08.11.2020, 23:03
Alter. Checkst du es? Schriftlicher Teil = 60-75 %
Mündlicher Teil = 25-40 %
Warum nicht anders rum? Das hat mit der Gewichtung der Einzelleistungen nichts zu tun.
P.S.: NRW hat bald 30% für die Mündliche. Warum? Guckt mal in den Referentenentwurf...
Mündlicher Teil = 25-40 %
Warum nicht anders rum? Das hat mit der Gewichtung der Einzelleistungen nichts zu tun.
P.S.: NRW hat bald 30% für die Mündliche. Warum? Guckt mal in den Referentenentwurf...
08.11.2020, 23:06
Willkommen im Forum. Probier es gar nicht mit Argumenten. Die Leute hier leben in ihrer eigenen Welt.
08.11.2020, 23:07
Ich bin seit einigen Jahren Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Die Kommissionen, in denen ich bisher gesessen habe, haben noch keine Kandidatin und keinen Kandidaten „runtergeprüft“. Wir vergeben die Punktzahlen, die die jeweilige Leistung Wert war. Und am Ende wird zusammengerechnet und das Ergebnis verkündet. Kandidaten mit einem Klausurschnitt bis 7 Punkte verbessern sich fast immer, darüber wird es zwar schwerer, da die zur Verbesserung erforderliche Punktzahl natürlich mit steigt, aber es bleibt natürlich möglich, wenn die Leistung stimmt. Bei der Vergabe der Punkte für die einzelnen Teile der mündlichen Prüfung weiß keiner von uns, was am Ende rauskommen wird, wir sind selbst häufig ganz gespannt, ob es für die verschiedenen Notenschwellen reicht, oder nicht. Und wenn nicht prüfen wir natürlich die Frage einer Hebung. Aber im Übrigen respektieren wir einfach die vom Gesetzgeber vorgegebene Gewichtung von Klausuren und mündlicher Prüfung, bei denen es sich um eigenständige Teile der Staatsprüfung handelt.
08.11.2020, 23:34
Ich habe schon von einem Prüfern selbst gehört, dass sie vor der endgültigen Bewertung erst den Schnitt des jeweiligen Prüflings ausrechnen und wenn da eben die 8.9 steht, obwohl der Prüfling keinen schlechten Eindruck gemacht hat, geht halt irgendjemand nochmal nen Punkt mit der Bewertung hoch. Wir drüber kurz diskutiert, ob man das rechtfertigen kann etc.
Also so viel dazu.
Also so viel dazu.
08.11.2020, 23:46
(08.11.2020, 23:03)Gast schrieb: Alter. Checkst du es? Schriftlicher Teil = 60-75 %
Mündlicher Teil = 25-40 %
Warum nicht anders rum? Das hat mit der Gewichtung der Einzelleistungen nichts zu tun.
P.S.: NRW hat bald 30% für die Mündliche. Warum? Guckt mal in den Referentenentwurf...
Was herrscht hier bitte schon wieder für eine Diskussionskultur. Jeder "checkt", was ihr sagen wollt, aber man kann es halt auch anders sehen:
Die Münldiche ist 25 - 40 % wert und genau zu diesem Anteil wird sie auch in allen Bundesländern gezählt. Das bedeutet aber nicht, dass die Note der mündlichen Prüfung nicht deutlich besser sein kann und sich dann im Rahmen dieser 25 % eben entsprechend auswirkt. Daran ist nichts, was den gesetzlichen Regelungen in irgendeiner Weise widersprechen würde. Es ist doch zB vollkommen legitim, jemandem, der ein hervorragender Rhetoriker ist und auf alle Fragen souverän antwortet eine gute Note zu geben, auch wenn diese Person schriftlich schwächer sein mag. Trotz allem wird sich ja diese Note immer nur zu 25 % auswirken. Das wollte der Gesetzgeber erreichen und das hat er auch erreicht. Ansonsten hätte er Regelungen einführen müssen, was bei einer Abweichung zu tun ist (wie zB bei Erst- und Zweitkorrektur). Das hat er aber nicht getan.
09.11.2020, 08:14
Du "checkst" es auch nicht. Nicht böse gemeint. Das ist alles richtig, was du schreibst. Es ging mir nur um die Frage, welchem Teil der Gesetzgeber größere Aussagekraft (und damit die höhere Gewichtung) eingeräumt hat. Das ist in allen Bundesländern der schriftliche Teil.
Ist übrigens ganz interessant, dass gerade die Unwägbarkeiten der mündlichen Prüfung als Anlass im Referentenentwurf gesehen wurden, die mündliche auf 30 Prozent abzusenken.
Ist übrigens ganz interessant, dass gerade die Unwägbarkeiten der mündlichen Prüfung als Anlass im Referentenentwurf gesehen wurden, die mündliche auf 30 Prozent abzusenken.
09.11.2020, 11:25
(08.11.2020, 22:56)Gast schrieb:(08.11.2020, 18:47)Gast schrieb:(08.11.2020, 18:42)Gast schrieb:(08.11.2020, 17:43)Gast schrieb: Ihr erzählt Unsinn. Wenn ein Bewerber 5 schriftlich und 10 mündlich hat und ein anderer 10 schriftlich und 5 mündlich (unterstellt beide Prüfungsteile zählen gleich viel), welchen nehme ich dann...
Diskussion über die Aussagekraft der Noten Teile beendet. Der mit den guten Klausuren wird immer einen Vorteil haben. Es ist nämlich durch Glück nicht möglich, einen 10er Klausurenschnitt bekommen und kommt wohl auch seltenst vor. Durch Glück in der mündlichen Prüfung auf 10 oder mehr kommt aber öfter vor.
