30.09.2019, 19:14
Hallo liebe Kollegen,
ich habe meinen Erstversuch nur mit 6,2 Punkten bestanden, sodass es ein Verbesserungsversuch werden wird.
Nur: wie finanziert man den?
Hat man einen Anspruch auf ALG I, wenn man sich nicht bewirbt (genau das ist eigentlich ja TB-Voraussetzung...).
Für einen Nebenjob in Kanzleien ist die Note zu schlecht.
Hat hier jemand schon Erfahrungen mit dem Thema gemacht?
ich habe meinen Erstversuch nur mit 6,2 Punkten bestanden, sodass es ein Verbesserungsversuch werden wird.
Nur: wie finanziert man den?
Hat man einen Anspruch auf ALG I, wenn man sich nicht bewirbt (genau das ist eigentlich ja TB-Voraussetzung...).
Für einen Nebenjob in Kanzleien ist die Note zu schlecht.
Hat hier jemand schon Erfahrungen mit dem Thema gemacht?
30.09.2019, 19:44
(30.09.2019, 19:14)Gast schrieb: Hallo liebe Kollegen,
ich habe meinen Erstversuch nur mit 6,2 Punkten bestanden, sodass es ein Verbesserungsversuch werden wird.
Nur: wie finanziert man den?
Hat man einen Anspruch auf ALG I, wenn man sich nicht bewirbt (genau das ist eigentlich ja TB-Voraussetzung...).
Für einen Nebenjob in Kanzleien ist die Note zu schlecht.
Hat hier jemand schon Erfahrungen mit dem Thema gemacht?
Da du zwei Jahre am Stück im Referendariat quasi gearbeitet hast, hast du einen Anspruch auf ALG 1.
Das Problem wird aber sein, dass die kein Verständnis für deinen Verbesserungswunsch aufbringen werden und du für die Leistung, die du dann beziehen wirst, natürlich eine Gegenleistung zu erbringen hast.
Das bedeutet, dass du dich aktiv um Arbeit bemühen musst, pro Woche eine gewisse Anzahl an Bewerbungen verschicken musst und natürlich auch zu Bewerbungsgesprächen erscheinen musst.
Denn: There is no such thing as a free lunch...
30.09.2019, 19:50
(30.09.2019, 19:44)Gast schrieb:(30.09.2019, 19:14)Gast schrieb: Hallo liebe Kollegen,
ich habe meinen Erstversuch nur mit 6,2 Punkten bestanden, sodass es ein Verbesserungsversuch werden wird.
Nur: wie finanziert man den?
Hat man einen Anspruch auf ALG I, wenn man sich nicht bewirbt (genau das ist eigentlich ja TB-Voraussetzung...).
Für einen Nebenjob in Kanzleien ist die Note zu schlecht.
Hat hier jemand schon Erfahrungen mit dem Thema gemacht?
Da du zwei Jahre am Stück im Referendariat quasi gearbeitet hast, hast du einen Anspruch auf ALG 1.
Das Problem wird aber sein, dass die kein Verständnis für deinen Verbesserungswunsch aufbringen werden und du für die Leistung, die du dann beziehen wirst, natürlich eine Gegenleistung zu erbringen hast.
Das bedeutet, dass du dich aktiv um Arbeit bemühen musst, pro Woche eine gewisse Anzahl an Bewerbungen verschicken musst und natürlich auch zu Bewerbungsgesprächen erscheinen musst.
Denn: There is no such thing as a free lunch...
Das ist aber alles andere als weitsichtig gedacht: Ein Jurist mit besseren Noten ist doch viel besser vermittelbar als ein Jurist mit nur mäßigen Noten...
Außerdem zahlen die doch sonst auch jede mehr oder weniger sinnfreie Weiterbildungsmaßnahme...
