30.07.2020, 21:05
Moin zusammen!
Ich habe leider nur ein Ausreichend im Examen (schriftliche war extrem schlecht, mündlich wars okay), will aber unbedingt in den Staatsdienst. Nun habe ich bei einer in Frage kommenden stelle folgendes gefunden:
"Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bis auf das Befriedigend erfülle ich das halt alles und habe auch noch passende Praktika und einen sehr guten universitären Schwerpunktbereich vorzuweisen. Auch in den REF Stationen habe ich viele Dinge gemacht, die perfekt zum Berufsbild passen und habe überall ein "gut" erhalten.
Mit anderen Worten: Die Stelle passt bei mir im Grunde wie die Faust aufs Auge.
Nun frage ich euch: Wenn der Staats von "weiteren Voraussetzungen" schreibt - ist es dann in Stein gemeißelt, dass die einen Bewerber mit schlechterer Note gar nicht erst einladen dürfen? (dann macht eine Bewerbung schon keinen Sinn) oder ist das nur eine Vorgabe, was sie im Regelfall erwarten, man hat aber dennoch die Chance durch Vorkenntnisse/Persönlichkeit/Motivation etc zu überzeugen?
Hab echt keine Lust Anwalt werden zu müssen :(
Ich habe leider nur ein Ausreichend im Examen (schriftliche war extrem schlecht, mündlich wars okay), will aber unbedingt in den Staatsdienst. Nun habe ich bei einer in Frage kommenden stelle folgendes gefunden:
"Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
- Befähigung zum Richteramt, d. h. Volljurist
- mindestens Note „befriedigend“ in der zweiten juristischen Staatsprüfung
- zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht"
Bis auf das Befriedigend erfülle ich das halt alles und habe auch noch passende Praktika und einen sehr guten universitären Schwerpunktbereich vorzuweisen. Auch in den REF Stationen habe ich viele Dinge gemacht, die perfekt zum Berufsbild passen und habe überall ein "gut" erhalten.
Mit anderen Worten: Die Stelle passt bei mir im Grunde wie die Faust aufs Auge.
Nun frage ich euch: Wenn der Staats von "weiteren Voraussetzungen" schreibt - ist es dann in Stein gemeißelt, dass die einen Bewerber mit schlechterer Note gar nicht erst einladen dürfen? (dann macht eine Bewerbung schon keinen Sinn) oder ist das nur eine Vorgabe, was sie im Regelfall erwarten, man hat aber dennoch die Chance durch Vorkenntnisse/Persönlichkeit/Motivation etc zu überzeugen?
Hab echt keine Lust Anwalt werden zu müssen :(
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
30.07.2020, 21:26
Herzlich willkommen in der Realität...
Neben dir wird es noch zig andere Bewerber geben, die mindestens das Befriedigend geschafft haben und noch zig weitere, die sogar noch bessere Noten als das vorausgesetzte Minimum vorweisen können.
Klar kannst du es versuchen... Aber es steht da nunmal nicht grundlos als Voraussetzung. Das ist es eben, was sie wollen.
Falls du also niemanden dort persönlich kennst, Beziehung hast (in Form von Vitamin B etc.), dürfte es fast schon aussichtslos sein.
Also schraub' die Erwartungen besser nicht zu hoch.
Kleiner Tipp: Normalerweise kann man dort auch direkt anrufen und wegen der schlechteren Note nachfragen bzw. ob eine Bewerbung trotzdem Sinn macht. Dann bekommst du eine realistische Einschätzung deiner Chancen...
Neben dir wird es noch zig andere Bewerber geben, die mindestens das Befriedigend geschafft haben und noch zig weitere, die sogar noch bessere Noten als das vorausgesetzte Minimum vorweisen können.
Klar kannst du es versuchen... Aber es steht da nunmal nicht grundlos als Voraussetzung. Das ist es eben, was sie wollen.
Falls du also niemanden dort persönlich kennst, Beziehung hast (in Form von Vitamin B etc.), dürfte es fast schon aussichtslos sein.
Also schraub' die Erwartungen besser nicht zu hoch.
Kleiner Tipp: Normalerweise kann man dort auch direkt anrufen und wegen der schlechteren Note nachfragen bzw. ob eine Bewerbung trotzdem Sinn macht. Dann bekommst du eine realistische Einschätzung deiner Chancen...
30.07.2020, 21:50
Sofern das eine Beamtenstelle ist, wovon ich aufgrund der Altersgrenze ausgehe, darf der Staat diese Stelle nicht anders besetzen als ausgeschrieben.
Voraussetzung ist also u.a. ein befriedigend im Zweiten. Das steht fest.
Voraussetzung ist also u.a. ein befriedigend im Zweiten. Das steht fest.
30.07.2020, 21:57
Ok das ist bitter :(
30.07.2020, 22:16
Bewirb dich beim Auswärtigen Amt (heute läuft glaube ich die Frist ab). Keine Notengrenze und Verbeamtung...
30.07.2020, 22:18
30.07.2020, 22:56
Echt vielen Dank für eure Vorschlage, aber Finanzverwaltung ist nun wirklich das letzte wo ich hin will (dann doch eher Anwalt) :D
Mir geht es nicht um eine Verbeamtung "um jeden Preis" sondern schon um eine ganz konkrete Stelle. Ich wäre gern Vollzugsjurist geworden. Hatte halt die Hoffnung - da arbeiten im Gefängnis jetzt nicht gerade das höchste Prestige hat und auch sicher nicht für jeden etwas ist - hier vllt auch mit meiner schlechten Examensnote gute Chancen zu haben.
Die Voraussetzungen dafür den Job gut machen zu können bringe ich mE mit:
- Bin ein deutlich besserer Jurist als die Klausurergebnisse auf den ersten Blick vermuten lassen
- Hab eine extrem schnelle Auffassungsgabe und kann mich super schnell in unbekannte Rechtsgebiete einarbeiten
- Hatte meinen Universitärer Schwerpunkt in Kriminologie und Strafvollzugsrecht (also interessiere mich ernsthaft für die Thematik)
- Beste Seminararbeit (Schwerpunkt) meines Semesters im Strafvollzugsrecht, bewertet mit 17 Punkten, mündlich verteidigt mit 17 Punkten
- Alle Ref Stationen bis auf eine mit "gut" bewertet, die andere mit vb
- Ref Station bei der Polizei wo ich u.a. in der Disziplinarabteilung (gehört auch zum Aufgabenkreis des Vollzugsjuristen) eine (An)Klageschrift geschrieben habe, die ohne Änderungen 1 zu 1 übernommen wurde und ausdrücklich gelobt wurde im Zeugnis (obwohl ich mit Disziplinarrecht vorher noch nie etwas zu tun hatte)
-Unglaubliche Motivation, Teamfähigkeit, Spaß an Kontakt mit Menschen, hohe Belastbarkeit usw.
Ist halt sau ärgerlich, dass das dann im Ergebnis an einer starren Notengrenze scheitert.
Mir geht es nicht um eine Verbeamtung "um jeden Preis" sondern schon um eine ganz konkrete Stelle. Ich wäre gern Vollzugsjurist geworden. Hatte halt die Hoffnung - da arbeiten im Gefängnis jetzt nicht gerade das höchste Prestige hat und auch sicher nicht für jeden etwas ist - hier vllt auch mit meiner schlechten Examensnote gute Chancen zu haben.
Die Voraussetzungen dafür den Job gut machen zu können bringe ich mE mit:
- Bin ein deutlich besserer Jurist als die Klausurergebnisse auf den ersten Blick vermuten lassen
- Hab eine extrem schnelle Auffassungsgabe und kann mich super schnell in unbekannte Rechtsgebiete einarbeiten
- Hatte meinen Universitärer Schwerpunkt in Kriminologie und Strafvollzugsrecht (also interessiere mich ernsthaft für die Thematik)
- Beste Seminararbeit (Schwerpunkt) meines Semesters im Strafvollzugsrecht, bewertet mit 17 Punkten, mündlich verteidigt mit 17 Punkten
- Alle Ref Stationen bis auf eine mit "gut" bewertet, die andere mit vb
- Ref Station bei der Polizei wo ich u.a. in der Disziplinarabteilung (gehört auch zum Aufgabenkreis des Vollzugsjuristen) eine (An)Klageschrift geschrieben habe, die ohne Änderungen 1 zu 1 übernommen wurde und ausdrücklich gelobt wurde im Zeugnis (obwohl ich mit Disziplinarrecht vorher noch nie etwas zu tun hatte)
-Unglaubliche Motivation, Teamfähigkeit, Spaß an Kontakt mit Menschen, hohe Belastbarkeit usw.
Ist halt sau ärgerlich, dass das dann im Ergebnis an einer starren Notengrenze scheitert.
30.07.2020, 23:02
Was hast im 1.?
30.07.2020, 23:21
Ein gutes Befriedigend
Aber das bringt ja auch nichts, da steht ja "mindestens Befriedigend im zweiten Examen" :(
Also falls diese Grenze bei öffentlichen Ausschreibungen wirklich fix ist wie hier geschrieben wurde, dann wars das wohl.
Verstehe nur nicht, warum da dann "die weiteren Voraussetzungen sind" schreiben. Da hätte man ja auch einfach alle festen Voraussetzungen auflisten können. So klingt es für mich irgendwie so, als wären erstere zwingend erforderlich (Bekenntnis zum Grundgesetz, deutscher Staatsbürger etc) und letztere "die Regel" von der man aber auch ausnahmen machen kann. Verstehe sonst diese Unterscheidungen zwischen "Voraussetzungen" und "weitere Voraussetzungen" nicht.
Aber das bringt ja auch nichts, da steht ja "mindestens Befriedigend im zweiten Examen" :(
Also falls diese Grenze bei öffentlichen Ausschreibungen wirklich fix ist wie hier geschrieben wurde, dann wars das wohl.
Verstehe nur nicht, warum da dann "die weiteren Voraussetzungen sind" schreiben. Da hätte man ja auch einfach alle festen Voraussetzungen auflisten können. So klingt es für mich irgendwie so, als wären erstere zwingend erforderlich (Bekenntnis zum Grundgesetz, deutscher Staatsbürger etc) und letztere "die Regel" von der man aber auch ausnahmen machen kann. Verstehe sonst diese Unterscheidungen zwischen "Voraussetzungen" und "weitere Voraussetzungen" nicht.
30.07.2020, 23:24
Weil's sonst gesetzlich gar nicht geht. Kuck mal in anderen BL? Einige BL bilden ja eine Summe aus beiden Examen?