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  5. Gnadenversuch
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Gnadenversuch
Horst
Unregistered
 
#21
18.01.2021, 13:26
(18.01.2021, 13:10)Gast schrieb:  
(18.01.2021, 02:03)Horst schrieb:  Weiß jemand, wie das in Niedersachsen läufts? gibts den dritten Versuch dort überhaupt?

Zumindest vor ein paar Jahren gab es den Gnadenversuch theoretisch auch dort. Eine Freundin, die zweimal im 2. durchgefallen ist, hätte ihn gerne gehabt. Sie bekam ihn aber nicht, obwohl sie nachweisen konnte, dass nach 2 Klausuren im 2. Versuch ihr Vater schwerkrank ins Krankhaus kam und dort ein paar Tage später, auch noch während der Klausuren, verstarb.

Es war sehr heftig, dass man ihr da keinen Gnadenversuch gewährt hat. Da ich mir eigentlich keine schlimmere Konstellation vorstellen kann, gehe ich davon aus, dass es ihn in Nds allenfalls in der Theorie, nicht aber in der Praxis gibt. Googlen hilft sicher.

Danke für die Antwort. Macht mich komplett sauer, das zu hören. Was stimmt mit dem LJPA Celle nicht, mann?!
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Gast_1990
Unregistered
 
#22
24.01.2021, 21:39
Es gibt in allen Bundesländern einen Gnadenversuch. Alle haben unterschiedliche Voraussetzungen. In Niedersachsen muss man in den zwei vorangegangenen Versuchen bereits eine gewisse Mindestpunktzahl erreicht haben. 

Die Übersicht hier ist in dieser Hinsicht etwas unvollständig, aber ein guter Anhaltspunkt für die jeweils einschlägigen Normen:

https://www.juristenkoffer.de/refblog/ex...enversuch/
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#23
24.01.2021, 23:02
(24.01.2021, 21:39)Gast_1990 schrieb:   In Niedersachsen muss man in den zwei vorangegangenen Versuchen bereits eine gewisse Mindestpunktzahl erreicht haben. 

Und das steht wo? In der von uns zitierten Norm steht das ja nun mal - anders als in anderen Ländern - nicht drin.
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Gast
Unregistered
 
#24
24.01.2021, 23:15
(18.01.2021, 13:26)Horst schrieb:  
(18.01.2021, 13:10)Gast schrieb:  
(18.01.2021, 02:03)Horst schrieb:  Weiß jemand, wie das in Niedersachsen läufts? gibts den dritten Versuch dort überhaupt?

Zumindest vor ein paar Jahren gab es den Gnadenversuch theoretisch auch dort. Eine Freundin, die zweimal im 2. durchgefallen ist, hätte ihn gerne gehabt. Sie bekam ihn aber nicht, obwohl sie nachweisen konnte, dass nach 2 Klausuren im 2. Versuch ihr Vater schwerkrank ins Krankhaus kam und dort ein paar Tage später, auch noch während der Klausuren, verstarb.

Es war sehr heftig, dass man ihr da keinen Gnadenversuch gewährt hat. Da ich mir eigentlich keine schlimmere Konstellation vorstellen kann, gehe ich davon aus, dass es ihn in Nds allenfalls in der Theorie, nicht aber in der Praxis gibt. Googlen hilft sicher.

Danke für die Antwort. Macht mich komplett sauer, das zu hören. Was stimmt mit dem LJPA Celle nicht, mann?!

Irgendjemand in der Behörde erfreut sich daran, andere Leute fertig zu machen. Passiert wohl, wenn man selbst seit Jahren oder Jahrzehnten in einer Behörde versauert.
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Gast
Unregistered
 
