03.12.2019, 19:07
durchaus zwei schwere klausuren zum beginn in diesem durchgang. machbar, aber schwer
03.12.2019, 19:42
(03.12.2019, 18:06)Gast HH schrieb: Fortsetzung
Habe den notariellen Vertrag ausgelegt, im Verhältnis zwischen Vater und Mandant einen Treuhandvertrag (662,328) angenommen, da der palandt sagt, bei Zuwendung zum Zwecke der Weitergabe liegt keine Schenkung vor, und gleichzeitig daran ein Not. Beurkundetes Angebot vom Vater an den Kläger zu einer bedingten Schenkung (516,158) gesehen, welches der Sohn tags drauf ebenfalls formgerecht angenommen hat
Klage trotzdem unbegründet, da beide Verträge vom Vater gekündigt wurden...
Genau so hab ich es auch. Ala Schenkung mit aufschiebender Bedingung, aber mangels Bedingungseintritt unbegründet
03.12.2019, 19:56
(03.12.2019, 19:42)Gast schrieb:(03.12.2019, 18:06)Gast HH schrieb: Fortsetzung
Habe den notariellen Vertrag ausgelegt, im Verhältnis zwischen Vater und Mandant einen Treuhandvertrag (662,328) angenommen, da der palandt sagt, bei Zuwendung zum Zwecke der Weitergabe liegt keine Schenkung vor, und gleichzeitig daran ein Not. Beurkundetes Angebot vom Vater an den Kläger zu einer bedingten Schenkung (516,158) gesehen, welches der Sohn tags drauf ebenfalls formgerecht angenommen hat
Klage trotzdem unbegründet, da beide Verträge vom Vater gekündigt wurden...
Genau so hab ich es auch. Ala Schenkung mit aufschiebender Bedingung, aber mangels Bedingungseintritt unbegründet
Die Bedingung ist bei mir eingetreten (Alternativität in der Vertragsklausel, 21. Lebensjahr ist vollendet, abgebrochene Lehre also hierfür egal), derTreuhandvertrag, der den Mandanten verpflichtet hätte, aber zwischenzeitlich (wie auch die aufschiebend bedingte Schnekung im Verhältnis Vater-Sohn) gekündigt/widerrufen...
03.12.2019, 19:58
§ 328 (2) In Ermangelung einer besonderen Bestimmung ist aus den Umständen, insbesondere aus dem Zwecke des Vertrags, zu entnehmen, ob der Dritte das Recht erwerben, ob das Recht des Dritten sofort oder nur unter gewissen Voraussetzungen entstehen und ***ob den Vertragschließenden die Befugnis vorbehalten sein soll, das Recht des Dritten ohne dessen Zustimmung aufzuheben oder zu ändern.***
ich hab deshalb den Übertragungsvertrag ausgelegt. bin dann zu dem Ergebnis gekommen, dass dass den Vertragsschließenden die Befugnis verbleiben sollte auch ohne die Zustimmung des Dritten (Sohn) den Vertrag zu ändern. Eine Änderung fand Ende Juli statt, durch mündliche Vereinbarung zwischen Veräußerer und Mandant. Diese war nicht formunwirksam, da § 311b BGB nicht zum tragen kommt, da Mandant bereits Eigentümer war und dies bleiben sollte.
In der Übergabe der Abschrift an den Sohn hab ich ein konkludentes Schenkungsversprechen gesehen, das aber formunwirksam war, § 518 BGB.
Dann habe ich aber einen Schenkungsvertrag über § 516 II BGB angenommen (zwischen Veräußerer und Sohn). Dieser musste dann wegen groben Undanks und Widerrufs nach Bereicherungsrecht abgewickelt werden. Allerdings im Dreiecksverhältnis über den Mandanten.
ich hab deshalb den Übertragungsvertrag ausgelegt. bin dann zu dem Ergebnis gekommen, dass dass den Vertragsschließenden die Befugnis verbleiben sollte auch ohne die Zustimmung des Dritten (Sohn) den Vertrag zu ändern. Eine Änderung fand Ende Juli statt, durch mündliche Vereinbarung zwischen Veräußerer und Mandant. Diese war nicht formunwirksam, da § 311b BGB nicht zum tragen kommt, da Mandant bereits Eigentümer war und dies bleiben sollte.
In der Übergabe der Abschrift an den Sohn hab ich ein konkludentes Schenkungsversprechen gesehen, das aber formunwirksam war, § 518 BGB.
Dann habe ich aber einen Schenkungsvertrag über § 516 II BGB angenommen (zwischen Veräußerer und Sohn). Dieser musste dann wegen groben Undanks und Widerrufs nach Bereicherungsrecht abgewickelt werden. Allerdings im Dreiecksverhältnis über den Mandanten.
03.12.2019, 20:03
(03.12.2019, 19:56)GastHH schrieb:(03.12.2019, 19:42)Gast schrieb:(03.12.2019, 18:06)Gast HH schrieb: Fortsetzung
Habe den notariellen Vertrag ausgelegt, im Verhältnis zwischen Vater und Mandant einen Treuhandvertrag (662,328) angenommen, da der palandt sagt, bei Zuwendung zum Zwecke der Weitergabe liegt keine Schenkung vor, und gleichzeitig daran ein Not. Beurkundetes Angebot vom Vater an den Kläger zu einer bedingten Schenkung (516,158) gesehen, welches der Sohn tags drauf ebenfalls formgerecht angenommen hat
Klage trotzdem unbegründet, da beide Verträge vom Vater gekündigt wurden...
Genau so hab ich es auch. Ala Schenkung mit aufschiebender Bedingung, aber mangels Bedingungseintritt unbegründet
Die Bedingung ist bei mir eingetreten (Alternativität in der Vertragsklausel, 21. Lebensjahr ist vollendet, abgebrochene Lehre also hierfür egal), derTreuhandvertrag, der den Mandanten verpflichtet hätte, aber zwischenzeitlich (wie auch die aufschiebend bedingte Schnekung im Verhältnis Vater-Sohn) gekündigt/widerrufen...
bei mir wurde die schenkung widerrufen, bevor er 21. wurde. er wurde im september 2019 21, im juli 2019, bevor er 21, wurde, erfolgte der brief
03.12.2019, 20:22
(03.12.2019, 20:03)Gast schrieb:(03.12.2019, 19:56)GastHH schrieb:(03.12.2019, 19:42)Gast schrieb:(03.12.2019, 18:06)Gast HH schrieb: Fortsetzung
Habe den notariellen Vertrag ausgelegt, im Verhältnis zwischen Vater und Mandant einen Treuhandvertrag (662,328) angenommen, da der palandt sagt, bei Zuwendung zum Zwecke der Weitergabe liegt keine Schenkung vor, und gleichzeitig daran ein Not. Beurkundetes Angebot vom Vater an den Kläger zu einer bedingten Schenkung (516,158) gesehen, welches der Sohn tags drauf ebenfalls formgerecht angenommen hat
Klage trotzdem unbegründet, da beide Verträge vom Vater gekündigt wurden...
Genau so hab ich es auch. Ala Schenkung mit aufschiebender Bedingung, aber mangels Bedingungseintritt unbegründet
Die Bedingung ist bei mir eingetreten (Alternativität in der Vertragsklausel, 21. Lebensjahr ist vollendet, abgebrochene Lehre also hierfür egal), derTreuhandvertrag, der den Mandanten verpflichtet hätte, aber zwischenzeitlich (wie auch die aufschiebend bedingte Schnekung im Verhältnis Vater-Sohn) gekündigt/widerrufen...
bei mir wurde die schenkung widerrufen, bevor er 21. wurde. er wurde im september 2019 21, im juli 2019, bevor er 21, wurde, erfolgte der brief
Mist. Hast natürlich Recht...
03.12.2019, 20:30
Hab den Vertrag auch ausgelegt und einen Vorbehalt iSd 328 II a.E. verneint mangels ausreichender Anhaltspunkte. War aber vermutlich alles vertretbar.
530, 531 ging bei mir nicht durch. Die Beleidigungen waren hierfür m.E. nicht schwer genug...
530, 531 ging bei mir nicht durch. Die Beleidigungen waren hierfür m.E. nicht schwer genug...
03.12.2019, 20:32
(03.12.2019, 20:30)Gast schrieb: Hab den Vertrag auch ausgelegt und einen Vorbehalt iSd 328 II a.E. verneint mangels ausreichender Anhaltspunkte. War aber vermutlich alles vertretbar.
530, 531 ging bei mir nicht durch. Die Beleidigungen waren hierfür m.E. nicht schwer genug...
Wie hast du den Mandanten denn stattdessen verteidigt? Auch mit 313?
03.12.2019, 20:42
(03.12.2019, 20:32)Gast schrieb:(03.12.2019, 20:30)Gast schrieb: Hab den Vertrag auch ausgelegt und einen Vorbehalt iSd 328 II a.E. verneint mangels ausreichender Anhaltspunkte. War aber vermutlich alles vertretbar.
530, 531 ging bei mir nicht durch. Die Beleidigungen waren hierfür m.E. nicht schwer genug...
Wie hast du den Mandanten denn stattdessen verteidigt? Auch mit 313?
Ja.
530, 531 hätte man m.E. auch nicht direkt prüfen können, da er davon ja nur das Valutaverhältnis (Bruder - Kläger) betroffen ist und nicht das Verhältnis Mandant-Kläger. Wenn dann auch nur über 313 oder 242 ... keine Ahnung, kann auch falsch sein
03.12.2019, 20:54
Hab auch Den Vertrag ausgelegt und mit der Andeutungstheorie letztlich aus dem oder ein und gemacht in § 4 der Vormerkung.
Einen Widerruf habe ich aufgrund fehlender schwere Abgelehnt. Rucktritt habe ich wegen fehlender Gegenseitigkeit abgelehnt und auf 313 bin ich nicht mehr eingegangen wegen Zeitmangel.
Hab auch direkte Widereinsetzung gemacht und nur hilfsweise Einspruch damit der Mandant die Kosten des VU nicht zahlen muss.
Alles auf Kante genäht. Kann auch schiefgehen. Mal sehen.
Viel Erfolg euch allen noch!
Einen Widerruf habe ich aufgrund fehlender schwere Abgelehnt. Rucktritt habe ich wegen fehlender Gegenseitigkeit abgelehnt und auf 313 bin ich nicht mehr eingegangen wegen Zeitmangel.
Hab auch direkte Widereinsetzung gemacht und nur hilfsweise Einspruch damit der Mandant die Kosten des VU nicht zahlen muss.
Alles auf Kante genäht. Kann auch schiefgehen. Mal sehen.
Viel Erfolg euch allen noch!