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Klausuren April 2017
Gast
Unregistered
 
#61
05.04.2017, 15:41
771 lief doch erst letzten Monat.
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Gast
Unregistered
 
#62
05.04.2017, 15:46
Im GPA?
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BB
Unregistered
 
#63
05.04.2017, 15:52
Beim gpa Nord lief im Februar titelgegenklage....
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Gast
Unregistered
 
#64
05.04.2017, 17:55
Weiß jemand, was Kaiser's für Themen im ÖR prophezeit?
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Gast
Unregistered
 
#65
05.04.2017, 20:28
(05.04.2017, 15:41)Gast schrieb:  771 lief doch erst letzten Monat.

In nrw
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Gast
Unregistered
 
#66
06.04.2017, 06:56
§ 766 für Z3? Lief das gesamte Jahr 2016 nicht und in 2017 auch noch nicht. Und laut Kaiser (was ja auch stimmen dürfte) immer 1x pro Jahr eigentlich.
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HH
Unregistered
 
#67
06.04.2017, 13:45
GbR,Darlehen, Schuldübernahme, notarielle Urkunde mit Vollstreckungsubterwerfung, Zahlung auf Grundschuld, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung etc. pp.

Wie habt ihr das gelöst ?
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Gast
Unregistered
 
#68
06.04.2017, 13:56
ZV unzulässig, Widerklage und Drittwiderklage zulässig aber unbegründet. Die Frage ist nun ob die Anfechtung wirksam war und warum die Widerklgen unbegründet sind :-)
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Gast
Unregistered
 
#69
06.04.2017, 14:16
(06.04.2017, 13:56)Gast schrieb:  ZV unzulässig, Widerklage und Drittwiderklage zulässig aber unbegründet. Die Frage ist nun ob die Anfechtung wirksam war und warum die Widerklgen unbegründet sind :-)

Hier ZV bis zum Betrag 294 zulässig mit vollkommen unzureichender Begründung, da keine Zeit mehr, (Dritt-)Widerklage zulässig und begründet. Im Gegensatz zu den ersten beiden war das heute echt fies.
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Gn
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#70
06.04.2017, 14:36
Klage abgewiesen. ZvS zulässig. Einrede wegen Zahlung auf GS bestand nicht im Verhältnis des Klägers ggü Beklagter. 780/781 konstitutiv begründete eigene Schuld.keine Einrede aus 242. Anfechtung unbegründet, keine arglistige Ts.
Widerklage zulaessig aber unbegründet. Keine Vertetungsmacht für Abschluss nach 488, kein 812 wegen Vorrang der Leistungsbeziehungen.

Stw: 110k

Insgesamt Kp...
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