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Top Noten im ersten oder zweiten Examen schwieriger?
Gast
Unregistered
 
#1
10.11.2020, 13:53
Haltet ihr es für leichter, im ersten oder zweiten Examen in die obersten Notenbereiche vorzudringen?

Oder anders gefragt: glaubt ihr, man kann seinen Erfolg aus dem ersten Examen wiederholen?

Habt ihr euch selbst oder haben sich andere gute Kandidaten eher verschlechtert?
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Gast
Unregistered
 
#2
10.11.2020, 13:54
Junge, dafür muss man nur lesen können. Im zweiten Examen gibt es weniger Spitzennoten, ergo ist es schwerer.
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Gast
Unregistered
 
#3
10.11.2020, 14:11
(10.11.2020, 13:54)Gast schrieb:  Junge, dafür muss man nur lesen können. Im zweiten Examen gibt es weniger Spitzennoten, ergo ist es schwerer.

Wenn man nur den Staatsteil betrachtet (was man für einen Vergleich der Staatsexamen tun müsste) stimmt das nicht
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Gast
Unregistered
 
#4
10.11.2020, 16:48
(10.11.2020, 14:11)Gast schrieb:  
(10.11.2020, 13:54)Gast schrieb:  Junge, dafür muss man nur lesen können. Im zweiten Examen gibt es weniger Spitzennoten, ergo ist es schwerer.

Wenn man nur den Staatsteil betrachtet (was man für einen Vergleich der Staatsexamen tun müsste) stimmt das nicht

Sehe ich auch so. Habe mich im zweiten (11,x) deutlich gegenüber dem ersten (9,x) verbessert. Beides waren meine Erstversuche. In Bezug auf die juristische Denkleistung kam mir das erste viel schwieriger vor. Im zweiten muss man zwar viel formales auswendig lernen, aber die materiellrechtlichen Anforderungen sind mE nicht so hoch. Zumal man viele Formulierungen und Definitionen aus den Kommentaren abschreiben kann.
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Gast
Unregistered
 
#5
10.11.2020, 16:55
Das dürfte von Person zu Person unterschiedlich sein. Ich bin ein eher lernfauler, pragmatischer Mensch. Für mich war das erste Examen ekelhaft. Das zweite hingegen war für mich dagegen sehr gut machbar und fiel auch besser aus. Für beide Examen habe ich in der Vorbereitung nicht mehr als 4 Klausuren pro Rechtsgebiet geschrieben.
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Gast
Unregistered
 
#6
10.11.2020, 17:11
(10.11.2020, 16:55)Gast schrieb:  Das dürfte von Person zu Person unterschiedlich sein. Ich bin ein eher lernfauler, pragmatischer Mensch. Für mich war das erste Examen ekelhaft. Das zweite hingegen war für mich dagegen sehr gut machbar und fiel auch besser aus. Für beide Examen habe ich in der Vorbereitung nicht mehr als 4 Klausuren pro Rechtsgebiet geschrieben.


Auch mal schön zu hören, dass man nicht 160 Klausuren geschrieben haben muss :-)
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Gast
Unregistered
 
#7
10.11.2020, 18:43
(10.11.2020, 16:55)Gast schrieb:  Das dürfte von Person zu Person unterschiedlich sein. Ich bin ein eher lernfauler, pragmatischer Mensch. Für mich war das erste Examen ekelhaft. Das zweite hingegen war für mich dagegen sehr gut machbar und fiel auch besser aus. Für beide Examen habe ich in der Vorbereitung nicht mehr als 4 Klausuren pro Rechtsgebiet geschrieben.


Ging mir genauso. Das erste Examen ist einfach unglaublich nervig. Das zweite fand ich viel angenehmer. Habe inkl. Probeexamen 11 Klausuren geschrieben.
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Gast
Unregistered
 
#8
10.11.2020, 19:06
Ist wirklich eine Geschmacksfrage. Ich fand das erste furchtbar, diese ganzen Thematiken, die völlig am Leben vorbeilaufen. Im Zweiten war das für mich näher am Leben. Daher war für mich das erste Examen schwieriger.

Ein guter Freund von mir hat dagegen den Staatsteil seines ersten Examens mit "gut" im Freischuss bestanden, dann seine Promotion fix abgeschlossen, während ich noch an der Uni zugange war. Sind dann zusammen ins Ref, wo er dann einmal durchs Zweite gerasselt ist und am Ende mit nem ausreichend raus ist. Der kam mit den geänderten Anforderungen irgendwie nicht so richtig klar.

Das Zweite Examen ist halt anders. Auch wenn ein Parallel-Thread hier anderes propagieren will, ist das erste Examen für die meisten mit viel Auswendig-Lernerei von Problemen und Meinungsstreitigkeiten verbunden. Für das Zweite muss man zwar den ganzen Formal-Kram auswendig lernen, ansonsten wird aber eher juristisch "am Fall" gearbeitet. Das liegt manchen, manchen nicht, andere sehen keinen Unterschied. 

