02.07.2020, 14:54
(02.07.2020, 14:50)T. Kaiser schrieb: Hier ging es aber um Schäden und nicht um Aufwendungsersatz. Das Urteil zur Klausur steht auf meiner Rspr.-Liste, die es im BGB-Webinar von Kaiser gibt.. Ich hoffe, du konntest dich erinnern!!?
LG
Ja. Für mich wars aber ne Aufwendung und kein Schaden.
Schade, das Urteil kannte ich nicht, obwohl es auf der (sehr langen) Liste stand.
02.07.2020, 15:00
(02.07.2020, 14:54)VerzweifelterJurist schrieb:(02.07.2020, 14:50)T. Kaiser schrieb: Hier ging es aber um Schäden und nicht um Aufwendungsersatz. Das Urteil zur Klausur steht auf meiner Rspr.-Liste, die es im BGB-Webinar von Kaiser gibt.. Ich hoffe, du konntest dich erinnern!!?
LG
Ja. Für mich wars aber ne Aufwendung und kein Schaden.
Schade, das Urteil kannte ich nicht, obwohl es auf der (sehr langen) Liste stand.
Um welches Urteil handelt es sich denn?
Ist die Terminologie nicht egal? Der Kläger will Geld - und das Gericht muss dafür die passende AGL finden, möglicherweise SchadensersatzAGL oder Aufwendungsersatz-AGL....?
02.07.2020, 15:01
@T. Kaiser: könntest Du das Aktenzeichen mitteilen?
02.07.2020, 15:04
Gern. Das Urteil steht mit der Fundstelle NJOZ 2020, 389 auf meiner Liste aus dem BGB-Kaiser-Webinar, das AZ ist OLG Hamm, Urt. v. 20.5.2019 – 5 U 59/18.
GoA dürfte hier übrigens auch vertretbar sein m.E., nur für diejenigen, die es nicht so wie das OLG gelöst haben.
GoA dürfte hier übrigens auch vertretbar sein m.E., nur für diejenigen, die es nicht so wie das OLG gelöst haben.
02.07.2020, 15:06
Hab’s leider auch über die GoA gelöst, und das als Wiederholer :( Der Gnadenversuch nähert sich in großen Schritten.
02.07.2020, 15:09
(02.07.2020, 15:06)Ggast schrieb: Hab’s leider auch über die GoA gelöst, und das als Wiederholer :( Der Gnadenversuch nähert sich in großen Schritten.
Nach nur einer Klausur ist der Gnadenversuch noch nicht in Sicht ;-) Und die GoA scheint ja auch nicht falsch zu sein!
Außerdem kommt es wie wir alle wissen bei Jura nicht nur auf das Ergebnis an, sondern viel mehr auf den Weg, den man bis zum Ergebnis einschlägt. Daher lass dich nicht direkt verunsichern!
02.07.2020, 15:10
Aber man prüft doch GoA vor 823?
02.07.2020, 15:12
Hab’s über 280 I, III, 281 iVm. 823 II, 1004 I BGB gelöst ?
02.07.2020, 15:21
Und zum Schaden stand auch nix im SV, was soll der Schaden sein?
Es ging ja nicht um die Schäden durch die Feuchtigkeit, es stand gar nix im Sachverhalt dazu was für ein Schaden entstanden sein soll.
Es ging um die Abdichtung des Grundstücks, der Kläger hat jemanden beauftragt das vorzunehmen und das jetzt ersetzt haben will. Das ist für mich ne freiwillige Vermögenseinbuße.
(Auch wenn Hamm über 823 II geht).
Es ging ja nicht um die Schäden durch die Feuchtigkeit, es stand gar nix im Sachverhalt dazu was für ein Schaden entstanden sein soll.
Es ging um die Abdichtung des Grundstücks, der Kläger hat jemanden beauftragt das vorzunehmen und das jetzt ersetzt haben will. Das ist für mich ne freiwillige Vermögenseinbuße.
(Auch wenn Hamm über 823 II geht).
02.07.2020, 15:24
(02.07.2020, 15:21)VerzweifelterJurist schrieb: Und zum Schaden stand auch nix im SV, was soll der Schaden sein?
Es ging ja nicht um die Schäden durch die Feuchtigkeit, es stand gar nix im Sachverhalt dazu was für ein Schaden entstanden sein soll.
Es ging um die Abdichtung des Grundstücks, der Kläger hat jemanden beauftragt das vorzunehmen und das jetzt ersetzt haben will. Das ist für mich ne freiwillige Vermögenseinbuße.
(Auch wenn Hamm über 823 II geht).
Mach dir keinen Kopf, deshalb sagte ich ja: GoA dürfte nicht falsch sein, wenn du das gut begründest! DAs OLG hat es nur anders gelöst.