31.12.2020, 19:02
31.12.2020, 21:35
(31.12.2020, 19:02)Gast schrieb:(31.12.2020, 18:18)Gast schrieb: 154 II BGB ;)
Eigentlich logisch, aber ich habe in einigen Skripten gelesen, dass zumindest von Arbeitgeberseite eine mündliche Zusage verbindlich sei... Umgekehrt dann wohl anders.
Abgesehen davon, dass das allgemeine Arbeitsrecht nicht bei Beamten gilt und der übrige ÖD durch Tarifvertrag geregelt ist, der Sonderregelungen vorsehen kann (Schriftform), ist die mündliche Zusage reine Theorie. Das sollte Dir doch nach dem Ref. klar sein!
Wie willst Du denn nachweisen, dass mündlich ein AV geschlossen wurde? Kannst Du nicht, weil entweder Aussage gegen Aussage, höchstwahrscheinlich aber auf der Gegenseite gleich mehrere Leute einen entsprechenden Vertragsschluss bestreiten werden. Abgesehen davon wird im ÖD-Angestelltenverhältnis alles durch TV geregelt, auf die im Vertrag verwiesen wird. D.h. mündlich werden idR die essentialia negotii überhaupt nicht besprochen, sodass auch rechtlich grds. in diesem Bereich mündlich kein wirksamer Vertragsabschluss vorliegt.
01.01.2021, 00:44
Ja, aber da könnte man sagen die Vertragsdetails sind bekannt, weil jeder im Internet nachgucken kann, was man in E13 verdient..