03.02.2020, 08:01
Hat jemand von euch Erfahrung, wie leicht/möglich es ist, sich nach Ablauf der Urlaubssperre in NRW direkt Urlaub zu nehmen? Also so im 8. Monat der Probezeit. Und falls ja, wart ihr mit der Legung des Urlaubs relativ flexibel? Insbesondere was die Anzahl der Tage angeht? Wie sieht es aus, wenn man zu dem Zeitpunkt schon selbstständig als Richter am AG eingesetzt wird?
Danke für eure Hilfe! :)
Danke für eure Hilfe! :)
25.02.2020, 12:29
Ich schließe mich der Frage mal an. :D
25.02.2020, 23:38
Am LG: Kein Problem, muss man nur mit dem Vorsitzenden abstimmen und ggfs mit den Kammerkollegen, falls zufällig jemand im gleichen Zeitraum Urlaub haben möchte.
Am AG: Etwas nerviger, muss mit dem Vertreter abgesprochen werden, Eildienste müssen entsprechend koordiniert werden etc. Klappt aber auch. Protipp: Am besten den Urlaub genehmigen lassen, solange man noch am LG ist, das AG muss ihn dann gewähren.
Generell gilt: Niemand guckt einen schief an, weil man den Urlaub, auf den man Anspruch hat, auch tatsächlich nimmt, auch nicht als Proberichter (kurz) nach Ablauf der Urlaubssperre. Wir sind im öffentlichen Dienst. Das, worauf wir Anspruch haben, bekommen wir.
Am AG: Etwas nerviger, muss mit dem Vertreter abgesprochen werden, Eildienste müssen entsprechend koordiniert werden etc. Klappt aber auch. Protipp: Am besten den Urlaub genehmigen lassen, solange man noch am LG ist, das AG muss ihn dann gewähren.
Generell gilt: Niemand guckt einen schief an, weil man den Urlaub, auf den man Anspruch hat, auch tatsächlich nimmt, auch nicht als Proberichter (kurz) nach Ablauf der Urlaubssperre. Wir sind im öffentlichen Dienst. Das, worauf wir Anspruch haben, bekommen wir.