19.10.2020, 07:33
(18.10.2020, 23:14)Gast schrieb:(18.10.2020, 22:48)GastHes schrieb:(18.10.2020, 22:08)Gast schrieb: Ja klar, aber wie viel? Soviel der Dienstherr vorher festgelegt hat. Der Vergleich zur Rente hinkt daher.
Der Gesetzgeber legt sowohl die Höhe der Pensionen fest als auch die der gesetzlichen Rente. Aber zum Vergleich:
Ein Vorsitzender Richter erhält nach 40
Dienstjahren eine Pension von gut 5000 Euro, die Rente bei einem Durchschnittsverdienst (über das gesamte Berufsleben!!!) in Höhe von 6.500 Euro liegt bei 3.000 Euro, die maximal denkbare Rentenhöhe bei etwa 3.100 Euro. Das sind Welten.
Kein Jurist hat 40 Jahre Berufserfahrung. In welcher Welt lebst du. Das würde bedeuten, dass die Leute die heute in Rente gehen mit 25 Jahren angefangen hätten so arbeiten. Völlig unrealistisch und einfach nur populistisch. Kann man also nicht ernst nehmen. Bitte orientiere dich an den Fakten und nicht an Gefühlen. Ist da ein häufiges Problem dieser Zeit.
Das ist dieser widerliche Ton, der hier viel zu häufig angeschlagen wird. Wenn ich von 30 bis 67 Jahre arbeite, dann komme ich auf 37 Dienstjahre. Dazu etwaige Zeiten einer Dienstes wie Wehrdienst, außerdem noch zwei Jahre Referendariat, das Studium wird mit drei Jahren angerechnet, da können dann im Einzelfall schonmal 40 anzurechnende Dienstjahre zusammenkommen, vgl. §§ 9 - 12 des populistischen HBeamtVG. ICH habe meine Hausaufgaben gemacht, jetzt bist DU dran!
19.10.2020, 12:38
§ 12 HBeamtVG ist zwar eine Ermessensnorm, aber das kann tatsächlich sein. Ausbildungszeiten, Berufsausbildung, Beamtenanwärterzeiten und Studienzeiten werden bei der Stufenfestsetzung nicht berücksichtigt. Sie zählen aber unter bestimmten Umständen bei der späteren Beamtenversorgung zu den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Diese Umstände sind mir aber nach wie vor nicht klar - warum sollten Studium und Ref für die Pension zählen ?
19.10.2020, 13:04
(18.10.2020, 23:14)Gast schrieb:Sehr peinlich, vor allem, wenn man dann "Populismus" brüllt! Ich selbst kenne diverse mit 40 oder mehr und bei mir werden es im Normalfall auch 40, wenn sich die Grenze nicht noch verschiebt..(18.10.2020, 22:48)GastHes schrieb:(18.10.2020, 22:08)Gast schrieb: Ja klar, aber wie viel? Soviel der Dienstherr vorher festgelegt hat. Der Vergleich zur Rente hinkt daher.
Der Gesetzgeber legt sowohl die Höhe der Pensionen fest als auch die der gesetzlichen Rente. Aber zum Vergleich:
Ein Vorsitzender Richter erhält nach 40
Dienstjahren eine Pension von gut 5000 Euro, die Rente bei einem Durchschnittsverdienst (über das gesamte Berufsleben!!!) in Höhe von 6.500 Euro liegt bei 3.000 Euro, die maximal denkbare Rentenhöhe bei etwa 3.100 Euro. Das sind Welten.
Kein Jurist hat 40 Jahre Berufserfahrung. In welcher Welt lebst du. Das würde bedeuten, dass die Leute die heute in Rente gehen mit 25 Jahren angefangen hätten so arbeiten. Völlig unrealistisch und einfach nur populistisch. Kann man also nicht ernst nehmen. Bitte orientiere dich an den Fakten und nicht an Gefühlen. Ist da ein häufiges Problem dieser Zeit.
"Rente mit 67" (gilt für Beamte, Richter entsprechend) schon mal gehört? Natürlich gibt es einige Juristen - mehr als in anderen Jobs - die erst mit Ende 20/Anfang 30 anfangen. Es gibt aber auch genug zwischen 25-28, insbesondere nachdem die Wehrpflicht weg ist und tw. die Schule nur noch 12 Jahre besucht werden musste. Regelaltersgrenze ohne Abschläge ist derzeit grds. (noch) 67, selbst wer mit 27 angefangen hat - und das ist nicht sehr früh- fällt darunter.
19.10.2020, 13:25
(19.10.2020, 12:38)Gast schrieb: § 12 HBeamtVG ist zwar eine Ermessensnorm, aber das kann tatsächlich sein. Ausbildungszeiten, Berufsausbildung, Beamtenanwärterzeiten und Studienzeiten werden bei der Stufenfestsetzung nicht berücksichtigt. Sie zählen aber unter bestimmten Umständen bei der späteren Beamtenversorgung zu den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Diese Umstände sind mir aber nach wie vor nicht klar - warum sollten Studium und Ref für die Pension zählen ?
