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Was ist der beste juristische Beruf?
Gast
Unregistered
 
#81
08.12.2020, 14:36
(08.12.2020, 14:29)Gast schrieb:  
(07.12.2020, 19:27)Gast schrieb:  Irgendwann, aber sicher seid ihr Anwäldchen wieder raus aus der GK. Dann steht ihr da mit eurem Englisch, euren Exceltabellen und vor allem eurem Halbwissen im Gesellschaftsrecht. Die Leute, die während eurer GK Zeit Notare geworden sind, stehen dann besser da, was berufliche Perspektive, fachliches Renommee und Gehalt angeht.Und das ohne den Englischscheiss.


Kann mir bitte mal jemand erklären, wie Notare (außerhalb ihres Selbstverständnisses) irgendein Renommee genießen? Für 99% der Bevölkerung bedeutet Notar = Grundstückskauf wird unnötigerweise teurer.
Muss man ja nicht so machen, vgl. § 127a BGB. Einfach den Käufer auf nen Hunni am AG verklagen und sich dann vergleichsweise auf den Grundstückskauf einigen. Braucht man nicht mal nen Anwalt zu. Muss man halt wissen ob man das Risiko eingehen will, dass da irgendwas schief läuft. Gerade bei landwirtschaftlichen Flächen ist das aber durchaus ein nicht ungewöhnliches Vorgehen.
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Gast
Unregistered
 
#82
08.12.2020, 14:55
Finde den Notarsberuf schon reizvoll und unter Juristen genießt man ein gewisses Ansehen. In der breiten Bevölkerung ist das allerdings tatsächlich eher weniger der Fall.

Da erlangt man als Jurist Ansehen noch am ehesten, wenn man Richter (mindestens am LG, da Amtsrichter eher als popelig gilt, auch wenn einfacher Richter am LG = R1 = Amtsrichter) ist.
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Gast
Unregistered
 
#83
08.12.2020, 15:01
(08.12.2020, 14:36)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 14:29)Gast schrieb:  
(07.12.2020, 19:27)Gast schrieb:  Irgendwann, aber sicher seid ihr Anwäldchen wieder raus aus der GK. Dann steht ihr da mit eurem Englisch, euren Exceltabellen und vor allem eurem Halbwissen im Gesellschaftsrecht. Die Leute, die während eurer GK Zeit Notare geworden sind, stehen dann besser da, was berufliche Perspektive, fachliches Renommee und Gehalt angeht.Und das ohne den Englischscheiss.


Kann mir bitte mal jemand erklären, wie Notare (außerhalb ihres Selbstverständnisses) irgendein Renommee genießen? Für 99% der Bevölkerung bedeutet Notar = Grundstückskauf wird unnötigerweise teurer.
Muss man ja nicht so machen, vgl. § 127a BGB. Einfach den Käufer auf nen Hunni am AG verklagen und sich dann vergleichsweise auf den Grundstückskauf einigen. Braucht man nicht mal nen Anwalt zu. Muss man halt wissen ob man das Risiko eingehen will, dass da irgendwas schief läuft. Gerade bei landwirtschaftlichen Flächen ist das aber durchaus ein nicht ungewöhnliches Vorgehen.

Ist das nur Ref Theorie? Erfahrungsgemäß reagieren Richter sehr allergisch, wenn man sie als Notar missbraucht.
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Gast321
Unregistered
 
#84
08.12.2020, 15:08
(08.12.2020, 15:01)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 14:36)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 14:29)Gast schrieb:  
(07.12.2020, 19:27)Gast schrieb:  Irgendwann, aber sicher seid ihr Anwäldchen wieder raus aus der GK. Dann steht ihr da mit eurem Englisch, euren Exceltabellen und vor allem eurem Halbwissen im Gesellschaftsrecht. Die Leute, die während eurer GK Zeit Notare geworden sind, stehen dann besser da, was berufliche Perspektive, fachliches Renommee und Gehalt angeht.Und das ohne den Englischscheiss.


Kann mir bitte mal jemand erklären, wie Notare (außerhalb ihres Selbstverständnisses) irgendein Renommee genießen? Für 99% der Bevölkerung bedeutet Notar = Grundstückskauf wird unnötigerweise teurer.
Muss man ja nicht so machen, vgl. § 127a BGB. Einfach den Käufer auf nen Hunni am AG verklagen und sich dann vergleichsweise auf den Grundstückskauf einigen. Braucht man nicht mal nen Anwalt zu. Muss man halt wissen ob man das Risiko eingehen will, dass da irgendwas schief läuft. Gerade bei landwirtschaftlichen Flächen ist das aber durchaus ein nicht ungewöhnliches Vorgehen.

Ist das nur Ref Theorie? Erfahrungsgemäß reagieren Richter sehr allergisch, wenn man sie als Notar missbraucht.

Nette Idee, kann man mal in der mündlichen Verhandlung versuchen. Ein Blick in den Kommentar klärt aber auf:

Die ganz hM (ganz überwiegende Literatur und alle damit bisher befassten OLGs) lehnt das ab, weil der Vergleich durch Beschluss ergeht und damit gerade nicht "bei gleichzeitiger Anwesenheit" (vgl. § 925 I 1 BGB).
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Gast
Unregistered
 
#85
08.12.2020, 15:12
(08.12.2020, 14:33)C8H10N4O2 schrieb:  
(08.12.2020, 14:29)Gast schrieb:  
(07.12.2020, 19:27)Gast schrieb:  Irgendwann, aber sicher seid ihr Anwäldchen wieder raus aus der GK. Dann steht ihr da mit eurem Englisch, euren Exceltabellen und vor allem eurem Halbwissen im Gesellschaftsrecht. Die Leute, die während eurer GK Zeit Notare geworden sind, stehen dann besser da, was berufliche Perspektive, fachliches Renommee und Gehalt angeht.Und das ohne den Englischscheiss.


Kann mir bitte mal jemand erklären, wie Notare (außerhalb ihres Selbstverständnisses) irgendein Renommee genießen? Für 99% der Bevölkerung bedeutet Notar = Grundstückskauf wird unnötigerweise teurer.


+1

Egal ob beim Grundstückskauf oder beim M&A Deal, die Beurkundung ist vor allem ein unbeliebtes formerfordernis. Wenn man den ausländischen Mandanten dann noch erklären muss, dass man dem Notar stundenlang beim Vorlesen eines Vertrags zuhören muss, den man selbst in langen Nächten gedraftet hat, verlieren die oft jegliches Verständnis
Soweit sind wir zum Glück in Deutschland noch nicht, dass irgendwelche ausländischen Mandanten uns diktieren, wie   Unser System der vorsorgenden Rechtspflege auszusehen hat. Die sollen mit ihrem Arsch in China oder sonst wo bleiben.
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Gast321
Unregistered
 
#86
08.12.2020, 15:18
(08.12.2020, 15:08)Gast321 schrieb:  
(08.12.2020, 15:01)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 14:36)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 14:29)Gast schrieb:  
(07.12.2020, 19:27)Gast schrieb:  Irgendwann, aber sicher seid ihr Anwäldchen wieder raus aus der GK. Dann steht ihr da mit eurem Englisch, euren Exceltabellen und vor allem eurem Halbwissen im Gesellschaftsrecht. Die Leute, die während eurer GK Zeit Notare geworden sind, stehen dann besser da, was berufliche Perspektive, fachliches Renommee und Gehalt angeht.Und das ohne den Englischscheiss.


Kann mir bitte mal jemand erklären, wie Notare (außerhalb ihres Selbstverständnisses) irgendein Renommee genießen? Für 99% der Bevölkerung bedeutet Notar = Grundstückskauf wird unnötigerweise teurer.
Muss man ja nicht so machen, vgl. § 127a BGB. Einfach den Käufer auf nen Hunni am AG verklagen und sich dann vergleichsweise auf den Grundstückskauf einigen. Braucht man nicht mal nen Anwalt zu. Muss man halt wissen ob man das Risiko eingehen will, dass da irgendwas schief läuft. Gerade bei landwirtschaftlichen Flächen ist das aber durchaus ein nicht ungewöhnliches Vorgehen.

Ist das nur Ref Theorie? Erfahrungsgemäß reagieren Richter sehr allergisch, wenn man sie als Notar missbraucht.

