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Migrantenquote für den öffentlichen Dienst in Berllin
Gast
Unregistered
 
#31
16.01.2021, 21:15
(16.01.2021, 21:01)Gast schrieb:  
(16.01.2021, 20:04)Gast schrieb:  Es wäre in Bayern ja schon ein Fortschritt, wenn man eine Quote für Leute aus anderen Bundesländern einführt, damit man als norddeutscher "Ausländer" in einer tiefbayrischen Behörde auch mal eine Chance hat.

Hat man bei entsprechenden Noten. Aber wenn man denkt, dass man mit einem ausreichend genommen wird, dann ist man einfach zu schlecht. Habe selbst in MV mein Examen gemacht und arbeite ebenfalls in einer Kommunalverwaltung im tiefsten Bayern. Von einer Feindschaft gegen Nichtbayern spüre ich gar nichts

Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ich bin auch für eine Quote für 2 x a in Bundesbehörden im höheren Dienst. Ist ja auch eine benachteiligte Gruppe.
Gast
Unregistered
 
#32
16.01.2021, 21:21
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Art. 3 Abs. 3 GG
D.h. man darf wegen einer Behinderung bevorzugt werden, aber nicht wegen seiner Herkunft oder Abstammung...
Gast
Unregistered
 
#33
16.01.2021, 21:22
Dann dürfen die Bayern auch keinen Katholiken aus Bayern bevorzugen...
Gast
Unregistered
 
#34
16.01.2021, 21:26
(16.01.2021, 21:22)Gast schrieb:  Dann dürfen die Bayern auch keinen Katholiken aus Bayern bevorzugen...

Whataboutism, oder? Im Übrigen, habe ich als Rheinland-Pfälzer auch in Bayern studiert und nie, absolut nie habe ich irgendwelche Ausländerfeindlichkeit dort erlebt. Diese angeblichen Diskriminierungen existieren nur in den Köpfen der Sozis.

Wenn das Gesetz nicht kassiert wird vom BVerfG, dann kann man es auch gleich abschaffen.
Gast
Unregistered
 
#35
16.01.2021, 21:27
Ich meine Art. 3 GG beinhaltet auch ein Überkompensationsvervot (keine positive Diskrimierung). Es heißt doch immer bei gleicher Eignung...da hast du einmal die Note und das Bewerbungsgespräch. Bei entsprechender Begründung kannst du das Bewerbungsgespräch doch immer so darstellen, dass die gewünschte Person sich da besser präsentiert hat. Das ist wie beim AGG. Wie willst du einen Verstoß sicher feststellen?
Gast
Unregistered
 
#36
16.01.2021, 21:32
die gleiche Laier gabs doch bei den Bevorzugung von Frauen. Da wurde nichts kassiert. Das wird also auch halten mit irgendeiner Begründung.
Klar
Unregistered
 
#37
16.01.2021, 21:36
Ja klar, dafür haben sie ja diese subjektiven Kategorien beim Gespräch wie Auftreten (Aussehen), Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz, Motivation etc.  Wenn sie einen Mitbewerber nehmen wollen, dann hat der abgelehnte Kandidat das alles übereinstimmend nicht (Kommission ist sich dann sehr einig) und der Schwerbehinderte fällt sowieso immer gleich durch alle Kategorien alleine wegen dem Ausweis.
Als nächstes kommt noch eine Kategorie Impfstatus, wobei sämtliche Impfungen abgefragt und bewiesen werden müssen...
Gast
Unregistered
 
#38
16.01.2021, 21:44
Beim Bamf kommt man dann nicht mehr ohne Tuberkulose Impfung als Entscheider (E12) rein:



"Deutschland gehört zu den Ländern mit einer niedrigen Inzidenz der Tuberkulose. Der langfristige Trend zu einer Abnahme der Neudiagnosen hat sich jedoch in den letzten Jahren abgeflacht. Im Jahr 2015 kam es dann plötzlich zu einem Anstieg um 29 Prozent (von 4.533 auf 5.865 Neudiagnosen). Die Zunahme war Folge der Migrationswelle von 2014/15, als viele Menschen aus Hochinzidenzländern in Deutschland eintrafen."
Gast
Unregistered
 
#39
16.01.2021, 21:56
(16.01.2021, 21:32)Gast schrieb:  die gleiche Laier gabs doch bei den Bevorzugung von Frauen. Da wurde nichts kassiert. Das wird also auch halten mit irgendeiner Begründung.
Um dem Niveau hier gerecht zu werden, schließe ich aus deinem Rechtschreibfehler, dass du nur Quatsch erzählst.
Gast
Unregistered
 
#40
16.01.2021, 22:06
In Hamburg werden sogar Männer bevorzugt und nicht Frauen.
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