08.06.2015, 02:26
Für alle, die sich über die Klausuren austauschen möchten, die im Dezember geschrieben werden:
01.12.: Z-1
03.12.: Z-2
04.12.: Z-3
07.12.: Z-4
08.12.: S-2
10.12.: S-1
11.12.: V-2
14.12.: V-1
01.12.: Z-1
03.12.: Z-2
04.12.: Z-3
07.12.: Z-4
08.12.: S-2
10.12.: S-1
11.12.: V-2
14.12.: V-1
24.08.2015, 17:40
Weiß jemand warum Strafrecht und ÖR vertauscht wurde? Kann man daraus irgendwas ableiten zB in jedem Fall Revision oder so wegen Ringtausch?
07.09.2015, 18:29
@Lulu: Dass Strafrecht vor Örecht geprüft wird ist (zumindest in BaWü) gängige Praxis. Aber Schlüsse kann man viele ziehen^^
Kann mir vielleicht noch jemand sagen was in den Klausuren im Juni in BaWü drankam? DARAUS könnte man jedenfalls mal ein paar wenige Schlüsse ziehen. Vielen Dank Leute ;)
Kann mir vielleicht noch jemand sagen was in den Klausuren im Juni in BaWü drankam? DARAUS könnte man jedenfalls mal ein paar wenige Schlüsse ziehen. Vielen Dank Leute ;)
07.09.2015, 18:46
Ich glaube, sie meint eher, warum S2 vor S1 und Ö2 vor Ö1 geschrieben wird...
Was im Juni in BaWü geschrieben wurde, würde mich auch interessieren!
Was im Juni in BaWü geschrieben wurde, würde mich auch interessieren!
08.09.2015, 10:53
In NRW wird mE nach immer Strafrecht vor ÖR geprüft.
12.09.2015, 15:17
Ich traue mich zu behaupten, dass spätestens nach der gestrigen Revisionsklausur in NRW und anderen Ländern die jahrelang (recht erfolgreich) geübte Prognose hinsichtlich des Strafrechts-Klausurtyps relativ tot ist.
20.10.2015, 22:03
Ja ich meinte eher warum S2 vor S1 und ÖR 2 vor ÖR1. Das war mE noch nie so?!
21.10.2015, 07:41
Tatsächlich. Dies fiel mir garnicht auf. Schreibfehler oder tatsächlich Urteil / Revision vor StA Klausur?
23.10.2015, 17:31
(07.09.2015, 18:29)Jackson schrieb: Kann mir vielleicht noch jemand sagen was in den Klausuren im Juni in BaWü drankam? DARAUS könnte man jedenfalls mal ein paar wenige Schlüsse ziehen. Vielen Dank Leute ;)
Nach meinen Grabesquellen:
1. ZivilR:
Es war eine Gerichtsklausur.
Die Klägerin verlangte von der Beklagten, einer AG, von der sie eine Wohnung sowie ein Sondernutzungsrecht am Stellplatz kaufte, 25.000 € Minderung und 10.000 € als Minderung / Schadensersatz. Es ging um die Mängel der Wohnung aufgrund des Lärms, da Schaltrittschutz nicht angebracht wurde, obwohl sich die Beklagte nach Auffassung der Klägerin dazu verpflichtet hatte. Außerdem bemängelte die Klägerin, dass das Wegerecht für den Stellplatz bzw. Zufahrt (über ein fremdes Grundstück) nicht ausreichend dinglich abgesicht wurde.
Prozessual hatte man eine Schiedsgutachtenklausel zu beachten.
2. ZivilR:
Anwaltsklausur: Klassiches FamilienR + IPR + Abtrennung nach § 145 FamFG. Materiell-rechtlich: Zugewinnausgleich, Unterhalt nach der Trennung, Zuwendungen der Schwiegereltern. Auch musste man gegen die Abtrennung vorgehen.
