17.09.2020, 15:11
(17.09.2020, 10:22)Gast schrieb:(17.09.2020, 10:14)Ohje schrieb: Alter Schwede, dieser Thread ist teils an Überheblichkeit nicht mehr zu überbieten. Wie kann man nur so schrecklich selbst von sich überzeugt sein.
Kollege gräme dich nicht, auch 4 Punkte Juristen kommen irgendwo unter.
Ja, als Sachbearbeiter in E 9b...
17.09.2020, 16:08
(17.09.2020, 15:11)Gast schrieb:(17.09.2020, 10:22)Gast schrieb:(17.09.2020, 10:14)Ohje schrieb: Alter Schwede, dieser Thread ist teils an Überheblichkeit nicht mehr zu überbieten. Wie kann man nur so schrecklich selbst von sich überzeugt sein.
Kollege gräme dich nicht, auch 4 Punkte Juristen kommen irgendwo unter.
Ja, als Sachbearbeiter in E 9b...
da wird der Kollege dann wenigstens nicht intellektuell gefordert. Hat alles Vor- und Nachteile.
17.09.2020, 16:14
(17.09.2020, 16:08)Gast schrieb:(17.09.2020, 15:11)Gast schrieb:(17.09.2020, 10:22)Gast schrieb:(17.09.2020, 10:14)Ohje schrieb: Alter Schwede, dieser Thread ist teils an Überheblichkeit nicht mehr zu überbieten. Wie kann man nur so schrecklich selbst von sich überzeugt sein.
Kollege gräme dich nicht, auch 4 Punkte Juristen kommen irgendwo unter.
Ja, als Sachbearbeiter in E 9b...
da wird der Kollege dann wenigstens nicht intellektuell gefordert. Hat alles Vor- und Nachteile.
Ja, er könnte sich überanstrengen...
17.09.2020, 16:33
(17.09.2020, 08:56)Gast schrieb:(16.09.2020, 22:13)Gast schrieb:(16.09.2020, 16:13)Gast schrieb: Ich hab ein Doppel-Gut. Bringt mir (Justiz) insofern etwas, als ich dadurch sofort im Blickfeld der Behördenleitung war und ich - nachdem gesehen wurde, dass alles ganz gut klappt - von Anfang an gefördert wurde. Das ist bei „schwächeren“ Kollegen nicht immer der Fall. Ansonsten spielt es nirgendwo eine Rolle.
Kannst du sagen, was das konkret heisst? Bessere Chance auf R2/R3?
Ich hatte ein knappes sehr gut im ersten Examen und bin jetzt noch im Ref. Falls ich nochmal über VB bin, würde ich ggf. schon in die Justiz. Ich frage mich aber, ob man sich mit 2 "Top-Noten" dort nicht irgendwie unterschätzt vorkommt!?
Wieso sollte ich mir unterschätzt vorkommen? Mal ehrlich, man sollte nicht jeden Mist glauben, den irgendwelche Leute hier schreiben oder 60-jährige Amtsrichter aus der Grundbuchabteilung erzählen. Meine Noten werden hier genauso viel oder wenig geschätzt wie das überall anders auch der Fall ist. Ich bin ja auch nicht der Einzige (wenn auch nicht einer von vielen) in dem Bereich.
Ja, es zeichnet sich durch bessere Beförderungschancen aus, weil ich zB früh in die Verwaltung eingebunden worden bin und das natürlich in die Beurteilungen einfließt. Ein Selbstläufer wird es dadurch aber natürlich nicht.
Danke! Mit unterschätzt meine ich, dass man dann am Ende genau so am AG Hintertupfingen Bußgeldsachen macht, wie alle anderen. Man verdient ja schon dasselbe, wie Leute mit 5 P. weniger im Schnitt. Mir wurde das von anderer Seite so dargestellt, als wären nach der Einstellung alle gleich.
17.09.2020, 18:27
(17.09.2020, 16:33)Gast schrieb:(17.09.2020, 08:56)Gast schrieb:(16.09.2020, 22:13)Gast schrieb:(16.09.2020, 16:13)Gast schrieb: Ich hab ein Doppel-Gut. Bringt mir (Justiz) insofern etwas, als ich dadurch sofort im Blickfeld der Behördenleitung war und ich - nachdem gesehen wurde, dass alles ganz gut klappt - von Anfang an gefördert wurde. Das ist bei „schwächeren“ Kollegen nicht immer der Fall. Ansonsten spielt es nirgendwo eine Rolle.
