04.12.2019, 00:14
(03.12.2019, 18:58)Crapule schrieb:(03.12.2019, 18:07)BlnRef schrieb:Das habe ich schon verstanden. Es kam hier der Vorschlag auch Leute mit schwachen Noten, die unter etwaigen Notengrenzen liegen (nur dann wirds überhaupt relevant) einzustellen, um quasi mal zu sehen, obs reicht. Eine absolut lächerliche Idee, die ohnehin praktisch kaum umsetzbar ist, da es genug Bewerber gibt, die die Notengrenzen erfüllen.(03.12.2019, 12:36)Crapule schrieb: Wenn ich hier lese, dass man Leute mit schwachen Noten einfach mal in ne "Probezeit" nehmen soll, um "einfach mal zu gucken", kommt mir die Galle hoch. Irgendwo muss die Justiz an objektiven Auswahlkriterien festhalten. Nen haufen ungeeigneter Leute einzustellen, um erst im laufe der Arbeit festzustellen, dass diese doch nicht geeignet sind, würde mit hoher Wahrscheinlickeit sehr negative Auswirkungen auf den Rechtsstaat haben.
Es gibt genug gute Juristen. Diesen müsste man nur bessere Angebot machen. Also bevor Leute mit schwachen Noten berücksichtigt werden, sollte man die Arbeitsbedingungen im Justizdienst verbessern. Angefangen hat man da ja teilweise eh schon.
Liebe Grüße,
euer Crapule
... und mir kommt die Galle hoch, wenn jemand kognitiv nicht in der Lage ist, die Aussagen von mir und einiger Vorredner zu verstehen.
Niemand hat gesagt, dass "ungeeignete Leute" (die Wortwahl lässt übrigens viel auf den eigenen Geltungswert einer Ziffer schließen) nun Richter spielen sollen. Die Argumentation war - um das nochmal zu erklären - das LEDIGLICH das Abstellen auf die Note aufgrund der genannten Besonderheiten nicht bedeutet, dass ein Bewerber, welcher diese definierte Notengrenze überschreitet, NUR deshalb auch SICHER ein geeigneter Richter sein wird. Daran halte ich auch fest, weil ich mir trotz VB im Ersten nicht anmaße zu behaupten, dass ich in allen juristischen Belangen über jemanden stehe, der ein paar Punkte weniger hat als ich (gerade aufgrund der genannten Schwächen einer solchen Sichtweise). Dennoch ist den sprachlich gewandteren Vorrednern Recht zu geben, dass es wohl ein guter Richtwert ist. Die Frage ist nur, ob daher NUR dieser Richtwert entscheidend ist.
Es wird zudem bereits jetzt schon nicht "nur" auf die Noten geschaut.
Grüße
Crapule
Hast du die Inhalte hier verstanden?
04.12.2019, 14:20
(03.12.2019, 20:00)Gast schrieb:(03.12.2019, 18:58)Crapule schrieb:(03.12.2019, 18:07)BlnRef schrieb:Das habe ich schon verstanden. Es kam hier der Vorschlag auch Leute mit schwachen Noten, die unter etwaigen Notengrenzen liegen (nur dann wirds überhaupt relevant) einzustellen, um quasi mal zu sehen, obs reicht. Eine absolut lächerliche Idee, die ohnehin praktisch kaum umsetzbar ist, da es genug Bewerber gibt, die die Notengrenzen erfüllen.(03.12.2019, 12:36)Crapule schrieb: Wenn ich hier lese, dass man Leute mit schwachen Noten einfach mal in ne "Probezeit" nehmen soll, um "einfach mal zu gucken", kommt mir die Galle hoch. Irgendwo muss die Justiz an objektiven Auswahlkriterien festhalten. Nen haufen ungeeigneter Leute einzustellen, um erst im laufe der Arbeit festzustellen, dass diese doch nicht geeignet sind, würde mit hoher Wahrscheinlickeit sehr negative Auswirkungen auf den Rechtsstaat haben.
Es gibt genug gute Juristen. Diesen müsste man nur bessere Angebot machen. Also bevor Leute mit schwachen Noten berücksichtigt werden, sollte man die Arbeitsbedingungen im Justizdienst verbessern. Angefangen hat man da ja teilweise eh schon.
Liebe Grüße,
euer Crapule
... und mir kommt die Galle hoch, wenn jemand kognitiv nicht in der Lage ist, die Aussagen von mir und einiger Vorredner zu verstehen.
