• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Anwalt Darlehenswiderruf
1 2 3 4 5 »
Antworten

 
Anwalt Darlehenswiderruf
Gast
Unregistered
 
#1
22.01.2021, 16:40
Wie ist der Ruf von Anwälten im Business Darlehenswiderruf?



Prozessrechtlich wird ja trotzdem was gelernt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
22.01.2021, 17:36
Ist das nicht ganz ähnlich wie Diesel, teilweise sogar durch die selben Kanzleien? Also Stoll und Sauer, Rogert, Gansel und wie die alle heißen. Sprich standardisiertes Massengeschäft. Wenig reizvoll. Wüsste nicht, warum man das machen sollte, wenn man keine Alternative hat
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
22.01.2021, 17:46
Diesel 2.0
Das Thema ist alles höchstrichterlich durch.

Prozessrechtlich lernst du allenfalls die Geringschätzung der Richter kennen, wenn du zum tausendstenmal entgegen der Std. Rechtsprechung aller Obergericht 10 Seiten dazu schreibst, warum die Fehlerhafte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dazu fühlen soll, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen haben soll.

Nein ernsthaft: es ist Textbausteinarbeit auf der Seite der Anwälte ebenso wie auf Seiten der Richter. Spannend oder anspruchsvoll ist da gar nix.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
22.01.2021, 18:44
Und meist sind die Textbausteine auch noch fehlerhaft. Nicht selten erlebt, dass irgendwelche Rügen fälschlicherweise erhoben wurden, man in den Darlehensvertrag schaut und sich fragt: Hat der Anwalt den Vertrag überhaupt einmal gelesen?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
22.01.2021, 21:49
(22.01.2021, 17:46)Gast schrieb:  Diesel 2.0
Das Thema ist alles höchstrichterlich durch.

Prozessrechtlich lernst du allenfalls die Geringschätzung der Richter kennen, wenn du zum tausendstenmal entgegen der Std. Rechtsprechung aller Obergericht 10 Seiten dazu schreibst, warum die Fehlerhafte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung dazu fühlen soll, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen haben soll.

Nein ernsthaft: es ist Textbausteinarbeit auf der Seite der Anwälte ebenso wie auf Seiten der Richter. Spannend oder anspruchsvoll ist da gar nix.


Von 10 seitigen Schriftsätzen kann ich als Proberichterin in einer Bankkammer nur träumen. Die "Ausführungen" in den Widerrufssachen sind vom Umfang her wie die Dieselsachen (Schriftsatz ohne Anlagen 30-60 Seiten) und ebenso neben der Sache, haben aber wenigstens nicht so absurde Zeitungsartikel-Anlagen wie die Dieselsachen.

Ich würde das als Anwältin nicht machen wollen, genauso wenig wie Diesel. Als Richterin ist es zwar nervig, aber wenigstens muss ich mich nicht den Großteil meiner Arbeitszeit damit befassen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
22.01.2021, 22:06
Am lustigsten sind immer die Klagen von Gansel mit den zig Vorlageanträgen  :D
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
22.01.2021, 22:32
(22.01.2021, 22:06)Gast schrieb:  Am lustigsten sind immer die Klagen von Gansel mit den zig Vorlageanträgen  :D

Bin immer geneigt "Vorlage gibt's nicht, wir sind hier nicht in Ravensburg" ins Urteil zu schreiben. Hat der Vorsitzende aber leider was gegen... 

Und 1,7 Geschäftsgebühr verlangen wegen des "Umgangs und der Schwierigkeit der Sache"   :rolleyes:
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
23.01.2021, 13:08
(22.01.2021, 22:32)Gast schrieb:  
(22.01.2021, 22:06)Gast schrieb:  Am lustigsten sind immer die Klagen von Gansel mit den zig Vorlageanträgen  :D

Bin immer geneigt "Vorlage gibt's nicht, wir sind hier nicht in Ravensburg" ins Urteil zu schreiben. Hat der Vorsitzende aber leider was gegen... 

Und 1,7 Geschäftsgebühr verlangen wegen des "Umgangs und der Schwierigkeit der Sache"   :rolleyes:

Was sind denn Vorlageanträge?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#9
23.01.2021, 13:14
(23.01.2021, 13:08)Gast schrieb:  
(22.01.2021, 22:32)Gast schrieb:  
(22.01.2021, 22:06)Gast schrieb:  Am lustigsten sind immer die Klagen von Gansel mit den zig Vorlageanträgen  :D

Bin immer geneigt "Vorlage gibt's nicht, wir sind hier nicht in Ravensburg" ins Urteil zu schreiben. Hat der Vorsitzende aber leider was gegen... 

Und 1,7 Geschäftsgebühr verlangen wegen des "Umgangs und der Schwierigkeit der Sache"   :rolleyes:

Was sind denn Vorlageanträge?

EuGH
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#10
23.01.2021, 13:42
Habe das als Referendar im Bereich Lebensversicherung machen müssen. Furchtbare Arbeit.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 4 5 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus