18.11.2019, 23:30
Hallo,
angenommen A betreibt eine Website und hat seine erste Abmahnung erhalten.
Ich stelle mal eine hypothetische Frage..
A schreibt über Sportwetten, rein hobbymässig, bisher ohne kommerzialisierung. Nach einem Erfahrungsbericht mit einem Sportwetten Tipp Geber (Sitz in Malta ) erhielt A eine Abmahnung.
So wird folgendes angeführt:
1) Es sei falsch von A zu behaupten das Unternehmen B (Tipp Geber) würde zu C (einem Affiliate Dienstleistungsunternehmen gehören.
A sieht das so-> Laut dem Jahresbericht von C, hat aber C Vermögenswerte an B erworben und damit würde ja B zu C gehören (auch wenn nur teilweise).
2) A hat geschrieben, dass es ja nicht im Sinne von B liegen kann immer richtige Tipps zu geben, dann damit würde B die eigenen Sponsoren verärgern, da B nur dann verdient, wenn die vermittelten Kunden des Tipp Gebers an die "Sponsoren" (so der Wortlaut auf B's Website) also Buchmacher, auch verlieren. Wenn alle Gewinnen würden, würde B nichts verdienen und deren "Sponsoren" ebenso nicht.
Das stimmt natürlich nicht aus Sicht des B, er würde keine "falschen Tipps" geben.
A sieht das so-> Es wurde äußerst vorsichtig formuliert, aber im Grunde ist es das Geschäftsmodell. Zudem wurde nicht vom Anbieter abgeraten, sondern nur zur Vorsicht aufgerufen.
B verlangt:
1. Unterlassungserklärung, dass A nicht mehr sowas schreibt
2. Schadensersatz und verlangt Klickzahlen etc.
Mit der Unterschrift der Unterlassungserklärung würde man den Schadensersatz anerkennt, allerdings ohne die Höhe zu kennen.
A's Gedanken:
- Firma aus Malta
- Fragliches Geschäftskonzept, im Prinzip nur die Wahrheit verfasst, darf man denn nichts kritisches berichten?
-> Eventuell eigene Unterlassungserklärung formulieren und lediglich Punkt 1). annehmen?
FRAGEN
1. Darf A eine Unterlassungserklärung selbst formulieren? Also z.B. Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis
2. Wie teuer wäre ca. eventuell der Streitwert? Klickzahlen vielleicht 100 (davon einige von B und dem Anwalt?)
3. Wie hoch könnte die Wahrscheinlichkeit sein, dass B nach dieser abgeänderten Unterlassungserklärung vor Gericht geht?
A's Ziel: Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Schuld und keine Abmahnkosten zahlen. Realistisch?
A wäre seehr dankbar für Kommentare....
angenommen A betreibt eine Website und hat seine erste Abmahnung erhalten.
Ich stelle mal eine hypothetische Frage..
A schreibt über Sportwetten, rein hobbymässig, bisher ohne kommerzialisierung. Nach einem Erfahrungsbericht mit einem Sportwetten Tipp Geber (Sitz in Malta ) erhielt A eine Abmahnung.
So wird folgendes angeführt:
1) Es sei falsch von A zu behaupten das Unternehmen B (Tipp Geber) würde zu C (einem Affiliate Dienstleistungsunternehmen gehören.
A sieht das so-> Laut dem Jahresbericht von C, hat aber C Vermögenswerte an B erworben und damit würde ja B zu C gehören (auch wenn nur teilweise).
2) A hat geschrieben, dass es ja nicht im Sinne von B liegen kann immer richtige Tipps zu geben, dann damit würde B die eigenen Sponsoren verärgern, da B nur dann verdient, wenn die vermittelten Kunden des Tipp Gebers an die "Sponsoren" (so der Wortlaut auf B's Website) also Buchmacher, auch verlieren. Wenn alle Gewinnen würden, würde B nichts verdienen und deren "Sponsoren" ebenso nicht.
Das stimmt natürlich nicht aus Sicht des B, er würde keine "falschen Tipps" geben.
A sieht das so-> Es wurde äußerst vorsichtig formuliert, aber im Grunde ist es das Geschäftsmodell. Zudem wurde nicht vom Anbieter abgeraten, sondern nur zur Vorsicht aufgerufen.
B verlangt:
1. Unterlassungserklärung, dass A nicht mehr sowas schreibt
2. Schadensersatz und verlangt Klickzahlen etc.
Mit der Unterschrift der Unterlassungserklärung würde man den Schadensersatz anerkennt, allerdings ohne die Höhe zu kennen.
A's Gedanken:
- Firma aus Malta
- Fragliches Geschäftskonzept, im Prinzip nur die Wahrheit verfasst, darf man denn nichts kritisches berichten?
-> Eventuell eigene Unterlassungserklärung formulieren und lediglich Punkt 1). annehmen?
FRAGEN
1. Darf A eine Unterlassungserklärung selbst formulieren? Also z.B. Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis
2. Wie teuer wäre ca. eventuell der Streitwert? Klickzahlen vielleicht 100 (davon einige von B und dem Anwalt?)
3. Wie hoch könnte die Wahrscheinlichkeit sein, dass B nach dieser abgeänderten Unterlassungserklärung vor Gericht geht?
A's Ziel: Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis einer Schuld und keine Abmahnkosten zahlen. Realistisch?
A wäre seehr dankbar für Kommentare....
18.11.2019, 23:50
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