatz von 2005 oder eine Fundstelle im Großkommentar mit 2 Sätzen gibt.
Falls die Kandidaten heute bessere Noten erzielen sollten, liegt das nicht notwendig an leichteren Klausuren, sondern kann genauso zurückzuführen sein auf eine großzügigere (relative) Korrektur, bessere Vorbereitung usw.
Das ist wirklich Quatsch und ich weiß auch nicht, ob da der Mitarbeiter des LJPA die richtige Referenz ist. Warum sollten die Klusuren einfacher werden? Das Recht und die Prüfungsgegenstände werden immer umfangreicher, die Vorbereitung durch Professionalisierung der Repetitorien immer besser. Mein Ausbilder berichtete mir, er habe noch eine Seminararbeit geschrieben im 2. Examen, was ja ein evidenter Vorteil ist.
Wir schreiben doch die Altklausuren als Übungsklausuren und können das wohl am besten beurteilen, die Klausuren sind immer schwieriger und voller. Teilweise werden sogar Altklausuren aus 2005 als Aktenvorträge verwendet.
Und jeder Ausbilder, der ehrlich ist, gibt das auch offen zu (so zB mein AG-Leiter, der kurz vor der Pensionierung steht und seit 20 Jahren prüft und korrigiert).
20.10.2020, 11:36
Das schöne bei Jura ist doch, dass im Verhältnis korrigiert wird. Knapp 20% bekommen VB. Wenn die Klausur einfach ist, muss man schon eine sehr gute Klausur abliefern, um zu den besten 20% zu gehören. Wenn die Klausur sehr schwer ist, kann man schon mit einer halbwegs richtigen Lösung zu den 20% gehören.
Ob Klausuren länger oder kürzer, leichter oder schwerer sind, spielt daher nur eine untergeordnete Rolle. Früher haben auch nicht 60% VB geschafft.
Ob Klausuren länger oder kürzer, leichter oder schwerer sind, spielt daher nur eine untergeordnete Rolle. Früher haben auch nicht 60% VB geschafft.
20.10.2020, 11:53
(20.10.2020, 11:36)Gast Gast schrieb: Das schöne bei Jura ist doch, dass im Verhältnis korrigiert wird. Knapp 20% bekommen VB. Wenn die Klausur einfach ist, muss man schon eine sehr gute Klausur abliefern, um zu den besten 20% zu gehören. Wenn die Klausur sehr schwer ist, kann man schon mit einer halbwegs richtigen Lösung zu den 20% gehören.
Ob Klausuren länger oder kürzer, leichter oder schwerer sind, spielt daher nur eine untergeordnete Rolle. Früher haben auch nicht 60% VB geschafft.
Richtig. Es wird aber eine immer intensivere und längere Vorbereitung nötig. Die Möglichkeiten (Internet) und insbesonderere die Reps werden immer professioneller, deswegen werden auch die Klausuren immer schwerer. An den Noten ändert sich hingegen nichts.
An den poster oben: Die Examenshausarbeit meist mies aus, bin froh, dass es die nicht mehr gibt.
20.10.2020, 12:03
(20.10.2020, 11:53)Gast schrieb:(20.10.2020, 11:36)Gast Gast schrieb: Das schöne bei Jura ist doch, dass im Verhältnis korrigiert wird. Knapp 20% bekommen VB. Wenn die Klausur einfach ist, muss man schon eine sehr gute Klausur abliefern, um zu den besten 20% zu gehören. Wenn die Klausur sehr schwer ist, kann man schon mit einer halbwegs richtigen Lösung zu den 20% gehören.
Ob Klausuren länger oder kürzer, leichter oder schwerer sind, spielt daher nur eine untergeordnete Rolle. Früher haben auch nicht 60% VB geschafft.
Richtig. Es wird aber eine immer intensivere und längere Vorbereitung nötig. Die Möglichkeiten (Internet) und insbesonderere die Reps werden immer professioneller, deswegen werden auch die Klausuren immer schwerer. An den Noten ändert sich hingegen nichts.
An den poster oben: Die Examenshausarbeit meist mies aus, bin froh, dass es die nicht mehr gibt.
Wie soll denn die Vorbereitung länger werden, wenn man in der Ref-Struktur ist? In der Verwaltungsstation gehen viele noch ins Ausland bzw. lernen noch nicht intensiv. Anwaltsstation ist nach meinem Empfinden auch noch nicht überwiegend eine Tauchstation, so dass die meisten sich intensiv zwischen 4-6 Monaten aufs zweite StEx vorbereiten. Das war früher vielleicht noch etwas kürzer aber ist heute auch noch überschaubar. Ich habe mich damals auch "nur" 4,5 Monate vorbereitet.
20.10.2020, 12:21
(20.10.2020, 11:36)Gast Gast schrieb: Das schöne bei Jura ist doch, dass im Verhältnis korrigiert wird. Knapp 20% bekommen VB. Wenn die Klausur einfach ist, muss man schon eine sehr gute Klausur abliefern, um zu den besten 20% zu gehören. Wenn die Klausur sehr schwer ist, kann man schon mit einer halbwegs richtigen Lösung zu den 20% gehören.
Ob Klausuren länger oder kürzer, leichter oder schwerer sind, spielt daher nur eine untergeordnete Rolle. Früher haben auch nicht 60% VB geschafft.
Was soll denn bitte „im Verhältnis korrigiert“ bedeuten? Das LJPA selbst korrigiert doch nichts und die Prüfer bekommen 20 bis 25 wild zusammengewürfelte Klausuren zur Korrektur, wo alles dabei sein kann. Wer soll denn da diese ominöse 20 %-Verteilung vornehmen? Glaubt jemand wirklich, im LJPA werden Bewertungen geändert, um irgendwelche Quoten zu erreichen? Das würde den Beamten bei der Masse doch unglaubliche Arbeit machen, schon aus diesem
Grunde ist das völlig unplausibel.
20.10.2020, 12:26
(20.10.2020, 12:21)Gasthesse schrieb:(20.10.2020, 11:36)Gast Gast schrieb: Das schöne bei Jura ist doch, dass im Verhältnis korrigiert wird. Knapp 20% bekommen VB. Wenn die Klausur einfach ist, muss man schon eine sehr gute Klausur abliefern, um zu den besten 20% zu gehören. Wenn die Klausur sehr schwer ist, kann man schon mit einer halbwegs richtigen Lösung zu den 20% gehören.
Ob Klausuren länger oder kürzer, leichter oder schwerer sind, spielt daher nur eine untergeordnete Rolle. Früher haben auch nicht 60% VB geschafft.
Was soll denn bitte „im Verhältnis korrigiert“ bedeuten? Das LJPA selbst korrigiert doch nichts und die Prüfer bekommen 20 bis 25 wild zusammengewürfelte Klausuren zur Korrektur, wo alles dabei sein kann. Wer soll denn da diese ominöse 20 %-Verteilung vornehmen? Glaubt jemand wirklich, im LJPA werden Bewertungen geändert, um irgendwelche Quoten zu erreichen? Das würde den Beamten bei der Masse doch unglaubliche Arbeit machen, schon aus diesem
Grunde ist das völlig unplausibel.
Das Gesetz des Zufalls.
Schnitt werden sich bei deise 20 Klausuren aber 2-3 VB Klausuren befinden. Mal hat einer 4, mal hat einer nur eine. Und wenn einer echt mal 15 brutal gute Klausuren hat, wird er im Zweifel mal beim ljpa oder einem anderem Korrektor anrufen, ob die Klausur zu leicht war oder er einfach einen krassen Stapel hat.
Der Schnitt bleibt gleich.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
20.10.2020, 12:30
Die Prüfer haben doch alle Kontakt über Mailinglisten etc. Meint ihr die korrigieren im Keller?
20.10.2020, 12:32
(20.10.2020, 12:21)Gasthesse schrieb:(20.10.2020, 11:36)Gast Gast schrieb: Das schöne bei Jura ist doch, dass im Verhältnis korrigiert wird. Knapp 20% bekommen VB. Wenn die Klausur einfach ist, muss man schon eine sehr gute Klausur abliefern, um zu den besten 20% zu gehören. Wenn die Klausur sehr schwer ist, kann man schon mit einer halbwegs richtigen Lösung zu den 20% gehören.
Ob Klausuren länger oder kürzer, leichter oder schwerer sind, spielt daher nur eine untergeordnete Rolle. Früher haben auch nicht 60% VB geschafft.
