07.12.2020, 16:03
(07.12.2020, 15:58)Gast schrieb: 17 TzBfG in der Zulässigkeit geprüft.... und tschüss!
In unserer Probeklausur im Arbeitsrecht in der AG haben einige auch fehlerhaft 4 KSchG in der Zulässigkeit geprüft, aber sind deshalb auch nicht durchgefallen.
Ich würde mich nicht an einem Fehler aufhängen. Wird schon!
07.12.2020, 16:05
(07.12.2020, 15:34)Gast schrieb:(07.12.2020, 15:21)Gast schrieb:(07.12.2020, 15:17)Gast schrieb: War das ist Mist in BaWü, damit muss ich sicher nochmal schreiben :(
Warum? Warst du nicht vorbereitet auf Arbeitsrecht, weil's ein Nebengebiet oder woran lags?
Lass den Kopf nicht hängen- jetzt ist erstmal Halbzeit!
Ja, die Zeit war viel zu knapp und da hab ich dann Lücken gesetzt. Hab auch Strafrecht nicht wirklich gelernt, hatte gehofft das mit ZR ausgleichen zu können. Einfach alles Mist bin richtig down jetzt.
Hab einfach nur mich ans Gesetz gehalten, den Palandt gelesen und betriebliche Übung kannte ich zum Glück. Ich hasse auch Urteilsklausuren und war total entsetzt dass keine einzige Anwaltsklausur lief. Oh man, einfach alles Mist. Die ersten Zwei Klausuren schätze ich so auf 4 Punkte, die dritte lief ganz gut und die 4. jetzt miserabel. Dann die zwei Strafrecht wo ich auch mit durchfallen rechne und damit war’s das ja eigentlich schon.
Naja, nach Weihnachten wird direkt weiter gelernt und dann im Juni nochmal, immerhin weiß ich meine Defizite.
07.12.2020, 16:14
In Berlin die Wahlklausur ÖR heute Anspruch einer Beamtin auf Erstattung von Medikamenten, die als Vorbereitung für eine künstliche Befruchtung eingenommen werden sollen. Einkleidung in 123. Prozessual zu beachten war 54 BeamtenStG, Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung, Wiedereinsetzungsantrag, weil der Partner der Antragstellerin den Widerspruchsbescheid vor ihr verheimlicht hat (aus anwaltlicher Vorsicht). Materiell ging es vor allem darum, ob eine Behandlung nur verheirateten Paaren zusteht.
Inhaltlich ganz machbar. Hab nur die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage nicht extra begutachtet mangels Zeit. Es war nur ein Schriftsatz zu fertigen, also 123-Antrag + im selben Schriftsatz Klage. Das hat mich bei der Formulierung des Schriftsatzes etwas durcheinander gebracht...
Inhaltlich ganz machbar. Hab nur die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage nicht extra begutachtet mangels Zeit. Es war nur ein Schriftsatz zu fertigen, also 123-Antrag + im selben Schriftsatz Klage. Das hat mich bei der Formulierung des Schriftsatzes etwas durcheinander gebracht...
07.12.2020, 16:16
(07.12.2020, 16:03)Gast schrieb:(07.12.2020, 15:58)Gast schrieb: 17 TzBfG in der Zulässigkeit geprüft.... und tschüss!
In unserer Probeklausur im Arbeitsrecht in der AG haben einige auch fehlerhaft 4 KSchG in der Zulässigkeit geprüft, aber sind deshalb auch nicht durchgefallen.
Ich würde mich nicht an einem Fehler aufhängen. Wird schon!
Hoffe es so sehr... hier das Urteil zum Fall heute:
Bundesarbeitsgericht 7. Senat
Az: 7 AZR 600/00
Urteil vom 20.02.2002
07.12.2020, 16:16
Will mal jemand aus BW eine grobe Gliederung zur Diskussion stellen?
07.12.2020, 16:37
Hat jemand im Kopf ob der Strafantrag der HaDi fristgemäß war?
Völlig verpeilt
Völlig verpeilt
07.12.2020, 16:56
Glaubt ihr, dass es vertretbar ist, eine betriebliche Übung auch schon nach der zweiten Wiederholung anzunehmen? Mir ist das erst sehr spät in der Klausur eingefallen, dass es regelmäßig nach dem dritten mal angenommen wird, konnte es aber aus Zeitnot nicht mehr ändern und habs bei 2 mal durchgehen lassen : :idea: :idea:
07.12.2020, 17:00
(07.12.2020, 16:56)RefoooBW schrieb: Glaubt ihr, dass es vertretbar ist, eine betriebliche Übung auch schon nach der zweiten Wiederholung anzunehmen? Mir ist das erst sehr spät in der Klausur eingefallen, dass es regelmäßig nach dem dritten mal angenommen wird, konnte es aber aus Zeitnot nicht mehr ändern und habs bei 2 mal durchgehen lassen : :idea: :idea:
Vertretbar ist ja fast alles. Auch dass die Präklusion in der Zulässigkeit geprüft wird. Entspricht aber nicht der (ganz) herrschenden Meinung in diesen beiden Fragen.
Ein Genickbruch sollte beides nicht sein. Über 9 Punkte zu kommen, wird damit aber bestimmt schwer
07.12.2020, 17:01
(07.12.2020, 16:56)RefoooBW schrieb: Glaubt ihr, dass es vertretbar ist, eine betriebliche Übung auch schon nach der zweiten Wiederholung anzunehmen? Mir ist das erst sehr spät in der Klausur eingefallen, dass es regelmäßig nach dem dritten mal angenommen wird, konnte es aber aus Zeitnot nicht mehr ändern und habs bei 2 mal durchgehen lassen : :idea: :idea:
Ich glaube schon, weil es glaub nicht darauf ankommt, wie oft der Kläger die Zahlung schon erhielt, sondern wie lange der Arbeitgeber das allgemein schon macht und im Sachverhalt stand glaub dass er das seit 2000 schon das 13. Monatsgehalt zahlt im Juni
07.12.2020, 17:09
(07.12.2020, 17:01)RefinBW schrieb:(07.12.2020, 16:56)RefoooBW schrieb: Glaubt ihr, dass es vertretbar ist, eine betriebliche Übung auch schon nach der zweiten Wiederholung anzunehmen? Mir ist das erst sehr spät in der Klausur eingefallen, dass es regelmäßig nach dem dritten mal angenommen wird, konnte es aber aus Zeitnot nicht mehr ändern und habs bei 2 mal durchgehen lassen : :idea: :idea:
Ich glaube schon, weil es glaub nicht darauf ankommt, wie oft der Kläger die Zahlung schon erhielt, sondern wie lange der Arbeitgeber das allgemein schon macht und im Sachverhalt stand glaub dass er das seit 2000 schon das 13. Monatsgehalt zahlt im Juni
Kommt es wirklich darauf an, dass er das sei 2000 macht? ich dachte, dass man es für jeden AN individuell beurteilen muss, ob er das Urlaubsgeld seit (regelmäßig) 3 Jahren bekommt?
Naja dann würde meine Begründung mit 2 Jahren auch nichts taugen :-/