Zum einen, weil es im Gesetz geregelt ist. Zum anderen, weil Studium und Referendariat notwendige Voraussetzungen für die Tätigkeit im höheren Dienst sind und man Akademiker andernfalls - wegen der im Vergleich zum mittleren und gehobenen Dienst deutlich längeren Ausbildung - bei der Anwendung der 40-Jahres-Regelung deutlich schlechter behandeln würde, was die Attraktivität des Höheren Dienstes reduzieren würde. Alternativ könnte man auch die 40 Jahre für den Höheren Dienst reduzieren, aber faktisch passiert da mit der Anrechnung eines großen Teils der Ausbildung ja bereits.
19.10.2020, 13:42
Hab ich dann mit 1 Jahr Ersatzdienst, den 3 anrechenbaren Jahren Studium und den 2 Jahren Vorbereitungsdienst auch schon die fünfjährige Wartezeit für das Mindestruhegehalt drin, bevor ich meinen eigentlichen Dienst angetreten habe, oder wie lange muss ich dafür noch ? :D
19.10.2020, 21:50
(19.10.2020, 13:42)Gast schrieb: Hab ich dann mit 1 Jahr Ersatzdienst, den 3 anrechenbaren Jahren Studium und den 2 Jahren Vorbereitungsdienst auch schon die fünfjährige Wartezeit für das Mindestruhegehalt drin, bevor ich meinen eigentlichen Dienst angetreten habe, oder wie lange muss ich dafür noch ? :D
Wird einem das auch alles bei der DRV angerechnet? Wie hoch ist der Rentenanspruch denn so nach 2 Jahren 8 Monaten Referendariat? Mehr als 50 Euro im Monat?
20.10.2020, 08:02
Ich denke, die Absolventen werden auch zunehmend schlechter. Mittlerweile ist die Chance in jedem Bundesland gegeben, dass man als Richter jemanden vor sich hat, der 7,x im 2. StEx hat. In Teilen NRWs ist das bei jungen Richtern sogar wahrscheinlich. Das ist schon heftig. Selbst Bayern konnte dem Mangel nur mit der Absenkung auf 8,x im 2. StEx begegnen.
Wenn man so weiter verfährt, wird aus dem Richtermangel ein Richtermangel. Nur eben derart, dass es nicht mehr (nur) an Richtern fehlt, sondern jetzt eben an kompetenten Richter fehlt.
Wenn man so weiter verfährt, wird aus dem Richtermangel ein Richtermangel. Nur eben derart, dass es nicht mehr (nur) an Richtern fehlt, sondern jetzt eben an kompetenten Richter fehlt.
20.10.2020, 08:23
Nicht die Absolventen werden schlechter, sondern die Justiz zieht die guten Absolventen nicht mehr an.
Das ist kein Absolventenproblem, sondern ein Attraktivitätsproblem der Justiz.
Das ist kein Absolventenproblem, sondern ein Attraktivitätsproblem der Justiz.
20.10.2020, 08:25
(20.10.2020, 08:02)Gast schrieb: Ich denke, die Absolventen werden auch zunehmend schlechter. Mittlerweile ist die Chance in jedem Bundesland gegeben, dass man als Richter jemanden vor sich hat, der 7,x im 2. StEx hat. In Teilen NRWs ist das bei jungen Richtern sogar wahrscheinlich. Das ist schon heftig. Selbst Bayern konnte dem Mangel nur mit der Absenkung auf 8,x im 2. StEx begegnen.
Wenn man so weiter verfährt, wird aus dem Richtermangel ein Richtermangel. Nur eben derart, dass es nicht mehr (nur) an Richtern fehlt, sondern jetzt eben an kompetenten Richter fehlt.
In welchem Zusammenhang sollen nun angeblich schlechter werdende Absolventen und gesunkene Einstellungsvoraussetzungen stehen? Vielmehr ist es heute sehr wahrscheinlich schwieriger, gute Noten zu schreiben.
Ich finde es im Gegenteil begrüßenswert, dass die Voraussetzungen gesunken sind. Mir war noch nie klar, weshalb es zwei Prädikate bräuchte, um am AG Verkehrsunfälle zu entscheiden. Das selbe gilt für Zuarbeit in einer GK, aber das ist ein anderes Thema. Es gibt im Wesentlichen drei Stellschrauben, an denen man drehen kann: 1. Gehalt, 2. Arbeitsbedingungen und 3. Einstellungsvoraussetzungen. Bei 1. kann oder will die öffentliche Hand nicht mit der freien Wirtschaft konkurrieren, bei 2. liegt sie wohl vorn und mit Absenkung von 3. versucht sie 1. Im Kampf um die besseren Juristen auszugleichen.
Letztendlich werden aber doch eh meistens solche Juristen Richter, die dies entweder aus Idealismus wollen oder eben den Arbeitsstil mögen.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
20.10.2020, 08:51
Alle, die meinen, dass die Kandidaten schlechter werden bitte ich einige Klausuren aus dem aktuellen Durchgang mal mit ihren zu vergleichen. Die Ljpas drehen durch