29.11.2020, 21:11
Hallo zusammen,
ich habe mein Ref dieses Jahr im April In BW beendet und arbeite seit Mai als Jurist im Unternehmen. Syndikuszulassung habe ich inzwischen auch. Aktuell befasse ich mich mit dem Versorgungswerk und der Befreiung von der DRV, bzw. genauer gesagt mit der Nachversicherung bzgl. Ref-Zeit.
Konkret geht es um das Versorgungswerk BW.
Ich habe zwar schon recherchiert, was sinnvoller wäre: Nachversicherung des Refs im Versorgungswerk oder in der DRV. Bisher habe ich nur herausgefunden, dass wohl jedenfalls in NRW die Nachversicherung im Versorgungswerk nicht wirklich etwas bringt, bzw. Ggf. Unberücksichtigt bleibt, s. Auszug § 19 der Satzung:
(5) Führt die Berücksichtigung von Beiträgen, die durch Nachversicherung geleistet worden sind, zu einer geringeren Rente als diejenige, die sich ohne Berücksichtigung der Nachversicherung ergibt, so bleibt die Nachversicherung insgesamt außer Betracht.
Für BW konnte ich jedoch nichts finden, auch aus der Satzung des Versorgungswerks werde ich nicht schlau.
Wäre daher dankbar über eure Erfahrungen hierzu. Kann es irgendwie nachteilig sein, die Nachversicherung im Versorgungswerk vorzunehmen, insbesondere mit Blick auf den persönlichen Quotienten für die Nachversicherungszeit?
Eine entsprechende Regelung wie in NRW (s.o.) habe ich in der Satzung nämlich nicht gefunden.
Viele Grüße
Marie
ich habe mein Ref dieses Jahr im April In BW beendet und arbeite seit Mai als Jurist im Unternehmen. Syndikuszulassung habe ich inzwischen auch. Aktuell befasse ich mich mit dem Versorgungswerk und der Befreiung von der DRV, bzw. genauer gesagt mit der Nachversicherung bzgl. Ref-Zeit.
Konkret geht es um das Versorgungswerk BW.
Ich habe zwar schon recherchiert, was sinnvoller wäre: Nachversicherung des Refs im Versorgungswerk oder in der DRV. Bisher habe ich nur herausgefunden, dass wohl jedenfalls in NRW die Nachversicherung im Versorgungswerk nicht wirklich etwas bringt, bzw. Ggf. Unberücksichtigt bleibt, s. Auszug § 19 der Satzung:
(5) Führt die Berücksichtigung von Beiträgen, die durch Nachversicherung geleistet worden sind, zu einer geringeren Rente als diejenige, die sich ohne Berücksichtigung der Nachversicherung ergibt, so bleibt die Nachversicherung insgesamt außer Betracht.
Für BW konnte ich jedoch nichts finden, auch aus der Satzung des Versorgungswerks werde ich nicht schlau.
Wäre daher dankbar über eure Erfahrungen hierzu. Kann es irgendwie nachteilig sein, die Nachversicherung im Versorgungswerk vorzunehmen, insbesondere mit Blick auf den persönlichen Quotienten für die Nachversicherungszeit?
Eine entsprechende Regelung wie in NRW (s.o.) habe ich in der Satzung nämlich nicht gefunden.
Viele Grüße
Marie
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
01.12.2020, 19:49
Sowohl die DRV als auch das zuständige Versorgungswerk können dich hierzu individuell beraten, da es tatsächlich einige individuelle Faktoren zu berücksichtigen gibt. Bei mir wurde mir von beiden Stellen unabhängig gesagt, dass die DRV am sinnvollsten sei, was u.a. an den Vorversicherungszeiten lag.
02.12.2020, 17:38
Ist eine spannende Frage, über die m.E. auch innerhalb der AGs viel zu wenig diskutiert wird. Da heißt es gerne pauschal "Versorgungswerk ist eh besser" und alle plappern es irgendwann nach. Dabei hängt die Entscheidung, wie schon gesagt, stark vom Einzelfall ab und bedarf entsprechender Beratung. Das Hauptproblem ist halt, dass es wegen der unterschiedlichen Berechnungsformeln im Versorgunswerk tatsächlich passieren kann, dass gezahlte (Nachversicherungs-)Beiträge gleichsam "verpuffen", also später keine Auswirkung auf die Rente haben (rechnerisch wäre sogar ein Negativeffekt vorstellbar, der aber durch Satzungsregelungen unterbunden wird). In der GRV gilt hingegen der Grundsatz "jeder Beitrag zählt", erhöht also die Rente - aber eben nur dann, wenn man überhaupt einen Rentenanspruch hat, also insgesamt auf fünf Beitragsjahre kommt.