#25
24.01.2021, 23:17
(15.01.2021, 23:01)Gnade schrieb:  Ich kann nicht für Hessen sprechen, allerdings für NRW.
Ich habe meinen "Gnadenversuch" (mich nervt das Wort, denn es hat nichts mit Gnade zu tun, jeder bekommt ihn, der nicht geschummelt hat) vor Kurzem erfolgreich bestanden und bin nun endlich Volljurist.
Leute, ich weiß, das klingt wie Floskeln. Aber ich drücke Euch sowas von die Daumen.
Wichtig ist, sich eine feste Struktur zu geben. Wichtig ist die Einsichtnahme der Klausuren (von beiden Durchgängen). Das zielgerichtete und genaue Analysieren von den Fehlern in der Klausur. Bei mir waren es häufiger ähnliche Fehler. Die kann und muss man abstellen.
Wichtig ist das Klausurenschreiben bzw. - noch besser - Durchlösen von möglichst vielen Klausuren.
Ich habe auch im Hinblick auf die schriftliche bereits in einer Privat-AG mit einem ebenfalls im letzten Versuch befindlichen Kumpel Aktenvorträge gelöst. Und ja, es hat uns beiden geholfen. Wir haben absolut solide bestanden.
Ganz ganz wichtig ist die Psyche. Habt so wenig juristisches Umfeld wie möglich, so viel wie nötig.
Es versteht euch eh kein Jurist, der bestanden hat. Das ganze Mitleids-Gefloskel könnt ihr euch sparen. Ich muss es so direkt sagen: Haltet euch fern davon. Macht die 3 Monate nur mal euer Ding. Zieht es komplett durch, gönnt euch aber auch ein wenig Auszeit , am besten wie gesagt mit Nicht-Juristen Freunden.
Leute, gebt Gas, gebt Vollgas, wenn ihr das jetzt schafft, habt ihr die realistische Möglichkeit noch eine richtig gute Karriere hinzulegen. Macht Sport, seid wachsam, steht früh auf, schafft euch Struktur und Motivation. DANN SCHAFFT IHR DAS, die ebenfalls betroffen sind.
Mir fiel Jura in Klausuren immer schwer. In meiner mündlichen im 2. habe ich dann eines der besten Ergebnisse an dem Tag erzielt. Ihr könnt das auch!
Viel Erfolg und bei Rückfragen - gerne.

Glückwunsch!

Klausuren sind wie Lotto und du hast meinen Respekt.

Ich war im 1. Examen selbst im Letztversuch nach einem gescheiterten Erstversuch und weiß sehr gut um die psychische Belastung. Das ist massiv und allein die Tatsache, dass du nicht aufgegeben hast wäre ein Grund für mich mit dir zusammen zu arbeiten. Wer sich so reinhängt, der gibt auch für die Mandantschaft sicher viel.
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Gast
Unregistered
 
#26
29.01.2021, 10:58
Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage an die Betroffenen (insb. Hessen). Bin Wiederholer und hatte auch in diesem Durchgang nicht das Gefühl, dass es fürs Bestehen reichen wird. Bekommen diejenigen, die endgültig nicht bestanden haben, ihre Bescheide evtl. früher (also noch im Monat vor der Mündlichen) oder wird das Gehalt bis zur potentiellen mündlichen Prüfung gezahlt und muss im Falle des Nichtbestehens zurückgezahlt werden?
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Gast
Unregistered
 
#27
31.01.2021, 17:48
(29.01.2021, 10:58)Gast schrieb:  Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage an die Betroffenen (insb. Hessen). Bin Wiederholer und hatte auch in diesem Durchgang nicht das Gefühl, dass es fürs Bestehen reichen wird. Bekommen diejenigen, die endgültig nicht bestanden haben, ihre Bescheide evtl. früher (also noch im Monat vor der Mündlichen) oder wird das Gehalt bis zur potentiellen mündlichen Prüfung gezahlt und muss im Falle des Nichtbestehens zurückgezahlt werden?

Muss zurückgezahlt werden. Ich musste etwa 600 Euro zurückzahlen.
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Gast
Unregistered
 
#28
31.01.2021, 19:28
(18.01.2021, 12:24)ABC schrieb:  
(17.01.2021, 20:42)Gast schrieb:  Gegenfrage: Würdet ihr euch von einem Arzt behandeln lassen, der das Examen gerade so im dritten Anlauf bestanden hat? Ich würde gerne wissen, ob mein Anwalt einen Gnadenversuch brauchte...

JA! DEFINITIV! 

Denn eine Sache wird im Examen nicht abgeprüft und das ist der soziale Aspekt, der im Umgang mit seinen Mitmenschen. 

Ich würde mich lieber von einem Arzt / Anwalt behandeln lassen, der sympathisch & mitfühlend ist. 
Jemanden der in der Lage ist auf mich und meine Probleme einzugehen und nicht nur ein Aktenzeichen und €€ sieht.
Überheblichkeit weil VB im Examen bringt mir als Patient / Mandant nichts. 
Ich möchte von dem Gegenüber verstanden und mit Respekt behandelt und ordentlich beraten werden.
In der Situation ist es mir egal ob der Gegenüber die Lösung aus dem Gedächtnis weiß (weil Superbrain) oder sich die Zeit nimmt und in Ruhe prüft und nachschlägt. Auch wenn der Arzt/Anwalt sich nochmal einen Rat bei einem Kollegen einholen würde, wäre mir das recht. 

Ein "schlechtes" Examen macht noch lange keinen "schlechten" Anwalt / Arzt aus. 

Nur weil man 2 mal durchgefallen ist, ist man noch lange nicht blöd und unfähig. 

Nicht jeder hat die Zeit & finanzielle Unterstützung & Gesundheit um sich anständig vorzubereiten.


Das Examen ist schon hart genug - seid es doch nicht untereinander!

:heart:


Dieser Reflex ist immer so lustig. Schlecht im Examen? Dann ist derjenige aber immerhin "sympathisch" und "mitfühlend" !!! Woher dieser ständige Automatismus? VBler sind immer sofort arrogant und haben kein Sozialverhalten. 2xa oder Durchfaller hingegen sind immer Menschen mit großartigem Charakter.  Happywide
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Gast
Unregistered
 
#29
31.01.2021, 19:42
Kenne persönlich keine sympathischen 2xaler dafür sehr freundlich zuvorkommende vbler.
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Gast
Unregistered
 
#30
31.01.2021, 20:25
(31.01.2021, 19:28)Gast schrieb:  
(18.01.2021, 12:24)ABC schrieb:  
(17.01.2021, 20:42)Gast schrieb:  Gegenfrage: Würdet ihr euch von einem Arzt behandeln lassen, der das Examen gerade so im dritten Anlauf bestanden hat? Ich würde gerne wissen, ob mein Anwalt einen Gnadenversuch brauchte...

JA! DEFINITIV! 

Denn eine Sache wird im Examen nicht abgeprüft und das ist der soziale Aspekt, der im Umgang mit seinen Mitmenschen. 

Ich würde mich lieber von einem Arzt / Anwalt behandeln lassen, der sympathisch & mitfühlend ist. 
Jemanden der in der Lage ist auf mich und meine Probleme einzugehen und nicht nur ein Aktenzeichen und €€ sieht.
Überheblichkeit weil VB im Examen bringt mir als Patient / Mandant nichts. 
Ich möchte von dem Gegenüber verstanden und mit Respekt behandelt und ordentlich beraten werden.
In der Situation ist es mir egal ob der Gegenüber die Lösung aus dem Gedächtnis weiß (weil Superbrain) oder sich die Zeit nimmt und in Ruhe prüft und nachschlägt. Auch wenn der Arzt/Anwalt sich nochmal einen Rat bei einem Kollegen einholen würde, wäre mir das recht. 

Ein "schlechtes" Examen macht noch lange keinen "schlechten" Anwalt / Arzt aus. 

Nur weil man 2 mal durchgefallen ist, ist man noch lange nicht blöd und unfähig. 

Nicht jeder hat die Zeit & finanzielle Unterstützung & Gesundheit um sich anständig vorzubereiten.


Das Examen ist schon hart genug - seid es doch nicht untereinander!

:heart:


Dieser Reflex ist immer so lustig. Schlecht im Examen? Dann ist derjenige aber immerhin "sympathisch" und "mitfühlend" !!! Woher dieser ständige Automatismus? VBler sind immer sofort arrogant und haben kein Sozialverhalten. 2xa oder Durchfaller hingegen sind immer Menschen mit großartigem Charakter.  Happywide

Wer jahrelang seine Tage nur in der Bib verbringt, der verlernt eben Sozialkompetenz im Vergleich zu dem der im Studium chillt und dann a schreibt...
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