Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. KfZ Haftpflicht angestellter Anwalt
Antworten

 
KfZ Haftpflicht angestellter Anwalt
HILFESUCHENDER
Unregistered
 
#1
06.12.2020, 19:10
Moin.

bin seit kurzem Anwalt im Angestelltenverhältnis bei einer deutschlandweit tätigen Kanzlei. Wir haben zwar nen Firmenwagen, aber wenn mehrere Anwälte Termin haben, muss man auch mal den Privatwagen nehmen um zum Gericht zu fahren (steht auch so im Arbeitsvertrag...man bekommt dann halt die 30 cent Pauschale pro Kilometer). Bin jetzt die ersten Wochen mit dem Auto meiner Eltern gefahren und habe mir gestern dann meine erste eigene Karre gekauft. Bei der kfZ Haftpflicht wird man nun zur Nutzung des PKW befragt. Zur Auswahl stehen "Privat (inkl. Arbeitsweg)", "gewerblich" und "teilweise gewerblich (mit Zusatzauswahl "mehr gewerblich" und "mehr privat").

Frage mich jetzt, ob ich da teilweise gewerblich angeben muss. Zur Erklärung steht dabei:

"Warum fragen wir das?
Einige Versicherer versichern nur Fahrzeuge mit privater Nutzung, andere verlangen für gewerbliche Nutzung einen Zuschlag.
Was ist gewerblich?
Wird das Fahrzeug für berufliche Fahrten verwendet (z.B. Lieferdienst oder Kundenbesuche), handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung. Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gilt als private Nutzung."

Passt halt irgendwie schon (statt Kundenbesuche sind bei mir halt Gerichtsbesuche :D ) aber andererseits bin ich ja einfacher Angestellter und betreibe somit gerade kein Gewerbe bzw. ist sogar ein selbstständiger Anwalt doch ein gewerbefreier Beruf??!

Was würdet ihr tun? Hab von Autos, KfZ Versicherung etc.  echt Null Plan...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
06.12.2020, 19:18
Einfacher als auf deren Seite dargestellt geht es doch gar nicht mehr. Gewerbliche Nutzung.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
07.12.2020, 01:48
Ist ja nicht gewerblich?

Sonst keiner mit Plan hier?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
07.12.2020, 02:10
Frag andere angestellte Anwälte. Sonst privat mit geringer gewerblicher Nutzung. Kannst ja auch n Taxi nehmen, wenn mal die Dienst PKW weg sind und nur privat genutzt ankreuzen.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
07.12.2020, 02:11
Den Wagen deiner Eltern hast du dann ja auch schon gewerblich genutzt und die haben den bestimmt auch nur mit privater Nutzung versichert...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
07.12.2020, 09:02
(07.12.2020, 01:48)Gast schrieb:  Ist ja nicht gewerblich?

Sonst keiner mit Plan hier?

Oh man, geiler RA  Huh
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
07.12.2020, 09:22
Die Frage ist ja, wer haftet eigentlich für Unfallschäden am eigenen Pkw bei dienstlich veranlassten Fahrten, die vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt sind und auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen? Arbeitsrecht ist auch nicht mein Lieblingsgebiet aber der Frage würde ich als Rechtsanwalt mal genauer nachgehen...
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
07.12.2020, 09:30
(07.12.2020, 02:10)Gast schrieb:  Frag andere angestellte Anwälte. Sonst privat mit geringer gewerblicher Nutzung. Kannst ja auch n Taxi nehmen, wenn mal die Dienst PKW weg sind und nur privat genutzt ankreuzen.


Warum sollte ein Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet sein, das Risiko einer dienstlich veranlassten Tätigkeit aus privaten Mitteln zu versichern?
Zitieren
C8H10N4O2
Senior Member
****
Beiträge: 279
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#9
07.12.2020, 10:43
Rechtsanwalt als freier Beruf übt kein Gewerbe aus. Würde daher relativ entspannt kein Gewerbe angeben. Wenn sie jegliche berufliche Nutzung abfragen wollten müssten sie es auch so formulieren
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.12.2020, 10:44 von C8H10N4O2.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus