09.11.2020, 16:34
Wie sollte man das denn bitte in 5h schaffen??
09.11.2020, 16:38
(09.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(09.11.2020, 15:46)Gast schrieb:
- BGH 4 StR 442/18 - 25. April 2019 (LG Frankfurt am Main) [= HRRS 2019 Nr. 706]
Materielle-Rechtlich gar nicht so einfach. Habe den Fall mal vorm Examen gelesen und gehofft, dass er bei mir nicht kommt.
Gab es denn StPO-Problemchen noch dazu?
2x Spontanäußerung und die Beschlagnahme von ner Krankenakte des Beifahrers, der wegen der Folgen des Unfalls in die Psychiatrie musste. Sein Verfahren wurde abgetrennt.
09.11.2020, 16:38
(09.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(09.11.2020, 15:46)Gast schrieb:
- BGH 4 StR 442/18 - 25. April 2019 (LG Frankfurt am Main) [= HRRS 2019 Nr. 706]
Materielle-Rechtlich gar nicht so einfach. Habe den Fall mal vorm Examen gelesen und gehofft, dass er bei mir nicht kommt.
Gab es denn StPO-Problemchen noch dazu?
Mehrere Fragen der Beweisverwertung. Spontanäußerung; Verlesen eines Krankenberichtes (mit Äußerungen zum Tatgeschehen) vom vorzeitig nicht vernehmbaren, gesondert verfolgten Beschuldigten, der sich auf die Schweigepflicht und auf §55 StPO berufen hat; Frage der Verwertbarkeit des BAK, wenn Polizeibeamter die Blutabnahme anordnet; Frage der Verwertbarkeit der Zeugenaussage, wenn der Zeuge sich kurz davor mit dem Beschuldigten gestritten hat und der Beschuldigte eine Belastungstendenz in den Raum wirft und die Frage, ob ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, wenn ein Wahlverteidiger vorliegt.
09.11.2020, 16:38
(09.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(09.11.2020, 15:46)Gast schrieb:
- BGH 4 StR 442/18 - 25. April 2019 (LG Frankfurt am Main) [= HRRS 2019 Nr. 706]
Materielle-Rechtlich gar nicht so einfach. Habe den Fall mal vorm Examen gelesen und gehofft, dass er bei mir nicht kommt.
Gab es denn StPO-Problemchen noch dazu?
Viel Beweiswürdigung mit Verwertungsproblemen.
09.11.2020, 16:39
09.11.2020, 16:42
(09.11.2020, 16:38)GastHess11 schrieb:(09.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(09.11.2020, 15:46)Gast schrieb:
- BGH 4 StR 442/18 - 25. April 2019 (LG Frankfurt am Main) [= HRRS 2019 Nr. 706]
Materielle-Rechtlich gar nicht so einfach. Habe den Fall mal vorm Examen gelesen und gehofft, dass er bei mir nicht kommt.
Gab es denn StPO-Problemchen noch dazu?
Mehrere Fragen der Beweisverwertung. Spontanäußerung; Verlesen eines Krankenberichtes (mit Äußerungen zum Tatgeschehen) vom vorzeitig nicht vernehmbaren, gesondert verfolgten Beschuldigten, der sich auf die Schweigepflicht und auf §55 StPO berufen hat; Frage der Verwertbarkeit des BAK, wenn Polizeibeamter die Blutabnahme anordnet; Frage der Verwertbarkeit der Zeugenaussage, wenn der Zeuge sich kurz davor mit dem Beschuldigten gestritten hat und der Beschuldigte eine Belastungstendenz in den Raum wirft und die Frage, ob ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, wenn ein Wahlverteidiger vorliegt.
an die NRWler: Hatte der bei uns auch getrunken???
