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  5. Richter Brandenburg
1 2 »
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Richter Brandenburg
Gast
Unregistered
 
#1
10.12.2020, 12:15
Hallo,

in Brandenburg sind mehrere Richterstellen zu besetzen.

Zu den Einstellungsvoraussetzungen heißt es:


Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen und werden zum Einstellungsverfahren eingeladen.
Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens 7,5 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.





Hat jmd Erfahrungen und könnte eine Einschätzung bzgl realistischer Chancen mit 7,5 Pkt abgeben?

Brandenburg ist wahrscheinlich für viele Topjuristen was Bezahlung und Standort angeht nicht gerade erste Anlaufstelle, oder täusche ich mich?
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Gast
Unregistered
 
#2
10.12.2020, 12:40
Täuschst dich. Grad für die Berliner das Beste überhaupt, wenn’s in Berlin nicht klappt. Wohnen bleiben können in  Berlin mit allen Vorteilen. Dank Mietendeckel zahl ich für meine 66m2 kernsanierte Gründerzeitaltbauwohnung in Top Lage von Prenzlauer Berg satte 200 € weniger im Monat. Wohn mal für 700 € warm im Stuckaltbau in Frankfurt oder München. Berlin is sexy.
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Gast
Unregistered
 
#3
10.12.2020, 12:51
Ich würde deine Chancen relativ hoch einschätzen.
Selbst Berlin stellt nahezu jeden ein (2x8,0 ist so gar keine Seltenheit) und Brandenburg hat aufgrund der dortigen Altersstruktur einen noch viel höheren Bedarf.
Zudem musst du in der Probezeit mit allem rechnen, zB Cottbus ist eine ganze Ecke von Berlin entfernt, sodass dort nicht jeder seine Probezeit verbringen möchte.
Vielleicht hast du noch andere Punkte im Lebenslauf, die du hervorheben kannst. Dann bereitest du dich gut auf das Gespräch vor und erzählst, was man von dir hören will und dann bist du dabei.
Bewirb dich, viel Erfolg!
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Gast
Unregistered
 
#4
10.12.2020, 12:52
(10.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  Hallo,

in Brandenburg sind mehrere Richterstellen zu besetzen.

Zu den Einstellungsvoraussetzungen heißt es:


Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen und werden zum Einstellungsverfahren eingeladen.
Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens 7,5 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.





Hat jmd Erfahrungen und könnte eine Einschätzung bzgl realistischer Chancen mit 7,5 Pkt abgeben?

Brandenburg ist wahrscheinlich für viele Topjuristen was Bezahlung und Standort angeht nicht gerade erste Anlaufstelle, oder täusche ich mich?

Mein letzter Stand von vor vier Jahren ist, dass man in MeckPomm mit 6,5 und in Brandenburg mit 7,5 realistische Chancen hat. Das hat mir sogar ein Richter so gesagt. Seitdem dürfte es dank der Pensionierungswelle nicht wesentlich gestiegen sein, in den neuen Bundesländern ist es ja so, dass nach der Wende vor 40 Jahren viele Richter aus Westdeutschland neu eingestellt wurden. Die sind jetzt alle im Pensionierungsalter oder kommen sehr bald dort rein, je nachdem, wann nach 1990 sie eingestellt wurden und wie alt sie damals waren. Dementsprechend werden Plätze frei, inwieweit diese neu besetzt werden hängt aber von der Politik ab. 
Wie es jetzt in Zeiten des Coronavirus aussieht, kann ich aber nicht sagen. Ich würde mich ab 6 Punkten im 2. Examen jedenfalls bewerben und schauen, was passiert.
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Gast
Unregistered
 
#5
10.12.2020, 13:03
(10.12.2020, 12:52)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  Hallo,

in Brandenburg sind mehrere Richterstellen zu besetzen.

Zu den Einstellungsvoraussetzungen heißt es:


Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen und werden zum Einstellungsverfahren eingeladen.
Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens 7,5 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.





Hat jmd Erfahrungen und könnte eine Einschätzung bzgl realistischer Chancen mit 7,5 Pkt abgeben?

Brandenburg ist wahrscheinlich für viele Topjuristen was Bezahlung und Standort angeht nicht gerade erste Anlaufstelle, oder täusche ich mich?