Die Leistungen zählen aber nicht gleich viel. Das JAG trifft eine genaue Aussage darüber, wie die jeweiligen Teile der Prüfung gewichtet werden. Es ist immer wieder verblüffend wieviele Juristen fernab der gesetzlichen Grundlage diskutieren :D
Deine subjektive Meinung mag ja eine andere sein, nach der wurde aber nicht gefragt.
Du hast Recht. Der Gesetzgeber hat den Klausuren 60 Prozent gegeben, weil schriftliche Leistungen aussagekräftiger sind. Und jeder Arbeitgeber wird den Bewerber mit den besseren schriftlichen Noten nehmen. Das weiß ich selbst aus erster Hand :angel:
Gewichtung einer Klausur: Unter 10%
Gewichtung des Aktenvortrags: 10%
Dem ist nichts hinzuzufügen
09.11.2020, 11:36
(09.11.2020, 11:25)Gast schrieb:(08.11.2020, 22:56)Gast schrieb:(08.11.2020, 18:47)Gast schrieb:(08.11.2020, 18:42)Gast schrieb:(08.11.2020, 17:43)Gast schrieb: Ihr erzählt Unsinn. Wenn ein Bewerber 5 schriftlich und 10 mündlich hat und ein anderer 10 schriftlich und 5 mündlich (unterstellt beide Prüfungsteile zählen gleich viel), welchen nehme ich dann...
Diskussion über die Aussagekraft der Noten Teile beendet. Der mit den guten Klausuren wird immer einen Vorteil haben. Es ist nämlich durch Glück nicht möglich, einen 10er Klausurenschnitt bekommen und kommt wohl auch seltenst vor. Durch Glück in der mündlichen Prüfung auf 10 oder mehr kommt aber öfter vor.
Die Leistungen zählen aber nicht gleich viel. Das JAG trifft eine genaue Aussage darüber, wie die jeweiligen Teile der Prüfung gewichtet werden. Es ist immer wieder verblüffend wieviele Juristen fernab der gesetzlichen Grundlage diskutieren :D
Deine subjektive Meinung mag ja eine andere sein, nach der wurde aber nicht gefragt.
Du hast Recht. Der Gesetzgeber hat den Klausuren 60 Prozent gegeben, weil schriftliche Leistungen aussagekräftiger sind. Und jeder Arbeitgeber wird den Bewerber mit den besseren schriftlichen Noten nehmen. Das weiß ich selbst aus erster Hand :angel:
Gewichtung einer Klausur: Unter 10%
Gewichtung des Aktenvortrags: 10%
Dem ist nichts hinzuzufügen
Doch, und zwar folgende Passage aus der Begründung des Referentenentwurfs (zu Nr. 15 Buchstabe a):
„Eine Gewichtung mit 65 % (Aufsichtsarbeiten), 25 % (Prüfungsgespräch) und 10 % (Vortrag) wird den jeweiligen Leistungen gerecht. Für eine stärkere Gewichtung des schriftlichen Teils der Prüfung spricht, dass aufgrund der Einheitlichkeit der Aufgabenstellungen, der Dauer der Prüfungsleistungen und des anonymisierten Prüfungsverfahrens die Leistungen des Prüflings in aller Regel verlässlicher und objektiver bewertet werden können. Für eine erhebliche Ge- wichtung der mündlichen Prüfungsleistungen spricht die hohe Bedeutung präsenten Wissens, rhetorischer Fähigkeiten und spontaner Erwiderung in jedem juristischen Beruf. Zwischen beiden Prüfungsleistungen angesiedelt, aber wegen der einheitlichen Aufgabenstellung und völlig eigenständigen Darbietung eher der Aufsichtsarbeit vergleichbar ist der Vortrag.“
09.11.2020, 12:38
(08.11.2020, 23:07)Prüfer im 2. schrieb: Ich bin seit einigen Jahren Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Die Kommissionen, in denen ich bisher gesessen habe, haben noch keine Kandidatin und keinen Kandidaten „runtergeprüft“. Wir vergeben die Punktzahlen, die die jeweilige Leistung Wert war. Und am Ende wird zusammengerechnet und das Ergebnis verkündet. Kandidaten mit einem Klausurschnitt bis 7 Punkte verbessern sich fast immer, darüber wird es zwar schwerer, da die zur Verbesserung erforderliche Punktzahl natürlich mit steigt, aber es bleibt natürlich möglich, wenn die Leistung stimmt. Bei der Vergabe der Punkte für die einzelnen Teile der mündlichen Prüfung weiß keiner von uns, was am Ende rauskommen wird, wir sind selbst häufig ganz gespannt, ob es für die verschiedenen Notenschwellen reicht, oder nicht. Und wenn nicht prüfen wir natürlich die Frage einer Hebung. Aber im Übrigen respektieren wir einfach die vom Gesetzgeber vorgegebene Gewichtung von Klausuren und mündlicher Prüfung, bei denen es sich um eigenständige Teile der Staatsprüfung handelt.
Sorry, aber das ist der witzigste Fake Post aller Zeiten.
Wenn du wirklich prüfst, dann definitiv NICHT in NRW.
09.11.2020, 12:39
(08.11.2020, 23:03)Gast schrieb: Alter. Checkst du es? Schriftlicher Teil = 60-75 %
Mündlicher Teil = 25-40 %
Warum nicht anders rum? Das hat mit der Gewichtung der Einzelleistungen nichts zu tun.
P.S.: NRW hat bald 30% für die Mündliche. Warum? Guckt mal in den Referentenentwurf...
Schriftlicher Teil 60 % auf 8 Leistungen
Mündlicher Teil 40% auf 2 Leistungen (AV und Gespräch. Gespräch in NRW mit Einheitsnote)