Was soll denn bitte „im Verhältnis korrigiert“ bedeuten? Das LJPA selbst korrigiert doch nichts und die Prüfer bekommen 20 bis 25 wild zusammengewürfelte Klausuren zur Korrektur, wo alles dabei sein kann. Wer soll denn da diese ominöse 20 %-Verteilung vornehmen? Glaubt jemand wirklich, im LJPA werden Bewertungen geändert, um irgendwelche Quoten zu erreichen? Das würde den Beamten bei der Masse doch unglaubliche Arbeit machen, schon aus diesem
Grunde ist das völlig unplausibel.
Auch in diesen 25 Klausuren pro Prüfer erfolgt in ungefähr eine Gaußsche Normalverteilung. Er sieht sich die Klausuren durch und dann werden ein paar VB bekommen, ein paar werden durchfallen und der Rest wird zwischen ausreichend und befriedigend bewertet.
Die Noten-Verteilung bleibt über die Jahre ja ungefähr gleich. Diese Statistiken kann man sich ansehen. Wie kann man das erklären? Variante 1: Die Klausuren werden doch nicht schwerer. Variante 2: Die Referendare lernen immer exakt so viel mehr, dass sie die schwereren Klausuren ausgleichen. Variante 3: Es wird im Verhältnis korrigiert.
20.10.2020, 12:35
Die Ergebnisse werden zwar immer besser, die Attraktivität des Staates als Arbeitgeber sinkt relativ gesehen zur Anwaltschaft aber kontinuierlich.
Dass die Ergebnisse besser werden lässt sich leicht aus den Statistiken ablesen, so zB für Bayern aus den Jahresberichten des bayerischen JM. Dort ist die VB-Quote im 2. StEx mittlerweile bei knapp 17%. Das muss man sich mal überlegen. In den Nuller-Jahren waren es rund 13%.
Der Staat kann aber nicht besser bezahlen, Sicherheit gibt es für qualifizierte Juristen, die immer gebraucht werden, auch anderswo. Die Arbeitszeiten eines jungen Richters unterscheiden sich auch nicht von denen der jungen Anwälte, wobei letztere mit mehr Arbeit zumindest noch mehr verdienen können.
Natürlich muss der Staat da die Anforderungen absenken, wenn er den Bedarf anderweitig nicht stillen kann. Wie gesagt: Gehaltsmäßig ist da halt einfach eine Grenze. Man muss sich aber überlegen, ob es wirklich unmöglich ist, dass ein Jurist mit ordentlichem befriedigend ein guter Richter werden kann. Ich halte es für durchaus möglich.
Dass die Ergebnisse besser werden lässt sich leicht aus den Statistiken ablesen, so zB für Bayern aus den Jahresberichten des bayerischen JM. Dort ist die VB-Quote im 2. StEx mittlerweile bei knapp 17%. Das muss man sich mal überlegen. In den Nuller-Jahren waren es rund 13%.
Der Staat kann aber nicht besser bezahlen, Sicherheit gibt es für qualifizierte Juristen, die immer gebraucht werden, auch anderswo. Die Arbeitszeiten eines jungen Richters unterscheiden sich auch nicht von denen der jungen Anwälte, wobei letztere mit mehr Arbeit zumindest noch mehr verdienen können.
Natürlich muss der Staat da die Anforderungen absenken, wenn er den Bedarf anderweitig nicht stillen kann. Wie gesagt: Gehaltsmäßig ist da halt einfach eine Grenze. Man muss sich aber überlegen, ob es wirklich unmöglich ist, dass ein Jurist mit ordentlichem befriedigend ein guter Richter werden kann. Ich halte es für durchaus möglich.
20.10.2020, 12:45
(20.10.2020, 12:30)Gast schrieb: Die Prüfer haben doch alle Kontakt über Mailinglisten etc. Meint ihr die korrigieren im Keller?
Solange von oben kein Befehl kommt, auf eine bestimmte Art und Weise zu korrigieren, wird mit der Lösungsskizze korrigiert. Es gibt da keinen gemeinsamen Entschluss der Prüfer, milder zu korrigieren.
Wenn die Klausur überhart ist niemand die Lösungsskizze trifft, gibt es halt eben einen Schnitt von 4,5. Da wird dann nichts extra angehoben.