31.12.2020, 13:22
Keine Ahnung was Ihr da in Berlin für ein Problem habt. Freundin hat genau eine GK abgeschrieben und sofort eine Zusage gehabt
31.12.2020, 13:28
(31.12.2020, 13:12)Gast schrieb:Nein, Käse bist allein du. Finde, der Ansatz des Kollegen hat Substanz. Das lässt sich alles mehrfach dogmatisch begründen:(31.12.2020, 13:03)Gast schrieb:(30.12.2020, 23:57)Gast schrieb: Die Dame aus München ist mega motiviert, fachlich gut und kann sich verkaufen. Spricht also für die Kanzlei, dass Leute mit den Noten eine Chance haben. Sollte nicht herablassend rüberkommen. Schade, dass in Berlin so wenig coole Kanzleien vertreten sind.
Bitte nicht wegen Berlin verzweifeln. Hier musst du mit Kanzleien regelrecht solange kämpfen, bis sie dich nehmen. Soll heißen: seh zu, dass du bei einer Top Einheit an einem anderen Standort zumindest ein Jahr runterreißt. Dann machst du einen auf renitenten Dauerbewerber und bewirbst wieder und wieder. Irgendwann hast du so viel Erfahrung in der Top Einheit gesammelt dass sie dich nehmen müssen.
Problem in Berlin sehr sehr häufig ist, dass die sich mit Berufsanfängern nicht gerne die Finger schmutzig machen wollen. Was wir bräuchten wäre eine Gängelung der Kanzleien durch das BAG:Dann würde ganz schnell der Vorhang der Berliner Bewerber Schaubühne fallen und die Schaulaufen Show wäre vorüber. Die versnobten Berliner Kanzleien würden sich eine Absage 10x überlegen.
- Pflicht zur umfassenden Begründung einer Absage
- Über die Rechtmäßigkeit der Begründung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit nach großzügigem Ermessen (und die dürfte Bewerberfreundlich entscheiden)
- Bei Verletzung der Begründungspflicht: Anspruch des Bewerbers auf Schadensersatz in Höhe von 3 Monatsgehältern
Selten so einen Käse gelesen...
- Vorvertragliche Fürsorge- bzw. Treuepflicht des Potentiellen Arbeitgebers
- Mittelbare Drittwirkung des Art 3 Abs. 1 GG
- Sozialstaatliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers (Absagen produzieren Arbeitslose, die den Sozialstaat belasten, Arbeitgeber, die einstellen, entlasten den Sozialstaat)
- Transparenzgebot bei der Stellenausschreibung und Besetzung hinsichtlich der Bewerberanforderungen
31.12.2020, 13:29
31.12.2020, 13:35
Dentons
31.12.2020, 13:41
31.12.2020, 14:23
(31.12.2020, 13:28)Gast schrieb:(31.12.2020, 13:12)Gast schrieb:Nein, Käse bist allein du. Finde, der Ansatz des Kollegen hat Substanz. Das lässt sich alles mehrfach dogmatisch begründen:(31.12.2020, 13:03)Gast schrieb:(30.12.2020, 23:57)Gast schrieb: Die Dame aus München ist mega motiviert, fachlich gut und kann sich verkaufen. Spricht also für die Kanzlei, dass Leute mit den Noten eine Chance haben. Sollte nicht herablassend rüberkommen. Schade, dass in Berlin so wenig coole Kanzleien vertreten sind.
Bitte nicht wegen Berlin verzweifeln. Hier musst du mit Kanzleien regelrecht solange kämpfen, bis sie dich nehmen. Soll heißen: seh zu, dass du bei einer Top Einheit an einem anderen Standort zumindest ein Jahr runterreißt. Dann machst du einen auf renitenten Dauerbewerber und bewirbst wieder und wieder. Irgendwann hast du so viel Erfahrung in der Top Einheit gesammelt dass sie dich nehmen müssen.
Problem in Berlin sehr sehr häufig ist, dass die sich mit Berufsanfängern nicht gerne die Finger schmutzig machen wollen. Was wir bräuchten wäre eine Gängelung der Kanzleien durch das BAG:Dann würde ganz schnell der Vorhang der Berliner Bewerber Schaubühne fallen und die Schaulaufen Show wäre vorüber. Die versnobten Berliner Kanzleien würden sich eine Absage 10x überlegen.
- Pflicht zur umfassenden Begründung einer Absage
- Über die Rechtmäßigkeit der Begründung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit nach großzügigem Ermessen (und die dürfte Bewerberfreundlich entscheiden)
- Bei Verletzung der Begründungspflicht: Anspruch des Bewerbers auf Schadensersatz in Höhe von 3 Monatsgehältern
Selten so einen Käse gelesen...
