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ALG 1 nach Examen
Gast
Unregistered
 
#11
06.12.2020, 22:50
Verstehe den Sinn nicht. Wenn die Wohnung doch etwas "über angemessen" ist, sollte das doch allenfalls mein Problem sein, wenn mir am Ende das Monats ein paar Euro fehlen..
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Gast
Unregistered
 
#12
06.12.2020, 22:51
Was spricht dagegen einfach arbeiten zu gehen?

Ich bin jetzt mit dem zweiten Examen fertig und warte noch auf einige Bewerbungsverfahren für meinen Traumjob. Bis dahin arbeite ich als wissMit in einer Kanzlei. Halbe Stelle, also immer noch genug Freiheit, 1400€ netto im Monat. Dazu kann ich noch durchs Korrigieren von Klausuren was dazu verdienen.

Mit ALG I soll man nicht reich werden. Es soll zum überleben reichen. Wem das nicht reicht, der soll arbeiten gehen.
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Gast
Unregistered
 
#13
06.12.2020, 22:55
Mit ALG 2 kann man direkt nach dem Examen problemlos aufstocken? 

Und wie viel darf man auf dem Konto haben. Lese was von 150/Lebensjahr und dann wiederum von Beträgen von um die 9.000. Wären es nun bei einem 30 Jährigen 4.500?
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Gast
Unregistered
 
#14
06.12.2020, 23:01
(06.12.2020, 22:51)Gast schrieb:  Was spricht dagegen einfach arbeiten zu gehen?

Ich bin jetzt mit dem zweiten Examen fertig und warte noch auf einige Bewerbungsverfahren für meinen Traumjob. Bis dahin arbeite ich als wissMit in einer Kanzlei. Halbe Stelle, also immer noch genug Freiheit, 1400€ netto im Monat. Dazu kann ich noch durchs Korrigieren von Klausuren was dazu verdienen.

Mit ALG I soll man nicht reich werden. Es soll zum überleben reichen. Wem das nicht reicht, der soll arbeiten gehen.


Erstmal Glückwunsch zu dem, was du machst und was du kannst.

Und ja genau, es soll zum Überleben reichen. Dummerweise reichen 650 Euro - bei aller Bescheidenheit - nicht zum Überleben. Es sei denn, Du nimmst das Wort Überleben wörtlich. Das ist aber nicht im Sinne des Sozialstaates.
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Gast
Unregistered
 
#15
06.12.2020, 23:11
Deswegen kann man ja mit ALG II oder Wohngeld aufstocken.
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Gast
Unregistered
 
#16
06.12.2020, 23:15
(06.12.2020, 22:55)Gast schrieb:  Mit ALG 2 kann man direkt nach dem Examen problemlos aufstocken? 

Und wie viel darf man auf dem Konto haben. Lese was von 150/Lebensjahr und dann wiederum von Beträgen von um die 9.000. Wären es nun bei einem 30 Jährigen 4.500?

Ja ungefähr. Bei Wohngeld darf man ca. 60.000 haben.
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Gast
Unregistered
 
#17
07.12.2020, 01:15
(06.12.2020, 22:51)Gast schrieb:  Was spricht dagegen einfach arbeiten zu gehen?

Ich bin jetzt mit dem zweiten Examen fertig und warte noch auf einige Bewerbungsverfahren für meinen Traumjob. Bis dahin arbeite ich als wissMit in einer Kanzlei. Halbe Stelle, also immer noch genug Freiheit, 1400€ netto im Monat. Dazu kann ich noch durchs Korrigieren von Klausuren was dazu verdienen.

Mit ALG I soll man nicht reich werden. Es soll zum überleben reichen. Wem das nicht reicht, der soll arbeiten gehen.
Das nicht jeder sofort seinen Traumjob findet spricht dagegen denke ich...oder überhaupt einen Job. Vielleicht will (oder muss) man auch verbessern. Oder einfach mal ne Zeit lang seine Ruhe haben. Gibt schon gute Gründe nach dem Examen erstmal ein paar Monate ALG I zu beziehen.
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Gast
Unregistered
 
#18
07.12.2020, 01:24
(06.12.2020, 22:51)Gast schrieb:  Was spricht dagegen einfach arbeiten zu gehen?

Ich bin jetzt mit dem zweiten Examen fertig und warte noch auf einige Bewerbungsverfahren für meinen Traumjob. Bis dahin arbeite ich als wissMit in einer Kanzlei. Halbe Stelle, also immer noch genug Freiheit, 1400€ netto im Monat. Dazu kann ich noch durchs Korrigieren von Klausuren was dazu verdienen.

Mit ALG I soll man nicht reich werden. Es soll zum überleben reichen. Wem das nicht reicht, der soll arbeiten gehen.

Sie nehmen aber nicht jeden als Wiss. Mitarbeiter. Da wollen sie auch mindestens ein b. 
Leute mit 2 x a finden nicht immer gleich was.
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Gast
Unregistered
 
#19
07.12.2020, 09:01
Hätte eine ergänzende Frage:

Woran orientieren sich die 60%? Am Gesamteinkommen oder nur an der Unterhaltsbeihilfe?

Ich hatte im Ref meist einen kleinen Zuverdienst (AGs leiten oder Klausuren korrigieren) und monatlich meistens 1300-1400 € netto. 

Kriege ich dann 60 % von den 1100 € oder von den 1300-1400 €?
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Gast
Unregistered
 
#20
07.12.2020, 09:53
(07.12.2020, 09:01)Gast schrieb:  Hätte eine ergänzende Frage:

Woran orientieren sich die 60%? Am Gesamteinkommen oder nur an der Unterhaltsbeihilfe?

Ich hatte im Ref meist einen kleinen Zuverdienst (AGs leiten oder Klausuren korrigieren) und monatlich meistens 1300-1400 € netto. 

Kriege ich dann 60 % von den 1100 € oder von den 1300-1400 €?


Selbstständiger Korrektor?  :-/
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