Niemand hat gesagt, dass "ungeeignete Leute" (die Wortwahl lässt übrigens viel auf den eigenen Geltungswert einer Ziffer schließen) nun Richter spielen sollen. Die Argumentation war - um das nochmal zu erklären - das LEDIGLICH das Abstellen auf die Note aufgrund der genannten Besonderheiten nicht bedeutet, dass ein Bewerber, welcher diese definierte Notengrenze überschreitet, NUR deshalb auch SICHER ein geeigneter Richter sein wird. Daran halte ich auch fest, weil ich mir trotz VB im Ersten nicht anmaße zu behaupten, dass ich in allen juristischen Belangen über jemanden stehe, der ein paar Punkte weniger hat als ich (gerade aufgrund der genannten Schwächen einer solchen Sichtweise). Dennoch ist den sprachlich gewandteren Vorrednern Recht zu geben, dass es wohl ein guter Richtwert ist. Die Frage ist nur, ob daher NUR dieser Richtwert entscheidend ist.
Es wird zudem bereits jetzt schon nicht "nur" auf die Noten geschaut.
Grüße
Crapule
Wenn es genug Bewerber gibt: Worüber diskutieren wir dann?
Exakt! Das Problem ist meines Erachtens nicht die Bewerberlage, sondern schlichtweg, dass zu wenig Leute eingestellt werden. Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich auch Beispiele von Berliner Bewerbern mit zwei zweistelligen Examina, die abgelehnt wurden, bloß weil es im Auswahlgespräch nicht so rund lief. Das Problem ist, dass viel zu langsam und viel zu wenig eingestellt wird. Mit langsam meine ich die Zeit, die in Berlin vergeht von der Abgabe der Bewerbung, über das Auswahlgespräch bis hin zum Tagen des Richterwahlausschusses. Bei mir hat es wegen des günstigen Zeitpunkts der Bewerbung "nur" 5 Monate gedauert, aber bei anderen dauert es bis zu 9 Monaten...
02.02.2020, 14:58
Hallo in die Berliner Runde:
Wer hat die Namen der vorherigen Personalreferenten parat und weiß, wann die gewechselt haben?
Wer hat die Namen der vorherigen Personalreferenten parat und weiß, wann die gewechselt haben?
06.08.2020, 15:32
(04.12.2019, 14:20)Gast schrieb:(03.12.2019, 20:00)Gast schrieb:(03.12.2019, 18:58)Crapule schrieb:(03.12.2019, 18:07)BlnRef schrieb:Das habe ich schon verstanden. Es kam hier der Vorschlag auch Leute mit schwachen Noten, die unter etwaigen Notengrenzen liegen (nur dann wirds überhaupt relevant) einzustellen, um quasi mal zu sehen, obs reicht. Eine absolut lächerliche Idee, die ohnehin praktisch kaum umsetzbar ist, da es genug Bewerber gibt, die die Notengrenzen erfüllen.(03.12.2019, 12:36)Crapule schrieb: Wenn ich hier lese, dass man Leute mit schwachen Noten einfach mal in ne "Probezeit" nehmen soll, um "einfach mal zu gucken", kommt mir die Galle hoch. Irgendwo muss die Justiz an objektiven Auswahlkriterien festhalten. Nen haufen ungeeigneter Leute einzustellen, um erst im laufe der Arbeit festzustellen, dass diese doch nicht geeignet sind, würde mit hoher Wahrscheinlickeit sehr negative Auswirkungen auf den Rechtsstaat haben.
Es gibt genug gute Juristen. Diesen müsste man nur bessere Angebot machen. Also bevor Leute mit schwachen Noten berücksichtigt werden, sollte man die Arbeitsbedingungen im Justizdienst verbessern. Angefangen hat man da ja teilweise eh schon.
Liebe Grüße,
euer Crapule
... und mir kommt die Galle hoch, wenn jemand kognitiv nicht in der Lage ist, die Aussagen von mir und einiger Vorredner zu verstehen.
Niemand hat gesagt, dass "ungeeignete Leute" (die Wortwahl lässt übrigens viel auf den eigenen Geltungswert einer Ziffer schließen) nun Richter spielen sollen. Die Argumentation war - um das nochmal zu erklären - das LEDIGLICH das Abstellen auf die Note aufgrund der genannten Besonderheiten nicht bedeutet, dass ein Bewerber, welcher diese definierte Notengrenze überschreitet, NUR deshalb auch SICHER ein geeigneter Richter sein wird. Daran halte ich auch fest, weil ich mir trotz VB im Ersten nicht anmaße zu behaupten, dass ich in allen juristischen Belangen über jemanden stehe, der ein paar Punkte weniger hat als ich (gerade aufgrund der genannten Schwächen einer solchen Sichtweise). Dennoch ist den sprachlich gewandteren Vorrednern Recht zu geben, dass es wohl ein guter Richtwert ist. Die Frage ist nur, ob daher NUR dieser Richtwert entscheidend ist.