- Vorvertragliche Fürsorge- bzw. Treuepflicht des Potentiellen Arbeitgebers
- Mittelbare Drittwirkung des Art 3 Abs. 1 GG
- Sozialstaatliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers (Absagen produzieren Arbeitslose, die den Sozialstaat belasten, Arbeitgeber, die einstellen, entlasten den Sozialstaat)
- Transparenzgebot bei der Stellenausschreibung und Besetzung hinsichtlich der Bewerberanforderungen
1 punkt, durchgefallen
31.12.2020, 14:58
(31.12.2020, 13:28)Gast schrieb:(31.12.2020, 13:12)Gast schrieb:Nein, Käse bist allein du. Finde, der Ansatz des Kollegen hat Substanz. Das lässt sich alles mehrfach dogmatisch begründen:(31.12.2020, 13:03)Gast schrieb:(30.12.2020, 23:57)Gast schrieb: Die Dame aus München ist mega motiviert, fachlich gut und kann sich verkaufen. Spricht also für die Kanzlei, dass Leute mit den Noten eine Chance haben. Sollte nicht herablassend rüberkommen. Schade, dass in Berlin so wenig coole Kanzleien vertreten sind.
Bitte nicht wegen Berlin verzweifeln. Hier musst du mit Kanzleien regelrecht solange kämpfen, bis sie dich nehmen. Soll heißen: seh zu, dass du bei einer Top Einheit an einem anderen Standort zumindest ein Jahr runterreißt. Dann machst du einen auf renitenten Dauerbewerber und bewirbst wieder und wieder. Irgendwann hast du so viel Erfahrung in der Top Einheit gesammelt dass sie dich nehmen müssen.
Problem in Berlin sehr sehr häufig ist, dass die sich mit Berufsanfängern nicht gerne die Finger schmutzig machen wollen. Was wir bräuchten wäre eine Gängelung der Kanzleien durch das BAG:Dann würde ganz schnell der Vorhang der Berliner Bewerber Schaubühne fallen und die Schaulaufen Show wäre vorüber. Die versnobten Berliner Kanzleien würden sich eine Absage 10x überlegen.
- Pflicht zur umfassenden Begründung einer Absage
- Über die Rechtmäßigkeit der Begründung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit nach großzügigem Ermessen (und die dürfte Bewerberfreundlich entscheiden)
- Bei Verletzung der Begründungspflicht: Anspruch des Bewerbers auf Schadensersatz in Höhe von 3 Monatsgehältern
Selten so einen Käse gelesen...
- Vorvertragliche Fürsorge- bzw. Treuepflicht des Potentiellen Arbeitgebers
- Mittelbare Drittwirkung des Art 3 Abs. 1 GG
- Sozialstaatliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers (Absagen produzieren Arbeitslose, die den Sozialstaat belasten, Arbeitgeber, die einstellen, entlasten den Sozialstaat)
- Transparenzgebot bei der Stellenausschreibung und Besetzung hinsichtlich der Bewerberanforderungen
Und Du brauchst nicht über Deine eigene Aussage in dritter Person zu sprechen (Ansatz des Kollegen), da die IP verrät, dass Du alle Posts verfasst hast. Das macht eine Aussage nicht werthaltiger...
31.12.2020, 15:16
Solche anspruchsvolleren, geradezu kabarettistisch anmutenden Trollversuche werden stets meine Hochachtung haben. Die Tatsache, dass es auch immer wieder jemanden geben wird, der solche Ansichten ernsthaft vertritt, trägt dafür Sorge, dass es auch immer wieder jemanden erwischt, der auf einen Troll hereinfällt. Ich liebe dieses Forum.
31.12.2020, 15:19
(31.12.2020, 13:41)Gast schrieb:(31.12.2020, 13:35)Gast schrieb: DentonsDie sind als Arbeitgeber echt in Ordnung, auch, was das Auswahlverfahren angeht. Verrätst du noch das Rechtsgebiet, wo du es eine Vakanz hatten?
Sry, das wird dann zu persönlich. Ich schreib es aber immer wieder: wenn Du 2x zw. 7.5 und 8.5 hast, dann stehen Dir auch im Coronajahr die Türen fast aller GKs offen. Auch in Berlin
31.12.2020, 19:19
(31.12.2020, 15:19)Gast schrieb:(31.12.2020, 13:41)Gast schrieb:(31.12.2020, 13:35)Gast schrieb: DentonsDie sind als Arbeitgeber echt in Ordnung, auch, was das Auswahlverfahren angeht. Verrätst du noch das Rechtsgebiet, wo du es eine Vakanz hatten?
Sry, das wird dann zu persönlich. Ich schreib es aber immer wieder: wenn Du 2x zw. 7.5 und 8.5 hast, dann stehen Dir auch im Coronajahr die Türen fast aller GKs offen. Auch in Berlin
Nein, ganz sicher nicht...