03.12.2019, 12:29
(03.12.2019, 12:02)Gast schrieb:(03.12.2019, 09:16)Auch Bln schrieb: Auch wenn die Position unbeliebt machen dürfte: es gibt einen Grund, weswegen Justiz und GKs bzw. Boutiquen an Notengrenzen festhalten.
Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.
Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.
Die Frage ist, ob die Just
Grenzen braucht man immer; das ist klar. Aber selbst das OLG Hamm schreibt, dass man nur bedingt Einfluss auf seine Note hat. So what? Wer das Examen besteht - ja, ich meine auch die mit 4,0 - kann juristisch arbeiten. Und wenn nur "gute" Leute in der Justiz, etc arbeiten würden, dann würden die Berufungskammern und der BGH schlicht viel weniger zu tun haben. Es werden doch ständig Urteile, teilweise wegen gravierenden Rechtsfehlern, aufgehoben.
95 % der Weltwirtschaft händelt es nunmal anders: Man schaut sich nunmal den Lebenslauf an. Und in der akuten Not, wo wirklich Menschen aus der U - Haft entlassen werden und Verfahren bis zu 3 -4 Jahre dauern finde ich es angebracht, Menschen mit der Befähigung zum Richteramt eine Chance zu geben. Mal ehrlich; geht es bei den Noten wirklich um die Qualität? Sagt es wirklich so viel über das juristische Können aus, ob jemand nun 6 oder 9 Punkte; 4 oder 7 hat? Wie viel Glück etc. darin steckt ist doch klar. Es geht doch vielmehr um das Image: Treu nach dem Motto: "ich habe früher 2 mal VB gebraucht, also brauchen die Anderen das auch" oder " was sollen ANDERE Juristen von uns denken, wenn wir ab ausreichend einstellen". Und das ist kein Gerede, sondern höre ich ständig von Kollegen. Der Mandant oder die Parteien im Rechtsstreit kennen deine Note nunmal nicht.
Wenn das Examen wirklich die Leistung von 5 Jahren Studium wiederspiegeln würde, sodass man konstant gute Leistung erbringen muss dafür, dann sei es geschenkt. Aber nur weil jemand gut im Zivilrecht ist, da stets zweistellig schreibt, im Öffrecht und Strafrecht gerade so durchkommt, dann durch die Mündliche aufs VB gehoben wird und am Ende als Strafrichter arbeitet.... ich weiß ja nicht, ob das so gut ist für den Ratsuchenden.
Aber na ja. Ist halt so weil ist halt so.
Wenn Du Dir mal die Statistiken zu den Erfolgsaussichten von Rechtsmittel anschauen würdest, dann würdest Du den blanken Populismus Deiner Aussage erkennen. Nehmen wir etwa die Revision gegen Urteile der Landgerichte in Strafsachen. Die Erfolgsquote beim BGH liegt bei sagenhaften 3% im Jahr, dennoch legen die Anwälte geradezu standartmäßig gegen jedes Urteil Rechtmittel ein. Aus dem grad der Beschäftigung der Rechtsmittelinstanzen auf die Qualität der Tatsacheninstanz zu schließen ist daher gelinde gesagt sehr gewagt.
Jedenfalls gewagt finde ich es auch, dass Du es befremdlich findest, dass ein "inselbegabter" Zivilrechtler bei erfüllen der Notenvoraussetzungen Strafrichter werden kann, wohingegen Du es Dich dafür einsetzt, dass ein Kandidat der in allen Rechtsgebieten keine besonderen Begabungen zu haben scheint Richter werden können muss.
Das wirkt alles doch wenig durchdacht...
03.12.2019, 12:36
Wenn ich hier lese, dass man Leute mit schwachen Noten einfach mal in ne "Probezeit" nehmen soll, um "einfach mal zu gucken", kommt mir die Galle hoch. Irgendwo muss die Justiz an objektiven Auswahlkriterien festhalten. Nen haufen ungeeigneter Leute einzustellen, um erst im laufe der Arbeit festzustellen, dass diese doch nicht geeignet sind, würde mit hoher Wahrscheinlickeit sehr negative Auswirkungen auf den Rechtsstaat haben.
