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Klausuren Januar 2021
Gast
Unregistered
 
#591
05.01.2021, 23:46
Nach 91a l 2 ZPO muss binnen Notfrist von zwei Wochen widersprochen werden. Das ist aber erst viel später in der zweiten MV geschehen also Fiktion übereinstimmende Teilerledigung mit folge imtergrierter Kostenbescheid. Hinweis ist erfolgt davon durfte man laut Bearbeitervermerk ausgehen.
Wie seht ihr das ? Habe mich damit auch schwer getan weil sonst alles nach Feststellungsantrag aussah  Huh
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Gast
Unregistered
 
#592
05.01.2021, 23:51
(05.01.2021, 23:46)Gast schrieb:  Nach 91a l 2 ZPO muss binnen Notfrist von zwei Wochen widersprochen werden. Das ist aber erst viel später in der zweiten MV geschehen also Fiktion übereinstimmende Teilerledigung mit folge imtergrierter Kostenbescheid. Hinweis ist erfolgt davon durfte man laut Bearbeitervermerk ausgehen.
Wie seht ihr das ? Habe mich damit auch schwer getan weil sonst alles nach Feststellungsantrag aussah  Huh

Scheiße, das würde auch den Kalender erklären  :(
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Gast
Unregistered
 
#593
06.01.2021, 00:02
(05.01.2021, 23:46)Gast schrieb:  Nach 91a l 2 ZPO muss binnen Notfrist von zwei Wochen widersprochen werden. Das ist aber erst viel später in der zweiten MV geschehen also Fiktion übereinstimmende Teilerledigung mit folge imtergrierter Kostenbescheid. Hinweis ist erfolgt davon durfte man laut Bearbeitervermerk ausgehen.
Wie seht ihr das ? Habe mich damit auch schwer getan weil sonst alles nach Feststellungsantrag aussah  Huh

Weißt du noch, von wann der Schriftsatz mit der Erledigungserklärung war bzw wann er den Beklagten zugestellt wurde und wann die mündliche Verhandlung war?
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Gast
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#594
06.01.2021, 00:09
Nein leider nicht aber das Zustellungsdatum war angegeben das war der Schriftsatz in dem die Aufnahme durch den Ehemann angezeigt wurde. Darunter stand im grauen Kästchen das Datum der Zustellung. Und die MV war ziemlich sicher später als 2 Wochen. Hatte noch überlegt ob es da wegen der Aussetzung vielleicht eine Ausnahme von gibt aber auf die schnelle nichts gefunden.
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Gast
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#595
06.01.2021, 00:10
trotzdem bin ich der Meinung dass die  sich umrahmen von 313 gar nicht auf die Störung berufen können, das diese aus deren Risikosphäre kommt
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Gast
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#596
06.01.2021, 00:15
(05.01.2021, 23:46)Gast schrieb:  Nach 91a l 2 ZPO muss binnen Notfrist von zwei Wochen widersprochen werden. Das ist aber erst viel später in der zweiten MV geschehen also Fiktion übereinstimmende Teilerledigung mit folge imtergrierter Kostenbescheid. Hinweis ist erfolgt davon durfte man laut Bearbeitervermerk ausgehen.
Wie seht ihr das ? Habe mich damit auch schwer getan weil sonst alles nach Feststellungsantrag aussah  Huh

91a ZPO ist doch gar nicht bei Teilerledigung anwendbar?  Huh
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Gast
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#597
06.01.2021, 00:17
bei übereinstimmender ist 91a anwendbar
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Gast
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#598
06.01.2021, 00:17
(06.01.2021, 00:15)Gast schrieb:  
(05.01.2021, 23:46)Gast schrieb:  Nach 91a l 2 ZPO muss binnen Notfrist von zwei Wochen widersprochen werden. Das ist aber erst viel später in der zweiten MV geschehen also Fiktion übereinstimmende Teilerledigung mit folge imtergrierter Kostenbescheid. Hinweis ist erfolgt davon durfte man laut Bearbeitervermerk ausgehen.
Wie seht ihr das ? Habe mich damit auch schwer getan weil sonst alles nach Feststellungsantrag aussah  Huh

91a ZPO ist doch gar nicht bei Teilerledigung anwendbar?  Huh

Also bei einseitiger?
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Gast
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#599
06.01.2021, 00:19
wenn nicht rechtzeitig widersprochen wurde ist es praktisch ne übereinstimmende
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Gast
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#600
06.01.2021, 00:23
(06.01.2021, 00:19)Gast schrieb:  wenn nicht rechtzeitig widersprochen wurde ist es praktisch ne übereinstimmende

Moment. Nicht dass wir aneinander vorbeireden: Eine einseitige teilweise Erledigungserklärung fällt nicht unter 91a. H.M. Sondern ist eine privilegierte Klageänderung. Benötigt keine Zustimmung, sondern sachgerechte Änderung in Feststellung, dass erledigt ist.
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