• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Gesetzestext bei Vorstellungsgespräch
1 2 »
Thema geschlossen

 
Gesetzestext bei Vorstellungsgespräch
Gast
Unregistered
 
#1
23.01.2021, 11:59
Würdet ihr bei einem Vorstellungsgespräch ein Gesetzbuch mitbringen und das bei Fragen benutzen, oder ist das unangemessen?
Gast
Unregistered
 
#2
23.01.2021, 12:02
Unangemessen. Damit macht man sich nur lächerlich. 
Das ist ein Vorstellungsgespräch, keine mündliche Prüfung. Wenn man tatsächlich eine für eine fachliche Frage einen Blick ins Gesetz braucht, würde ich die Vorschrift einfach mit dem Handy nachschauen.
Gast 123
Unregistered
 
#3
23.01.2021, 12:06
(23.01.2021, 11:59)Gast schrieb:  Würdet ihr bei einem Vorstellungsgespräch ein Gesetzbuch mitbringen und das bei Fragen benutzen, oder ist das unangemessen?

Wenn es so eine Frage gibt, was eh schon super selten ist, wird der Gegenüber schon einen Text mitbringen.
Gast
Unregistered
 
#4
23.01.2021, 12:06
Ja bitte nimm nen trolli mit gesetzen mit wie die Ottos beim Examen
Gast
Unregistered
 
#5
23.01.2021, 12:17
Die üblichen Kommentare würden auch nicht schaden.
Gast
Unregistered
 
#6
23.01.2021, 12:27
(23.01.2021, 12:17)Gast schrieb:  Die üblichen Kommentare würden auch nicht schaden.
Und dann erstmal vor Beginn des Bewerbungsgesprächs alle Gesetze fein säuberlich vor sich aufbauen. Macht direkt Eindruck!
Gast
Unregistered
 
#7
23.01.2021, 12:48
Kommt drauf an wo. In der GK haben die Anwälte eigentlich immer einen Schönfelder dabei, man braucht halt eine moderne Umhängetasche dafür (am Besten mit Kanzleiwerbung der entsprechenden Kanzlei).
Gast
Unregistered
 
#8
23.01.2021, 12:52
(23.01.2021, 12:48)Gast schrieb:  Kommt drauf an wo. In der GK haben die Anwälte eigentlich immer einen Schönfelder dabei, man braucht halt eine moderne Umhängetasche dafür (am Besten mit Kanzleiwerbung der entsprechenden Kanzlei).

Kann ich nur bestätigen. Man erkennt dann auch immer schnell, ob der Gegenüber zu den Exoten des öffentlichen Wirtschaftsrecht gehört. Die tragen neben Schönfelder auch meistens noch den Sartorius mit sich rum.
Gast
Unregistered
 
#9
23.01.2021, 13:30
Lol witzige Frage, auf die Idee wäre ich nicht einmal gekommen. Aber nein, natürlich nicht! Damit macht man sich nur lächerlich.
Gast
Unregistered
 
#10
23.01.2021, 15:41
Nein. Dass du mit Gesetzen arbeiten kannst, hast du in den Prüfungen bewiesen. Es können zwar fachliche Fragen kommen, allerdings keine, bei denen du ein Gesetz brauchen würdest und wenn doch, dann macht es einen schlechten Eindruck. 

Und danke für die vorigen Kommentare, ich musste herzlich lachen.  :)
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Thema geschlossen



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus