02.12.2019, 21:30
[quote pid='31164' dateline='1575309543']
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Sicher? Ich meine, dass ich gelesen habe, dass man den Antrag zu 2) hilfsweise auch hinsichtlich der Wohnung 2 stelle, wenn der begründet ist :(
(02.12.2019, 19:45)NRW 2019 schrieb: Was war die Bedingung für den Hilfsantrag? Begründetheit oder Unbegründetheit des Antrags zu 2)?Unbegründetheit. Begründetheit wäre ja sinnbefreit, weil er dann seine 100.000,- schon gekriegt hätte und er dann auch seinen Zahlungsantrag hätte erweitern müssen.
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Sicher? Ich meine, dass ich gelesen habe, dass man den Antrag zu 2) hilfsweise auch hinsichtlich der Wohnung 2 stelle, wenn der begründet ist :(
02.12.2019, 21:40
(02.12.2019, 21:30)NRW 2019 schrieb: [quote pid='31164' dateline='1575309543']
(02.12.2019, 19:45)NRW 2019 schrieb: Was war die Bedingung für den Hilfsantrag? Begründetheit oder Unbegründetheit des Antrags zu 2)?Unbegründetheit. Begründetheit wäre ja sinnbefreit, weil er dann seine 100.000,- schon gekriegt hätte und er dann auch seinen Zahlungsantrag hätte erweitern müssen.
Sicher? Ich meine, dass ich gelesen habe, dass man den Antrag zu 2) hilfsweise auch hinsichtlich der Wohnung 2 stelle, wenn der begründet ist :(
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Scheiß egal, lasst uns die Klausur vergessen und morgen mit frischer Energie die Z2 angehen! Kopf hoch und weiter, Amigo!
02.12.2019, 21:41
Mir ish gerade siedend heiß den Rrücken runtergeladen, dass ich vergessen habe, "Im Namen des Volkes" zu schreiben. Ach man, als wäre nicht der ganze Rest schon nicht so prall.
02.12.2019, 22:18
03.12.2019, 15:29
Mein Ergebnis heute: 1. Einspruch zulässig 2. Zulässigkeit (+) 3. Begründetheit (-), weil zwar Anspruch entstanden (not beurk Vertrag als echter VzD, 328 I), aber 334; grundsätzlich nur Einwendungen aus dem Deckungsverhältnis, ausnahmsweise aber aus dem Valutaverhältnis, weil dieser Geschäftsgrundlage. Das war die Tür zum Schenkungsversprechen. Hier ließe sich schon argumentieren, es gebe gar keinen Schenkungsvertrag, weil ein Schenkungsversprechen nach Auslegung des not beurk Vertrages nicht enthalten; zwar konkludentes, aber formunwirksames Schenkungsversprechen durch Aushändigung des not beurk Vertrages. Hilfsweise Widerruf durch Bruder des Mandanten. Praktischer Teil: Einspruch + Zwangsvollstreckungsschutzantrag *ohne* SL, da unverschuldete Säumnis + Antrag, VU aufzuheben und Klage abzuweisen
03.12.2019, 15:34
(03.12.2019, 15:29)NRWGastXYZ schrieb: Mein Ergebnis heute: 1. Einspruch zulässig 2. Zulässigkeit (+) 3. Begründetheit (-), weil zwar Anspruch entstanden (not beurk Vertrag als echter VzD, 328 I), aber 334; grundsätzlich nur Einwendungen aus dem Deckungsverhältnis, ausnahmsweise aber aus dem Valutaverhältnis, weil dieser Geschäftsgrundlage. Das war die Tür zum Schenkungsversprechen. Hier ließe sich schon argumentieren, es gebe gar keinen Schenkungsvertrag, weil ein Schenkungsversprechen nach Auslegung des not beurk Vertrages nicht enthalten; zwar konkludentes, aber formunwirksames Schenkungsversprechen durch Aushändigung des not beurk Vertrages. Hilfsweise Widerruf durch Bruder des Mandanten. Praktischer Teil: Einspruch + Zwangsvollstreckungsschutzantrag *ohne* SL, da unverschuldete Säumnis + Antrag, VU aufzuheben und Klage abzuweisenHab ich auch so, nur dass ich 518 II und 328 getrennt geprüft habe. So konnte ich die Vorlage besser ausnutzen. Und hab noch Wiedereinsetzung geprüft, zwar mM bei VU, aber anwaltliche Vorsicht. Geht der halt ins Leere.
03.12.2019, 15:58
(03.12.2019, 15:29)NRWGastXYZ schrieb: Mein Ergebnis heute: 1. Einspruch zulässig 2. Zulässigkeit (+) 3. Begründetheit (-), weil zwar Anspruch entstanden (not beurk Vertrag als echter VzD, 328 I), aber 334; grundsätzlich nur Einwendungen aus dem Deckungsverhältnis, ausnahmsweise aber aus dem Valutaverhältnis, weil dieser Geschäftsgrundlage. Das war die Tür zum Schenkungsversprechen. Hier ließe sich schon argumentieren, es gebe gar keinen Schenkungsvertrag, weil ein Schenkungsversprechen nach Auslegung des not beurk Vertrages nicht enthalten; zwar konkludentes, aber formunwirksames Schenkungsversprechen durch Aushändigung des not beurk Vertrages. Hilfsweise Widerruf durch Bruder des Mandanten. Praktischer Teil: Einspruch + Zwangsvollstreckungsschutzantrag *ohne* SL, da unverschuldete Säumnis + Antrag, VU aufzuheben und Klage abzuweisen
Auch so ähnlich. Im praktischen Teil alle relevanten Anträge gestellt, Begründung kam zu kurz bei mir
Habe am Ende auf das mat.rechtl. Gutachten verwiesen.
Wie fatal ist sowas?
03.12.2019, 16:02
(03.12.2019, 15:58)Sonderschüler nrw schrieb:Kommt immer auf den Korrektor an. Dürfte aber nicht so schlimm sein wenn alle Anträge da sind. Begründung ist ja eh eigentlich nur Spielerei. Versteh auch immer nicht was das soll. Wenn man bei sowas in der Praxis in Zeitnot käme könnte man einfach das Gutachten dran packen :D(03.12.2019, 15:29)NRWGastXYZ schrieb: Mein Ergebnis heute: 1. Einspruch zulässig 2. Zulässigkeit (+) 3. Begründetheit (-), weil zwar Anspruch entstanden (not beurk Vertrag als echter VzD, 328 I), aber 334; grundsätzlich nur Einwendungen aus dem Deckungsverhältnis, ausnahmsweise aber aus dem Valutaverhältnis, weil dieser Geschäftsgrundlage. Das war die Tür zum Schenkungsversprechen. Hier ließe sich schon argumentieren, es gebe gar keinen Schenkungsvertrag, weil ein Schenkungsversprechen nach Auslegung des not beurk Vertrages nicht enthalten; zwar konkludentes, aber formunwirksames Schenkungsversprechen durch Aushändigung des not beurk Vertrages. Hilfsweise Widerruf durch Bruder des Mandanten. Praktischer Teil: Einspruch + Zwangsvollstreckungsschutzantrag *ohne* SL, da unverschuldete Säumnis + Antrag, VU aufzuheben und Klage abzuweisen
Auch so ähnlich. Im praktischen Teil alle relevanten Anträge gestellt, Begründung kam zu kurz bei mir
Habe am Ende auf das mat.rechtl. Gutachten verwiesen.
Wie fatal ist sowas?
03.12.2019, 16:04
(03.12.2019, 15:58)Sonderschüler nrw schrieb:(03.12.2019, 15:29)NRWGastXYZ schrieb: Mein Ergebnis heute: 1. Einspruch zulässig 2. Zulässigkeit (+) 3. Begründetheit (-), weil zwar Anspruch entstanden (not beurk Vertrag als echter VzD, 328 I), aber 334; grundsätzlich nur Einwendungen aus dem Deckungsverhältnis, ausnahmsweise aber aus dem Valutaverhältnis, weil dieser Geschäftsgrundlage. Das war die Tür zum Schenkungsversprechen. Hier ließe sich schon argumentieren, es gebe gar keinen Schenkungsvertrag, weil ein Schenkungsversprechen nach Auslegung des not beurk Vertrages nicht enthalten; zwar konkludentes, aber formunwirksames Schenkungsversprechen durch Aushändigung des not beurk Vertrages. Hilfsweise Widerruf durch Bruder des Mandanten. Praktischer Teil: Einspruch + Zwangsvollstreckungsschutzantrag *ohne* SL, da unverschuldete Säumnis + Antrag, VU aufzuheben und Klage abzuweisen
Auch so ähnlich. Im praktischen Teil alle relevanten Anträge gestellt, Begründung kam zu kurz bei mir
Habe am Ende auf das mat.rechtl. Gutachten verwiesen.
Wie fatal ist sowas?
Mach dir keine Sorgen, streng genommen sind rechtliche Ausführungen in der Begründung überflüssig, wenn also da was „fehlt“, dann ist das verkraftbar; war bei mir ähnlich.
03.12.2019, 16:15
Kann jemand zusammenfassen was dran kam?