Es gibt genug gute Juristen. Diesen müsste man nur bessere Angebot machen. Also bevor Leute mit schwachen Noten berücksichtigt werden, sollte man die Arbeitsbedingungen im Justizdienst verbessern. Angefangen hat man da ja teilweise eh schon.
Liebe Grüße,
euer Crapule
Es gibt genug gute Juristen. Diesen müsste man nur bessere Angebot machen. Also bevor Leute mit schwachen Noten berücksichtigt werden, sollte man die Arbeitsbedingungen im Justizdienst verbessern. Angefangen hat man da ja teilweise eh schon.
Liebe Grüße,
euer Crapule
03.12.2019, 12:40
(03.12.2019, 12:29)Gast schrieb:(03.12.2019, 12:02)Gast schrieb:(03.12.2019, 09:16)Auch Bln schrieb: Auch wenn die Position unbeliebt machen dürfte: es gibt einen Grund, weswegen Justiz und GKs bzw. Boutiquen an Notengrenzen festhalten.
Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.
Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.
Die Frage ist, ob die Just
Grenzen braucht man immer; das ist klar. Aber selbst das OLG Hamm schreibt, dass man nur bedingt Einfluss auf seine Note hat. So what? Wer das Examen besteht - ja, ich meine auch die mit 4,0 - kann juristisch arbeiten. Und wenn nur "gute" Leute in der Justiz, etc arbeiten würden, dann würden die Berufungskammern und der BGH schlicht viel weniger zu tun haben. Es werden doch ständig Urteile, teilweise wegen gravierenden Rechtsfehlern, aufgehoben.
95 % der Weltwirtschaft händelt es nunmal anders: Man schaut sich nunmal den Lebenslauf an. Und in der akuten Not, wo wirklich Menschen aus der U - Haft entlassen werden und Verfahren bis zu 3 -4 Jahre dauern finde ich es angebracht, Menschen mit der Befähigung zum Richteramt eine Chance zu geben. Mal ehrlich; geht es bei den Noten wirklich um die Qualität? Sagt es wirklich so viel über das juristische Können aus, ob jemand nun 6 oder 9 Punkte; 4 oder 7 hat? Wie viel Glück etc. darin steckt ist doch klar. Es geht doch vielmehr um das Image: Treu nach dem Motto: "ich habe früher 2 mal VB gebraucht, also brauchen die Anderen das auch" oder " was sollen ANDERE Juristen von uns denken, wenn wir ab ausreichend einstellen". Und das ist kein Gerede, sondern höre ich ständig von Kollegen. Der Mandant oder die Parteien im Rechtsstreit kennen deine Note nunmal nicht.
Wenn das Examen wirklich die Leistung von 5 Jahren Studium wiederspiegeln würde, sodass man konstant gute Leistung erbringen muss dafür, dann sei es geschenkt. Aber nur weil jemand gut im Zivilrecht ist, da stets zweistellig schreibt, im Öffrecht und Strafrecht gerade so durchkommt, dann durch die Mündliche aufs VB gehoben wird und am Ende als Strafrichter arbeitet.... ich weiß ja nicht, ob das so gut ist für den Ratsuchenden.
Aber na ja. Ist halt so weil ist halt so.
Wenn Du Dir mal die Statistiken zu den Erfolgsaussichten von Rechtsmittel anschauen würdest, dann würdest Du den blanken Populismus Deiner Aussage erkennen. Nehmen wir etwa die Revision gegen Urteile der Landgerichte in Strafsachen. Die Erfolgsquote beim BGH liegt bei sagenhaften 3% im Jahr, dennoch legen die Anwälte geradezu standartmäßig gegen jedes Urteil Rechtmittel ein. Aus dem grad der Beschäftigung der Rechtsmittelinstanzen auf die Qualität der Tatsacheninstanz zu schließen ist daher gelinde gesagt sehr gewagt.
