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Was ist der beste juristische Beruf?
Gast
Unregistered
 
#91
08.12.2020, 15:43
Es findet halt nicht statt außer in eurer Theorie. Sonst würden das ja mehr Leute machen, um die Notargebühren zu umgehen.
Der Richter braucht keine Rechtsgrundlage. Was willst du tun? Ihn zwingen??
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Gast321
Unregistered
 
#92
08.12.2020, 15:45
(08.12.2020, 15:38)Gast schrieb:  das ist Ref-Theorie. In der Praxis protokollieren Richter sowas einfach nicht.


Frage von nem Ref: Kann man damit nicht den Streitwert aushebeln? Klage über 100 Euro und dann Grundstück über 1.000.000 € verglichen?

Zudem: So könnten sich doch auch nicht anwaltlich Vertretene die Auflassung erklären. Dann würde doch aber mit dem Übereilungsschutz einer der wichtigsten Gründe für den Formzwang entfallen?
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Gast
Unregistered
 
#93
08.12.2020, 15:54
(08.12.2020, 15:43)Gast schrieb:  Es findet halt nicht statt außer in eurer Theorie. Sonst würden das ja mehr Leute machen, um die Notargebühren zu umgehen.
Der Richter braucht keine Rechtsgrundlage. Was willst du tun? Ihn zwingen??
Ich war allein in meiner Ref-Zeit zwei mal dabei, als das passiert ist. Da werden die Parteien gewarnt, dass der Richter keine Gewähr übernehmen kann, dass er das eintragungsfähig protokolliert und wenn die dann sagen, dass sie es trotzdem wollen, wird das gemacht. Weil der Richter das halt auch machen MUSS, wenn die Parteien das wollen. Und der ist doch froh wenn die Akte weg ist. 

Auch Richter unterliegen ja zumindest eingeschränkt der Dienstaufsicht. Und die Weigerung, einen Vergleich zu protokollieren ohne dafür auch nur im Ansatz eine Rechtsgrundlage zu haben, würde ich jetzt mal ganz spontan als Dienstpflichtverletzung qualifizieren. Da kann man sich die Notarkosten vielleicht sogar über § 839 BGB wiederholen...

Warum das nicht öfter gemacht wird ist relativ klar: Kaum jemand kennt § 127a BGB und man muss bei einer Klage auch immer damit rechnen, dass das schriftliche Vorverfahren angeordnet wird. Dann spielt der Zeitfaktor natürlich eine Rolle.

Aber gut, dass hier einige wissen, dass es das ganz sicher nirgendwo in Deutschland gibt, ohne dafür ein vernünftiges (rechtliches) Argument zu haben. Die intellektuelle Tiefe dieses Forums ist manchmal wirklich nur erschütternd.
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Gast
Unregistered
 
#94
08.12.2020, 15:57
Ja, genau. Ihr Refs habt einen Trick gefunden, wie man Millionen an € sparen kann bei Immobilientransaktionen. Werdet doch damit bei der nächsten GK vorstellig. Die kennen weder das BGB noch ZPO. Die sind einfach zu blöd für sowas. Mit euch werden sie direkt Marktführer
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Gast
Unregistered
 
#95
08.12.2020, 16:06
(08.12.2020, 14:29)Gast schrieb:  
(07.12.2020, 19:27)Gast schrieb:  Irgendwann, aber sicher seid ihr Anwäldchen wieder raus aus der GK. Dann steht ihr da mit eurem Englisch, euren Exceltabellen und vor allem eurem Halbwissen im Gesellschaftsrecht. Die Leute, die während eurer GK Zeit Notare geworden sind, stehen dann besser da, was berufliche Perspektive, fachliches Renommee und Gehalt angeht.Und das ohne den Englischscheiss.


Kann mir bitte mal jemand erklären, wie Notare (außerhalb ihres Selbstverständnisses) irgendein Renommee genießen? Für 99% der Bevölkerung bedeutet Notar = Grundstückskauf wird unnötigerweise teurer.


Ich bereue das Beispiel des Grundstückskaufs genommen zu haben.
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Gast321
Unregistered
 
#96
08.12.2020, 16:07
(08.12.2020, 15:57)Gast schrieb:  Ja, genau. Ihr Refs habt einen Trick gefunden, wie man Millionen an € sparen kann bei Immobilientransaktionen. Werdet doch damit bei der nächsten GK vorstellig. Die kennen weder das BGB noch ZPO. Die sind einfach zu blöd für sowas. Mit euch werden sie direkt Marktführer

Sagt doch keiner. Oben wurde doch darauf hingewiesen, dass es sich letztlich nur für Verfahren eignet, in denen man Zeit hat und auch im Übrigen nicht zerstritten ist. Also Grundstückskauf auf dem Land und unter Verwandten, Bekannten...für das Wirtschaftsleben ist das definitiv ungeeignet.
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Gast
Unregistered
 
#97
08.12.2020, 17:42
BGH, 01.02.2017 - XII ZB 71/16
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Gast
Unregistered
 
#98
08.12.2020, 18:34
Der Weg über die gerichtliche Protokollierung ist auf jeden Fall verflucht gefährlich. Wenn nicht gerade auf beiden Seiten versierte Immobilienrechtler sitzen, wird ein solcher Vergleich  immer nur absolut rudimentär sein und (im besten Falle) lediglich die Auflassungserklärungen und den zu zahlenden Kaufpreis enhalten. Wenn es schlecht läuft, vereinbaren die sachunkundigen - aber sparsamen Parteien - tatsächlich noch irgendwelche begleitenden Regelungen, die das Ganze dann zu einer mittelschweren Katastrophe machen.

Wenn sich auf dieser Grundlage auch nur ein Störfall auftut, wirds schnell knifflig. Da hätte ich selbst als Vertragsbeteiligter ein äußerst ungutes Gefühl. Solche Umgehungsgeschichten kann man mal machen, wenn Eltern die nicht bebaubare Weidenfläche im Wert von 5.000,00 Euro hinterm Haus auf ihr Kind übertragen (ein solides Familienverhältnis vorausgesetzt). Wenn es aber wirklich um Geld geht und man der anderen Seite nicht blind vertraut, ist das ganze ziemlicher Wahnsinn.
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Gast
Unregistered
 
#99
08.12.2020, 18:43
(08.12.2020, 18:34)Gast schrieb:  Der Weg über die gerichtliche Protokollierung ist auf jeden Fall verflucht gefährlich. Wenn nicht gerade auf beiden Seiten versierte Immobilienrechtler sitzen, wird ein solcher Vergleich  immer nur absolut rudimentär sein und (im besten Falle) lediglich die Auflassungserklärungen und den zu zahlenden Kaufpreis enhalten. Wenn es schlecht läuft, vereinbaren die sachunkundigen - aber sparsamen Parteien - tatsächlich noch irgendwelche begleitenden Regelungen, die das Ganze dann zu einer mittelschweren Katastrophe machen.

Wenn sich auf dieser Grundlage auch nur ein Störfall auftut, wirds schnell knifflig. Da hätte ich selbst als Vertragsbeteiligter ein äußerst ungutes Gefühl.  Solche Umgehungsgeschichten kann man mal machen, wenn Eltern die nicht bebaubare Weidenfläche im Wert von 5.000,00 Euro hinterm Haus auf ihr Kind übertragen (ein solides Familienverhältnis vorausgesetzt). Wenn es aber wirklich um Geld geht und man der anderen Seite nicht blind vertraut, ist das ganze ziemlicher Wahnsinn.
Ich würde mich an so einem Geschäft auch nicht beteiligen, weder als Privatperson noch würde ich etwaigen Mandanten dazu raten. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es geht und auch gemacht wird. Muss halt jeder für sich selber wissen, ob er bei einem sowieso in der Regel nicht ganz billigen Grundstücksgeschäft wirklich an der Stelle ein paar Euros sparen will. Möglich ist es, eine gute Idee sicherlich nicht. Und wie schon richtig festgestellt wurde, eignet es sich sowieso eher nicht für das alltägliche Wirtschaftsleben, sondern eher wenn man dem Bauern von nebenan ein Feld oder den eigenen Kindern nen Bauplatz verkaufen will.

Die Kommentarrecherche hat allerdings ergeben, dass die Protokollierung tatsächlich nur im pflichtgemäßen Ermessen des Richters steht. Diese ist dann anzunehmen, wenn der Vergleichsinhalt in einem inneren Zusammenhang zum Prozessinhalt steht. Man sollte das zu übereignende Grundstück also im Zweifelsfall schon im Klageantrag erwähnen.
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Gast
Unregistered
 
#100
08.12.2020, 19:01
Amtshaftung hallooohoooo
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