Es wird zudem bereits jetzt schon nicht "nur" auf die Noten geschaut.
Grüße
Crapule
Wenn es genug Bewerber gibt: Worüber diskutieren wir dann?
Exakt! Das Problem ist meines Erachtens nicht die Bewerberlage, sondern schlichtweg, dass zu wenig Leute eingestellt werden. Aus meinem Bekanntenkreis kenne ich auch Beispiele von Berliner Bewerbern mit zwei zweistelligen Examina, die abgelehnt wurden, bloß weil es im Auswahlgespräch nicht so rund lief. Das Problem ist, dass viel zu langsam und viel zu wenig eingestellt wird. Mit langsam meine ich die Zeit, die in Berlin vergeht von der Abgabe der Bewerbung, über das Auswahlgespräch bis hin zum Tagen des Richterwahlausschusses. Bei mir hat es wegen des günstigen Zeitpunkts der Bewerbung "nur" 5 Monate gedauert, aber bei anderen dauert es bis zu 9 Monaten...
Ich kenne aus dem letzten Jahr auch mehrere Fälle, in denen zweimal zweistellig nach dem Gespräch abgelehnt wurde. Hat sich da aktuell etwas geändert oder werden entsprechende Absolventen immer noch regelmäßig aussortiert, weil etwas im Gespräch nicht passt?
06.08.2020, 15:54
Sollten sie eingestellt werden, obwohl sich im Gespräch mangelnde Empathie, Bewusstsein für sonstige Belange usw gezeigt haben?
06.08.2020, 16:43
(06.08.2020, 15:54)Gast schrieb: Sollten sie eingestellt werden, obwohl sich im Gespräch mangelnde Empathie, Bewusstsein für sonstige Belange usw gezeigt haben?
Wenn es denn tatsächlich so sein sollte, dass dies bei den Kandidaten mit 2xzweistellig überproportional häufig der Fall ist und nicht im Gespräch lediglich angenommen wird, nicht.
Fraglich ist jedoch, ob alle mit 2x 8P. zwingend mehr Empathie etc besitzen als die anderen.
Ab einer gewissen Punktzahl wird mangelnde soziale Kompetenz scheinbar unterstellt. Auch das darf nicht sein.
06.08.2020, 17:15
(06.08.2020, 16:43)Gast schrieb:Das ist doch Schwachsinn. Woher entnimmst Du "überproportional häufig"? Aus der Tatsache, dass hier ein paar Leute behaupten, ein paar andere mit 2xzweistellig zu kennen, die abgelehnt wurden? Außerdem warst Du doch bei den Gesprächen nicht dabei, kannst die Entscheidung also überhaupt nicht beurteilen. Wenn man die Justizgespräche und vereinzelten AC mit den sonstigen AC des ÖD vergleicht, kann man sagen, dass es in der Justiz eher Einzelfälle sind, in denen die Auswahl als "willkürlich" bezeichnet werden kann. Schon allein, weil für die Justiz aufgrund der deutlich strengeren Vorgaben deutlich weniger Leute eingeladen werden. Und nach Deiner Logik dürften die zweistelligen ja gar nicht mehr eingeladen werden, weil man ihnen direkt fehlende Sozialkompetenz unterstellt. Die Tatsache, dass ein paar wenige dieser Leute nach dem Gespräch nicht genommen wird, beweist doch schon das Gegenteil, da sie schließlich eingeladen wurden.(06.08.2020, 15:54)Gast schrieb: Sollten sie eingestellt werden, obwohl sich im Gespräch mangelnde Empathie, Bewusstsein für sonstige Belange usw gezeigt haben?
Wenn es denn tatsächlich so sein sollte, dass dies bei den Kandidaten mit 2xzweistellig überproportional häufig der Fall ist und nicht im Gespräch lediglich angenommen wird, nicht.
Fraglich ist jedoch, ob alle mit 2x 8P. zwingend mehr Empathie etc besitzen als die anderen.
Ab einer gewissen Punktzahl wird mangelnde soziale Kompetenz scheinbar unterstellt. Auch das darf nicht sein.
Insgesamt kann man nur hoffen, dass Du kein Volljurist bist, denn für einen solchen wäre Dein Post inhaltlich mehr als dürftig.