Jedenfalls gewagt finde ich es auch, dass Du es befremdlich findest, dass ein "inselbegabter" Zivilrechtler bei erfüllen der Notenvoraussetzungen Strafrichter werden kann, wohingegen Du es Dich dafür einsetzt, dass ein Kandidat der in allen Rechtsgebieten keine besonderen Begabungen zu haben scheint Richter werden können muss.
Das wirkt alles doch wenig durchdacht...
Dem kann man nur zustimmen...
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
03.12.2019, 12:44
(03.12.2019, 12:40)Gast schrieb:(03.12.2019, 12:29)Gast schrieb:(03.12.2019, 12:02)Gast schrieb:(03.12.2019, 09:16)Auch Bln schrieb: Auch wenn die Position unbeliebt machen dürfte: es gibt einen Grund, weswegen Justiz und GKs bzw. Boutiquen an Notengrenzen festhalten.
Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.
Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.
Die Frage ist, ob die Just
Grenzen braucht man immer; das ist klar. Aber selbst das OLG Hamm schreibt, dass man nur bedingt Einfluss auf seine Note hat. So what? Wer das Examen besteht - ja, ich meine auch die mit 4,0 - kann juristisch arbeiten. Und wenn nur "gute" Leute in der Justiz, etc arbeiten würden, dann würden die Berufungskammern und der BGH schlicht viel weniger zu tun haben. Es werden doch ständig Urteile, teilweise wegen gravierenden Rechtsfehlern, aufgehoben.
95 % der Weltwirtschaft händelt es nunmal anders: Man schaut sich nunmal den Lebenslauf an. Und in der akuten Not, wo wirklich Menschen aus der U - Haft entlassen werden und Verfahren bis zu 3 -4 Jahre dauern finde ich es angebracht, Menschen mit der Befähigung zum Richteramt eine Chance zu geben. Mal ehrlich; geht es bei den Noten wirklich um die Qualität? Sagt es wirklich so viel über das juristische Können aus, ob jemand nun 6 oder 9 Punkte; 4 oder 7 hat? Wie viel Glück etc. darin steckt ist doch klar. Es geht doch vielmehr um das Image: Treu nach dem Motto: "ich habe früher 2 mal VB gebraucht, also brauchen die Anderen das auch" oder " was sollen ANDERE Juristen von uns denken, wenn wir ab ausreichend einstellen". Und das ist kein Gerede, sondern höre ich ständig von Kollegen. Der Mandant oder die Parteien im Rechtsstreit kennen deine Note nunmal nicht.
Wenn das Examen wirklich die Leistung von 5 Jahren Studium wiederspiegeln würde, sodass man konstant gute Leistung erbringen muss dafür, dann sei es geschenkt. Aber nur weil jemand gut im Zivilrecht ist, da stets zweistellig schreibt, im Öffrecht und Strafrecht gerade so durchkommt, dann durch die Mündliche aufs VB gehoben wird und am Ende als Strafrichter arbeitet.... ich weiß ja nicht, ob das so gut ist für den Ratsuchenden.
Aber na ja. Ist halt so weil ist halt so.
Wenn Du Dir mal die Statistiken zu den Erfolgsaussichten von Rechtsmittel anschauen würdest, dann würdest Du den blanken Populismus Deiner Aussage erkennen. Nehmen wir etwa die Revision gegen Urteile der Landgerichte in Strafsachen. Die Erfolgsquote beim BGH liegt bei sagenhaften 3% im Jahr, dennoch legen die Anwälte geradezu standartmäßig gegen jedes Urteil Rechtmittel ein. Aus dem grad der Beschäftigung der Rechtsmittelinstanzen auf die Qualität der Tatsacheninstanz zu schließen ist daher gelinde gesagt sehr gewagt.
Jedenfalls gewagt finde ich es auch, dass Du es befremdlich findest, dass ein "inselbegabter" Zivilrechtler bei erfüllen der Notenvoraussetzungen Strafrichter werden kann, wohingegen Du es Dich dafür einsetzt, dass ein Kandidat der in allen Rechtsgebieten keine besonderen Begabungen zu haben scheint Richter werden können muss.
Das wirkt alles doch wenig durchdacht...
Dem kann man nur zustimmen...
Ihr habt Recht. Dann belassen wir es lieber so. Nächstes Mal recherchiere ich lieber ein wenig genauer.
03.12.2019, 12:46
(03.12.2019, 12:29)Gast schrieb:(03.12.2019, 12:02)Gast schrieb:(03.12.2019, 09:16)Auch Bln schrieb: Auch wenn die Position unbeliebt machen dürfte: es gibt einen Grund, weswegen Justiz und GKs bzw. Boutiquen an Notengrenzen festhalten.
Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.
Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.
Die Frage ist, ob die Just
Grenzen braucht man immer; das ist klar. Aber selbst das OLG Hamm schreibt, dass man nur bedingt Einfluss auf seine Note hat. So what? Wer das Examen besteht - ja, ich meine auch die mit 4,0 - kann juristisch arbeiten. Und wenn nur "gute" Leute in der Justiz, etc arbeiten würden, dann würden die Berufungskammern und der BGH schlicht viel weniger zu tun haben. Es werden doch ständig Urteile, teilweise wegen gravierenden Rechtsfehlern, aufgehoben.
95 % der Weltwirtschaft händelt es nunmal anders: Man schaut sich nunmal den Lebenslauf an. Und in der akuten Not, wo wirklich Menschen aus der U - Haft entlassen werden und Verfahren bis zu 3 -4 Jahre dauern finde ich es angebracht, Menschen mit der Befähigung zum Richteramt eine Chance zu geben. Mal ehrlich; geht es bei den Noten wirklich um die Qualität? Sagt es wirklich so viel über das juristische Können aus, ob jemand nun 6 oder 9 Punkte; 4 oder 7 hat? Wie viel Glück etc. darin steckt ist doch klar. Es geht doch vielmehr um das Image: Treu nach dem Motto: "ich habe früher 2 mal VB gebraucht, also brauchen die Anderen das auch" oder " was sollen ANDERE Juristen von uns denken, wenn wir ab ausreichend einstellen". Und das ist kein Gerede, sondern höre ich ständig von Kollegen. Der Mandant oder die Parteien im Rechtsstreit kennen deine Note nunmal nicht.
Wenn das Examen wirklich die Leistung von 5 Jahren Studium wiederspiegeln würde, sodass man konstant gute Leistung erbringen muss dafür, dann sei es geschenkt. Aber nur weil jemand gut im Zivilrecht ist, da stets zweistellig schreibt, im Öffrecht und Strafrecht gerade so durchkommt, dann durch die Mündliche aufs VB gehoben wird und am Ende als Strafrichter arbeitet.... ich weiß ja nicht, ob das so gut ist für den Ratsuchenden.
Aber na ja. Ist halt so weil ist halt so.
Wenn Du Dir mal die Statistiken zu den Erfolgsaussichten von Rechtsmittel anschauen würdest, dann würdest Du den blanken Populismus Deiner Aussage erkennen. Nehmen wir etwa die Revision gegen Urteile der Landgerichte in Strafsachen. Die Erfolgsquote beim BGH liegt bei sagenhaften 3% im Jahr, dennoch legen die Anwälte geradezu standartmäßig gegen jedes Urteil Rechtmittel ein. Aus dem grad der Beschäftigung der Rechtsmittelinstanzen auf die Qualität der Tatsacheninstanz zu schließen ist daher gelinde gesagt sehr gewagt.
Jedenfalls gewagt finde ich es auch, dass Du es befremdlich findest, dass ein "inselbegabter" Zivilrechtler bei erfüllen der Notenvoraussetzungen Strafrichter werden kann, wohingegen Du es Dich dafür einsetzt, dass ein Kandidat der in allen Rechtsgebieten keine besonderen Begabungen zu haben scheint Richter werden können muss.
