16.10.2020, 23:39
Das Examen ist halt immer da am schwierigsten, wo man es selber schreibt. Und gerade im eigenen Durchgang war es dann eben nochmal besonders schwer. *ironieoff*
Examen ist überall schwer. Aber es ist eben überall unterschiedlich. Als NRW'ler stellt man sich vor, dass die Möglichkeit sich Notizen ins Gesetz zu schreiben dazu führt, dass man die Lösung für jede denkbare Klausur quasi immer mit dabei hat....was Quatsch ist. Genauso stellt man sich als Bayer vor, dass der Ausschluss des Steuerrechts in NRW das dortige Examen völlig entwertet...was genauso Quatsch ist.
Beim Abschichten sehe ich das (selbst NRW'ler) aber anders und halte die Regelung aus zwei Gründen für völlig untragbar. Erstens ist es tatsächlich ein unfassbarer Vorteil, wenn man sich (und seien es nur zwei Monate) exklusiv nur auf ein Rechtsgebiet vorbereiten muss. Eine der größten Schwierigkeiten im Examen ist es nämlich, die verschiedenen Bereiche alle parallel laufen zu haben und nicht beim Strafrecht-Lernen wieder zu vergessen, was man sich vorher zwei Tage im Zivilrecht reingezogen hat.
Dazu kommt (und das war für mich der Grund weder abzuschichten noch Freischuss zu schreiben): Die Regelung führt noch mehr als das normale Jura-Studium dazu, dass man sich ausschließlich auf das für die Klausuren relevante Wissen beschränkt und die ganzen Dinge, die zwar nicht examens- aber durchaus lebens- oder auch praxisrelevant sind, auslässt. Man erzieht sich damit fast ausschließlich Fachidioten, die nie einen Blick über den Tellerrand gewagt haben und sich um Fragen der Rechtsphilosophie oder -soziologie nie auch nur ansatzweise gekümmert haben. Wenn ich hier schon lese, dass Leute sich im 3. Semester ins Rep setzen, wird mir ganz anders. Hoffen wir mal derjenige ist in die GK gegangen und hat keine gesellschaftlich wichtige Position übernommen (und bevor das kommt: Jaja, ich bin mir sicher Du bist die Ausnahme, die abgeschichtet hat, aber es ist bei Dir trotzdem ganz anders...)
Ich finde die Grundideen der Reform von daher nicht schlecht. Verbesserung für alle, weil es immer mal schlecht laufen kann (natürlich auch mehrmals, aber irgendwann muss halt auch gut sein). Dazu fände ich wesentlich mehr Klausuren gut, um den doch sehr hohen Zufallsfaktor im Examen zu reduzieren. Und fürs Ref wäre vielleicht ein NRW-weiter Klausurenkurs sinnvoll. So hat man schon von Anfang an den Vergleich, wie man so zu anderen AG-Orten steht. Ob man schriftlich/mündlich jetzt 60/40 oder 75/25 wertet, ist mir egal, solange man da endlich zu einer deutschlandweit einheitlichen Regelung kommt. Denn an der Stelle haben die Bayern wirklich mal einen Punkt und das ist nun wirklich kein tragbarer Zustand.
Examen ist überall schwer. Aber es ist eben überall unterschiedlich. Als NRW'ler stellt man sich vor, dass die Möglichkeit sich Notizen ins Gesetz zu schreiben dazu führt, dass man die Lösung für jede denkbare Klausur quasi immer mit dabei hat....was Quatsch ist. Genauso stellt man sich als Bayer vor, dass der Ausschluss des Steuerrechts in NRW das dortige Examen völlig entwertet...was genauso Quatsch ist.
Beim Abschichten sehe ich das (selbst NRW'ler) aber anders und halte die Regelung aus zwei Gründen für völlig untragbar. Erstens ist es tatsächlich ein unfassbarer Vorteil, wenn man sich (und seien es nur zwei Monate) exklusiv nur auf ein Rechtsgebiet vorbereiten muss. Eine der größten Schwierigkeiten im Examen ist es nämlich, die verschiedenen Bereiche alle parallel laufen zu haben und nicht beim Strafrecht-Lernen wieder zu vergessen, was man sich vorher zwei Tage im Zivilrecht reingezogen hat.
Dazu kommt (und das war für mich der Grund weder abzuschichten noch Freischuss zu schreiben): Die Regelung führt noch mehr als das normale Jura-Studium dazu, dass man sich ausschließlich auf das für die Klausuren relevante Wissen beschränkt und die ganzen Dinge, die zwar nicht examens- aber durchaus lebens- oder auch praxisrelevant sind, auslässt. Man erzieht sich damit fast ausschließlich Fachidioten, die nie einen Blick über den Tellerrand gewagt haben und sich um Fragen der Rechtsphilosophie oder -soziologie nie auch nur ansatzweise gekümmert haben. Wenn ich hier schon lese, dass Leute sich im 3. Semester ins Rep setzen, wird mir ganz anders. Hoffen wir mal derjenige ist in die GK gegangen und hat keine gesellschaftlich wichtige Position übernommen (und bevor das kommt: Jaja, ich bin mir sicher Du bist die Ausnahme, die abgeschichtet hat, aber es ist bei Dir trotzdem ganz anders...)
Ich finde die Grundideen der Reform von daher nicht schlecht. Verbesserung für alle, weil es immer mal schlecht laufen kann (natürlich auch mehrmals, aber irgendwann muss halt auch gut sein). Dazu fände ich wesentlich mehr Klausuren gut, um den doch sehr hohen Zufallsfaktor im Examen zu reduzieren. Und fürs Ref wäre vielleicht ein NRW-weiter Klausurenkurs sinnvoll. So hat man schon von Anfang an den Vergleich, wie man so zu anderen AG-Orten steht. Ob man schriftlich/mündlich jetzt 60/40 oder 75/25 wertet, ist mir egal, solange man da endlich zu einer deutschlandweit einheitlichen Regelung kommt. Denn an der Stelle haben die Bayern wirklich mal einen Punkt und das ist nun wirklich kein tragbarer Zustand.
17.10.2020, 09:16
(16.10.2020, 23:39)Gast schrieb: Das Examen ist halt immer da am schwierigsten, wo man es selber schreibt. Und gerade im eigenen Durchgang war es dann eben nochmal besonders schwer. *ironieoff*
Examen ist überall schwer. Aber es ist eben überall unterschiedlich. Als NRW'ler stellt man sich vor, dass die Möglichkeit sich Notizen ins Gesetz zu schreiben dazu führt, dass man die Lösung für jede denkbare Klausur quasi immer mit dabei hat....was Quatsch ist. Genauso stellt man sich als Bayer vor, dass der Ausschluss des Steuerrechts in NRW das dortige Examen völlig entwertet...was genauso Quatsch ist.
Beim Abschichten sehe ich das (selbst NRW'ler) aber anders und halte die Regelung aus zwei Gründen für völlig untragbar. Erstens ist es tatsächlich ein unfassbarer Vorteil, wenn man sich (und seien es nur zwei Monate) exklusiv nur auf ein Rechtsgebiet vorbereiten muss. Eine der größten Schwierigkeiten im Examen ist es nämlich, die verschiedenen Bereiche alle parallel laufen zu haben und nicht beim Strafrecht-Lernen wieder zu vergessen, was man sich vorher zwei Tage im Zivilrecht reingezogen hat.
Dazu kommt (und das war für mich der Grund weder abzuschichten noch Freischuss zu schreiben): Die Regelung führt noch mehr als das normale Jura-Studium dazu, dass man sich ausschließlich auf das für die Klausuren relevante Wissen beschränkt und die ganzen Dinge, die zwar nicht examens- aber durchaus lebens- oder auch praxisrelevant sind, auslässt. Man erzieht sich damit fast ausschließlich Fachidioten, die nie einen Blick über den Tellerrand gewagt haben und sich um Fragen der Rechtsphilosophie oder -soziologie nie auch nur ansatzweise gekümmert haben. Wenn ich hier schon lese, dass Leute sich im 3. Semester ins Rep setzen, wird mir ganz anders. Hoffen wir mal derjenige ist in die GK gegangen und hat keine gesellschaftlich wichtige Position übernommen (und bevor das kommt: Jaja, ich bin mir sicher Du bist die Ausnahme, die abgeschichtet hat, aber es ist bei Dir trotzdem ganz anders...)
Ich finde die Grundideen der Reform von daher nicht schlecht. Verbesserung für alle, weil es immer mal schlecht laufen kann (natürlich auch mehrmals, aber irgendwann muss halt auch gut sein). Dazu fände ich wesentlich mehr Klausuren gut, um den doch sehr hohen Zufallsfaktor im Examen zu reduzieren. Und fürs Ref wäre vielleicht ein NRW-weiter Klausurenkurs sinnvoll. So hat man schon von Anfang an den Vergleich, wie man so zu anderen AG-Orten steht. Ob man schriftlich/mündlich jetzt 60/40 oder 75/25 wertet, ist mir egal, solange man da endlich zu einer deutschlandweit einheitlichen Regelung kommt. Denn an der Stelle haben die Bayern wirklich mal einen Punkt und das ist nun wirklich kein tragbarer Zustand.
"Und fürs Ref wäre vielleicht ein NRW-weiter Klausurenkurs sinnvoll." Den gibt es mittlerweile, allerdings online und ohne Korrekturen oder amtlichen Prüfervermerk. Das finde ich einen guten Anfang, aber leider ist das auch noch nicht zu Ende gedacht, denn erstens sind die Besprechungen samt Unterlagen von der Qualität extrem schwankend und zweitens fehlt halt die Korrektur der eigenen Leistung, sodass man entweder darauf verzichten muss oder doch zum Rep rennen muss.
17.10.2020, 10:12
NRW mit Bayern zu vergleichen ist aber auch schwierig. Im Prinzip verbietet sich der Vergleich eines jeden Bundeslandes mit Bayern hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades.
Aber das bayerische Niveau muss man mMn auch nicht erreichen, denn was dort geprüft wird grenzt schon an Schikane. In Breite und Tiefe derartige Anforderungen zu haben in einer Zeit, in der die Spezialisierung in der Praxis immer weiter zunimmt, mutet eigenartig an (das wissen die bayerischen Studenten/ Referendare aber ja, bevor sie dort anfangen, insofern sind sie selbst "Schuld" :D ) . Dass NRW sich aber dem Schnitt der übrigen Bundesländer angleicht, ist aus Vergleichbarkeitsgründen durchaus angezeigt. Wenn ich schon höre, dass zB die Hypothek offenbar völlig ausgeschlossen war (aber Kaufrecht musste man dort schon mal angeschaut haben, oder? :D ) , wundert mich bezüglich NRW gar nichts mehr.
Dass die LTO (nicht umsonst als "Juristen-Bild" bezeichnet) das Ganze wieder arg polarisierend darstellt, ist offensichtlich. Im Kern ist die auf dem Papier nicht unerhebliche Anhebung des Niveaus erforderlich und sinnvoll, wie sie tatsächlich praktisch ausfällt, wird sich erst noch zeigen.
Aber das bayerische Niveau muss man mMn auch nicht erreichen, denn was dort geprüft wird grenzt schon an Schikane. In Breite und Tiefe derartige Anforderungen zu haben in einer Zeit, in der die Spezialisierung in der Praxis immer weiter zunimmt, mutet eigenartig an (das wissen die bayerischen Studenten/ Referendare aber ja, bevor sie dort anfangen, insofern sind sie selbst "Schuld" :D ) . Dass NRW sich aber dem Schnitt der übrigen Bundesländer angleicht, ist aus Vergleichbarkeitsgründen durchaus angezeigt. Wenn ich schon höre, dass zB die Hypothek offenbar völlig ausgeschlossen war (aber Kaufrecht musste man dort schon mal angeschaut haben, oder? :D ) , wundert mich bezüglich NRW gar nichts mehr.
Dass die LTO (nicht umsonst als "Juristen-Bild" bezeichnet) das Ganze wieder arg polarisierend darstellt, ist offensichtlich. Im Kern ist die auf dem Papier nicht unerhebliche Anhebung des Niveaus erforderlich und sinnvoll, wie sie tatsächlich praktisch ausfällt, wird sich erst noch zeigen.
17.10.2020, 10:18
NRW bekommt jetzt also für Juristen auch endlich ein Staatsexamen als Studienabschluss. Gut zu wissen...
17.10.2020, 11:11
(17.10.2020, 10:12)Gast schrieb: NRW mit Bayern zu vergleichen ist aber auch schwierig. Im Prinzip verbietet sich der Vergleich eines jeden Bundeslandes mit Bayern hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades.
Aber das bayerische Niveau muss man mMn auch nicht erreichen, denn was dort geprüft wird grenzt schon an Schikane. In Breite und Tiefe derartige Anforderungen zu haben in einer Zeit, in der die Spezialisierung in der Praxis immer weiter zunimmt, mutet eigenartig an (das wissen die bayerischen Studenten/ Referendare aber ja, bevor sie dort anfangen, insofern sind sie selbst "Schuld" :D ) . Dass NRW sich aber dem Schnitt der übrigen Bundesländer angleicht, ist aus Vergleichbarkeitsgründen durchaus angezeigt. Wenn ich schon höre, dass zB die Hypothek offenbar völlig ausgeschlossen war (aber Kaufrecht musste man dort schon mal angeschaut haben, oder? :D ) , wundert mich bezüglich NRW gar nichts mehr.
Dass die LTO (nicht umsonst als "Juristen-Bild" bezeichnet) das Ganze wieder arg polarisierend darstellt, ist offensichtlich. Im Kern ist die auf dem Papier nicht unerhebliche Anhebung des Niveaus erforderlich und sinnvoll, wie sie tatsächlich praktisch ausfällt, wird sich erst noch zeigen.
Wieder einer, der das „kleine VB“ nicht gerissen hat.
17.10.2020, 11:50
(17.10.2020, 11:13)Gast schrieb:(17.10.2020, 11:11)Gast schrieb:(17.10.2020, 10:12)Gast schrieb: NRW mit Bayern zu vergleichen ist aber auch schwierig. Im Prinzip verbietet sich der Vergleich eines jeden Bundeslandes mit Bayern hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades.
Aber das bayerische Niveau muss man mMn auch nicht erreichen, denn was dort geprüft wird grenzt schon an Schikane. In Breite und Tiefe derartige Anforderungen zu haben in einer Zeit, in der die Spezialisierung in der Praxis immer weiter zunimmt, mutet eigenartig an (das wissen die bayerischen Studenten/ Referendare aber ja, bevor sie dort anfangen, insofern sind sie selbst "Schuld" :D ) . Dass NRW sich aber dem Schnitt der übrigen Bundesländer angleicht, ist aus Vergleichbarkeitsgründen durchaus angezeigt. Wenn ich schon höre, dass zB die Hypothek offenbar völlig ausgeschlossen war (aber Kaufrecht musste man dort schon mal angeschaut haben, oder? :D ) , wundert mich bezüglich NRW gar nichts mehr.
Dass die LTO (nicht umsonst als "Juristen-Bild" bezeichnet) das Ganze wieder arg polarisierend darstellt, ist offensichtlich. Im Kern ist die auf dem Papier nicht unerhebliche Anhebung des Niveaus erforderlich und sinnvoll, wie sie tatsächlich praktisch ausfällt, wird sich erst noch zeigen.
Wieder einer, der das „kleine VB“ nicht gerissen hat.
Zumal die Noten in Bayern ja exorbitant hoch und die Durchfallquoten sind, wie man auch diesen Monat mal wieder sehen kann. Und dann gibt es noch das Prädikat light.
Jeden minderbemittelten Juristen kann nur empfohlen werden im Königreich da unten Examen zu machen.
17.10.2020, 11:52
(17.10.2020, 11:50)Gast schrieb:(17.10.2020, 11:13)Gast schrieb:(17.10.2020, 11:11)Gast schrieb:(17.10.2020, 10:12)Gast schrieb: NRW mit Bayern zu vergleichen ist aber auch schwierig. Im Prinzip verbietet sich der Vergleich eines jeden Bundeslandes mit Bayern hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades.
