25.01.2021, 17:27
Hallo liebes Forum,
ich hoffe einige Berufserfahrene können mir weiterhelfen.
Meine Situation:
Ich habe letzte Woche mein 2. Examen mit 7,5 Punkten bestanden. Ich bin auf jeden Fall erleichtert, stehe jetzt aber vor der zermürbenden Frage, ob ich nochmal den Verbesserungsversuch wagen soll.
Im Ersten habe ich 10 Punkte staatlich (9,4 mit Schwerpunkt, ja mich zieht der Schwerpunkt tatsächlich runter, so kanns auch gehen).
Das Ding ist, ich habe schon vor der Bekanntgabe der Examensergebnisse einen Arbeitsvertrag mit der Kanzlei unterzeichnet, bei der ich die Wahlstation gemacht habe. Notenunabhängig. In einem Monat könnte ich als Rechtsanwältin in einer für ihr Rechtsgebiet renommierten Boutique in Hamburg starten. Gleichzeitig hat mir der zuständige Partner damals bei Vertragsunterzeichnung offen gestellt natürlich auch einen Verbesserungsversuch wahrzunehmen, falls ich das möchte. Dann könne ich zunächst als WissMit einsteigen, damit ich nebenbei lernen könnte. Dann würden wir den Vertrag abändern.
Nun meine Fragen:
1.
Würdet ihr an meiner Stelle einen Verbesserungsversuch machen?
Ich habe keine Bestrebungen in die Justiz zu gehen und für sehr viele Kanzleien reichen meine Noten. Außerdem habe ich das Gefühl, einfach nicht mehr lernen zu können. Diese Lernerei, ganz isoliert in dieser blöden Coronazeit hat mich wirklich viel Kraft und Nerven gekostet und ich weiß nicht ob ich überhaupt noch die mentale Kraft für einen weiteren Anlauf aufbringen könnte. Oder würdet ihr sagen, ohne viel zu lernen, einfach den nächsten Versuch mitnehmen?
2.
Falls ich mich dazu durchringe, den Verbesserungsversuch zu machen: Meint ihr, ich könnte auch fragen, ob ich Teilzeit als Anwältin starten kann? Ich will einfach nicht erst als WissMit starten.
Schon mal vielen Dank, falls sich einer die Mühe macht, den Post zu lesen. Vielleicht kann ja jemand aus seiner Erfahrung berichten und/oder hat einen hilfreichen Rat.
ich hoffe einige Berufserfahrene können mir weiterhelfen.
Meine Situation:
Ich habe letzte Woche mein 2. Examen mit 7,5 Punkten bestanden. Ich bin auf jeden Fall erleichtert, stehe jetzt aber vor der zermürbenden Frage, ob ich nochmal den Verbesserungsversuch wagen soll.
Im Ersten habe ich 10 Punkte staatlich (9,4 mit Schwerpunkt, ja mich zieht der Schwerpunkt tatsächlich runter, so kanns auch gehen).
Das Ding ist, ich habe schon vor der Bekanntgabe der Examensergebnisse einen Arbeitsvertrag mit der Kanzlei unterzeichnet, bei der ich die Wahlstation gemacht habe. Notenunabhängig. In einem Monat könnte ich als Rechtsanwältin in einer für ihr Rechtsgebiet renommierten Boutique in Hamburg starten. Gleichzeitig hat mir der zuständige Partner damals bei Vertragsunterzeichnung offen gestellt natürlich auch einen Verbesserungsversuch wahrzunehmen, falls ich das möchte. Dann könne ich zunächst als WissMit einsteigen, damit ich nebenbei lernen könnte. Dann würden wir den Vertrag abändern.
Nun meine Fragen:
1.
Würdet ihr an meiner Stelle einen Verbesserungsversuch machen?
Ich habe keine Bestrebungen in die Justiz zu gehen und für sehr viele Kanzleien reichen meine Noten. Außerdem habe ich das Gefühl, einfach nicht mehr lernen zu können. Diese Lernerei, ganz isoliert in dieser blöden Coronazeit hat mich wirklich viel Kraft und Nerven gekostet und ich weiß nicht ob ich überhaupt noch die mentale Kraft für einen weiteren Anlauf aufbringen könnte. Oder würdet ihr sagen, ohne viel zu lernen, einfach den nächsten Versuch mitnehmen?
2.
