17.08.2020, 13:56
Hallo,
Habe nicht in Berlin studiert, aber komme sowohl im Staatsteil als auch im Schwerpunkt über die 10P hinaus.
Auf den Berliner Seiten habe ich schon gesehen, dass die Wartezeiten im Allgemeinen sehr hoch sind. Also über 18 Monate.
Dort finde ich aber noch die Bewerberlisten. Wie sind diese zu lesen? Ranglistendatum scheint der Eingang der vollständigen Bewerbung zu sein. Einstellungstermin das (voraussichtliche) Datum der Einstellung.
Zwischen diesen Daten befinden sich aber manchmal nur sehr kurze Abstände. Wie kommt das zustande? Offenbar bekommt man einen "Bonus" von 6 Monaten, wenn man Wehrdienst gemacht hat oder sowas. Aber das scheint noch nicht die Erklärung zu sein.
Bei anderen wiederum scheinen sich 3 Jahre dazwischen zu befinden. Aber die Betroffenen wollten wohl einfach diesen späten Termin, oder?
Was mich natürlich interessiert: Kann ich realistischerweise auch mit einer Wartezeit von weniger als 18 Monaten rechnen, wenn ich mehr als 10P habe?
Danke für jede Erklärung.
Habe nicht in Berlin studiert, aber komme sowohl im Staatsteil als auch im Schwerpunkt über die 10P hinaus.
Auf den Berliner Seiten habe ich schon gesehen, dass die Wartezeiten im Allgemeinen sehr hoch sind. Also über 18 Monate.
Dort finde ich aber noch die Bewerberlisten. Wie sind diese zu lesen? Ranglistendatum scheint der Eingang der vollständigen Bewerbung zu sein. Einstellungstermin das (voraussichtliche) Datum der Einstellung.
Zwischen diesen Daten befinden sich aber manchmal nur sehr kurze Abstände. Wie kommt das zustande? Offenbar bekommt man einen "Bonus" von 6 Monaten, wenn man Wehrdienst gemacht hat oder sowas. Aber das scheint noch nicht die Erklärung zu sein.
Bei anderen wiederum scheinen sich 3 Jahre dazwischen zu befinden. Aber die Betroffenen wollten wohl einfach diesen späten Termin, oder?
Was mich natürlich interessiert: Kann ich realistischerweise auch mit einer Wartezeit von weniger als 18 Monaten rechnen, wenn ich mehr als 10P habe?
Danke für jede Erklärung.
17.08.2020, 14:53
(17.08.2020, 13:56)Gast schrieb: Hallo,
Habe nicht in Berlin studiert, aber komme sowohl im Staatsteil als auch im Schwerpunkt über die 10P hinaus.
Auf den Berliner Seiten habe ich schon gesehen, dass die Wartezeiten im Allgemeinen sehr hoch sind. Also über 18 Monate.
Dort finde ich aber noch die Bewerberlisten. Wie sind diese zu lesen? Ranglistendatum scheint der Eingang der vollständigen Bewerbung zu sein. Einstellungstermin das (voraussichtliche) Datum der Einstellung.
Zwischen diesen Daten befinden sich aber manchmal nur sehr kurze Abstände. Wie kommt das zustande? Offenbar bekommt man einen "Bonus" von 6 Monaten, wenn man Wehrdienst gemacht hat oder sowas. Aber das scheint noch nicht die Erklärung zu sein.
Bei anderen wiederum scheinen sich 3 Jahre dazwischen zu befinden. Aber die Betroffenen wollten wohl einfach diesen späten Termin, oder?
Was mich natürlich interessiert: Kann ich realistischerweise auch mit einer Wartezeit von weniger als 18 Monaten rechnen, wenn ich mehr als 10P habe?
Danke für jede Erklärung.
Ich weiß nur, wie es damals war. Die Wartezeiten waren meist länger, als auf der Homepage angegeben. Habe ca. 18 Monate gewartet und habe nicht in Berlin studiert und war auch unter 10 Punkten. Allerdings wurden dann ja die Einstellungszahlen verringert...
17.08.2020, 17:39
Diese Listen sind komplett nichtssagend. Da ist der Eingang der Bewerbung und dann das gewünschte Einstellungsdatum.
ich hatte mich 2016 beworben und bin nach 12 Monaten eingestellt worden, war aber auf dieser Liste nie vorne.
Wenn du unbedingt nach Berlin willst (was ich fürs Ref empfehlen kann ;-)), bewirb dich, ruf ggf. mal an und frag freundlich nach, aber versuche einen Überbrückungsjob zu finden (was aktuell auch eher schwierig sein dürfte).
