• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Klausuren Juni 2017
« 1 ... 6 7 8 9 10 ... 43 »
 
Antworten

 
Klausuren Juni 2017
Berlin
Unregistered
 
#71
06.06.2017, 14:27
In Berlin/Brandenburg lief dieselbe Klausur. Viel Bürgschaft und viel Schwarzarbeit
Naja dankbar, bin ich mir noch nicht so sicher :-/. Das werden wir alles noch sehen :)
Zitieren
NRW321
Unregistered
 
#72
06.06.2017, 14:33
Hat jemand eine Lösung für NRW?
Zitieren
HummelHummel
Unregistered
 
#73
06.06.2017, 15:08
Materiell-rechtlich fand ich's heute auch sehr dankbar, aber man hatte am Ende wieder arge Zeitprobleme. Wegen "Evidenz" der Rechtslage in Fall 2 (ORA) und dem sehr umfangreichen Prüfungsstoff bei Fall 1, wo man hilfsgutachterlich quasi alles prüfen sollte, was einem vor die Flinte kam und die gesamte Formularbürgschaft auf den Kopf stellen musste, würde ich - was den Schwerpunkt angeht - so auf 3/4 (Fall 1) zu 1/4 (Fall 2) tippen. Dementsprechend kurz und apodiktisch sind auch meine Überlegungen zu Fall 2 ausgefallen, zumal bei Fall 2 auch kein Schriftsatz und sowohl bei Fall 1 als auch bei Fall 2 kein Mandantenschreiben angefertigt werden sollte.

Ich war mir beim taktischen Vorgehen bei Fall 2 etwas unsicher. Da das Ganze vor dem AG stattfand und die Rechtslage sehr eindeutig ist, habe ich auch drüber schwadroniert, aus Kostengründen zu raten, einfach gar nichts zu tun, weil ein unechtes VU gegen den Kl. ergehen müsste (auch nach Erledigungserklärung des Gegners, die hier m.E. sowieso keinen Sinn ergab - Gericht müsste dazu kommen, dass die Klage auch ursprünglich schon unbegründet war).
Zitieren
Brandenburgerin
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: May 2017
#74
06.06.2017, 15:14
Bei der Bürgschaft habe ich 138 BGB bejaht und beim Werkvertrag wegen der ORA 134 BGB bejaht.

Und dann der Mandantin geraten nicht der Erledigungserklärung zuzustimmen, sondern Klageabweisung zu beantragen.

Achso es war kein praktischer Teil (jedenfalls in Bbg/Berlin) verlangt.
Suchen
Zitieren
Brandenburgerin
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: May 2017
#75
06.06.2017, 15:17
Ja ich fand auch, dass der erste Teil fast 3/4 des ganzen eingenommen hat. Musste bei dem Werkvertrag auch echt schnell schreiben zwecks Zeit
Suchen
Zitieren
HummelHummel
Unregistered
 
#76
06.06.2017, 15:17
P.S.: Aus anwaltlicher Vorsicht habe ich dann i.E. doch dazu geraten, ggf. zu mandatieren, hinzugehen und "nichtzuverhandeln", weil dann a) auch ein unechtes VU ergehen müsste und b) ein materieller Kostenerstattungsanspruch nach § 91 Abs. 1 ZPO entstünde. Mdt'in wäre dann auf Kostenrisiko hinzuweisen, was - wegen eindeutiger Rechtslage - faktisch aber nicht besteht.
Zitieren
Berlin M
Unregistered
 
#77
06.06.2017, 15:31
Es waren in Berlin keine Schriftsätze oder Mandantenschreiben zu fertigen.

Habe noch eine negative Feststellungswiderklage für den der Teilklage überschießenden Betrag.

Ich war so in Hektik, dass ich bei der Rechnung 1650 * 12 auf eine falsche Zahl, aber immerhin noch unter 20.000 € Jahreseinkommen gekommen bin :)

Habe sehr lange überlegt, was ich mit der ORA in der Zweckmäßigkeit machen soll. Beweislast für Nichtigkeit bzw. Abrede bei Mandantin. Barzahlung nur schwaches Indiz für Ohne-Rechnung-Abrede... Schlechte Prognose. Erblasser hat sich womöglich strafbar gemacht, ist hins. Mandantin aber egal, zumindest aber Steuerschuldennachzahlung im Raum, wenn Prozessgericht die Akten zur StA übergibt. Deswegen keine Verteidigung und insbesondere um Tatbestand vermeiden Flucht in die Säumnis (keine Terminsgebühr)? Anerkenntnis machte keinen Sinn. Also übereinstimmende Erledigungserklärung (Gerichtsgebühr verringert sich von 3,0 auf 1,0)?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#78
06.06.2017, 15:32
Sehe nicht so ganz welchen Vorteil hier ein unechtes VU für die Beklagte bieten soll, wenn der Kläger mangels Erledigung und Begründetheit der Klage ohnehin am Ende die vollen Kosten tragen muss. Allein aus eigenem Kosteninteresse sollte der Anwalt der Beklagten vielmehr auf jeden Fall zur Verhandlung (sofern eine solche überhaupt noch zustande kommt) erscheinen.
Zitieren
Hamburgensi
Unregistered
 
#79
06.06.2017, 15:41
Auf die Beweisprognose hinsichtlich der ORA dürfte es gar nicht angekommen sein, da der Kläger schon kein erledigenden Ereignis (Krankheit reicht dafür nicht) vorgetragen hat, sodass die Feststellungsklage so oder so scheitert.
Zitieren
Berlin M
Unregistered
 
#80
06.06.2017, 15:44
(06.06.2017, 15:41)Hamburgensi schrieb:  Auf die Beweisprognose hinsichtlich der ORA dürfte es gar nicht angekommen sein, da der Kläger schon kein erledigenden Ereignis (Krankheit reicht dafür nicht) vorgetragen hat, sodass die Feststellungsklage so oder so scheitert.

Wohl wahr... oh man. viel zu kompliziert gedacht...
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 ... 6 7 8 9 10 ... 43 »
 
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus