21.01.2021, 11:32
Ahoi,
mal eine Frage zur Zuteilung in der Strafstation:
welche Aufgaben kommen auf einen zu, wenn man nicht zur StA, sondern zum AG oder LG kommt? Muss man trotzdem Sitzungsvertretung machen? Die Stammdienststelle hüllt sich wieder in nebulöses Schweigen :)
Danke schonmal!
mal eine Frage zur Zuteilung in der Strafstation:
welche Aufgaben kommen auf einen zu, wenn man nicht zur StA, sondern zum AG oder LG kommt? Muss man trotzdem Sitzungsvertretung machen? Die Stammdienststelle hüllt sich wieder in nebulöses Schweigen :)
Danke schonmal!
21.01.2021, 11:48
v.a. Urteile schreiben. Wenn du einen netten Ausbilder hast, dann darf du bestimmt auch mal einen Beweisbeschluss o.ä. anfertigen. Zum Sitzungsdienst wirst du trotzdem eingetragen. Dafür musst du dann einmal die Woche in die StA und die Handakten mit einem Staatsanwalt besprechen.
21.01.2021, 13:04
(21.01.2021, 11:48)Gast schrieb: v.a. Urteile schreiben. Wenn du einen netten Ausbilder hast, dann darf du bestimmt auch mal einen Beweisbeschluss o.ä. anfertigen. Zum Sitzungsdienst wirst du trotzdem eingetragen. Dafür musst du dann einmal die Woche in die StA und die Handakten mit einem Staatsanwalt besprechen.
Das scheint mir überall verschieden zu sein. Die Leute, die bei uns beim Gericht waren, hatten keinen Sitzungsdienst.
21.01.2021, 13:07
(21.01.2021, 11:48)Gast schrieb: v.a. Urteile schreiben. Wenn du einen netten Ausbilder hast, dann darf du bestimmt auch mal einen Beweisbeschluss o.ä. anfertigen. Zum Sitzungsdienst wirst du trotzdem eingetragen. Dafür musst du dann einmal die Woche in die StA und die Handakten mit einem Staatsanwalt besprechen.
Kommt wohl aufs Bundesland oder auf den Bezirk an. War bei einem AG im OLG Bezirk Koblenz und wurde noch nicht mal gefragt, ob ich ne Sitzungsvertretung übernehmen möchte. Die Aufgaben hängen von dem Ausbilder ab. Hab zwar auch einzelne Urteile verfasst, aber mein Ausbilder hat mir zu Ausbildungszwecken vermehrt die Anfertigung von Anklageschriften aufgetragen, obwohl dies für ihn keinen praktischen Nutzen hatte. Die Begründung von ihm war halt, dass Anklagen in den Klausuren deutlich häufiger dran kommen als Strafurteile (was auch stimmt), sodass er die Anfertigung von Anklageschriften aus Übungszwecken für sinnvoller erachtet
22.01.2021, 23:00
im Bereich GPA Nord war ich am AG. Der Richter hat dann immer bei bald anstehenden Verhandlungen die Anklagen und Eröffnungsbeschluss rausgenommen und ich sollte dann die Anklagen verfassen. Aber habe auch Urteile und einen Eröffnungsbeschluss erstellten dürfen.