Kannst du sagen, was das konkret heisst? Bessere Chance auf R2/R3?
Ich hatte ein knappes sehr gut im ersten Examen und bin jetzt noch im Ref. Falls ich nochmal über VB bin, würde ich ggf. schon in die Justiz. Ich frage mich aber, ob man sich mit 2 "Top-Noten" dort nicht irgendwie unterschätzt vorkommt!?
Wieso sollte ich mir unterschätzt vorkommen? Mal ehrlich, man sollte nicht jeden Mist glauben, den irgendwelche Leute hier schreiben oder 60-jährige Amtsrichter aus der Grundbuchabteilung erzählen. Meine Noten werden hier genauso viel oder wenig geschätzt wie das überall anders auch der Fall ist. Ich bin ja auch nicht der Einzige (wenn auch nicht einer von vielen) in dem Bereich.
Ja, es zeichnet sich durch bessere Beförderungschancen aus, weil ich zB früh in die Verwaltung eingebunden worden bin und das natürlich in die Beurteilungen einfließt. Ein Selbstläufer wird es dadurch aber natürlich nicht.
Danke! Mit unterschätzt meine ich, dass man dann am Ende genau so am AG Hintertupfingen Bußgeldsachen macht, wie alle anderen. Man verdient ja schon dasselbe, wie Leute mit 5 P. weniger im Schnitt. Mir wurde das von anderer Seite so dargestellt, als wären nach der Einstellung alle gleich.
Klar, das kann dir auch passieren. (Gute) Behördenleitungen haben gute Neueinsteiger aber regelmäßig im Blick und setzen sie auch entsprechend ein.
18.09.2020, 10:20
(17.09.2020, 18:27)Gast schrieb:(17.09.2020, 16:33)Gast schrieb:(17.09.2020, 08:56)Gast schrieb:(16.09.2020, 22:13)Gast schrieb:(16.09.2020, 16:13)Gast schrieb: Ich hab ein Doppel-Gut. Bringt mir (Justiz) insofern etwas, als ich dadurch sofort im Blickfeld der Behördenleitung war und ich - nachdem gesehen wurde, dass alles ganz gut klappt - von Anfang an gefördert wurde. Das ist bei „schwächeren“ Kollegen nicht immer der Fall. Ansonsten spielt es nirgendwo eine Rolle.
Kannst du sagen, was das konkret heisst? Bessere Chance auf R2/R3?
Ich hatte ein knappes sehr gut im ersten Examen und bin jetzt noch im Ref. Falls ich nochmal über VB bin, würde ich ggf. schon in die Justiz. Ich frage mich aber, ob man sich mit 2 "Top-Noten" dort nicht irgendwie unterschätzt vorkommt!?
Wieso sollte ich mir unterschätzt vorkommen? Mal ehrlich, man sollte nicht jeden Mist glauben, den irgendwelche Leute hier schreiben oder 60-jährige Amtsrichter aus der Grundbuchabteilung erzählen. Meine Noten werden hier genauso viel oder wenig geschätzt wie das überall anders auch der Fall ist. Ich bin ja auch nicht der Einzige (wenn auch nicht einer von vielen) in dem Bereich.
Ja, es zeichnet sich durch bessere Beförderungschancen aus, weil ich zB früh in die Verwaltung eingebunden worden bin und das natürlich in die Beurteilungen einfließt. Ein Selbstläufer wird es dadurch aber natürlich nicht.
Danke! Mit unterschätzt meine ich, dass man dann am Ende genau so am AG Hintertupfingen Bußgeldsachen macht, wie alle anderen. Man verdient ja schon dasselbe, wie Leute mit 5 P. weniger im Schnitt. Mir wurde das von anderer Seite so dargestellt, als wären nach der Einstellung alle gleich.
Klar, das kann dir auch passieren. (Gute) Behördenleitungen haben gute Neueinsteiger aber regelmäßig im Blick und setzen sie auch entsprechend ein.
