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  5. Klausuren Mai 2017
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Klausuren Mai 2017
Gast Hessen
Unregistered
 
#121
11.05.2017, 16:35
Also im T/P habe ich gefunden, dass der § 250 StPo letztlich nur eine vollständige Ersetzung der Vernehmung in der Hauptverhandlung durch ein früheres Protokoll verbietet; es sei aber ok, wenn man eine jedenfalls teilweise Vernehmung durch die Verlesung eines früheren Protokolls ergänzt, insbesondere, wenn der Zeuge sich nicht mehr richtig erinnern können. Da das mit der Erinnern dort explizit stand, hatte ich das Gefühl, dass das passen würde. Zudem sagte er ja, dass er sich jedenfalls an einen Teil des Geschehens noch erinnere und zwar bis zu dem Umstand mit dem Feuerlöscher. Nur eben danach nicht mehr.

Für eine völlige Unverwertbarkeit war seine Aussage zu ordentlich und es waren zu viele Hinweise darauf, dass sie belastbar sei (Kommentar des POM, dann auch hinten noch der Hinweis, dass keine Belastungstendenz).

Zudem hätte man aus meiner Sicht zunächst den Raub prüfen können, weil der Kollege ihm die Schlüssel nicht gegeben hat, sondern vor die Füße geworfen hat. Mangels Zueignungsabsicht entfiel der Raub aber, sodass man die Frage des Verhältnisses zwischen Raub und räuberischer Erpressung anschließend hätte prüfen können, also insbesondere ob räuberische Erpressung noch möglich ist, wenn Raub mangels Vorsatz ausscheidet. Das ist nach BGH ja der Fall, da Raub einfach nur spezieller sei. Leider habe ich aber das Problem mit der Spezialität vergessen in der Klausur und nach abgelehntem Raub einfach weiter gemacht. Ärgerlich
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Gast
Unregistered
 
#122
11.05.2017, 16:55
Ärgere mich auch nach jeder Klausur grün :s
Wieso kann es nicht mal klappen?
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NRW Hammer
Unregistered
 
#123
11.05.2017, 17:06
Und morgen Urteil oder Revision? Huh
http://www.juristenkoffer.de/refblog/exa...mber-2016/
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S2 NRW
Unregistered
 
#124
11.05.2017, 18:37
(11.05.2017, 17:06)NRW Hammer schrieb:  Und morgen Urteil oder Revision? Huh
http://www.juristenkoffer.de/refblog/exa...mber-2016/

Hoffe auf Revision, aber die bisherigen Klausuren lassen böses erahnen :-/
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Teufel aus NRW
Unregistered
 
#125
11.05.2017, 18:59
Ich hätte eigentlich auf eine Revision getippt, sonst wären seit Oktober 2016 also in 8 Monaten 5 Urteile gelaufen. ABER da ich denke, das LJPA stuft die von heute als einfach bis mittelschwer ein (habs zwar trotzdem nicht hingekommen aber nun gut) würd mich ein Urteil morgen nicht wundern...

Kennt Hessen denn eine Urteilsklausur ? Wobei im letzten Termin NRW auch mit GPA Nord geschrieben hat und trotzdem ein Urteil lief...
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NRW
Unregistered
 
#126
11.05.2017, 19:14
Die sind völlig behindert beim LJPA.
Ich würde fast wetten dass morgen Urteil dran kommt. Der Durchgang ist - wie mein erster - doch völlig kacke.
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Gast
Unregistered
 
#127
11.05.2017, 19:57
Ein Irteil kam doch schon im Januar..denke es wird ne völlig absurde Revision
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NRW
Unregistered
 
#128
12.05.2017, 14:31
Wäre ich in meinem Judiz so sicher wie in meinen Vorhersagen

Verurteilungsteil:
308 I ivm 243 I Nr. 2 ivm 303

Freispruchteil:
211 (-) Quasikausalität
222 ebenfalls minus
211, 22,23
kein TE, da sie nicht die entscheidende Kopfwunde sahen
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Gast
Unregistered
 
#129
12.05.2017, 15:01
(12.05.2017, 14:31)NRW schrieb:  Wäre ich in meinem Judiz so sicher wie in meinen Vorhersagen

Verurteilungsteil:
308 I ivm 243 I Nr. 2 ivm 303

Freispruchteil:
211 (-) Quasikausalität
222 ebenfalls minus
211, 22,23
kein TE, da sie nicht die entscheidende Kopfwunde sahen

Hab ich auch so (wobei § 303 vergessen :/ ) und

§ 308 Abs. 2 (-) kein tatbestandsspezifischer Gefahrenzusammenhang
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Gast
Unregistered
 
#130
12.05.2017, 15:33
Ist man nicht an den Anklagesatz bzw die dort benannten Tatbestände gebunden, wenn die klage nicht erweitert wird oder sowas?
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