05.12.2020, 11:50
Hey,
wisst ihr, ob man beim BMWi grundsätzlich gleich als Beamter auf Probe oder zunächst als Angestellter mit 6-monatiger Probezeit eingestellt wird?
Es geht um den Fall, dass man sich als "Nicht-Beamter" dort bewirbt und die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt.
Aus der Stellenausschreibung werde ich nicht schlau: Einerseits steht man wird nach TVöD eingestellt, anderseits, dass mit Einstellung eine Verbeamtung möglich ist.
Dass die bereits Verbeamteten als solche "übernommen werden" ist ein anderer Fall.
Danke
wisst ihr, ob man beim BMWi grundsätzlich gleich als Beamter auf Probe oder zunächst als Angestellter mit 6-monatiger Probezeit eingestellt wird?
Es geht um den Fall, dass man sich als "Nicht-Beamter" dort bewirbt und die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt.
Aus der Stellenausschreibung werde ich nicht schlau: Einerseits steht man wird nach TVöD eingestellt, anderseits, dass mit Einstellung eine Verbeamtung möglich ist.
Dass die bereits Verbeamteten als solche "übernommen werden" ist ein anderer Fall.
Danke
05.12.2020, 12:08
"Bei Vorliegen der persönlichen, rechtlichen und stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen ist mit Einstellung die Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) vorgesehen."
05.12.2020, 15:50
(05.12.2020, 12:08)Gast schrieb: "Bei Vorliegen der persönlichen, rechtlichen und stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen ist mit Einstellung die Übernahme in ein Beamtenverhältnis nach Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) vorgesehen."
Ein, zwei Sätze vorher steht aber, dass man nach TVöD eingestellt wird...