14.04.2019, 14:59
Liebe Leidensgenossen,
nach welchen Kriterien habt ihr den Aktenvortrag ausgewählt? Ich schwanke zwischen ÖR und Strafrecht. Im ÖR würde ich wohl staatliche Sicht nehmen im Strafrecht könnte ich mir sowohl staatliche Sicht als auch anwaltliche Sicht vorstellen. Ich hab eigentlich keine wirklichen Präferenzen, war in beiden Fächern immer ganz gut.
Nach welchen Kriterien habt ihr die Entscheidung getroffen? Seid ihr im Nachhinein zufrieden gewesen mit der Entscheidung?
Im ersten Examen hatte ich ÖR, es kam Versammlungsrecht dran und eigentlich denke ich, ich hätte damals Strafrecht machen sollen, hatte mich aber schon sehr früh auf ÖR eingeschossen. Bei Strafrecht hab ich natürlich Angst dass man mit der Zeit nicht hinkommt ..
Bei uns in Berlin ist es so, dass je nach dem was man wählt, man einen einmonatigen Aktenvortragslehrgang hat.
Viele Grüße
nach welchen Kriterien habt ihr den Aktenvortrag ausgewählt? Ich schwanke zwischen ÖR und Strafrecht. Im ÖR würde ich wohl staatliche Sicht nehmen im Strafrecht könnte ich mir sowohl staatliche Sicht als auch anwaltliche Sicht vorstellen. Ich hab eigentlich keine wirklichen Präferenzen, war in beiden Fächern immer ganz gut.
Nach welchen Kriterien habt ihr die Entscheidung getroffen? Seid ihr im Nachhinein zufrieden gewesen mit der Entscheidung?
Im ersten Examen hatte ich ÖR, es kam Versammlungsrecht dran und eigentlich denke ich, ich hätte damals Strafrecht machen sollen, hatte mich aber schon sehr früh auf ÖR eingeschossen. Bei Strafrecht hab ich natürlich Angst dass man mit der Zeit nicht hinkommt ..
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Viele Grüße
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14.04.2019, 15:18
In Berlin darf man sich das aussuchen?! Was ist das denn? Ihr Glücklichen!
14.04.2019, 20:07
Ja!
Hier siehst du die ganze Auswahl: https://www.berlin.de/sen/justiz/juriste...264042.php
Wusste gar nicht, dass das woanders nicht so ist ?
Hier siehst du die ganze Auswahl: https://www.berlin.de/sen/justiz/juriste...264042.php
Wusste gar nicht, dass das woanders nicht so ist ?
14.04.2019, 20:34
(14.04.2019, 20:07)Gast schrieb: Ja!
Hier siehst du die ganze Auswahl: https://www.berlin.de/sen/justiz/juriste...264042.php
Wusste gar nicht, dass das woanders nicht so ist ?
Wenn ich das richtig verstehe, könnt ihr aber nur das Rechtsgebiet wählen, nicht auch, ob der Vortrag aus staatlicher oder anwaltliche Sicht sein soll, oder? So ist es zumindest in Hessen. Auf letzteres hat man keinen Einfluss.
14.04.2019, 20:45
Doch können wir auch.
Das geht auf der Seite nur hervor wenn man ganz genau liest. Auf dem Formular was wir ausfüllen müssen, muss man es dann aber explizit ankreuzen.
Das geht auf der Seite nur hervor wenn man ganz genau liest. Auf dem Formular was wir ausfüllen müssen, muss man es dann aber explizit ankreuzen.
14.04.2019, 20:55
(14.04.2019, 20:45)Gast schrieb: Doch können wir auch.
Das geht auf der Seite nur hervor wenn man ganz genau liest. Auf dem Formular was wir ausfüllen müssen, muss man es dann aber explizit ankreuzen.
Das scheint dann in der Tat eine Besonderheit zu sein.
Aber um zu deiner Frage zurückzukehren: ich persönlich kann nur von Strafrecht im Aktenvortrag abraten, letztlich muss es aber jeder für sich selbst entscheiden. Strafrecht im Aktenvortrag ist ähnlich wie die SI-Klausur. Man kann eigentlich gar nicht fertig werden. Da sind die andere Rechtsgebiete meines Erachtens eher machbar. Wenn man natürlich ein totales Strafrechtsgenie ist, sollte man ihn dennoch wählen.
23.05.2019, 09:14
Ich hole das Thema nochmal hoch. Gibt es noch jemanden der Erfahrungswerte beisteuern kann?
05.06.2019, 15:51
wie unsicher kann man sich eigentlich nach Studium und mehr als halbem Ref mit seinem juristischen Leben noch sein? Abgesehen von dem wohl seltenen Fall, dass du alles materiell und von der prozessualen Herangehens- sowie der fachspezifischen Denkweise her gleich gut kannst - wie waere es denn mit dem Rechtsgebiet, dass dir am besten liegt - gefaellt - die besten Noten bringt - etc.? "Taktisch" waehlen kannst natuerlich auch - dann hast du als Experte des Strafrechts halt durch die kluge taktische Wahl mit Pech einen Zivilrechtsvortrag mit Widerspruch gegen eine einstweilige Verfuegung, und findest in einer Stund Vorbereitungszeit nicht mal die einschlaegigen Normen in der ZPO. Da lohnt sich die Taktik dann. Macht doch einfach, was ihr koennt / was euch liegt...