Aber das bayerische Niveau muss man mMn auch nicht erreichen, denn was dort geprüft wird grenzt schon an Schikane. In Breite und Tiefe derartige Anforderungen zu haben in einer Zeit, in der die Spezialisierung in der Praxis immer weiter zunimmt, mutet eigenartig an (das wissen die bayerischen Studenten/ Referendare aber ja, bevor sie dort anfangen, insofern sind sie selbst "Schuld" :D ) . Dass NRW sich aber dem Schnitt der übrigen Bundesländer angleicht, ist aus Vergleichbarkeitsgründen durchaus angezeigt. Wenn ich schon höre, dass zB die Hypothek offenbar völlig ausgeschlossen war (aber Kaufrecht musste man dort schon mal angeschaut haben, oder? :D ) , wundert mich bezüglich NRW gar nichts mehr.
Dass die LTO (nicht umsonst als "Juristen-Bild" bezeichnet) das Ganze wieder arg polarisierend darstellt, ist offensichtlich. Im Kern ist die auf dem Papier nicht unerhebliche Anhebung des Niveaus erforderlich und sinnvoll, wie sie tatsächlich praktisch ausfällt, wird sich erst noch zeigen.
Wieder einer, der das „kleine VB“ nicht gerissen hat.
Zumal die Noten in Bayern ja exorbitant hoch und die Durchfallquoten sind, wie man auch diesen Monat mal wieder sehen kann. Und dann gibt es noch das Prädikat light.
Jeden minderbemittelten Juristen kann nur empfohlen werden im Königreich da unten Examen zu machen.
*Durchfallquoten niedeig
17.10.2020, 11:53
* Durchfallquoten niedrig
17.10.2020, 13:04
(17.10.2020, 11:50)Gast schrieb:(17.10.2020, 11:13)Gast schrieb:(17.10.2020, 11:11)Gast schrieb:(17.10.2020, 10:12)Gast schrieb: NRW mit Bayern zu vergleichen ist aber auch schwierig. Im Prinzip verbietet sich der Vergleich eines jeden Bundeslandes mit Bayern hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades.
Aber das bayerische Niveau muss man mMn auch nicht erreichen, denn was dort geprüft wird grenzt schon an Schikane. In Breite und Tiefe derartige Anforderungen zu haben in einer Zeit, in der die Spezialisierung in der Praxis immer weiter zunimmt, mutet eigenartig an (das wissen die bayerischen Studenten/ Referendare aber ja, bevor sie dort anfangen, insofern sind sie selbst "Schuld" :D ) . Dass NRW sich aber dem Schnitt der übrigen Bundesländer angleicht, ist aus Vergleichbarkeitsgründen durchaus angezeigt. Wenn ich schon höre, dass zB die Hypothek offenbar völlig ausgeschlossen war (aber Kaufrecht musste man dort schon mal angeschaut haben, oder? :D ) , wundert mich bezüglich NRW gar nichts mehr.
Dass die LTO (nicht umsonst als "Juristen-Bild" bezeichnet) das Ganze wieder arg polarisierend darstellt, ist offensichtlich. Im Kern ist die auf dem Papier nicht unerhebliche Anhebung des Niveaus erforderlich und sinnvoll, wie sie tatsächlich praktisch ausfällt, wird sich erst noch zeigen.
Wieder einer, der das „kleine VB“ nicht gerissen hat.
Zumal die Noten in Bayern ja exorbitant hoch und die Durchfallquoten sind, wie man auch diesen Monat mal wieder sehen kann. Und dann gibt es noch das Prädikat light.
Jeden minderbemittelten Juristen kann nur empfohlen werden im Königreich da unten Examen zu machen.
Bin #23, habe ein VB, aber nicht in Bayern studiert sondern in Bawü. :P
Die Sache mit den schweren Examina habe ich deshalb nicht selbst unmittelbar erlebt, sondern von verschiedenen unserer Professoren erzählt bekommen und bei einem Vergleich mit zwei Schulfreunden, die blöd genug waren, nach Bayern zum Studieren zu gehen, festgestellt. Was die im Vergleich zu mir wussten, war verwunderlich. Lustig wurde es (zumindest für mich) dann bei den Noten, denn da waren sie sogar etwas schlechter. Aber ist ja überall das Gleiche Niveau, insofern freue ich mich einfach über meine 10 Punkte, denn der Staat darf ja auch nicht umrechnen. :D
17.10.2020, 13:21
ja Die Bayern... das Bundesland, in dem die Mehrheit im Examen das Ermächtigungsgesetz für verfassungsgemäß erklärt hat... ausgezeichnete Juristen ^^