Interessant wie hier einige annehmen, dass ein Absolvent - nur weil er zweimal „gut“ hat oder im ersten Examen „sehr gut“- mit dem Richteramt unterfordert und deshalb insb. für Beförderungspositionen besonders geeignet sein soll. Ich selbst habe immerhin zwei obere VB (jeweils knapp 11 pkt) und muss mich natürlich genauso beweisen. Insb halte ich mich nicht allein deshalb für besser geeignet als kollegen die keine zweistelligen Examen haben.
18.09.2020, 12:11
(18.09.2020, 10:20)Gast schrieb:(17.09.2020, 18:27)Gast schrieb:(17.09.2020, 16:33)Gast schrieb:(17.09.2020, 08:56)Gast schrieb:(16.09.2020, 22:13)Gast schrieb: Kannst du sagen, was das konkret heisst? Bessere Chance auf R2/R3?
Ich hatte ein knappes sehr gut im ersten Examen und bin jetzt noch im Ref. Falls ich nochmal über VB bin, würde ich ggf. schon in die Justiz. Ich frage mich aber, ob man sich mit 2 "Top-Noten" dort nicht irgendwie unterschätzt vorkommt!?
Wieso sollte ich mir unterschätzt vorkommen? Mal ehrlich, man sollte nicht jeden Mist glauben, den irgendwelche Leute hier schreiben oder 60-jährige Amtsrichter aus der Grundbuchabteilung erzählen. Meine Noten werden hier genauso viel oder wenig geschätzt wie das überall anders auch der Fall ist. Ich bin ja auch nicht der Einzige (wenn auch nicht einer von vielen) in dem Bereich.
Ja, es zeichnet sich durch bessere Beförderungschancen aus, weil ich zB früh in die Verwaltung eingebunden worden bin und das natürlich in die Beurteilungen einfließt. Ein Selbstläufer wird es dadurch aber natürlich nicht.
Danke! Mit unterschätzt meine ich, dass man dann am Ende genau so am AG Hintertupfingen Bußgeldsachen macht, wie alle anderen. Man verdient ja schon dasselbe, wie Leute mit 5 P. weniger im Schnitt. Mir wurde das von anderer Seite so dargestellt, als wären nach der Einstellung alle gleich.
Klar, das kann dir auch passieren. (Gute) Behördenleitungen haben gute Neueinsteiger aber regelmäßig im Blick und setzen sie auch entsprechend ein.
Interessant wie hier einige annehmen, dass ein Absolvent - nur weil er zweimal „gut“ hat oder im ersten Examen „sehr gut“- mit dem Richteramt unterfordert und deshalb insb. für Beförderungspositionen besonders geeignet sein soll. Ich selbst habe immerhin zwei obere VB (jeweils knapp 11 pkt) und muss mich natürlich genauso beweisen. Insb halte ich mich nicht allein deshalb für besser geeignet als kollegen die keine zweistelligen Examen haben.
Der bessere Jurist ist man im Zweifelsfall aber - natürlich nicht zwingend der bessere Richter. Mit sehr guten Noten wird man in der Wirtschaft (in concreto: GKen) aber sehr umworben. Dann irgendwo im Kämmerlein zu sitzen und das Gefühl zu haben, ich hätte genau so gut 8,0 Punkte haben können und die ganze Lernerei war umsonst, fände ich blöd. Gute Noten erfordern Arbeit und Ehrgeiz, 8 Punkte hätte ich mit sehr viel weniger hingekriegt. Das ich das dann auch belohnt haben will, ist vielleicht charakterlich nicht ganz toll, ist aber nunmal so. Würde bei mir einfach ein schlechtes Gefühl auslösen. Soweit man aber nicht den Eindruck vermittelt kriegt, die Noten wären völlig wertlos, ist ja alles i.O.
18.09.2020, 12:34
Ergänzend zu meinem obigen Post dürfte mit deiner Einstellung tatsächlich sogar deine Eignung in Frage stehen. Geh damit lieber in die GK
18.09.2020, 13:14
:D Klar, jeglicher Ehrgeiz muss sofort im Keim erstickt werden. Kann ja nicht angehen, dass einer Ziele hat. Wo würden wir da hinkommen? Man muss lebenslang für R1 dankbar sein und dem großen Staat täglich huldigen :angel:
18.09.2020, 13:29