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Nach den Klausuren des Verbesserungsversuchs: Was tun?
Juri28
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2020
#1
18.11.2020, 16:53
Hallo liebe Kollegen,

mich würde interessieren, was diejenigen von euch, die im 2. Examen einen Verbesserungsversuch geschrieben haben, nach dem zweiten Klausurdurchgang bis zur mündlichen beruflich gemacht haben? Ich werde im Dezember die Klausuren nochmal schreiben und ab Januar eine Stelle suchen. Naheliegend ist ja entweder bereits als Rechtsanwalt anzufangen oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten. Ich kann mich nicht so recht entscheiden und hoffe auf Inspiration durch eure Erfahrungen. Im Ersten habe ich ein  VB, im Zweiten 8,x, sodass ich insgesamt die (hoffentlich berechtige) Hoffnung habe, schnell eine Stelle finden zu können.

Für den Rechtsanwaltsstart spricht, dass ich Lust habe, praktisch zu arbeiten und nicht nur "Hilfsarbeit" leisten möchte. Andererseits steht im Mai nächsten Jahres noch die mündliche Prüfung an, sodass ich im Vorstellungsprozess das ggf. unangenehme Thema ansprechen muss, dass ich vor der Prüfung Urlaub nehmen möchte (nehme an, dass es nicht bei jedem Arbeitgeber so gut ankommt, direkt mit Urlaubsansprüchen zu kommen). Für eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter spricht, dass ich noch ein paar entspannte Monate haben kann. Allerdings möchte ich den Berufsanfang eigentlich nicht noch weiter hinausschieben als ich es (durch den Verbesserungsversuch) ohnehin schon tue. 

Daher also meine Frage, was ihr so gemacht habt und was euch dazu bewogen hat? Während des Lernens auf den Verbesserungsversuch hatte ich im Übrigen keine andere Beschäftigung; nichts tun kommt also für mich schon finanziell und allein aufgrund der dann größeren Lücke im Lebenslauf nicht in Betracht.

VG, Juri
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Gast
Unregistered
 
#2
18.11.2020, 17:31
Urlaub ist denen scheiß egal
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Gast
Unregistered
 
#3
18.11.2020, 17:43
Mach RA. Wenn du es von Anfang an sagst, spielst du mit offenen Karten und niemand kann sich beschweren. Zumal du keine 5 Wochen für die Mündliche lernen wirst. 

Zudem wirkt es mMn einigermaßen engagiert, sich für sowas frei zu nehmen. 

Im schlimmsten Fall stellen sie dich nicht ein. Wenn das ein paar Mal so geht, kannst du dich immer noch als wissenschaftlicher Mitarbeiter bewerben.
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GastHE
Unregistered
 
#4
18.11.2020, 19:13
(18.11.2020, 17:43)Gast schrieb:  Mach RA. Wenn du es von Anfang an sagst, spielst du mit offenen Karten und niemand kann sich beschweren. Zumal du keine 5 Wochen für die Mündliche lernen wirst. 

Zudem wirkt es mMn einigermaßen engagiert, sich für sowas frei zu nehmen. 

Im schlimmsten Fall stellen sie dich nicht ein. Wenn das ein paar Mal so geht, kannst du dich immer noch als wissenschaftlicher Mitarbeiter bewerben.

Würde das auch so machen wie hier vorgeschlagen. 

Was du aber noch bedenken musst: manch ein Arbeitgeber denkt sich womöglich, dass du dich mit einer besseren Note sofort webbewerben wirst - daher solltest du da gut begründen können, dass das nicht so ist.
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Gast
Unregistered
 
#5
18.11.2020, 19:37
(18.11.2020, 19:13)GastHE schrieb:  
(18.11.2020, 17:43)Gast schrieb:  Mach RA. Wenn du es von Anfang an sagst, spielst du mit offenen Karten und niemand kann sich beschweren. Zumal du keine 5 Wochen für die Mündliche lernen wirst. 

Zudem wirkt es mMn einigermaßen engagiert, sich für sowas frei zu nehmen. 

Im schlimmsten Fall stellen sie dich nicht ein. Wenn das ein paar Mal so geht, kannst du dich immer noch als wissenschaftlicher Mitarbeiter bewerben.

Würde das auch so machen wie hier vorgeschlagen. 

Was du aber noch bedenken musst: manch ein Arbeitgeber denkt sich womöglich, dass du dich mit einer besseren Note sofort webbewerben wirst - daher solltest du da gut begründen können, dass das nicht so ist.


Einfach hartzen, hab ich auch gemacht
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Gast
Unregistered
 
#6
18.11.2020, 20:38
(18.11.2020, 19:37)Gast schrieb:  
(18.11.2020, 19:13)GastHE schrieb:  
(18.11.2020, 17:43)Gast schrieb:  Mach RA. Wenn du es von Anfang an sagst, spielst du mit offenen Karten und niemand kann sich beschweren. Zumal du keine 5 Wochen für die Mündliche lernen wirst. 

Zudem wirkt es mMn einigermaßen engagiert, sich für sowas frei zu nehmen. 

Im schlimmsten Fall stellen sie dich nicht ein. Wenn das ein paar Mal so geht, kannst du dich immer noch als wissenschaftlicher Mitarbeiter bewerben.

Würde das auch so machen wie hier vorgeschlagen. 

Was du aber noch bedenken musst: manch ein Arbeitgeber denkt sich womöglich, dass du dich mit einer besseren Note sofort webbewerben wirst - daher solltest du da gut begründen können, dass das nicht so ist.


Einfach hartzen, hab ich auch gemacht

Aber hoffentlich nicht bis zur Rente...
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Gast
Unregistered
 
#7
18.11.2020, 20:54
Hartz 4 und der Tag gehört dir
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Gast
Unregistered
 
#8
18.11.2020, 21:34
(18.11.2020, 20:54)Gast schrieb:  Hartz 4 und der Tag gehört dir


Dann zieht man noch pünktlich zum Rentenalter in eine Grenzstadt und kann sich den ganzen Tag im Ausland aufhalten, sofern man einmal am Tag nach Hause zurück kehrt...
Mit Grundsicherung im Alter darf man nämlich nur noch 1 Monat im Jahr ins Ausland während die anderen jahrelang in ihrem Ferienhäuschen in Chile oder auf Mallorca rumhängen...
Weshalb, weiss ich auch nicht. Denn einen 67+jährigen muss man ja nicht mehr wie bei H4 mit einem Arbeitenden vergleichen, der auch nur 1 Monat Urlaub im Jahr hat. Wobei H4 Empfänger im Gegensatz zu Grusi Leuten sogar nur 3 Wochen Urlaub haben.
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Juri28
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2020
#9
21.11.2020, 15:30
Danke für eure Einschätzungen! Ich werde es wohl tatsächlich so machen, dass ich erstmal versuche, einen Rechtsanwaltsjob zu bekommen.
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