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Kanzleigründung Ablauf
Gast GPA
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#11
13.12.2020, 13:03
Steuerberater braucht man eigentlich nicht... 
WISO EüR Programm reicht zunächst für die Buchhaltung. Einkommensteuererklärung ist auch kein großes Ding beim Freiberufler. 
Wenn man absolut gar keinen Plan hat, kann man es natürlich das erste Jahr mit StB machen, aber man sollte die Beratung da auch nicht überschätzen...
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Gast
Unregistered
 
#12
13.12.2020, 14:41
In der Berufshaftpflicht der Allianz ist ein kleines Beck-Online-Paket enthalten (Kommentare für BGB, ZPO, RVG, zusätzlich ein paar Handbücher und Formulare, nix großes aber am Anfang als FWW-Zivilrechtler durchaus geeignet).

Zur Kanzleisoftware: RA Micro ist furchtbar, aber irgendwie stehen alle ReFas darauf (vermutlich weil die Berufsschulen das einsetzen) und es gibt eine kostenlose Version für Junganwälte. Aber am besten probierst du ein paar Lösungen aus (zB Advoware, Advolux, Datev, AnnoText, Lawfirm oder das komplett kostenlose J-Lawyer) und entscheidest dann, was dir am besten gefällt.
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Gast
Unregistered
 
#13
13.12.2020, 17:56
Danke für eure Hinweise. 

Klar, software etc. und Vorkehrungen für die Aktenverwaltung braucht man auch. 

Auf Rückfrage: derzeit bin ich im öD, jedoch unzufrieden. Habe auch überlegt, vorerst in eine Sozietät zu gehen oder Bürogemeinschaft. Alles noch sehr halbgar
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Gast
Unregistered
 
#14
14.12.2020, 23:48
Hallo und Guten Abend,

wo steht denn die autonome Kanzlei an?? Suche für den Niederrhein noch jemanden, der in eine seit 30 Jahren etablierte Kanzlei einsteigt mit dem Wunsch der späteren Übernahme incl. Notariat....
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Gast
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#15
15.12.2020, 10:01
Was ist ein Lesegerät?
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Gast
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#16
15.12.2020, 11:26
Lesegerät = Kartenleser für beA, am besten gleich mit Signaturfunktion
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Gast
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#17
15.12.2020, 12:29
(15.12.2020, 11:26)Gast schrieb:  Lesegerät = Kartenleser für beA, am besten gleich mit Signaturfunktion

Ja, da hätte man drauf kommen können. Danke und Sorry :D
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Gast
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#18
15.12.2020, 15:18
Wie ist das eigentlich mit der Steuer bei Freiberuflern? Meine Einnahmen nehme ich ja erst mal zur Deckung der Kosten. Und vom Rest kann ich dann schon leben? Oder muss ich jeden Monat einen Betrag von X für die Steuererklärung zurücklegen, d.h. die Steuer wird erst mit der Steuererklärung fällig? Das heißt, dass dann durchaus ein höherer vierstelliger Betrag anstehen kann, oder?
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Gast
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#19
15.12.2020, 15:46
Auf die erwartete Umsatzsteuerschuld wird das Finanzamt Vorauszahlungen verlangen. Und in der Tat sollte man nicht überrascht sein, dass man auf den Kanzleigewinn auch noch Einkommenssteuer zahlen muss. Das sind alles Themen, die – vor Beginn der Tätigkeit – mit einem Steuerberater abgeklärt werden sollten.
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