08.10.2019, 19:28
Hallo in die Runde,
ich habe vor wenigen Wochen mein zweites Examen bestanden und knapp das VB geknackt. Im ersten Examen habe ich 8,4 P, wobei Staatsteil und Schwerpunkt (Strafrecht) sehr dicht beisammen liegen. Ich habe auch zwei Jahre als WissMit gearbeitet, bin aber nicht promoviert.
Wein Wunsch war es eigentlich immer, als Staatsanwalt zu arbeiten. Nach Lektüre einiger Threads hier müsste ich mit meinen Noten hier in NRW ja gute Chancen auf eine Einstellung besitzen.
Nun muss ich allerdings zugeben, dass mir das Gehalt doch ein bisschen wenig ist, zumal noch die PKV abgezogen werden muss, aber es besteht ja die Möglichkeit des Hinzuverdienstes, z.B. durch Lehrtätigkeiten oder AG-Leitung.
Damit wäre ich auch bei meinen Fragen: Besitzt man, gerade als Berufseinsteiger, überhaupt die Zeit, um einen Nebenjob auszuüben? Oder schieben da die Vorgesetzten generell einen Riegel vor? Soweit ich das sehe, müssen ja zumindest wissenschaftliche Tätigkeiten und Vortragstätigkeiten nicht genehmigt werden? Fallen darunter auch Korrekturassistenz, Lehraufträge an einer Uni, denn dazu hätte ich ggfs. über meinen alten Chef die Möglichkeit? Oder wie wahrscheinlich ist es, z.B. eine AG-Leitung übernehmen zu können, falls das nicht klappen sollte? Wie realistisch ist es generell, pro Monat rund 300-500 € netto zusätzlich hinzuzuverdienen?
Ich weiß, die Fragen klingen komisch, es wäre aber trotzdem nett, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte. :)
08.10.2019, 19:35
Grundsätzlich immer gut wenn man Pläne hat, aber bevor du jetzt schon Pläne über Nebentätigkeiten machst solltest du erst einmal abwarten wie du mit dem Arbeitspensum klarkommst. Ob du am Anfang überhaupt Zeit für eine Nebentätigkeit hast ist nicht so sicher.
08.10.2019, 19:54
Kann meinem Vorredner nur zustimmen. Das Arbeitspensum ist zu Beginn enorm, da man alles neu lernen muss. Ich bin selbst erst seit knapp drei Monaten dabei und könnte keinen Nebenjob mehr ausüben (es sei denn du willst das Wochenende komplett durcharbeiten). Auch AGs und Lehrveranstaltungen wollen vorbereitet werden, zusätzlich musst du Klausuren korrigieren, etc. Würde ich mir zu Beginn nicht aufbürden
08.10.2019, 20:58
Wenn du dir es zutraust, auf jeden Fall.
Als Staatsanwalt und Richter muss man in der Lage sein, seine Zeit selbst einteilen zu können. Wenn du weißt, dass du es schaffst, spricht nichts dagegen.
Aber vielleicht nicht unbedingt in den ersten Monate. Vielleicht so nach einem halben Jahr, wenn du dich eingelebt hast und weißt, dass die erste Beurteilung gut sein wird. Und wenn du örtlich flexibel bist, würde ich mich da gar nicht auf Diskussionen einlassen: Du willst die Nebentätigkeit ausüben. Wenn die nicht wollen, gehst du eben in ein anderes Bundesland.
Als Staatsanwalt und Richter muss man in der Lage sein, seine Zeit selbst einteilen zu können. Wenn du weißt, dass du es schaffst, spricht nichts dagegen.
Aber vielleicht nicht unbedingt in den ersten Monate. Vielleicht so nach einem halben Jahr, wenn du dich eingelebt hast und weißt, dass die erste Beurteilung gut sein wird. Und wenn du örtlich flexibel bist, würde ich mich da gar nicht auf Diskussionen einlassen: Du willst die Nebentätigkeit ausüben. Wenn die nicht wollen, gehst du eben in ein anderes Bundesland.
08.10.2019, 21:21
In NRW ist in den ersten sechs Monaten jede anzeige- oder genehmigungspflichtige Nebentätigkeit untersagt.
09.10.2019, 08:17
In den ersten Jahren wirst du absaufen, da kannst du keinen Nebenjob machen- eigene Erfahrung
09.10.2019, 08:54
Absaufen? In den ersten Jahren? Übertreibe mal nicht. Die ersten Monate sind stressig - wie es eben so ist beim Berufseinstieg. Das legt sich aber von Monat zu Monat und absaufen wird niemand. Allerdings wird wenig Zeit für einen Nebenjob sein... das stimmt tatsächlich. Würde davon abraten.
09.10.2019, 09:13
Es ist mit den Nebentätigkeiten wie mit allen anderen Sachen auch: machst du deine Arbeit gut und erledigst Verfahren, hat keiner was dagegen. Stimmt deine Arbeit nicht, wird man es dir nicht genehmigen bzw. bei bloßer Anzeigepflicht sicherlich vorhalten.
09.10.2019, 16:21
Was willst du in der Justiz? Vorteile, außer vielleicht das Ansehen im Freundes- und Bekanntenkreis?
09.10.2019, 17:35
(09.10.2019, 16:21)Stasianwalt schrieb: Was willst du in der Justiz? Vorteile, außer vielleicht das Ansehen im Freundes- und Bekanntenkreis?
Mir hat Strafrecht stets am besten gefallen und ich habe auch meinen Schwerpunkt im Strafrecht abgeschlossen. Und da ich kein Strafverteidiger werden möchte und ansonsten der Bedarf an Strafrechtlern in der freien Wirtschaft doch arg begrenzt ist, bleibt ja nicht viel übrig, zumal mir die Arbeit dort während des Refs viel Spaß bereitet hat.
Wenn es mir rein um das Ansehen ginge, könnte ich auch in die Großkanzlei gehen und dort mehr Geld verdienen als so ziemlich jeder in meinem privaten Umfeld.
Danke ansonsten für die übrigen Antworten!