06.08.2020, 17:42
(06.08.2020, 16:43)Gast schrieb:(06.08.2020, 15:54)Gast schrieb: Sollten sie eingestellt werden, obwohl sich im Gespräch mangelnde Empathie, Bewusstsein für sonstige Belange usw gezeigt haben?
Wenn es denn tatsächlich so sein sollte, dass dies bei den Kandidaten mit 2xzweistellig überproportional häufig der Fall ist und nicht im Gespräch lediglich angenommen wird, nicht.
Fraglich ist jedoch, ob alle mit 2x 8P. zwingend mehr Empathie etc besitzen als die anderen.
Ab einer gewissen Punktzahl wird mangelnde soziale Kompetenz scheinbar unterstellt. Auch das darf nicht sein.
Wer zum Henker kann denn daraus, dass auch 2x10 p Kandidaten abgelehnt werden herleiten, in relation würden mehr 2x8p Kandidaten in ihrer Vergleichsgruppe für geeignet gehalten?! Die Mehrheit meiner Bekannten hat, soweit ich Noten kenne, 2x9 aufwärts oder zumindest 1x9 und eins über 8, eher 8,5.
06.08.2020, 18:58
Ich kenne beides: Leute, die mit 2x12 und Leute, die mit 2x8 (nicht) genommen wurden.
Bei allen nicht genommenen kann ich es nicht nachvollziehen.
Mnn waren das alle gute Juristen UND gute Menschen.
Auch in der Justiz sind Sympathiegesichtspunkte nicht ausgeschlossen - auch wenn Richter davon frei entscheiden können sollten und mehrere Gesprächspartner beteiligt sind.
Bei allen nicht genommenen kann ich es nicht nachvollziehen.
Mnn waren das alle gute Juristen UND gute Menschen.
Auch in der Justiz sind Sympathiegesichtspunkte nicht ausgeschlossen - auch wenn Richter davon frei entscheiden können sollten und mehrere Gesprächspartner beteiligt sind.
06.08.2020, 19:03
(06.08.2020, 17:15)Gast schrieb:(06.08.2020, 16:43)Gast schrieb:Das ist doch Schwachsinn. Woher entnimmst Du "überproportional häufig"? Aus der Tatsache, dass hier ein paar Leute behaupten, ein paar andere mit 2xzweistellig zu kennen, die abgelehnt wurden? Außerdem warst Du doch bei den Gesprächen nicht dabei, kannst die Entscheidung also überhaupt nicht beurteilen. Wenn man die Justizgespräche und vereinzelten AC mit den sonstigen AC des ÖD vergleicht, kann man sagen, dass es in der Justiz eher Einzelfälle sind, in denen die Auswahl als "willkürlich" bezeichnet werden kann. Schon allein, weil für die Justiz aufgrund der deutlich strengeren Vorgaben deutlich weniger Leute eingeladen werden. Und nach Deiner Logik dürften die zweistelligen ja gar nicht mehr eingeladen werden, weil man ihnen direkt fehlende Sozialkompetenz unterstellt. Die Tatsache, dass ein paar wenige dieser Leute nach dem Gespräch nicht genommen wird, beweist doch schon das Gegenteil, da sie schließlich eingeladen wurden.(06.08.2020, 15:54)Gast schrieb: Sollten sie eingestellt werden, obwohl sich im Gespräch mangelnde Empathie, Bewusstsein für sonstige Belange usw gezeigt haben?
Wenn es denn tatsächlich so sein sollte, dass dies bei den Kandidaten mit 2xzweistellig überproportional häufig der Fall ist und nicht im Gespräch lediglich angenommen wird, nicht.
Fraglich ist jedoch, ob alle mit 2x 8P. zwingend mehr Empathie etc besitzen als die anderen.
Ab einer gewissen Punktzahl wird mangelnde soziale Kompetenz scheinbar unterstellt. Auch das darf nicht sein.
Insgesamt kann man nur hoffen, dass Du kein Volljurist bist, denn für einen solchen wäre Dein Post inhaltlich mehr als dürftig.
Woher entnimmst du, dass in der Justiz eher Einzelfälle sind, in denen die Auswahl als willkürlich bezeichnet werden kann. Warst du dabei? Es könnte genauso gut die Mehrzahl der Fälle sein. Es könnte auch sein, dass es nach einem Gespräch nicht zu klären ist, wer ein guter Richter wäre. Letzteres liegt für mich am nächsten, egal welche Notenkombination vorliegt.
Dem gar nicht einladen steht die (zumindest formal geltende) "Bestenauslese" entgegen.