Einen guten Einstieg in die Thematik findet man hier: https://www.lto-karriere.de/jura-referen...-vergleich
Einen guten Einstieg in die Thematik findet man hier: https://www.lto-karriere.de/jura-referen...-vergleich
02.12.2020, 17:57
Früher wurde ja auch noch bei H4 in die Rente eingezahlt. Das ist heute nicht mehr so. Und bei Alg1 wird auch ein Jahr in die Rente eingezahlt.
Alleine dadurch und mit fast 3 Jahren Ref wegen Zweitversuch müsste ich die 5 Jahre schon voll haben.
Gibt aber wohl ne mickrige monatiche Rente nachher von wie viel? 50 Euro monatlich?
Alleine dadurch und mit fast 3 Jahren Ref wegen Zweitversuch müsste ich die 5 Jahre schon voll haben.
Gibt aber wohl ne mickrige monatiche Rente nachher von wie viel? 50 Euro monatlich?
02.12.2020, 21:13
Wie ist es eigentlich, wenn man zunächst den Aufschub der Nachversicherung hatte.
Muss man dann innerhalb der 2 Jahre selbst die Nachversicherung beantragen oder wird das gegen Ende der 2 Jahre nocheinmal abgefragt?
Konkret geht es ums KG Berlin.
Muss man dann innerhalb der 2 Jahre selbst die Nachversicherung beantragen oder wird das gegen Ende der 2 Jahre nocheinmal abgefragt?
Konkret geht es ums KG Berlin.
03.12.2020, 01:26
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Ich schätze ich werde dann mal beim Versorgungswerk anfragen.
Auf die 5 Jahre bzgl. DRV werde ich halt nicht kommen, daher ist für mich fraglich ob mir eine dortige Nachversicherung etwas bringen würde. Andererseits könnte es ja aber auch sein, dass man irgendwann in der Zukunft doch wieder in der DRV landet.
Bezüglich Nachversicherung im VW mache ich mir in BW nur Sorgen bzgl. nachteiliger Auswirkungen mit Blick auf diesen Berechnungsfaktor.
Den o.g. LTO Beitrag hatte ich schon gelesen und dort wird auf die Satzung des VW NRW abgestellt. In der BW Satzung habe ich jedoch keine entsprechende Regelung gefunden, wonach eine nachteilige Auswirkung der Nachversicherung unberücksichtigt bliebe.
Oder gibt es doch auch in der Satzung in BW eine Regelung und ich habe sie übersehen?
Noch eine Anmerkung zum vorherigen Beitrag/Frage: Ich habe vor der mündlichen Prüfung eine Nachricht vom Landesamt für Besoldung erhalten, wonach auf die Nachversicherungsmöglichkeiten hingewiesen wurde und man entsprechende Angaben vorab machen sollte. So läuft es jedenfalls in BW ab.
Viele Grüße
Ich schätze ich werde dann mal beim Versorgungswerk anfragen.
Auf die 5 Jahre bzgl. DRV werde ich halt nicht kommen, daher ist für mich fraglich ob mir eine dortige Nachversicherung etwas bringen würde. Andererseits könnte es ja aber auch sein, dass man irgendwann in der Zukunft doch wieder in der DRV landet.
Bezüglich Nachversicherung im VW mache ich mir in BW nur Sorgen bzgl. nachteiliger Auswirkungen mit Blick auf diesen Berechnungsfaktor.
Den o.g. LTO Beitrag hatte ich schon gelesen und dort wird auf die Satzung des VW NRW abgestellt. In der BW Satzung habe ich jedoch keine entsprechende Regelung gefunden, wonach eine nachteilige Auswirkung der Nachversicherung unberücksichtigt bliebe.
Oder gibt es doch auch in der Satzung in BW eine Regelung und ich habe sie übersehen?
Noch eine Anmerkung zum vorherigen Beitrag/Frage: Ich habe vor der mündlichen Prüfung eine Nachricht vom Landesamt für Besoldung erhalten, wonach auf die Nachversicherungsmöglichkeiten hingewiesen wurde und man entsprechende Angaben vorab machen sollte. So läuft es jedenfalls in BW ab.
Viele Grüße
03.12.2020, 01:28
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Ich schätze ich werde dann mal beim Versorgungswerk anfragen.