Ich hab noch: Prüfung, ob U-Haft angeordnet werden soll und vorl. Entziehung der FE
09.11.2020, 16:46
(09.11.2020, 16:42)NRW schrieb:(09.11.2020, 16:38)GastHess11 schrieb:(09.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(09.11.2020, 15:46)Gast schrieb:
- BGH 4 StR 442/18 - 25. April 2019 (LG Frankfurt am Main) [= HRRS 2019 Nr. 706]
Materielle-Rechtlich gar nicht so einfach. Habe den Fall mal vorm Examen gelesen und gehofft, dass er bei mir nicht kommt.
Gab es denn StPO-Problemchen noch dazu?
Mehrere Fragen der Beweisverwertung. Spontanäußerung; Verlesen eines Krankenberichtes (mit Äußerungen zum Tatgeschehen) vom vorzeitig nicht vernehmbaren, gesondert verfolgten Beschuldigten, der sich auf die Schweigepflicht und auf §55 StPO berufen hat; Frage der Verwertbarkeit des BAK, wenn Polizeibeamter die Blutabnahme anordnet; Frage der Verwertbarkeit der Zeugenaussage, wenn der Zeuge sich kurz davor mit dem Beschuldigten gestritten hat und der Beschuldigte eine Belastungstendenz in den Raum wirft und die Frage, ob ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, wenn ein Wahlverteidiger vorliegt.
an die NRWler: Hatte der bei uns auch getrunken???
Ich hab noch: Prüfung, ob U-Haft angeordnet werden soll und vorl. Entziehung der FE
Kann mich auch nicht dran erinnern :-D
09.11.2020, 16:47
Danke, also ne Rennfahrer-Klausur wie in SI leider "üblich", als ob nicht schon das materielle genug ist, kommen so viele Problemchen dazu.
Viel Erfolg für morgen an alle!
Viel Erfolg für morgen an alle!
09.11.2020, 16:48
(09.11.2020, 16:46)NRW11_20 schrieb:(09.11.2020, 16:42)NRW schrieb:(09.11.2020, 16:38)GastHess11 schrieb:(09.11.2020, 16:31)Gast schrieb:(09.11.2020, 15:46)Gast schrieb:
- BGH 4 StR 442/18 - 25. April 2019 (LG Frankfurt am Main) [= HRRS 2019 Nr. 706]
Materielle-Rechtlich gar nicht so einfach. Habe den Fall mal vorm Examen gelesen und gehofft, dass er bei mir nicht kommt.
Gab es denn StPO-Problemchen noch dazu?
Mehrere Fragen der Beweisverwertung. Spontanäußerung; Verlesen eines Krankenberichtes (mit Äußerungen zum Tatgeschehen) vom vorzeitig nicht vernehmbaren, gesondert verfolgten Beschuldigten, der sich auf die Schweigepflicht und auf §55 StPO berufen hat; Frage der Verwertbarkeit des BAK, wenn Polizeibeamter die Blutabnahme anordnet; Frage der Verwertbarkeit der Zeugenaussage, wenn der Zeuge sich kurz davor mit dem Beschuldigten gestritten hat und der Beschuldigte eine Belastungstendenz in den Raum wirft und die Frage, ob ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, wenn ein Wahlverteidiger vorliegt.
an die NRWler: Hatte der bei uns auch getrunken???
Ich hab noch: Prüfung, ob U-Haft angeordnet werden soll und vorl. Entziehung der FE
Kann mich auch nicht dran erinnern :-D
Nein, keine Alkoholisierung
09.11.2020, 16:50
An alle in Hessen:
Muss denn die Haftanordnung und der Führerscheinentzug nach 111a nochmal im prozessualen Gutachten angebracht werden, wenn offensichtlich kein Haftgrund vorliegt und der Führerschein eh schon entzogen/sichergestellt war?
Da war ich mir sehr unschlüssig, hab's dann gelassen
Muss denn die Haftanordnung und der Führerscheinentzug nach 111a nochmal im prozessualen Gutachten angebracht werden, wenn offensichtlich kein Haftgrund vorliegt und der Führerschein eh schon entzogen/sichergestellt war?
Da war ich mir sehr unschlüssig, hab's dann gelassen