30.09.2019, 20:23
Habe da sehr unterschiedliche Sachen gehört von Sachbearbeitern beim Arbeitsamt die Verständnis für den Verbesserungsversuch hatten und die Leute in Ruhe haben lernen lassen (die sich zwar auch bewerben mussten aber eher du larifari ?). Und von Sachbearbeitern die total viel Stress und Druck gemacht haben und wollten das sich für jeden scheiß beworben wird. Wo dann wohl kein lernen mehr möglich war und der betreffende Referendar lieber auf das ALG 1 verzichtet hat.
Aber #Gast berichte gerne mal wie es bei dir ist sobald du mit dem Arbeitsamt gesprochen hast. Bin über jeden Erfahrungsbericht dankbar da ich den Verbesserungsversuch wahrscheinlich auch mache :)
Und falls jemand konkrete Zahlen weiß wie viel Bewerbungen in NRW pro Woche zu schreiben sind wäre ich auch da dankbar :)
Aber #Gast berichte gerne mal wie es bei dir ist sobald du mit dem Arbeitsamt gesprochen hast. Bin über jeden Erfahrungsbericht dankbar da ich den Verbesserungsversuch wahrscheinlich auch mache :)
Und falls jemand konkrete Zahlen weiß wie viel Bewerbungen in NRW pro Woche zu schreiben sind wäre ich auch da dankbar :)
30.09.2019, 21:01
Was ist daran so schwer, neben dem Referendariat 24 Monate Geld per Minijob anzusparen und die Beihilfe zu 1/3 pro Monat auch zur Seite zu legen? Dann lieber dem Steuerzahler auf der Tasche liegen
30.09.2019, 21:05
#5: don't feed the troll.
Von dem Ref-Gehalt kann man nichts ansparen.
Von dem Ref-Gehalt kann man nichts ansparen.
30.09.2019, 21:23
Wenn man das von zuhause nicht mitbekommen hat, ökonomisch zu haushalten, dann nicht.
30.09.2019, 21:29
@ #7: in SH braucht man für Sitzungsdienste und Zivilstation einen PKW, dann ist das Geld weg. Ganz zu schweigen von Kaiser, Anzügen..
..
...
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...
30.09.2019, 22:04
Ausreden. Macher finden Wege. Sei ein Macher.
30.09.2019, 22:43
(30.09.2019, 20:23)GastNRW000 schrieb: Habe da sehr unterschiedliche Sachen gehört von Sachbearbeitern beim Arbeitsamt die Verständnis für den Verbesserungsversuch hatten und die Leute in Ruhe haben lernen lassen (die sich zwar auch bewerben mussten aber eher du larifari ?). Und von Sachbearbeitern die total viel Stress und Druck gemacht haben und wollten das sich für jeden scheiß beworben wird. Wo dann wohl kein lernen mehr möglich war und der betreffende Referendar lieber auf das ALG 1 verzichtet hat.
Aber #Gast berichte gerne mal wie es bei dir ist sobald du mit dem Arbeitsamt gesprochen hast. Bin über jeden Erfahrungsbericht dankbar da ich den Verbesserungsversuch wahrscheinlich auch mache :)
Und falls jemand konkrete Zahlen weiß wie viel Bewerbungen in NRW pro Woche zu schreiben sind wäre ich auch da dankbar :)
Soweit ich weiß, sind in Düsseldorf 8 Bewerbungen pro Monat in der Eingliederungsvereinbarung geregelt. Bei deinen Noten könntest du also z.b. zunächst alle Großkanzleien abklappern und absagen kassieren, um die Zahlen zu erreichen. Problematischer wird es mit dem vom Arbeitsamt vermittelten Vorschlägen, da die meist keine Notengrenzen enthalten. Aber sofern es nicht dein angegebenes Spezialgebiet ist, darf man bei manchen Sachbearbeiter diese ablehnen. Hängt also alles sehr vom Sachbearbeiter ab. Aber Ja, grundsätzlich steht der Verbesserer dem Arbeitsmarkt nicht vollumfänglich zur Verfügung, wie es eigentlich vorgesehen ist.