Auf die 5 Jahre bzgl. DRV werde ich halt nicht kommen, daher ist für mich fraglich ob mir eine dortige Nachversicherung etwas bringen würde. Andererseits könnte es ja aber auch sein, dass man irgendwann in der Zukunft doch wieder in der DRV landet.
Bezüglich Nachversicherung im VW mache ich mir in BW nur Sorgen bzgl. nachteiliger Auswirkungen mit Blick auf diesen Berechnungsfaktor.
Den o.g. LTO Beitrag hatte ich schon gelesen und dort wird auf die Satzung des VW NRW abgestellt. In der BW Satzung habe ich jedoch keine entsprechende Regelung gefunden, wonach eine nachteilige Auswirkung der Nachversicherung unberücksichtigt bliebe.
Oder gibt es doch auch in der Satzung in BW eine Regelung und ich habe sie übersehen?
Noch eine Anmerkung zum vorherigen Beitrag/Frage: Ich habe vor der mündlichen Prüfung eine Nachricht vom Landesamt für Besoldung erhalten, wonach auf die Nachversicherungsmöglichkeiten hingewiesen wurde und man entsprechende Angaben vorab machen sollte. So läuft es jedenfalls in BW ab.
Viele Grüße
Ich schätze ich werde dann mal beim Versorgungswerk anfragen.
Auf die 5 Jahre bzgl. DRV werde ich halt nicht kommen, daher ist für mich fraglich ob mir eine dortige Nachversicherung etwas bringen würde. Andererseits könnte es ja aber auch sein, dass man irgendwann in der Zukunft doch wieder in der DRV landet.
Bezüglich Nachversicherung im VW mache ich mir in BW nur Sorgen bzgl. nachteiliger Auswirkungen mit Blick auf diesen Berechnungsfaktor.
Den o.g. LTO Beitrag hatte ich schon gelesen und dort wird auf die Satzung des VW NRW abgestellt. In der BW Satzung habe ich jedoch keine entsprechende Regelung gefunden, wonach eine nachteilige Auswirkung der Nachversicherung unberücksichtigt bliebe.
Oder gibt es doch auch in der Satzung in BW eine Regelung und ich habe sie übersehen?
Noch eine Anmerkung zum vorherigen Beitrag/Frage: Ich habe vor der mündlichen Prüfung eine Nachricht vom Landesamt für Besoldung erhalten, wonach auf die Nachversicherungsmöglichkeiten hingewiesen wurde und man entsprechende Angaben vorab machen sollte. So läuft es jedenfalls in BW ab.
Viele Grüße
03.12.2020, 02:07
Ich hab mal was gelesen, dass die gesetzliche KK als Rentner billiger ist, wenn man mal in die Rentenversicherung eingezahlt hat, weiss aber nicht mehr wo das stand.
03.12.2020, 02:24
(03.12.2020, 02:07)Gast schrieb: Ich hab mal was gelesen, dass die gesetzliche KK als Rentner billiger ist, wenn man mal in die Rentenversicherung eingezahlt hat, weiss aber nicht mehr wo das stand.
Die GRV zahlt bei der GKV den theoretischen AG-Anteil. Das VW zahlt hingehen nichts zur Krankenkasse dazu.
Da man aber weiterhin auf seine VW-Rente auch Krankenkasse zahlt, tut sich das im ganzen auch nicht viel.
03.12.2020, 19:13
(03.12.2020, 01:28)MarieGast schrieb: Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Ich schätze ich werde dann mal beim Versorgungswerk anfragen.
Auf die 5 Jahre bzgl. DRV werde ich halt nicht kommen, daher ist für mich fraglich ob mir eine dortige Nachversicherung etwas bringen würde. Andererseits könnte es ja aber auch sein, dass man irgendwann in der Zukunft doch wieder in der DRV landet.
Bezüglich Nachversicherung im VW mache ich mir in BW nur Sorgen bzgl. nachteiliger Auswirkungen mit Blick auf diesen Berechnungsfaktor.
Den o.g. LTO Beitrag hatte ich schon gelesen und dort wird auf die Satzung des VW NRW abgestellt. In der BW Satzung habe ich jedoch keine entsprechende Regelung gefunden, wonach eine nachteilige Auswirkung der Nachversicherung unberücksichtigt bliebe.
Oder gibt es doch auch in der Satzung in BW eine Regelung und ich habe sie übersehen?
Viele Grüße
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