3. ZivilR: Arbeitsrecht - auch mit klassischen Problemen der außerordentlichen/ordentlichen Kündigung wegen Verdachts einer Unterschlagung, Abgeltung von Urlaub sowie Vorgehen gegen eine Befristung des Arbeitsverhältnisses. Man musste ein Urteil entwerfen.
4. ZivilR:
Es war ein Ebay-Fall, auch wenn die Plattform im Sachverhalt "Biet-mit" hieß.
Der Kläger war der Käufer, der sich gegen den Verkäufer wendete. Der Beklagte kam zum Anwalt, brachte ein VU mit und bat darum, dass man dagegen vorgeht. Zu erstellen waren ein Gutachten, ein Schriftsatz ans Gericht mit Anträgen, ein Mandantenschreiben sowie ein Vergleichsvorschlag.
Es ging um Sittenwidrikeit der Auktion für ein 1 €, wenn man ein Auto versteigert. Außerdem hat der Beklagte (Verkäufer) selbst auf seinen Artikel geboten, was gegen die AGB der Plattform verstoßen hat.
5. StrafR: Brandstiftung, wobei unklar war, ob der Beschuldigte selbst den Brand legte oder sein 10-jähriger Sohn das tat. Dies in Verbindung mit klassischen Problemen der Brandstiftung wie Versicherungsbetrug. Zu entwerfen war eine Anklageschrift, Gutachten und Begleitverfügung.
6. StrafR: Nachstellung sowie Betrug durch das Anbringen eines Magneten am Stromzähler, damit die Stromkosten sinken. Im Zusammenhang mit der Nachstellung musste man auf einen Strafklageverbrauch eingehen, weil eine der Taten bereits rechtskräftig verurteilt worden war. Es war eine Entscheidung des Beschwerdegerichts zu entwefen, da die StA legte gegen die Ablehnung des Strafbefehls sofortige Beschwerde ein.
7. ÖR: Baurecht, wo der Eigentümer sich gegen die Verpflichtung zur Ersetzung eines Dachs wegen einer unzulässigen (nach öffentlichen Bauvorschriften) Dachform sowie gegen Nutzungsuntersagung, da er in einem reinen Wohngebiet eine Therapie betrieb. Man musste ein Urteil dazu entwerfen.
8. ÖR: Gewerbe-, Straßen und allgemeines Verwaltungsrecht: Widerruf einer Sondernutzungsgenehmigung wegen Verstoß gegen die Auflagen. Dem Betroffenen wurde die Genehmigung zum Betreiben eines mobilen Handelns mittels eines Verkaufstresens gewährt, jedoch unter Auflagen - keine Tische/Stühle aufstellen sowie zu den Märkten einen Abstand zu halten. Gegen beide wurde verstoßen. Außerdem hat der Betroffene gegen den Widerruf einen Widerspruch direkt bei der Widerspruchsbehörde eingelegt.
(20.10.2015, 22:03)Lulu schrieb: Ja ich meinte eher warum S2 vor S1 und ÖR 2 vor ÖR1. Das war mE noch nie so?!
Gibt es bei euch solch genaue Angaben? Bei mir steht in der Ladung nur "Aufsichtsarbeit im ...".
24.10.2015, 18:37
Danke @FlyingCircus, sehr hilfreich! Sehr wenig Klassisches und sehr viel Exotisches mMn, scheint nach der Einführung der Kommentare auch in BW der Trend zu sein.
Kleine Info am Rande: Palandt-Neuauflage kommt in der Woche vorm Examen, sollte man sich denke ich rechtzeitig drum kümmern, um mit der Rechtsprechung up to date zu sein. Fischer-Neuauflage kommt in der Strafrechtswoche, wird wohl nicht mehr reichen.
Kleine Info am Rande: Palandt-Neuauflage kommt in der Woche vorm Examen, sollte man sich denke ich rechtzeitig drum kümmern, um mit der Rechtsprechung up to date zu sein. Fischer-Neuauflage kommt in der Strafrechtswoche, wird wohl nicht mehr reichen.