26.07.2020, 20:42
(26.07.2020, 12:49)Gast schrieb:(25.07.2020, 22:28)Gast23 schrieb:(25.07.2020, 21:38)Gast schrieb:(25.07.2020, 21:26)Gast23 schrieb:(25.07.2020, 12:22)Gast schrieb: Ganz andere Arbeit und schlechter bezahlt als AA.
Ziemlich unnützer Tipp
Geht so. In NRW kann man doch - stand jetzt- nur als Rechtspfleger Amtsanwalt werden.
Man könnte also als Rechtspfleger starten und hoffen so schnell wie möglich die Fortbildung zum Amtsanwalt machen zu können, was als Volljurist ja fachlich nicht die große Hürde sein sollte.
Ob man da drauf vertraut, dass zu bekommen und ob man da generell Bock drauf hat muss jeder selbst entscheiden.
Als Volljurist muss man diese Fortbildung nicht machen. Wieso posten hier alle so einen Unsinn?
Dann klär uns doch mal alle auf wie es läuft. Würde dem ein oder anderen hier bestimmt mehr helfen als dieser Post.
Ich bin kein AA und kann daher nichts konkretes zur Bewerbung beitragen, aber diese Fehlinfos ausm Bauch heraus helfen auch niemanden. Ein Blick ins Gesetz erleichtert einiges. Als Volljurist ist man überqualifiziert für die AA-Stellen. Daher braucht man auch keine Fortbildung mit AA-Prüfung machen.
Das stimmt so nur bedingt. Zwar ist man theoretisch mit 2x4,0 als Richter qualifiziert; praktisch aber eben nicht. Umgekehrt ist der Volljurist ist nach Verständnis einiger Justizverwaltungen auch nicht einfach überqualifiziert für die Rechtspflegerposition. Die wird jetzt schließlich vor allem in vielen NRW-Bezirken für Volljuristen ausgeschrieben. Das ist ein aliud. Und die Gewerkschaften sind auch ziemlich empört, dass sie sich jetzt ausgebildete Rechtspfleger mit den "gescheiterten Juristen", also denen, bei denen es nicht für die normale Justiz gereicht hat, um Plätze konkurrieren sollen.
Ich finde es zwar unverschämt von der Justiz so etwas Volljuristen anzubieten, aber offensichtlich gibt es Leute, die sich darauf bewerben. Jedenfalls hat ein Volljurist, den man dann plötzlich ohne Vorbildung in die Geschäftsstelle setzt erst einmal keine Ahnung, wie er was machen soll. Dass er auf einmal mehr Ahnung von der AA-Tätigkeit haben soll als jemand, der einige Zeit explizit darauf vorbereitet wurde, halte ich auch für zweifelhaft. Speziell, wenn die Volljuristen-Noten ja gerade nicht so toll sind, so dass es für die richtige Justiz nicht reicht. Insoweit wäre ich da nicht so sicher, dass man da ohne besondere Ausbildung rein könnte (wenn ein Land das überhaupt noch zulässt).
Nur bei HH ist es wohl so, dass man explizit auch Volljuristen für die AA zulässt. I.Ü. haben die anderen (oder zumindest meisten) Länder meines Wissens kein Interesse (mehr) daran, Volljuristen dafür einzustellen. Die Motive können dahinstehen, denn entscheidend ist, dass sie es nicht wollen. Bei NDS hat man es uns explizit gesagt, dass es vereinzelt früher Volljuristen als AA gab, dies aber schon länger nicht mehr praktiziert und gewünscht wird.
26.07.2020, 20:49
Ich habe in München ne Stelle mit E9 für Diplomjuristen gefunden. Ob E9b oder 9c steht da nicht.
Meint ihr die nehmen mich mit 2 x a oder soll ich mich lieber als Rechtspfleger in Köln oder Ddorf bewerben? :D
Wie viel kosten denn 30 qm in München? Mein ganzes Monatsgehalt oder nur zwei Drittel?