Das wirkt alles doch wenig durchdacht...
Zumal zum Examen auch Strategie gehört. Wer den Fokus auf das Zivilrecht legt, beweist damit schon mehr Intelligenz als so manch anderer.
03.12.2019, 18:07
(03.12.2019, 12:36)Crapule schrieb: Wenn ich hier lese, dass man Leute mit schwachen Noten einfach mal in ne "Probezeit" nehmen soll, um "einfach mal zu gucken", kommt mir die Galle hoch. Irgendwo muss die Justiz an objektiven Auswahlkriterien festhalten. Nen haufen ungeeigneter Leute einzustellen, um erst im laufe der Arbeit festzustellen, dass diese doch nicht geeignet sind, würde mit hoher Wahrscheinlickeit sehr negative Auswirkungen auf den Rechtsstaat haben.
Es gibt genug gute Juristen. Diesen müsste man nur bessere Angebot machen. Also bevor Leute mit schwachen Noten berücksichtigt werden, sollte man die Arbeitsbedingungen im Justizdienst verbessern. Angefangen hat man da ja teilweise eh schon.
Liebe Grüße,
euer Crapule
... und mir kommt die Galle hoch, wenn jemand kognitiv nicht in der Lage ist, die Aussagen von mir und einiger Vorredner zu verstehen.
Niemand hat gesagt, dass "ungeeignete Leute" (die Wortwahl lässt übrigens viel auf den eigenen Geltungswert einer Ziffer schließen) nun Richter spielen sollen. Die Argumentation war - um das nochmal zu erklären - das LEDIGLICH das Abstellen auf die Note aufgrund der genannten Besonderheiten nicht bedeutet, dass ein Bewerber, welcher diese definierte Notengrenze überschreitet, NUR deshalb auch SICHER ein geeigneter Richter sein wird. Daran halte ich auch fest, weil ich mir trotz VB im Ersten nicht anmaße zu behaupten, dass ich in allen juristischen Belangen über jemanden stehe, der ein paar Punkte weniger hat als ich (gerade aufgrund der genannten Schwächen einer solchen Sichtweise). Dennoch ist den sprachlich gewandteren Vorrednern Recht zu geben, dass es wohl ein guter Richtwert ist. Die Frage ist nur, ob daher NUR dieser Richtwert entscheidend ist.
03.12.2019, 18:18
Das mit "nur der Note" ist ein guter Punkt BlnRef! Aber den hat die Justiz auch erkannt. Wer die moderaten Untergrenzen von 7,0 und 8,0 erfüllt, kann eingestellt werden.
Im Gegensatz zu früheren Zeiten, wo man sich tw. unter 20 aus 2 gar nicht bewerben brauchte, ist es also derzeit schon bewerberfreundlich.
Und nur um das noch einmal festzuhalten: Niemand ist ein besserer Mensch, weil er zwei VB hat.
Im Gegensatz zu früheren Zeiten, wo man sich tw. unter 20 aus 2 gar nicht bewerben brauchte, ist es also derzeit schon bewerberfreundlich.
Und nur um das noch einmal festzuhalten: Niemand ist ein besserer Mensch, weil er zwei VB hat.
03.12.2019, 18:41
Ich glaube wir sind uns doch alle einig, dass +/- 2 Punkte im Examen auf nichts mehr als Glück basieren. Kommen Themen die mir liegen? Verstehe ich die Vorlage direkt? Bin ich topfit oder hab ich kleinere Wehwehchen physischer oder psychischer Art? Dazu kommt halt noch das Lotto mit den Korrektoren. Jeder der mal mit den Leuten von den Korrektoren-Lehrgängen gesprochen hat kennt die Story, dass dort dieselbe Klausur mit 4-11 Punkten bewertet wurde. So isses halt auch. Die Examensnote ist daher nur ein untauglicher Versuch zur Bestenauslese.