Viel Erfolg und grüß Berlin von mir!
ich hatte mich 2016 beworben und bin nach 12 Monaten eingestellt worden, war aber auf dieser Liste nie vorne.
Wenn du unbedingt nach Berlin willst (was ich fürs Ref empfehlen kann ;-)), bewirb dich, ruf ggf. mal an und frag freundlich nach, aber versuche einen Überbrückungsjob zu finden (was aktuell auch eher schwierig sein dürfte).
Viel Erfolg und grüß Berlin von mir!
17.08.2020, 18:30
Es gibt einen frühesten Einstellungstermin zu dem man sich bewerben kann. Viele geben den an. Manche geben extra einen späteren Einstellungstermin an, da sie noch einen Master machen und nicht früher können oder wissen, dass sie sowieso vor einem Jahr nicht eingestellt werden. Man muss sich nämlich jedes Mal zurück melden, wenn man zum Wunschtermin nicht genommen wurde. Habe mich glaub ich vier Mal zurück melden müssen...
Melde dich sofort an, sobald du alles beisammen hast (= am Tag nach der mündlichen Prüfung), jeder Listenplatz zählt!
Melde dich sofort an, sobald du alles beisammen hast (= am Tag nach der mündlichen Prüfung), jeder Listenplatz zählt!
18.08.2020, 22:55
Sehe ich das richtig, dass man sich schon nach Bestehen der Pflichtfachprüfung bewerben kann, auch wenn man den Schwerpunkt noch nicht abgeschlossen hat? Gilt das dann auch schon als Beginn der Wartezeit?
21.08.2020, 15:46
(18.08.2020, 22:55)Gast schrieb: Sehe ich das richtig, dass man sich schon nach Bestehen der Pflichtfachprüfung bewerben kann, auch wenn man den Schwerpunkt noch nicht abgeschlossen hat? Gilt das dann auch schon als Beginn der Wartezeit?
Kann dazu jemand etwas sagen? Beim Kammergericht sind leider die Mailserver down wegen einer IT-Panne.
21.08.2020, 16:33
(21.08.2020, 15:46)Gast schrieb:(18.08.2020, 22:55)Gast schrieb: Sehe ich das richtig, dass man sich schon nach Bestehen der Pflichtfachprüfung bewerben kann, auch wenn man den Schwerpunkt noch nicht abgeschlossen hat? Gilt das dann auch schon als Beginn der Wartezeit?
Kann dazu jemand etwas sagen? Beim Kammergericht sind leider die Mailserver down wegen einer IT-Panne.
Könnt ihr denn die verdammte VO nicht lesen?
Eine Bewerbung nach bestandener Pflichtfachprüfung ist möglich.
Ihr werdet aber aus der Bewerberliste gestrichen wenn das SPB-Zeugnis nicht bis zum Ende des auf den Tag der mündlichen Prüfung folgenden Hochschulsemesters nachgereicht wird.
Viel Spaß bei Arbeit mit Unbekannten Normen im Examen.
12.09.2020, 16:38
(17.08.2020, 17:39)Gast schrieb: Diese Listen sind komplett nichtssagend. Da ist der Eingang der Bewerbung und dann das gewünschte Einstellungsdatum.
ich hatte mich 2016 beworben und bin nach 12 Monaten eingestellt worden, war aber auf dieser Liste nie vorne.
Wenn du unbedingt nach Berlin willst (was ich fürs Ref empfehlen kann ;-)), bewirb dich, ruf ggf. mal an und frag freundlich nach, aber versuche einen Überbrückungsjob zu finden (was aktuell auch eher schwierig sein dürfte).
Viel Erfolg und grüß Berlin von mir!
Das kann ich 1:1 so bestätigen. Ich wurde nur geringfügig mit etwas mehr Wartezeit eingestellt wie der Kollege. Meine Beobachtung während des Wartezeitraums damals: in die Liste kann durchaus eine ganze Menge Bewegung reinkommen, insb. Weil Leute aus den unterschiedlichsten Gründen im laufenden Verfahren doch noch absagen (llm, refplatz woanders bekommen, Diss etc.)
Allerdings ist zu beachten, dass nach der Kürzung der Refstellen weniger Plätze verfügbar sind, auf die sich viele bewerben. Die Chance auf einen früheren Einstieg hat sich dadurch verschlechtert.
12.02.2021, 12:13
Zum Ende des auf den Tag der mündlichen Prüfung folgenden Hochschulsemesters, damit ist die mündliche Prüfung im Schwerpunkt gemeint?
12.02.2021, 12:22
Nein. Staatsteil. Ergibt sich auch aus dem Kontect recht deutlich.
Viele Unis haben gar keine Mündliche im Schwerpunkt.