Meint ihr die nehmen mich mit 2 x a oder soll ich mich lieber als Rechtspfleger in Köln oder Ddorf bewerben? :D
Wie viel kosten denn 30 qm in München? Mein ganzes Monatsgehalt oder nur zwei Drittel?
27.07.2020, 00:06
(26.07.2020, 20:49)Gast schrieb: Ich habe in München ne Stelle mit E9 für Diplomjuristen gefunden. Ob E9b oder 9c steht da nicht.
Meint ihr die nehmen mich mit 2 x a oder soll ich mich lieber als Rechtspfleger in Köln oder Ddorf bewerben? :D
Wie viel kosten denn 30 qm in München? Mein ganzes Monatsgehalt oder nur zwei Drittel?
In Frankfurt sind es schon 1.000 Euro, also rechne mal mit 1.300 bis 1.500 kalt. Bleibt also noch was übrig.
27.07.2020, 00:30
Ok, bei 1500 Warmmiete in München für 30 qm habe ich dann nach den 130 Euro Bafög noch ca. 300 Euro zum Leben übrig. Habe ich da dann Anspruch auf Wohngeld?
Und was passiert, wenn ich in der Probezeit entlassen werde? Bezahlt dann das Arbeitsamt meine Miete? :-/
Und was passiert, wenn ich in der Probezeit entlassen werde? Bezahlt dann das Arbeitsamt meine Miete? :-/
27.07.2020, 08:11
(26.07.2020, 20:42)Gast schrieb:(26.07.2020, 12:49)Gast schrieb:(25.07.2020, 22:28)Gast23 schrieb:(25.07.2020, 21:38)Gast schrieb:(25.07.2020, 21:26)Gast23 schrieb: Geht so. In NRW kann man doch - stand jetzt- nur als Rechtspfleger Amtsanwalt werden.
Man könnte also als Rechtspfleger starten und hoffen so schnell wie möglich die Fortbildung zum Amtsanwalt machen zu können, was als Volljurist ja fachlich nicht die große Hürde sein sollte.
Ob man da drauf vertraut, dass zu bekommen und ob man da generell Bock drauf hat muss jeder selbst entscheiden.
Als Volljurist muss man diese Fortbildung nicht machen. Wieso posten hier alle so einen Unsinn?
Dann klär uns doch mal alle auf wie es läuft. Würde dem ein oder anderen hier bestimmt mehr helfen als dieser Post.
Ich bin kein AA und kann daher nichts konkretes zur Bewerbung beitragen, aber diese Fehlinfos ausm Bauch heraus helfen auch niemanden. Ein Blick ins Gesetz erleichtert einiges. Als Volljurist ist man überqualifiziert für die AA-Stellen. Daher braucht man auch keine Fortbildung mit AA-Prüfung machen.
Das stimmt so nur bedingt. Zwar ist man theoretisch mit 2x4,0 als Richter qualifiziert; praktisch aber eben nicht. Umgekehrt ist der Volljurist ist nach Verständnis einiger Justizverwaltungen auch nicht einfach überqualifiziert für die Rechtspflegerposition. Die wird jetzt schließlich vor allem in vielen NRW-Bezirken für Volljuristen ausgeschrieben. Das ist ein aliud. Und die Gewerkschaften sind auch ziemlich empört, dass sie sich jetzt ausgebildete Rechtspfleger mit den "gescheiterten Juristen", also denen, bei denen es nicht für die normale Justiz gereicht hat, um Plätze konkurrieren sollen.
Ich finde es zwar unverschämt von der Justiz so etwas Volljuristen anzubieten, aber offensichtlich gibt es Leute, die sich darauf bewerben. Jedenfalls hat ein Volljurist, den man dann plötzlich ohne Vorbildung in die Geschäftsstelle setzt erst einmal keine Ahnung, wie er was machen soll. Dass er auf einmal mehr Ahnung von der AA-Tätigkeit haben soll als jemand, der einige Zeit explizit darauf vorbereitet wurde, halte ich auch für zweifelhaft. Speziell, wenn die Volljuristen-Noten ja gerade nicht so toll sind, so dass es für die richtige Justiz nicht reicht. Insoweit wäre ich da nicht so sicher, dass man da ohne besondere Ausbildung rein könnte (wenn ein Land das überhaupt noch zulässt).
