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BMWi
Gast
Unregistered
 
#1
05.12.2020, 11:50
Hey,
wisst ihr, ob man beim BMWi grundsätzlich gleich als Beamter auf Probe oder zunächst als Angestellter mit 6-monatiger Probezeit eingestellt wird?
Es geht um den Fall, dass man sich als "Nicht-Beamter" dort bewirbt und die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt.
Aus der Stellenausschreibung werde ich nicht schlau: Einerseits steht man wird nach TVöD eingestellt, anderseits, dass mit Einstellung eine Verbeamtung möglich ist.
Dass die bereits Verbeamteten als solche "übernommen werden" ist ein anderer Fall.
Danke
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Gast
Unregistered
 
#2
05.12.2020, 12:08
"Bei Vorliegen der persönlichen, rechtlichen und stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen ist mit Einstellung die Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) vorgesehen."
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Gast
Unregistered
 
#3
05.12.2020, 15:50
(05.12.2020, 12:08)Gast schrieb:  "Bei Vorliegen der persönlichen, rechtlichen und stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen ist mit Einstellung die Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) vorgesehen."

Ein, zwei Sätze vorher steht aber, dass man nach TVöD eingestellt wird...
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