Falls ich mich dazu durchringe, den Verbesserungsversuch zu machen: Meint ihr, ich könnte auch fragen, ob ich Teilzeit als Anwältin starten kann? Ich will einfach nicht erst als WissMit starten.
Schon mal vielen Dank, falls sich einer die Mühe macht, den Post zu lesen. Vielleicht kann ja jemand aus seiner Erfahrung berichten und/oder hat einen hilfreichen Rat.
25.01.2021, 17:35
(25.01.2021, 17:27)Gast-TE schrieb: Hallo liebes Forum,
ich hoffe einige Berufserfahrene können mir weiterhelfen.
Meine Situation:
Ich habe letzte Woche mein 2. Examen mit 7,5 Punkten bestanden. Ich bin auf jeden Fall erleichtert, stehe jetzt aber vor der zermürbenden Frage, ob ich nochmal den Verbesserungsversuch wagen soll.
Im Ersten habe ich 10 Punkte staatlich (9,4 mit Schwerpunkt, ja mich zieht der Schwerpunkt tatsächlich runter, so kanns auch gehen).
Das Ding ist, ich habe schon vor der Bekanntgabe der Examensergebnisse einen Arbeitsvertrag mit der Kanzlei unterzeichnet, bei der ich die Wahlstation gemacht habe. Notenunabhängig. In einem Monat könnte ich als Rechtsanwältin in einer für ihr Rechtsgebiet renommierten Boutique in Hamburg starten. Gleichzeitig hat mir der zuständige Partner damals bei Vertragsunterzeichnung offen gestellt natürlich auch einen Verbesserungsversuch wahrzunehmen, falls ich das möchte. Dann könne ich zunächst als WissMit einsteigen, damit ich nebenbei lernen könnte. Dann würden wir den Vertrag abändern.
Nun meine Fragen:
1.
Würdet ihr an meiner Stelle einen Verbesserungsversuch machen?
Ich habe keine Bestrebungen in die Justiz zu gehen und für sehr viele Kanzleien reichen meine Noten. Außerdem habe ich das Gefühl, einfach nicht mehr lernen zu können. Diese Lernerei, ganz isoliert in dieser blöden Coronazeit hat mich wirklich viel Kraft und Nerven gekostet und ich weiß nicht ob ich überhaupt noch die mentale Kraft für einen weiteren Anlauf aufbringen könnte. Oder würdet ihr sagen, ohne viel zu lernen, einfach den nächsten Versuch mitnehmen?
2.
Falls ich mich dazu durchringe, den Verbesserungsversuch zu machen: Meint ihr, ich könnte auch fragen, ob ich Teilzeit als Anwältin starten kann? Ich will einfach nicht erst als WissMit starten.
Schon mal vielen Dank, falls sich einer die Mühe macht, den Post zu lesen. Vielleicht kann ja jemand aus seiner Erfahrung berichten und/oder hat einen hilfreichen Rat.
Ich würde an deiner Stelle jedenfalls eher als WissMit starten. Als WissMit hast du i.d.R. keinen direkten Mandantenkontakt und daher auch nicht so eine große Verantwortung wie als angestellter Anwalt. Hab das zumindest schon öfters mitbekommen, dass das zu Problemen führen kann und man daher als Teilzeit-Anwalt mehr arbeitet als vereinbart und somit deine Vorbereitung zu kurz kommt. Denn dem Mandanten wird es herzlich egal sein, ob du Teilzeit oder Vollzeit arbeitest, schließlich bist du sein Ansprechpartner (falls du unmittelbaren Mandantenkontakt hast und nicht sämtliche Mails über den Partner gehen), für den er wahrscheinlich auch tief in den Geldbeutel greift.
Daher bräuchtest du als Teilzeit-Anwalt zumindest echt einen guten Partner bzw. Vorgesetzten, der dir für die Zeit halbwegs den Rücken freihält und auf die Vereinbarung Rücksicht nimmt. Das ist nicht immer der Fall, aber da wirst du ggf. den jeweiligen Partner besser einschätzen können
25.01.2021, 17:39
1. Grundsätzlich würde ich an deiner Stelle den Verbesserungsversuch machen. Du weißt nicht, was du in drei Jahren willst, nachdem du erstmal als Anwältin gearbeitet hast. Ein Wechsel kann kommen oder Justiz wird doch attraktiv (habe ich schon oft erlebt). Notenmäßig für alles gerüstet zu sein, ist schlicht ein Vorteil.