Nette Idee, kann man mal in der mündlichen Verhandlung versuchen. Ein Blick in den Kommentar klärt aber auf:

Die ganz hM (ganz überwiegende Literatur und alle damit bisher befassten OLGs) lehnt das ab, weil der Vergleich durch Beschluss ergeht und damit gerade nicht "bei gleichzeitiger Anwesenheit" (vgl. § 925 I 1 BGB).

Klappt halt nur, wenn sowohl Gericht als auch Grundbuchamt es übersehen. Da das OLG Düsseldorf das aber seit 2006 so sieht, wird die Formnichtigkeit den informierten Grundbuchämtern wohl bekannt sein. Sobald man aber im Grundbuch ist, ist wegen § 311 I 2 BGB der Verstoß ja geheilt. Oder stünde dem wiederum entgegen, dass auch § 311 I 2 BGB ja die "Auflassung" voraussetzt und sich damit die Katze in den Schwanz beißt?
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Nordlicht19
Unregistered
 
#87
08.12.2020, 15:28
Stimmt so auch nicht. Die hM lehnt die Zulässigkeit für Vergleiche iSd § 278 VI ZPO ab. Für sonstige Vergleiche wird die Zulässigkeit mit Verweis auf § 925 I 3 BGB gemeinhin angenommen.
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Gast
Unregistered
 
#88
08.12.2020, 15:36
(08.12.2020, 15:08)Gast321 schrieb:  
(08.12.2020, 15:01)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 14:36)Gast schrieb:  
(08.12.2020, 14:29)Gast schrieb:  
(07.12.2020, 19:27)Gast schrieb:  Irgendwann, aber sicher seid ihr Anwäldchen wieder raus aus der GK. Dann steht ihr da mit eurem Englisch, euren Exceltabellen und vor allem eurem Halbwissen im Gesellschaftsrecht. Die Leute, die während eurer GK Zeit Notare geworden sind, stehen dann besser da, was berufliche Perspektive, fachliches Renommee und Gehalt angeht.Und das ohne den Englischscheiss.


Kann mir bitte mal jemand erklären, wie Notare (außerhalb ihres Selbstverständnisses) irgendein Renommee genießen? Für 99% der Bevölkerung bedeutet Notar = Grundstückskauf wird unnötigerweise teurer.
Muss man ja nicht so machen, vgl. § 127a BGB. Einfach den Käufer auf nen Hunni am AG verklagen und sich dann vergleichsweise auf den Grundstückskauf einigen. Braucht man nicht mal nen Anwalt zu. Muss man halt wissen ob man das Risiko eingehen will, dass da irgendwas schief läuft. Gerade bei landwirtschaftlichen Flächen ist das aber durchaus ein nicht ungewöhnliches Vorgehen.

Ist das nur Ref Theorie? Erfahrungsgemäß reagieren Richter sehr allergisch, wenn man sie als Notar missbraucht.

Nette Idee, kann man mal in der mündlichen Verhandlung versuchen. Ein Blick in den Kommentar klärt aber auf:

Die ganz hM (ganz überwiegende Literatur und alle damit bisher befassten OLGs) lehnt das ab, weil der Vergleich durch Beschluss ergeht und damit gerade nicht "bei gleichzeitiger Anwesenheit" (vgl. § 925 I 1 BGB).

Bei einem Vergleich in der mündlichen Verhandlung sind doch beide da. Du meinst 278 Abs. 6 ZPO, also den schriftlichen Vergleichsvorschlag, dem quasi "im Umlaufverfahren" angenommen wird. In der mündlichen Verhandlung kann man sich problemlos ohne Notar auch über Grundstücke vergleichen. Ob das dem Richter passt oder nicht ist ohne Belang, Dispositionsmaxime.
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Gast
Unregistered
 
#89
08.12.2020, 15:38
das ist Ref-Theorie. In der Praxis protokollieren Richter sowas einfach nicht.
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Gast
Unregistered
 
#90
08.12.2020, 15:39
(08.12.2020, 15:38)Gast schrieb:  das ist Ref-Theorie. In der Praxis protokollieren Richter sowas einfach nicht.
Und auf welcher Rechtsgrundlage weigert sich so ein Richter in der Praxis, einen von den Parteien eines Zivilprozesses ausgehandelten Vergleich zu protokollieren? :D

Geil wie hier etwas als Ref-Theorie abgetan wird, was praktisch regelmäßig stattfindet.
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