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  5. Klausuren April 2017
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Klausuren April 2017
Gast
Unregistered
 
#251
16.04.2017, 17:44
(16.04.2017, 13:01)Gast schrieb:  Einjahresfrist für Klage maßgeblich, weil trotz 3 Tages Fiktion Klage einen Tag zu spät bei VG (20. statt 19.) eingegangen. Jahresfrist auch maßgeblich, weil Rebehelfbel unrichtig: es wurde nach altem Recht belehrt: "(...) in Urschrift oder in Abschrift (...)" stand da. Nach neuem Recht gilt aber seit 1.7.2014: (...) die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Abschrift (...) (82 I VwGO). Das "in Urschrift oder" wurde gestrichen. Trotz Sollen-Vorschrift dies auch geeignet Irrtum zu erregen.

Warum soll das geeignet sein, einen Irrtum zu erregen? Es eröffnet dem Kläger nur eine weitere Option.
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Gast
Unregistered
 
#252
16.04.2017, 18:47
(16.04.2017, 17:44)Gast schrieb:  
(16.04.2017, 13:01)Gast schrieb:  Einjahresfrist für Klage maßgeblich, weil trotz 3 Tages Fiktion Klage einen Tag zu spät bei VG (20. statt 19.) eingegangen. Jahresfrist auch maßgeblich, weil Rebehelfbel unrichtig: es wurde nach altem Recht belehrt: "(...) in Urschrift oder in Abschrift (...)" stand da. Nach neuem Recht gilt aber seit 1.7.2014: (...) die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Abschrift (...) (82 I VwGO). Das "in Urschrift oder" wurde gestrichen. Trotz Sollen-Vorschrift dies auch geeignet Irrtum zu erregen.

Warum soll das geeignet sein, einen Irrtum zu erregen? Es eröffnet dem Kläger nur eine weitere Option.

Kopp/Sch 82, Rn. 12, "nur noch in Abschrift beizufügen"; Neufassung des 82 I 3 soll verhindern, dass bei Übertragung in eine elektr Akte Urschriften vernichtet werden. Durch die falsche Belehr wurde suggeriert, per Urschrift sei iO, was nach "neuem Recht" gerade gar nicht mehr geht.
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Gast
Unregistered
 
#253
17.04.2017, 16:12
Was tippt ihr für morgen? Behörde oder RA?
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Gast
Unregistered
 
#254
17.04.2017, 16:19
RA 80V
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Gast
Unregistered
 
#255
17.04.2017, 17:35
(17.04.2017, 16:19)Gast schrieb:  RA 80V

Hoffentlich, ich wäre abartigerweise froh drum.
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Gast1
Unregistered
 
#256
17.04.2017, 19:19
İn Nds wird morgen RA geschrieben.
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HH
Unregistered
 
#257
18.04.2017, 14:34
RA Klausur, Anfechtungsklage (vermutlich)
Mandant hatte seit 2010 Zulassung als Hundeprüfer für Wesensprüfung gefährlicher Hunde. 2011 Rechtsänderug: nur noch Tierärzte dürfen prüfen. In alter Norm stand das nicht ausdrücklich drin.
M ist kein Tierarzt. Behörde denkt aber er sei Tierarzt.
2016 soll er von Liste gestrichen werden. Behörde vermutet bereits er sei kein Tierarzt. Erlangt iRd Anhörung Gewissheit. Entzieht Zulassung im März 2017. Behörde meint, dass Zulassung schon nach alter Rechtslage rechtswidrig, weil auch da schon Qualifikation als Tierarzt erforderlich.
Zustellung problematisch, da nicht in Briefkasten, sondern am 14. 3. in "Milchkanne" vor dem Grundstück gelegt. Das hatte die Post schon öfter gemacht. M bekommt Bescheid erst am 12.4. weil er im Ausland war.
Beurteilung am 18.4.
M will gegen Bescheid vorgehen, wenn erfolgversprechend. Er meint Rücknahme wg geänderter Rechtslage ginge nicht (vgl. Baugenehmigung wenn sich Rechtslage ändert). Er hält sich auch für ausreichend qualifiziert. Hat Zulassung in HH und SH und hat sowieso viel Ahnung. Lässt auch immer nochmal Tierarzt drauf gucken.
Ansonsten will er wissen, ab wann die Rucknahme gilt, weil er noch im April Prüfungen abnehmen will.
BearbVermerk: alles was nötig ist veranlassen und schreiben (Gericht, Behörde, Mandant); keine Einschränkungen, Sachverhalt aber max. einmal darstellen. Bei Klage wären Rechtsausführungen erlassen.
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AausD
Unregistered
 
#258
18.04.2017, 14:40
In S-A ähnlich nur aus Behördensicht gegen Widerspruch der Hundetrainerin.
Fall ist ähnlich wie VG Gießen, Urteil vom 26. Juli 2004 – 10 E 605/04 - konnte spontan nix besseres finden.
Habe § 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG als EGL für Widerruf gewählt, so wie es wohl auch im Urteil gesehen wurde.

Wünsche Euch allen eine gute Wartezeit und grenzenlosen Erfolg! :)
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Gast
Unregistered
 
#259
18.04.2017, 15:14
was war in NRW. aus Anwaltssicht oder Behördensicht.

Danke
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Gast
Unregistered
 
#260
18.04.2017, 15:16
In RLP wieder Urteil, Teilweiserücknahme von Subventionen
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