Andererseits: Was gibt es sonst? Abstellen auf die Leistungen an der Uni/im Ref? Schön und gut, bringt aber dieselben Probleme mit sich. Zumindest das Ref wäre vielleicht etwas praxisnäher als die seltsamen Examensakten, aber da kann halt niemand kontrollieren wieviel Zeit in so ein 15-Punkte-Urteil geflossen ist. Bringt einen also auch nicht weiter.
Ich für meinen Teil würde mir auch mit 4-Punkte-Richtern keine Sorgen machen, dass sich da großartig die Qualität der Rechtssprechung ändern würde. Denn wie in jedem Beruf spielt auch bei Richtern Erfahrung und Routine eine viel größere Rolle als alles andere. Ganz davon abgesehen, dass bei den meisten Fällen ja gar nicht so sehr rechtliche, sondern eher tatsächliche Fragen im Vordergrund stehen.
Und noch ein letztes: Die Tatsache, dass nur 3% aller Rechtsmittel erfolgreich sind, sagt ja nichts über die Qualität der dahinter stehenden Personen aus. Für einen Anwalt gibt es ja diverse Gründe solche einzulegen, zu allererst: Zeit gewinnen. Oder auch nur weil der Mandant es will. Das als Argument für niedere Befähigung heran zu ziehen halte ich schon für ziemlich gewagt.
Andererseits: Was gibt es sonst? Abstellen auf die Leistungen an der Uni/im Ref? Schön und gut, bringt aber dieselben Probleme mit sich. Zumindest das Ref wäre vielleicht etwas praxisnäher als die seltsamen Examensakten, aber da kann halt niemand kontrollieren wieviel Zeit in so ein 15-Punkte-Urteil geflossen ist. Bringt einen also auch nicht weiter.
Ich für meinen Teil würde mir auch mit 4-Punkte-Richtern keine Sorgen machen, dass sich da großartig die Qualität der Rechtssprechung ändern würde. Denn wie in jedem Beruf spielt auch bei Richtern Erfahrung und Routine eine viel größere Rolle als alles andere. Ganz davon abgesehen, dass bei den meisten Fällen ja gar nicht so sehr rechtliche, sondern eher tatsächliche Fragen im Vordergrund stehen.
Und noch ein letztes: Die Tatsache, dass nur 3% aller Rechtsmittel erfolgreich sind, sagt ja nichts über die Qualität der dahinter stehenden Personen aus. Für einen Anwalt gibt es ja diverse Gründe solche einzulegen, zu allererst: Zeit gewinnen. Oder auch nur weil der Mandant es will. Das als Argument für niedere Befähigung heran zu ziehen halte ich schon für ziemlich gewagt.
03.12.2019, 18:58
(03.12.2019, 18:07)BlnRef schrieb:Das habe ich schon verstanden. Es kam hier der Vorschlag auch Leute mit schwachen Noten, die unter etwaigen Notengrenzen liegen (nur dann wirds überhaupt relevant) einzustellen, um quasi mal zu sehen, obs reicht. Eine absolut lächerliche Idee, die ohnehin praktisch kaum umsetzbar ist, da es genug Bewerber gibt, die die Notengrenzen erfüllen.(03.12.2019, 12:36)Crapule schrieb: Wenn ich hier lese, dass man Leute mit schwachen Noten einfach mal in ne "Probezeit" nehmen soll, um "einfach mal zu gucken", kommt mir die Galle hoch. Irgendwo muss die Justiz an objektiven Auswahlkriterien festhalten. Nen haufen ungeeigneter Leute einzustellen, um erst im laufe der Arbeit festzustellen, dass diese doch nicht geeignet sind, würde mit hoher Wahrscheinlickeit sehr negative Auswirkungen auf den Rechtsstaat haben.
Es gibt genug gute Juristen. Diesen müsste man nur bessere Angebot machen. Also bevor Leute mit schwachen Noten berücksichtigt werden, sollte man die Arbeitsbedingungen im Justizdienst verbessern. Angefangen hat man da ja teilweise eh schon.
Liebe Grüße,
euer Crapule
... und mir kommt die Galle hoch, wenn jemand kognitiv nicht in der Lage ist, die Aussagen von mir und einiger Vorredner zu verstehen.
Niemand hat gesagt, dass "ungeeignete Leute" (die Wortwahl lässt übrigens viel auf den eigenen Geltungswert einer Ziffer schließen) nun Richter spielen sollen. Die Argumentation war - um das nochmal zu erklären - das LEDIGLICH das Abstellen auf die Note aufgrund der genannten Besonderheiten nicht bedeutet, dass ein Bewerber, welcher diese definierte Notengrenze überschreitet, NUR deshalb auch SICHER ein geeigneter Richter sein wird. Daran halte ich auch fest, weil ich mir trotz VB im Ersten nicht anmaße zu behaupten, dass ich in allen juristischen Belangen über jemanden stehe, der ein paar Punkte weniger hat als ich (gerade aufgrund der genannten Schwächen einer solchen Sichtweise). Dennoch ist den sprachlich gewandteren Vorrednern Recht zu geben, dass es wohl ein guter Richtwert ist. Die Frage ist nur, ob daher NUR dieser Richtwert entscheidend ist.
Es wird zudem bereits jetzt schon nicht "nur" auf die Noten geschaut.
Grüße
Crapule
03.12.2019, 20:00
(03.12.2019, 18:58)Crapule schrieb:(03.12.2019, 18:07)BlnRef schrieb:Das habe ich schon verstanden. Es kam hier der Vorschlag auch Leute mit schwachen Noten, die unter etwaigen Notengrenzen liegen (nur dann wirds überhaupt relevant) einzustellen, um quasi mal zu sehen, obs reicht. Eine absolut lächerliche Idee, die ohnehin praktisch kaum umsetzbar ist, da es genug Bewerber gibt, die die Notengrenzen erfüllen.(03.12.2019, 12:36)Crapule schrieb: Wenn ich hier lese, dass man Leute mit schwachen Noten einfach mal in ne "Probezeit" nehmen soll, um "einfach mal zu gucken", kommt mir die Galle hoch. Irgendwo muss die Justiz an objektiven Auswahlkriterien festhalten. Nen haufen ungeeigneter Leute einzustellen, um erst im laufe der Arbeit festzustellen, dass diese doch nicht geeignet sind, würde mit hoher Wahrscheinlickeit sehr negative Auswirkungen auf den Rechtsstaat haben.
Es gibt genug gute Juristen. Diesen müsste man nur bessere Angebot machen. Also bevor Leute mit schwachen Noten berücksichtigt werden, sollte man die Arbeitsbedingungen im Justizdienst verbessern. Angefangen hat man da ja teilweise eh schon.
Liebe Grüße,
euer Crapule
... und mir kommt die Galle hoch, wenn jemand kognitiv nicht in der Lage ist, die Aussagen von mir und einiger Vorredner zu verstehen.
Niemand hat gesagt, dass "ungeeignete Leute" (die Wortwahl lässt übrigens viel auf den eigenen Geltungswert einer Ziffer schließen) nun Richter spielen sollen. Die Argumentation war - um das nochmal zu erklären - das LEDIGLICH das Abstellen auf die Note aufgrund der genannten Besonderheiten nicht bedeutet, dass ein Bewerber, welcher diese definierte Notengrenze überschreitet, NUR deshalb auch SICHER ein geeigneter Richter sein wird. Daran halte ich auch fest, weil ich mir trotz VB im Ersten nicht anmaße zu behaupten, dass ich in allen juristischen Belangen über jemanden stehe, der ein paar Punkte weniger hat als ich (gerade aufgrund der genannten Schwächen einer solchen Sichtweise). Dennoch ist den sprachlich gewandteren Vorrednern Recht zu geben, dass es wohl ein guter Richtwert ist. Die Frage ist nur, ob daher NUR dieser Richtwert entscheidend ist.
Es wird zudem bereits jetzt schon nicht "nur" auf die Noten geschaut.
Grüße
Crapule
Wenn es genug Bewerber gibt: Worüber diskutieren wir dann?