21.07.2020, 10:16
Liebe Kollegen,
hat hier einer der Veteranen Empfehlungen im Hinblick auf die Schwerpunktsetzung in der Vorbereitung für den Aktenvortrag im Strafrecht? Habe das Fach sowohl im Studium als auch im Ref eher stiefmütterlich behandelt. Gerade im materiellen Strafrecht gibt es enorme Lücken. In den Klausuren schien mir das nie ein großes Problem zu sein - auch mit Halbwissen lassen sich befriedigende Klausuren fabrizieren.
Wie ist das eurer Erfahrung nach in Bezug auf den Aktenvortrag? Wo würdet ihr prozessuale Schwerpunkte setzen und wo materiell-rechtliche?
Besten Dank!
hat hier einer der Veteranen Empfehlungen im Hinblick auf die Schwerpunktsetzung in der Vorbereitung für den Aktenvortrag im Strafrecht? Habe das Fach sowohl im Studium als auch im Ref eher stiefmütterlich behandelt. Gerade im materiellen Strafrecht gibt es enorme Lücken. In den Klausuren schien mir das nie ein großes Problem zu sein - auch mit Halbwissen lassen sich befriedigende Klausuren fabrizieren.
Wie ist das eurer Erfahrung nach in Bezug auf den Aktenvortrag? Wo würdet ihr prozessuale Schwerpunkte setzen und wo materiell-rechtliche?
Besten Dank!
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
21.07.2020, 10:19
Hast du zum materiellen Recht schon das Seminar/Webinar der Kaiserseminare besucht? Das verfolgt ja gerade den Zweck, die Schwerpunktsetzung beim Lernen zu erleichtern.
21.07.2020, 14:17
Materiell-rechtlich würde ich den größten Schwerpunkt auf jeden Fall bei den Vermögensdelikten setzen. Ich habe meinen Aktenvortrag auch im Strafrecht gehalten und hatte schon bei der Vorbereitung das Gefühl, das die meisten Vorträge Vermögensdelikte zum Thema haben. Auch mein "richtiger" Aktenvortrag hatte z.B. Diebstahl als Schwerpunkt.
Da die Fälle auch in der Regel aus staatsanwaltlichen Sicht zu begutachten sind, sollte man die Punkte, die man im B-Gutachten der StA-Klausur anspricht, auf jeden Fall drauf haben. Daneben würde ich Beweisverwertungsverbote, U-Haft und vielleicht Verfahrenshindernisse vertieft wiederholen.
Was ich z.B. neu lernen musste, ist, wie man einen Eröffnungsbeschluss tenoriert. Denn es kann wohl sein, dass man aus der Sicht des Gerichts im Zwischenverfahren entscheiden soll, ob man das Hauptverfahren eröffnet.
In meinem "richtigen" Aktenvortrag sollte ich die Erfolgsaussichten einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung des Erlasses eines Haftbefehls begutachten und zum Abschluss den Antrag formulieren. Auch so was würde ich mir lieber vorher angucken. Es ist zwar nicht allzu wahrscheinlich, dass es drankommt, aber im Fall der Fälle will man ja vorbereitet sein.
Da die Fälle auch in der Regel aus staatsanwaltlichen Sicht zu begutachten sind, sollte man die Punkte, die man im B-Gutachten der StA-Klausur anspricht, auf jeden Fall drauf haben. Daneben würde ich Beweisverwertungsverbote, U-Haft und vielleicht Verfahrenshindernisse vertieft wiederholen.
Was ich z.B. neu lernen musste, ist, wie man einen Eröffnungsbeschluss tenoriert. Denn es kann wohl sein, dass man aus der Sicht des Gerichts im Zwischenverfahren entscheiden soll, ob man das Hauptverfahren eröffnet.
In meinem "richtigen" Aktenvortrag sollte ich die Erfolgsaussichten einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung des Erlasses eines Haftbefehls begutachten und zum Abschluss den Antrag formulieren. Auch so was würde ich mir lieber vorher angucken. Es ist zwar nicht allzu wahrscheinlich, dass es drankommt, aber im Fall der Fälle will man ja vorbereitet sein.
21.07.2020, 18:11
Meine mündliche Prüfung ist schon etwas her, aber was die Vorsitzende bei uns als besonders wichtig für eine gute Note voraussetzte, war ein guter, strukturierter Sachverhalt, der v.a. auch Ausführungen zur subjektiven Seite beinhaltete. In der rechtlichen Würdigung kam es ihr v.a. auf eine saubere und vollständige Prüfung an, die sich mit den Problemen / Schwerpunkten in ausreichender Weise auseinander setzt.
Am Ende dann die Anträge ordentlich formulieren und das wars. Hört sich leichter an, als es natürlich ist, aber im Grunde habe ich Strafrecht als ganz dankbar empfunden.
Am Ende dann die Anträge ordentlich formulieren und das wars. Hört sich leichter an, als es natürlich ist, aber im Grunde habe ich Strafrecht als ganz dankbar empfunden.
21.07.2020, 20:58
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Das war sehr hilfreich.