Nur bei HH ist es wohl so, dass man explizit auch Volljuristen für die AA zulässt. I.Ü. haben die anderen (oder zumindest meisten) Länder meines Wissens kein Interesse (mehr) daran, Volljuristen dafür einzustellen. Die Motive können dahinstehen, denn entscheidend ist, dass sie es nicht wollen. Bei NDS hat man es uns explizit gesagt, dass es vereinzelt früher Volljuristen als AA gab, dies aber schon länger nicht mehr praktiziert und gewünscht wird.
Doch der Vorposter hat Recht, man ist durch den Abschluss fachlich überqualifiziert für den gehobenen Dienst. Natürlich kann man ihn trotzdem antreten. Ob man das gut macht, steht auf einem anderen Blatt, eine Prüfung odet Zusatzausbildung braucht man aber nicht mehr, da die Befähigung bereits durch die Staatsexamina nachgewiesen wird fachlich.
27.07.2020, 08:14
(27.07.2020, 00:30)Gast schrieb: Ok, bei 1500 Warmmiete in München für 30 qm habe ich dann nach den 130 Euro Bafög noch ca. 300 Euro zum Leben übrig. Habe ich da dann Anspruch auf Wohngeld?
Und was passiert, wenn ich in der Probezeit entlassen werde? Bezahlt dann das Arbeitsamt meine Miete? :-/
Das "Arbeitsamt" zahlt nur bei Hartz4 deine Miete und nett sich dann "Jobcenter". Die Zahlen aber auch nur im (regional) angemessenen Rahmen komplett.
ALG bekommst du bei Verbeamtung (Widerruf / Probe) ja nicht, da du nicht in die AV einzahlst.
27.07.2020, 08:17
Also das keine Juristen mehr als AA eingestellt werden, stimmt nicht. Sehr viele AA sind mittlerweile Volljuristen. Mag aber von Behörde zu Behörde divergieren...
27.07.2020, 13:32
(27.07.2020, 08:14)GastHE schrieb:(27.07.2020, 00:30)Gast schrieb: Ok, bei 1500 Warmmiete in München für 30 qm habe ich dann nach den 130 Euro Bafög noch ca. 300 Euro zum Leben übrig. Habe ich da dann Anspruch auf Wohngeld?
Und was passiert, wenn ich in der Probezeit entlassen werde? Bezahlt dann das Arbeitsamt meine Miete? :-/
Das "Arbeitsamt" zahlt nur bei Hartz4 deine Miete und nett sich dann "Jobcenter". Die Zahlen aber auch nur im (regional) angemessenen Rahmen komplett.
ALG bekommst du bei Verbeamtung (Widerruf / Probe) ja nicht, da du nicht in die AV einzahlst.
Und findet man in München denn so eine regional angemessene Wohnung, die das Jobcenter im Fall der Kündigung auch übernimmt? Sonst würde ja keiner nach München ziehen. Jetzt weiss ich auch, warum die so gerne Volljuristen als E 9 -10 in München nehmen.
27.07.2020, 13:43
Was soll das mit dem Amtsanwalt. Geht in eine kleine Kanzlei und fangt mit 40k an. Nach 2 Jahren habt ihr 60k und nach 5 Jahren seid ihr Partner. Bisschen mehr Risikofreude würde manchen gut tun.
27.07.2020, 13:54
Und was, wenn man nach 2 Jahren immer noch 40 k ist, weil die versprochene Gehaltserhöhung ausgeblieben ist? Im ÖD wäre das Gehalt dann automatisch gestiegen.
Außerdem muss man in E9 oder 10 bestimmt nicht jeden Tag bis 19 oder 20 Uhr da sein wie in einer Kanzlei.
Außerdem muss man in E9 oder 10 bestimmt nicht jeden Tag bis 19 oder 20 Uhr da sein wie in einer Kanzlei.