Was die Noten angeht: Dank Schwerpunkt ist im Ersten Examen eine gute Note einfacher. Rechnet man den raus, ist der Unterschied nur noch gering. Rechnet man die Durchfaller raus, ist die Verteilung in beiden Examen so ziemlich gleich. Kommt also wie immer darauf an. Gefühlt gewinnen im Ersten Examen diejenigen, die diszipliniert und fleißig sind. Im Zweiten eher die, die versucht haben Jura zu verstehen. Aber ist nur ein Gefühl.
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anderer Gast
Unregistered
 
#9
10.11.2020, 20:50
(10.11.2020, 19:06)Gast schrieb:  Ist wirklich eine Geschmacksfrage. Ich fand das erste furchtbar, diese ganzen Thematiken, die völlig am Leben vorbeilaufen. Im Zweiten war das für mich näher am Leben. Daher war für mich das erste Examen schwieriger.

Ein guter Freund von mir hat dagegen den Staatsteil seines ersten Examens mit "gut" im Freischuss bestanden, dann seine Promotion fix abgeschlossen, während ich noch an der Uni zugange war. Sind dann zusammen ins Ref, wo er dann einmal durchs Zweite gerasselt ist und am Ende mit nem ausreichend raus ist. Der kam mit den geänderten Anforderungen irgendwie nicht so richtig klar.

Das Zweite Examen ist halt anders. Auch wenn ein Parallel-Thread hier anderes propagieren will, ist das erste Examen für die meisten mit viel Auswendig-Lernerei von Problemen und Meinungsstreitigkeiten verbunden. Für das Zweite muss man zwar den ganzen Formal-Kram auswendig lernen, ansonsten wird aber eher juristisch "am Fall" gearbeitet. Das liegt manchen, manchen nicht, andere sehen keinen Unterschied. 

Was die Noten angeht: Dank Schwerpunkt ist im Ersten Examen eine gute Note einfacher. Rechnet man den raus, ist der Unterschied nur noch gering. Rechnet man die Durchfaller raus, ist die Verteilung in beiden Examen so ziemlich gleich. Kommt also wie immer darauf an. Gefühlt gewinnen im Ersten Examen diejenigen, die diszipliniert und fleißig sind. Im Zweiten eher die, die versucht haben Jura zu verstehen. Aber ist nur ein Gefühl.

Ich stimme dem Gast zu, dass das eine sehr subjektive Erfahrung ist. Manchen fällt das erste leichter, manchen das zweite. 
Mein Gefühl ist, dass im zweiten Examen diejenigen besser fahren, die gut im Auswendiglernen sind. Man muss innerhalb kürzester Zeit möglichst viel möglichst schnell aufs Papier bringen, möglichst schnell die relevanten Kommentarstellen abschreiben. Zum Nachdenken über die Klausuren bleibt meist nicht viel Zeit, sodass diejenigen im Vorteil sind, die sich die ganze Rechtsprechung vor dem Examen reingezogen und diese auswendig gelernt haben. Ich kenne außerdem einige, die im ersten Examen ein sehr gut erzielt haben, aber im zweiten plötzlich nur noch ein b oder knappes vb. Die waren klar sehr fleißig, was das erste Examen anging, aber das waren auch ausnahmslos sehr intelligente Menschen. Was nicht andersherum bedeuten soll, dass diejenigen, die im zweiten Examen gut abschneiden, nicht auch intelligent sind. Aber vom Gefühl her würde ich sagen, beim zweiten Examen geht es mehr ums Auswendiglernen, weniger um das Verständnis für Jura an sich. Das wird m.E. im ersten Examen abgeprüft. Dafür ist das zweite Examen praxisnäher, da es eben nicht darum geht, die Gedanken anhand der Systematik des Gesetzes zu entwickeln, sondern darum, die Sachverhalte möglichst schnell abzuhandeln.
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Gastt
Unregistered
 
#10
10.11.2020, 20:56
(10.11.2020, 16:55)Gast schrieb:  Das dürfte von Person zu Person unterschiedlich sein. Ich bin ein eher lernfauler, pragmatischer Mensch. Für mich war das erste Examen ekelhaft. Das zweite hingegen war für mich dagegen sehr gut machbar und fiel auch besser aus. Für beide Examen habe ich in der Vorbereitung nicht mehr als 4 Klausuren pro Rechtsgebiet geschrieben.

Sehe ich genau so! Im Ersten hatte ich staatlich 6,23 im Zweiten 8,23. Inhaltlich fand ich das einfach viel ansprechender und "logischer". Diese Auswendiglernerei im Ersten war ein Alptraum!
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