Mein letzter Stand von vor vier Jahren ist, dass man in MeckPomm mit 6,5 und in Brandenburg mit 7,5 realistische Chancen hat. Das hat mir sogar ein Richter so gesagt. Seitdem dürfte es dank der Pensionierungswelle nicht wesentlich gestiegen sein, in den neuen Bundesländern ist es ja so, dass nach der Wende vor 40 Jahren viele Richter aus Westdeutschland neu eingestellt wurden. Die sind jetzt alle im Pensionierungsalter oder kommen sehr bald dort rein, je nachdem, wann nach 1990 sie eingestellt wurden und wie alt sie damals waren. Dementsprechend werden Plätze frei, inwieweit diese neu besetzt werden hängt aber von der Politik ab. 
Wie es jetzt in Zeiten des Coronavirus aussieht, kann ich aber nicht sagen. Ich würde mich ab 6 Punkten im 2. Examen jedenfalls bewerben und schauen, was passiert.

Persönliche Erfahrung sieht anders aus. 7,5 im 2. Examen sind in Bbg definitiv kein Selbstläufer.
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Gast
Unregistered
 
#6
10.12.2020, 13:14
(10.12.2020, 12:52)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  Hallo,

in Brandenburg sind mehrere Richterstellen zu besetzen.

Zu den Einstellungsvoraussetzungen heißt es:


Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen und werden zum Einstellungsverfahren eingeladen.
Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens 7,5 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.





Hat jmd Erfahrungen und könnte eine Einschätzung bzgl realistischer Chancen mit 7,5 Pkt abgeben?

Brandenburg ist wahrscheinlich für viele Topjuristen was Bezahlung und Standort angeht nicht gerade erste Anlaufstelle, oder täusche ich mich?

Mein letzter Stand von vor vier Jahren ist, dass man in MeckPomm mit 6,5 und in Brandenburg mit 7,5 realistische Chancen hat. Das hat mir sogar ein Richter so gesagt. Seitdem dürfte es dank der Pensionierungswelle nicht wesentlich gestiegen sein, in den neuen Bundesländern ist es ja so, dass nach der Wende vor 40 Jahren viele Richter aus Westdeutschland neu eingestellt wurden. Die sind jetzt alle im Pensionierungsalter oder kommen sehr bald dort rein, je nachdem, wann nach 1990 sie eingestellt wurden und wie alt sie damals waren. Dementsprechend werden Plätze frei, inwieweit diese neu besetzt werden hängt aber von der Politik ab. 
Wie es jetzt in Zeiten des Coronavirus aussieht, kann ich aber nicht sagen. Ich würde mich ab 6 Punkten im 2. Examen jedenfalls bewerben und schauen, was passiert.


bin in MV im November mit zweimal 8,x nur auf der Warteliste gelandet :D Für Nds hats dann aber gelangt. Weiß einer, wonach das in MV geht, am Telefon sprach man noch von Bedarf...
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Gast
Unregistered
 
#7
10.12.2020, 14:10
MV ist speziell. Die bevorzugen gute Leute aus Hamburg, die dort nicht untergekommen sind. Die Hamburger bewerben sich in Mv weil sie darauf spekulieren, in HH wohnen bleiben zu können.
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Gast
Unregistered
 
#8
10.12.2020, 15:32
(10.12.2020, 12:52)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  Hallo,

in Brandenburg sind mehrere Richterstellen zu besetzen.

Zu den Einstellungsvoraussetzungen heißt es:


Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen und werden zum Einstellungsverfahren eingeladen.
Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens 7,5 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.





Hat jmd Erfahrungen und könnte eine Einschätzung bzgl realistischer Chancen mit 7,5 Pkt abgeben?

Brandenburg ist wahrscheinlich für viele Topjuristen was Bezahlung und Standort angeht nicht gerade erste Anlaufstelle, oder täusche ich mich?

Mein letzter Stand von vor vier Jahren ist, dass man in MeckPomm mit 6,5 und in Brandenburg mit 7,5 realistische Chancen hat. Das hat mir sogar ein Richter so gesagt. Seitdem dürfte es dank der Pensionierungswelle nicht wesentlich gestiegen sein, in den neuen Bundesländern ist es ja so, dass nach der Wende vor 40 Jahren viele Richter aus Westdeutschland neu eingestellt wurden. Die sind jetzt alle im Pensionierungsalter oder kommen sehr bald dort rein, je nachdem, wann nach 1990 sie eingestellt wurden und wie alt sie damals waren. Dementsprechend werden Plätze frei, inwieweit diese neu besetzt werden hängt aber von der Politik ab. 
Wie es jetzt in Zeiten des Coronavirus aussieht, kann ich aber nicht sagen. Ich würde mich ab 6 Punkten im 2. Examen jedenfalls bewerben und schauen, was passiert.
Das ist doch ein schlechter Witz hier mit Aussagen von vor 4 Jahren zu kommen und schon mit einem ausreichend im 2. eine Bewerbung zu empfehlen. 

Seit Beginn der Corona-Zeite ist es ohne VB oder knapp verfehlt im Prinzip aussichtslos. Man möge sich einfach mal auf den nachfolgenden Seiten des Forums die Beiträge anschauen. Da sind tw Leute mit knapp über 9 im 2., die nicht mal eine Einladung bekommen. Selbst im unbeliebten Bezirk des OLG Hamm, wo man vor Corona mit 7,77 schon recht gute Chancen hatte. Das zieht sich durch alle BL.

Natürlich kann sich jeder die Mühe einer Bewerbung machen. Ist ja nicht verboten. Aber ernsthaft zu glauben, mit 7,5 Punkten hätte man irgendwelche Chancen, ist leider total weltfremd. Die theoretische Untergrenze von 7,5 heißt ja auch nicht, dass man Chancen hat, sondern nur, man theoretisch, wenn nichts Besseres da ist, berücksichtigt werden könnte. Wer ein Abitur mit 2,5 hat, hat ja auch theoretisch die Möglichkeit Medizin zu studieren, da Hochschulreife. Nur praktisch eben nicht (von den 5% Ausnahmen, die notenunabhängig von der Uni gewählt werden, abgesehen).

Schon im im Normalfall haben die meisten Bewerber mind. Noten im 8er Bereich, so dass man nicht noch weiter runtergehen muss. Und da sich derzeit viele VBler bewerben, muss man schon kaum Leute unter VB berücksichtigen und wenn, nimmt man die, die es knapp verfehlt haben. Aber mit ca. 8,5 dürftest Du auf absehbare Zeit Null Chancen haben und bei 7,5 lohnt der Aufwand der Bewerbung nicht. Das wurde übrigens, wenn auch nicht ganz so explizit, im Rahmen meines Bewerbungsverfahrens erwähnt. Ich hatte mein erfolgreiches Verfahren vor wenigen Monaten hier für Brandenburg mit 10,1 im 2. und drei Ref-Kollegen, die ebenfalls genommen wurden, hatten auch alle VB. Insoweit kann ich diese "Gerüchte", es gebe so viele gute Bewerber, was die Voraussetzungen erhöht, durchaus nachvollziehen.
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Gast
Unregistered
 
#9
10.12.2020, 17:27
(10.12.2020, 15:32)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 12:52)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  Hallo,

in Brandenburg sind mehrere Richterstellen zu besetzen.

Zu den Einstellungsvoraussetzungen heißt es:


Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen und werden zum Einstellungsverfahren eingeladen.
Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens 7,5 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.





Hat jmd Erfahrungen und könnte eine Einschätzung bzgl realistischer Chancen mit 7,5 Pkt abgeben?

Brandenburg ist wahrscheinlich für viele Topjuristen was Bezahlung und Standort angeht nicht gerade erste Anlaufstelle, oder täusche ich mich?

Mein letzter Stand von vor vier Jahren ist, dass man in MeckPomm mit 6,5 und in Brandenburg mit 7,5 realistische Chancen hat. Das hat mir sogar ein Richter so gesagt. Seitdem dürfte es dank der Pensionierungswelle nicht wesentlich gestiegen sein, in den neuen Bundesländern ist es ja so, dass nach der Wende vor 40 Jahren viele Richter aus Westdeutschland neu eingestellt wurden. Die sind jetzt alle im Pensionierungsalter oder kommen sehr bald dort rein, je nachdem, wann nach 1990 sie eingestellt wurden und wie alt sie damals waren. Dementsprechend werden Plätze frei, inwieweit diese neu besetzt werden hängt aber von der Politik ab. 
Wie es jetzt in Zeiten des Coronavirus aussieht, kann ich aber nicht sagen. Ich würde mich ab 6 Punkten im 2. Examen jedenfalls bewerben und schauen, was passiert.
Das ist doch ein schlechter Witz hier mit Aussagen von vor 4 Jahren zu kommen und schon mit einem ausreichend im 2. eine Bewerbung zu empfehlen. 

Seit Beginn der Corona-Zeite ist es ohne VB oder knapp verfehlt im Prinzip aussichtslos. Man möge sich einfach mal auf den nachfolgenden Seiten des Forums die Beiträge anschauen. Da sind tw Leute mit knapp über 9 im 2., die nicht mal eine Einladung bekommen. Selbst im unbeliebten Bezirk des OLG Hamm, wo man vor Corona mit 7,77 schon recht gute Chancen hatte. Das zieht sich durch alle BL.

Natürlich kann sich jeder die Mühe einer Bewerbung machen. Ist ja nicht verboten. Aber ernsthaft zu glauben, mit 7,5 Punkten hätte man irgendwelche Chancen, ist leider total weltfremd. Die theoretische Untergrenze von 7,5 heißt ja auch nicht, dass man Chancen hat, sondern nur, man theoretisch, wenn nichts Besseres da ist, berücksichtigt werden könnte. Wer ein Abitur mit 2,5 hat, hat ja auch theoretisch die Möglichkeit Medizin zu studieren, da Hochschulreife. Nur praktisch eben nicht (von den 5% Ausnahmen, die notenunabhängig von der Uni gewählt werden, abgesehen).

Schon im im Normalfall haben die meisten Bewerber mind. Noten im 8er Bereich, so dass man nicht noch weiter runtergehen muss. Und da sich derzeit viele VBler bewerben, muss man schon kaum Leute unter VB berücksichtigen und wenn, nimmt man die, die es knapp verfehlt haben. Aber mit ca. 8,5 dürftest Du auf absehbare Zeit Null Chancen haben und bei 7,5 lohnt der Aufwand der Bewerbung nicht. Das wurde übrigens, wenn auch nicht ganz so explizit, im Rahmen meines Bewerbungsverfahrens erwähnt. Ich hatte mein erfolgreiches Verfahren vor wenigen Monaten hier für Brandenburg mit 10,1 im 2. und drei Ref-Kollegen, die ebenfalls genommen wurden, hatten auch alle VB. Insoweit kann ich diese "Gerüchte", es gebe so viele gute Bewerber, was die Voraussetzungen erhöht, durchaus nachvollziehen.
Leute, davon nicht einschüchtern lassen. Wenn’s irgendwie geht, sitzt die Corona-Zeit mit ALG 1 + Wohngeld aus. Wenn’s wieder Berg aufgeht mit Einstellungen, erinnert ihr die Arbeitgeber daran, dass sie ganz allein daran schuld sind, dass ihr zwischenzeitlich nichts geschafft habt. Schließlich hätten sie euch damals schon ein Angebot machen können.
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Gast
Unregistered
 
#10
10.12.2020, 18:22
(10.12.2020, 17:27)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 15:32)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 12:52)Gast schrieb:  
(10.12.2020, 12:15)Gast schrieb:  Hallo,

in Brandenburg sind mehrere Richterstellen zu besetzen.

Zu den Einstellungsvoraussetzungen heißt es:


Die erforderliche fachliche Qualifikation bestimmt sich zunächst anhand der Leistungen im ersten und im zweiten juristischen Staatsexamen. Sofern Sie das Referendariat mit einem Prädikatsexamen abgeschlossen haben, können Sie Ihre fachliche Eignung im Regelfall bereits durch dieses Ergebnis belegen und werden zum Einstellungsverfahren eingeladen.
Aber auch ohne Prädikatsexamen können Sie bei dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden, wenn Sie im zweiten juristischen Staatsexamen mindestens 7,5 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können besondere Leistungen im Studium oder im ersten juristischen Staatsexamen sein oder in der Referendarzeit erheblich über der Note im zweiten Staatsexamen liegende Beurteilungen. Hierzu zählen auch besondere persönliche, durch den Lebensweg oder die berufliche Entwicklung nachgewiesene Fähigkeiten und Erfahrungen.





Hat jmd Erfahrungen und könnte eine Einschätzung bzgl realistischer Chancen mit 7,5 Pkt abgeben?

Brandenburg ist wahrscheinlich für viele Topjuristen was Bezahlung und Standort angeht nicht gerade erste Anlaufstelle, oder täusche ich mich?

Mein letzter Stand von vor vier Jahren ist, dass man in MeckPomm mit 6,5 und in Brandenburg mit 7,5 realistische Chancen hat. Das hat mir sogar ein Richter so gesagt. Seitdem dürfte es dank der Pensionierungswelle nicht wesentlich gestiegen sein, in den neuen Bundesländern ist es ja so, dass nach der Wende vor 40 Jahren viele Richter aus Westdeutschland neu eingestellt wurden. Die sind jetzt alle im Pensionierungsalter oder kommen sehr bald dort rein, je nachdem, wann nach 1990 sie eingestellt wurden und wie alt sie damals waren. Dementsprechend werden Plätze frei, inwieweit diese neu besetzt werden hängt aber von der Politik ab. 
Wie es jetzt in Zeiten des Coronavirus aussieht, kann ich aber nicht sagen. Ich würde mich ab 6 Punkten im 2. Examen jedenfalls bewerben und schauen, was passiert.
Das ist doch ein schlechter Witz hier mit Aussagen von vor 4 Jahren zu kommen und schon mit einem ausreichend im 2. eine Bewerbung zu empfehlen. 

Seit Beginn der Corona-Zeite ist es ohne VB oder knapp verfehlt im Prinzip aussichtslos. Man möge sich einfach mal auf den nachfolgenden Seiten des Forums die Beiträge anschauen. Da sind tw Leute mit knapp über 9 im 2., die nicht mal eine Einladung bekommen. Selbst im unbeliebten Bezirk des OLG Hamm, wo man vor Corona mit 7,77 schon recht gute Chancen hatte. Das zieht sich durch alle BL.

Natürlich kann sich jeder die Mühe einer Bewerbung machen. Ist ja nicht verboten. Aber ernsthaft zu glauben, mit 7,5 Punkten hätte man irgendwelche Chancen, ist leider total weltfremd. Die theoretische Untergrenze von 7,5 heißt ja auch nicht, dass man Chancen hat, sondern nur, man theoretisch, wenn nichts Besseres da ist, berücksichtigt werden könnte. Wer ein Abitur mit 2,5 hat, hat ja auch theoretisch die Möglichkeit Medizin zu studieren, da Hochschulreife. Nur praktisch eben nicht (von den 5% Ausnahmen, die notenunabhängig von der Uni gewählt werden, abgesehen).

Schon im im Normalfall haben die meisten Bewerber mind. Noten im 8er Bereich, so dass man nicht noch weiter runtergehen muss. Und da sich derzeit viele VBler bewerben, muss man schon kaum Leute unter VB berücksichtigen und wenn, nimmt man die, die es knapp verfehlt haben. Aber mit ca. 8,5 dürftest Du auf absehbare Zeit Null Chancen haben und bei 7,5 lohnt der Aufwand der Bewerbung nicht. Das wurde übrigens, wenn auch nicht ganz so explizit, im Rahmen meines Bewerbungsverfahrens erwähnt. Ich hatte mein erfolgreiches Verfahren vor wenigen Monaten hier für Brandenburg mit 10,1 im 2. und drei Ref-Kollegen, die ebenfalls genommen wurden, hatten auch alle VB. Insoweit kann ich diese "Gerüchte", es gebe so viele gute Bewerber, was die Voraussetzungen erhöht, durchaus nachvollziehen.
Leute, davon nicht einschüchtern lassen. Wenn’s irgendwie geht, sitzt die Corona-Zeit mit ALG 1 + Wohngeld aus. Wenn’s wieder Berg aufgeht mit Einstellungen, erinnert ihr die Arbeitgeber daran, dass sie ganz allein daran schuld sind, dass ihr zwischenzeitlich nichts geschafft habt. Schließlich hätten sie euch damals schon ein Angebot machen können.
Das ist doch auch Quatsch. Man kann auch einfach jetzt 1-2 Jahre als Anwalt arbeiten und dann in die Justiz gehen. Die Corona-Flut an guten Bewerbungen resultiert eher daraus, dass aktuell weniger Gespräche/AC's stattfinden. Man muss also einfach die schon immer da gewesene Anzahl an guten Bewerbungen erstmal abarbeiten, bevor es an die Leute mit 7,X - 8,X Punkte geht. Aber dafür gibt es ja eine Warteliste. Mir wurde jedenfalls in mehreren Bundesländern mit 8,0 bei meiner Bewerbung gesagt, dass es zwar aktuell schlecht ist, ich aber mit etwas Geduld durchaus Chancen habe. Also einfach ein paar Erfahrungen sammeln und wenn man in 1-2 Jahren immer noch Bock auf die Justiz hat, sieht die Welt schon wieder viel besser aus.
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