2. Wenn du selbst nicht mehr kannst, dann bringt es natürlich wenig. Eine Verbesserung kommt nicht von selbst. Hier musst du entscheiden.
3. Ich würde wenn als WiMi einsteigen, nicht als Anwältin in Teilzeit. Die Verantwortung als Anwältin hast du nämlich auch in Teilzeit und das torpediert realistisch eine Examensvorbereitung. Da wäre die Gefahr zu groß, dass du es durch die Doppelbelastung im beiden verkackst, schlechter Einstieg ins Berufsleben und keine Verbesserung im Examen. Nach der Schriftlichen kannst du natürlich Anwältin werden.
2. Wenn du selbst nicht mehr kannst, dann bringt es natürlich wenig. Eine Verbesserung kommt nicht von selbst. Hier musst du entscheiden.
3. Ich würde wenn als WiMi einsteigen, nicht als Anwältin in Teilzeit. Die Verantwortung als Anwältin hast du nämlich auch in Teilzeit und das torpediert realistisch eine Examensvorbereitung. Da wäre die Gefahr zu groß, dass du es durch die Doppelbelastung im beiden verkackst, schlechter Einstieg ins Berufsleben und keine Verbesserung im Examen. Nach der Schriftlichen kannst du natürlich Anwältin werden.
25.01.2021, 17:51
Schon mal vielen Dank für die Antworten!
Den Aspekt, dass man als Anwältin gerade zu Beginn sehr belastet ist und unter Druck steht, habe ich noch nicht ausreichend berücksichtigt. Ich will natürlich einen guten Berufsstart hinlegen. Danke für den Input!
Den Aspekt, dass man als Anwältin gerade zu Beginn sehr belastet ist und unter Druck steht, habe ich noch nicht ausreichend berücksichtigt. Ich will natürlich einen guten Berufsstart hinlegen. Danke für den Input!
25.01.2021, 17:56
Wenn Du schon eine Stelle hast und weißt, dass Du nicht in die Justiz möchtest, würde ich den Verbesserungsversuch nicht noch machen. Insbesondere, wenn Deine Kanzlei das nicht ausdrücklich "wünscht". Du scheinst etwas Gutes gefunden zu haben und nach 2-3 Jahren Berufserfahrung zählen Noten ohnehin nicht mehr viel, außer Du willst eben in die Justiz oder eine GK. Speziell, wenn Du richtig anwaltlich tätig sein willst, wird eine GK aber unabhängig von den Noten nichts für Dich sein. Wenn Du also weißt, was Du willst, ist das prima.
Eine Freundin wollte unbedingt in die Justiz und weil es mit 8 Punkten knapp geworden wäre, hat sie sich für den Verbesserungsversuch entschieden und nebenbei noch gearbeitet. Sie war nach den Klausuren im Verbesserungsversuch schon bei 8,5, hatte aber so viel Spaß in der Kanzlei, dass sie nicht mehr in die Justiz wollte. Sie hat dann trotz der guten Voraussetzungen den mündlichen Verbesserungsversuch nicht mehr gemacht und lebt glücklich mit ihren 8 Punkten. Sie ist übrigens inzwischen Partner in der Kanzlei, hat neben dem FA Steuerrecht noch den Steuerberater drauf gesetzt, und scheffelt Geld jetzt nicht nur sehr viel Geld, sondern ist auch mehr als glücklich. Und sollte sie je noch in ein Angestelltenverhältnis zurückwollen, interessieren die Noten keinen Menschen. Viel mehr dürfte sie da mit Mitte 30 auch noch in einer GK unterkommen, wenn sie will, weil sie eine Menge eigenes Geschäft und viel Erfahrung im Steuerrecht mitbringt.
Wenn Du Dich also gut kennst und weißt, dass Du Dir nicht alle Möglichkeiten offen halten willst, spricht nichts für den Zusatzaufwand, außer Du hättest Spaß daran (wer hat das;) ) oder Du willst die eventuell verbesserte Note wie eine Monstranz vor Dir tragen. So klingst Du aber nicht. Abgesehen davon verbessert man sich auch nicht zwingend. Ich kenne auch den umgekehrten Fall, in dem die Klausuren deutlich schlechter als im ersten Versuch waren. Bei mir selbst hat die geringe Verbesserung sich im Hinblick auf die Zeit, die sie gekostet hat, auch nicht gelohnt. Bei uns gab es nur einen Termin pro Jahr und es hat mich daher knapp ein Jahr gekostet.
Eine Freundin wollte unbedingt in die Justiz und weil es mit 8 Punkten knapp geworden wäre, hat sie sich für den Verbesserungsversuch entschieden und nebenbei noch gearbeitet. Sie war nach den Klausuren im Verbesserungsversuch schon bei 8,5, hatte aber so viel Spaß in der Kanzlei, dass sie nicht mehr in die Justiz wollte. Sie hat dann trotz der guten Voraussetzungen den mündlichen Verbesserungsversuch nicht mehr gemacht und lebt glücklich mit ihren 8 Punkten. Sie ist übrigens inzwischen Partner in der Kanzlei, hat neben dem FA Steuerrecht noch den Steuerberater drauf gesetzt, und scheffelt Geld jetzt nicht nur sehr viel Geld, sondern ist auch mehr als glücklich. Und sollte sie je noch in ein Angestelltenverhältnis zurückwollen, interessieren die Noten keinen Menschen. Viel mehr dürfte sie da mit Mitte 30 auch noch in einer GK unterkommen, wenn sie will, weil sie eine Menge eigenes Geschäft und viel Erfahrung im Steuerrecht mitbringt.
Wenn Du Dich also gut kennst und weißt, dass Du Dir nicht alle Möglichkeiten offen halten willst, spricht nichts für den Zusatzaufwand, außer Du hättest Spaß daran (wer hat das;) ) oder Du willst die eventuell verbesserte Note wie eine Monstranz vor Dir tragen. So klingst Du aber nicht. Abgesehen davon verbessert man sich auch nicht zwingend. Ich kenne auch den umgekehrten Fall, in dem die Klausuren deutlich schlechter als im ersten Versuch waren. Bei mir selbst hat die geringe Verbesserung sich im Hinblick auf die Zeit, die sie gekostet hat, auch nicht gelohnt. Bei uns gab es nur einen Termin pro Jahr und es hat mich daher knapp ein Jahr gekostet.
25.01.2021, 17:56
Wenn Du schon eine Stelle hast und weißt, dass Du nicht in die Justiz möchtest, würde ich den Verbesserungsversuch nicht noch machen. Insbesondere, wenn Deine Kanzlei das nicht ausdrücklich "wünscht". Du scheinst etwas Gutes gefunden zu haben und nach 2-3 Jahren Berufserfahrung zählen Noten ohnehin nicht mehr viel, außer Du willst eben in die Justiz oder eine GK. Speziell, wenn Du richtig anwaltlich tätig sein willst, wird eine GK aber unabhängig von den Noten nichts für Dich sein. Wenn Du also weißt, was Du willst, ist das prima.
Eine Freundin wollte unbedingt in die Justiz und weil es mit 8 Punkten knapp geworden wäre, hat sie sich für den Verbesserungsversuch entschieden und nebenbei noch gearbeitet. Sie war nach den Klausuren im Verbesserungsversuch schon bei 8,5, hatte aber so viel Spaß in der Kanzlei, dass sie nicht mehr in die Justiz wollte. Sie hat dann trotz der guten Voraussetzungen den mündlichen Verbesserungsversuch nicht mehr gemacht und lebt glücklich mit ihren 8 Punkten. Sie ist übrigens inzwischen Partner in der Kanzlei, hat neben dem FA Steuerrecht noch den Steuerberater drauf gesetzt, und scheffelt Geld jetzt nicht nur sehr viel Geld, sondern ist auch mehr als glücklich. Und sollte sie je noch in ein Angestelltenverhältnis zurückwollen, interessieren die Noten keinen Menschen. Viel mehr dürfte sie da mit Mitte 30 auch noch in einer GK unterkommen, wenn sie will, weil sie eine Menge eigenes Geschäft und viel Erfahrung im Steuerrecht mitbringt.
Wenn Du Dich also gut kennst und weißt, dass Du Dir nicht alle Möglichkeiten offen halten willst, spricht nichts für den Zusatzaufwand, außer Du hättest Spaß daran (wer hat das;) ) oder Du willst die eventuell verbesserte Note wie eine Monstranz vor Dir tragen. So klingst Du aber nicht. Abgesehen davon verbessert man sich auch nicht zwingend. Ich kenne auch den umgekehrten Fall, in dem die Klausuren deutlich schlechter als im ersten Versuch waren. Bei mir selbst hat die geringe Verbesserung sich im Hinblick auf die Zeit, die sie gekostet hat, auch nicht gelohnt. Bei uns gab es nur einen Termin pro Jahr und es hat mich daher knapp ein Jahr gekostet.
Eine Freundin wollte unbedingt in die Justiz und weil es mit 8 Punkten knapp geworden wäre, hat sie sich für den Verbesserungsversuch entschieden und nebenbei noch gearbeitet. Sie war nach den Klausuren im Verbesserungsversuch schon bei 8,5, hatte aber so viel Spaß in der Kanzlei, dass sie nicht mehr in die Justiz wollte. Sie hat dann trotz der guten Voraussetzungen den mündlichen Verbesserungsversuch nicht mehr gemacht und lebt glücklich mit ihren 8 Punkten. Sie ist übrigens inzwischen Partner in der Kanzlei, hat neben dem FA Steuerrecht noch den Steuerberater drauf gesetzt, und scheffelt Geld jetzt nicht nur sehr viel Geld, sondern ist auch mehr als glücklich. Und sollte sie je noch in ein Angestelltenverhältnis zurückwollen, interessieren die Noten keinen Menschen. Viel mehr dürfte sie da mit Mitte 30 auch noch in einer GK unterkommen, wenn sie will, weil sie eine Menge eigenes Geschäft und viel Erfahrung im Steuerrecht mitbringt.
Wenn Du Dich also gut kennst und weißt, dass Du Dir nicht alle Möglichkeiten offen halten willst, spricht nichts für den Zusatzaufwand, außer Du hättest Spaß daran (wer hat das;) ) oder Du willst die eventuell verbesserte Note wie eine Monstranz vor Dir tragen. So klingst Du aber nicht. Abgesehen davon verbessert man sich auch nicht zwingend. Ich kenne auch den umgekehrten Fall, in dem die Klausuren deutlich schlechter als im ersten Versuch waren. Bei mir selbst hat die geringe Verbesserung sich im Hinblick auf die Zeit, die sie gekostet hat, auch nicht gelohnt. Bei uns gab es nur einen Termin pro Jahr und es hat mich daher knapp ein Jahr gekostet.
25.01.2021, 18:18
An deiner Stelle würde ich den Verbesserungsversuch noch wahrnehmen. Hinterher ärgert man sich - aus jetzt noch unbekannten Gründen - dann doch, dass man ihn nicht wahrgenommen hat. Ein Tipp: So bald die möglich den Verbesserungsversuch starten, also am besten in 2 Monaten oä, wenn möglich. Aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass es zäh und nervig ist, noch einmal lange zu lernen und am Ende wird man durch eine längere Lernphase ohnehin nicht besser. Bei dem Verbesserungsversuch geht es nach meiner Auffassung nur darum, einfachere Klausuren und bessere Korrektoren zu erwischen. Etwaiges fehlendes Wissen wird man jetzt nicht mehr wettmachen können.
25.01.2021, 19:43
7.5 ist leider nur leicht überdurchschnittlich. Das reicht weder für den Staatsdienst, noch für GK. Ich rate daher zum Verbesserungsversuch, weil sonst dein Schicksal besiegelt ist.
25.01.2021, 20:22
(25.01.2021, 19:43)Gast schrieb: 7.5 ist leider nur leicht überdurchschnittlich. Das reicht weder für den Staatsdienst, noch für GK. Ich rate daher zum Verbesserungsversuch, weil sonst dein Schicksal besiegelt ist.
Sehr theatralisch formuliert
Außer T1, Notariat und Justiz geht aber nahezu alles mit VB und solidem B
25.01.2021, 20:47
(25.01.2021, 20:22)Gast schrieb:+ 1. Sinnlose Floskeln kann man sich einfach sparen.(25.01.2021, 19:43)Gast schrieb: 7.5 ist leider nur leicht überdurchschnittlich. Das reicht weder für den Staatsdienst, noch für GK. Ich rate daher zum Verbesserungsversuch, weil sonst dein Schicksal besiegelt ist.
Sehr theatralisch formuliert
Außer T1, Notariat und Justiz geht aber nahezu alles mit VB und solidem B