09.11.2020, 13:10
(09.11.2020, 12:38)Gast schrieb:Du musst es ja wissen :D . Ich bin nicht der/die Angesprochene, aber es ist immer wieder witzig, wenn Leute ohne Ahnung meinen, in Abrede stellen zu können, dass jemand als Prüfer, im Ministerium, als Richter etc. ist.(08.11.2020, 23:07)Prüfer im 2. schrieb: Ich bin seit einigen Jahren Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Die Kommissionen, in denen ich bisher gesessen habe, haben noch keine Kandidatin und keinen Kandidaten „runtergeprüft“. Wir vergeben die Punktzahlen, die die jeweilige Leistung Wert war. Und am Ende wird zusammengerechnet und das Ergebnis verkündet. Kandidaten mit einem Klausurschnitt bis 7 Punkte verbessern sich fast immer, darüber wird es zwar schwerer, da die zur Verbesserung erforderliche Punktzahl natürlich mit steigt, aber es bleibt natürlich möglich, wenn die Leistung stimmt. Bei der Vergabe der Punkte für die einzelnen Teile der mündlichen Prüfung weiß keiner von uns, was am Ende rauskommen wird, wir sind selbst häufig ganz gespannt, ob es für die verschiedenen Notenschwellen reicht, oder nicht. Und wenn nicht prüfen wir natürlich die Frage einer Hebung. Aber im Übrigen respektieren wir einfach die vom Gesetzgeber vorgegebene Gewichtung von Klausuren und mündlicher Prüfung, bei denen es sich um eigenständige Teile der Staatsprüfung handelt.
Sorry, aber das ist der witzigste Fake Post aller Zeiten.
Wenn du wirklich prüfst, dann definitiv NICHT in NRW.
I.Ü. kommt es natürlich immer auf die Kommission an. Es gibt Prüfer, die befassen sich mit den Vornoten und berücksichtigen die - in welche Richtung auch immer. Anderen ist das völlig gleichgültig, egal was ggf. auch im Vorgespräch vom Prüfling angesprochen wurde. Im Gegensatz zum Prüfling hat die Kommission nämlich grds. weder Zeit noch großartig Interesse, x-Rechenspiele pro Kandidat - sind ja auch mehrere in der Gruppe - durchzuspielen, wie viele Punkte ein Kandidat brauch um Ergebnis X zu erzielen. Es kann natürlich sein, dass es auch mal Kommissionen gibt, die da mehr Rücksicht nehmen, aber weder muss das so sein noch ist das die Regel. Und selbst eine solche Rücksichtnahme heißt nicht, dass man dann für jede mittelmäßige Antwort eine üppige Bewertung ziehen muss, nur weil der Kandidat ein VB will oder es irgendwelche Prüfer gibt, die etwas großzügiger bewerten. Hier im Forum wird es ja schon fast regelmäßig mit "runterprüfen" gleichgesetzt, wenn Prüfer es wagen, eine (angemessene) Bewertung zu geben und diese nicht dazu nutzen, dem Kandidaten eine Verbesserung oder gar ein VB zu gewähren.
Und dass es mit geringerer schriftlicher Punktzahl einfacher ist, sich zu verbessern, sollte auch jedem einleuchten. Auf 8-10 Punkte kommt man mündlich (ggf. abgesehen vom Aktenvortrag) leicht. Wenn man in den Klausuren zwischen 4-7 Punkten im Schnitt hat, ist dann bei 8-10 Punkten mündlich natürlich eine signifikante Verbesserung da. Wenn Du schon fast 8 Punkte oder knapp drüber hast, bringen 8-9 Punkte natürlich nicht so viel. Das sollte auf den ersten Blick einleuchten.
Dass Du solch völlig unqualifizierten Unsinn schreibst und genau das anderen vorwirfst, ist mehr als dürftig.
09.11.2020, 14:10
(09.11.2020, 13:10)Gast schrieb:Also in NRW müssen die Prüfer eine Gesamtnote für das Gespräch vergeben und zwar einheitlich. Meinetwegen sagt jeder inoffiziell was er geben würde und es wird der Schnitt genommen, aber offiziell müssen sie sich auf eine einheitliche Note einigen, von daher kann es nicht sein, dass die Prüfer bei der Verkündung gespannt da sitzen und nicht wissen, was rauskommt...(09.11.2020, 12:38)Gast schrieb:Du musst es ja wissen :D . Ich bin nicht der/die Angesprochene, aber es ist immer wieder witzig, wenn Leute ohne Ahnung meinen, in Abrede stellen zu können, dass jemand als Prüfer, im Ministerium, als Richter etc. ist.(08.11.2020, 23:07)Prüfer im 2. schrieb: Ich bin seit einigen Jahren Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Die Kommissionen, in denen ich bisher gesessen habe, haben noch keine Kandidatin und keinen Kandidaten „runtergeprüft“. Wir vergeben die Punktzahlen, die die jeweilige Leistung Wert war. Und am Ende wird zusammengerechnet und das Ergebnis verkündet. Kandidaten mit einem Klausurschnitt bis 7 Punkte verbessern sich fast immer, darüber wird es zwar schwerer, da die zur Verbesserung erforderliche Punktzahl natürlich mit steigt, aber es bleibt natürlich möglich, wenn die Leistung stimmt. Bei der Vergabe der Punkte für die einzelnen Teile der mündlichen Prüfung weiß keiner von uns, was am Ende rauskommen wird, wir sind selbst häufig ganz gespannt, ob es für die verschiedenen Notenschwellen reicht, oder nicht. Und wenn nicht prüfen wir natürlich die Frage einer Hebung. Aber im Übrigen respektieren wir einfach die vom Gesetzgeber vorgegebene Gewichtung von Klausuren und mündlicher Prüfung, bei denen es sich um eigenständige Teile der Staatsprüfung handelt.
Sorry, aber das ist der witzigste Fake Post aller Zeiten.
Wenn du wirklich prüfst, dann definitiv NICHT in NRW.
09.11.2020, 14:16
Genaues nochmaliges lesen könnte helfen
09.11.2020, 14:34
(09.11.2020, 12:38)Gast schrieb:(08.11.2020, 23:07)Prüfer im 2. schrieb: Ich bin seit einigen Jahren Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Die Kommissionen, in denen ich bisher gesessen habe, haben noch keine Kandidatin und keinen Kandidaten „runtergeprüft“. Wir vergeben die Punktzahlen, die die jeweilige Leistung Wert war. Und am Ende wird zusammengerechnet und das Ergebnis verkündet. Kandidaten mit einem Klausurschnitt bis 7 Punkte verbessern sich fast immer, darüber wird es zwar schwerer, da die zur Verbesserung erforderliche Punktzahl natürlich mit steigt, aber es bleibt natürlich möglich, wenn die Leistung stimmt. Bei der Vergabe der Punkte für die einzelnen Teile der mündlichen Prüfung weiß keiner von uns, was am Ende rauskommen wird, wir sind selbst häufig ganz gespannt, ob es für die verschiedenen Notenschwellen reicht, oder nicht. Und wenn nicht prüfen wir natürlich die Frage einer Hebung. Aber im Übrigen respektieren wir einfach die vom Gesetzgeber vorgegebene Gewichtung von Klausuren und mündlicher Prüfung, bei denen es sich um eigenständige Teile der Staatsprüfung handelt.
Sorry, aber das ist der witzigste Fake Post aller Zeiten.
Wenn du wirklich prüfst, dann definitiv NICHT in NRW.
Freut mich immer wieder, wenn Leute so einfach zu belustigen sind. „I‘m a simple man“
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
09.11.2020, 17:01
(09.11.2020, 12:38)Gast schrieb:(08.11.2020, 23:07)Prüfer im 2. schrieb: Ich bin seit einigen Jahren Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Die Kommissionen, in denen ich bisher gesessen habe, haben noch keine Kandidatin und keinen Kandidaten „runtergeprüft“. Wir vergeben die Punktzahlen, die die jeweilige Leistung Wert war. Und am Ende wird zusammengerechnet und das Ergebnis verkündet. Kandidaten mit einem Klausurschnitt bis 7 Punkte verbessern sich fast immer, darüber wird es zwar schwerer, da die zur Verbesserung erforderliche Punktzahl natürlich mit steigt, aber es bleibt natürlich möglich, wenn die Leistung stimmt. Bei der Vergabe der Punkte für die einzelnen Teile der mündlichen Prüfung weiß keiner von uns, was am Ende rauskommen wird, wir sind selbst häufig ganz gespannt, ob es für die verschiedenen Notenschwellen reicht, oder nicht. Und wenn nicht prüfen wir natürlich die Frage einer Hebung. Aber im Übrigen respektieren wir einfach die vom Gesetzgeber vorgegebene Gewichtung von Klausuren und mündlicher Prüfung, bei denen es sich um eigenständige Teile der Staatsprüfung handelt.
Sorry, aber das ist der witzigste Fake Post aller Zeiten.
Wenn du wirklich prüfst, dann definitiv NICHT in NRW.
Meine Erkenntnisquelle: 2 - 3 Mündliche Prüfungen im Jahr als Mitglied der Prüfungskommission.
Deine Erkenntnisquelle?
Mit gespannt, was herauskommt, meinte ich, man hat zwar eine ungefähre Vorstellung, was rauskommen kann, wenn jemand mit einem 6er Klausurenschnitt einen 8,25er-Schnitt in der mündlichen hat, aber ob es dann für 7,0 reicht oder nicht, weiß man eben erst nach der genauen Berechnung.
Man mag es übrigens vielleicht nicht glauben, aber die Welt endet tatsächlich nicht an der NRW-Landesgrenze.
Mir ist dabei bewusst, dass es sicherlich auch unangenehme Prüfer gibt, aber bei allen Prüfern, mit denen ich bisher zusammen geprüft habe, konnte ich den Wunsch wahrnehmen, interessante Prüfungsgespräche zu erleben, und keine Verzweiflung zu erleben, mit Sätzen wie „durch den Kaufvertrag hat der Käufer das Eigentum an dem Auto erhalten“ oder „die Staatsanwaltschaft könnte Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen“. Aber wenn man nur Antworten von solchem Kaliber bekommt, dann sind 4 Punkte in Wirklichkeit schon wohlwollend, und dann endet der 9er-Kandidat eben unter 9 Punkten, und das nicht, weil wir Prüfer ihn mit fiesen Fällen runterprüfen wollten, sondern weil er oder sie augenscheinlich nicht in der Lage war, unter Druck die Nerven zu behalten, eine Fähigkeit, die jeder Jurist aber zwingend haben muss.
09.11.2020, 18:06
(09.11.2020, 14:10)Gast schrieb:(09.11.2020, 13:10)Gast schrieb:Also in NRW müssen die Prüfer eine Gesamtnote für das Gespräch vergeben und zwar einheitlich. Meinetwegen sagt jeder inoffiziell was er geben würde und es wird der Schnitt genommen, aber offiziell müssen sie sich auf eine einheitliche Note einigen, von daher kann es nicht sein, dass die Prüfer bei der Verkündung gespannt da sitzen und nicht wissen, was rauskommt...(09.11.2020, 12:38)Gast schrieb:Du musst es ja wissen :D . Ich bin nicht der/die Angesprochene, aber es ist immer wieder witzig, wenn Leute ohne Ahnung meinen, in Abrede stellen zu können, dass jemand als Prüfer, im Ministerium, als Richter etc. ist.(08.11.2020, 23:07)Prüfer im 2. schrieb: Ich bin seit einigen Jahren Prüfer in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Die Kommissionen, in denen ich bisher gesessen habe, haben noch keine Kandidatin und keinen Kandidaten „runtergeprüft“. Wir vergeben die Punktzahlen, die die jeweilige Leistung Wert war. Und am Ende wird zusammengerechnet und das Ergebnis verkündet. Kandidaten mit einem Klausurschnitt bis 7 Punkte verbessern sich fast immer, darüber wird es zwar schwerer, da die zur Verbesserung erforderliche Punktzahl natürlich mit steigt, aber es bleibt natürlich möglich, wenn die Leistung stimmt. Bei der Vergabe der Punkte für die einzelnen Teile der mündlichen Prüfung weiß keiner von uns, was am Ende rauskommen wird, wir sind selbst häufig ganz gespannt, ob es für die verschiedenen Notenschwellen reicht, oder nicht. Und wenn nicht prüfen wir natürlich die Frage einer Hebung. Aber im Übrigen respektieren wir einfach die vom Gesetzgeber vorgegebene Gewichtung von Klausuren und mündlicher Prüfung, bei denen es sich um eigenständige Teile der Staatsprüfung handelt.
Sorry, aber das ist der witzigste Fake Post aller Zeiten.
Wenn du wirklich prüfst, dann definitiv NICHT in NRW.
Die Aussage des Kollegen bezog sich auf die Gesamtnote, nicht auf die Note für das Gespräch.
Man sollte meinen, dass es Juristen möglich ist, einen Text vollständig und richtig zu erfassen. Leider belehrt mich dieses Forum (in vielerlei Hinsicht) immer wieder eines besseren :D
09.11.2020, 18:10
Hat denn noch jemand letzte Tipps für die mündliche Prüfung? Bin nun bald fällig und Fohlen mich gänzlich unvorbereitet und dumm.
09.11.2020, 18:29
Also mein Vorsitzender hat mir im Vorgespräch von sich aus (!) erzählt, was ich denn so für Noten für die verschiedenen Notenstufen bräuchte und mich dann gefragt, welche es sein soll. Hab ihm dann gesagt, dass es die zweithöchste (für mich 7,76 wg. Staatsdienst/NRW) auf jeden Fall sein sollte und ich alles mehr als nette Zugabe empfinden würde. Er meinte dann "Klingt realistisch" und verabschiedete mich. Meine Endnote im Erstversuch waren dann (Überraschung!) 7,8 Punkte.
Es mag ja durchaus sein, dass nicht alle Prüfer Bescheid wissen, aber der/die Vorsitzende hat einen genauen Plan. Da muss man auch nichts rechnen, das LJPA bietet dafür eine Matrix zum Ablesen an. Genauso wie diverse Anbieter im Internet. Zeitaufwand 30 Sekunden. Kollege aus der Ref-AG berichtete auch, dass diese Matrizes der Kandidaten bei der Notenverkündung offen sichtbar rumlagen.
Wenn mir jemand also erzählen will, dass er/sie sich als Prüfer:in keine Vorstellung davon macht, welche Noten die Prüflinge brauchen, glaub ich ihm/ihr das wohlwollend erstmal. Wer das aber als absoluten Normalfall verkaufen will, lebt ein bisschen fernab der Realität (was ja bei Kolleg:innen im Staatsdienst generell nicht ganz fernliegend ist).
Es mag ja durchaus sein, dass nicht alle Prüfer Bescheid wissen, aber der/die Vorsitzende hat einen genauen Plan. Da muss man auch nichts rechnen, das LJPA bietet dafür eine Matrix zum Ablesen an. Genauso wie diverse Anbieter im Internet. Zeitaufwand 30 Sekunden. Kollege aus der Ref-AG berichtete auch, dass diese Matrizes der Kandidaten bei der Notenverkündung offen sichtbar rumlagen.
Wenn mir jemand also erzählen will, dass er/sie sich als Prüfer:in keine Vorstellung davon macht, welche Noten die Prüflinge brauchen, glaub ich ihm/ihr das wohlwollend erstmal. Wer das aber als absoluten Normalfall verkaufen will, lebt ein bisschen fernab der Realität (was ja bei Kolleg:innen im Staatsdienst generell nicht ganz fernliegend ist).
09.11.2020, 18:35
(09.11.2020, 18:29)Gast schrieb: Also mein Vorsitzender hat mir im Vorgespräch von sich aus (!) erzählt, was ich denn so für Noten für die verschiedenen Notenstufen bräuchte und mich dann gefragt, welche es sein soll. Hab ihm dann gesagt, dass es die zweithöchste (für mich 7,76 wg. Staatsdienst/NRW) auf jeden Fall sein sollte und ich alles mehr als nette Zugabe empfinden würde. Er meinte dann "Klingt realistisch" und verabschiedete mich. Meine Endnote im Erstversuch waren dann (Überraschung!) 7,8 Punkte.
Es mag ja durchaus sein, dass nicht alle Prüfer Bescheid wissen, aber der/die Vorsitzende hat einen genauen Plan. Da muss man auch nichts rechnen, das LJPA bietet dafür eine Matrix zum Ablesen an. Genauso wie diverse Anbieter im Internet. Zeitaufwand 30 Sekunden. Kollege aus der Ref-AG berichtete auch, dass diese Matrizes der Kandidaten bei der Notenverkündung offen sichtbar rumlagen.
Wenn mir jemand also erzählen will, dass er/sie sich als Prüfer:in keine Vorstellung davon macht, welche Noten die Prüflinge brauchen, glaub ich ihm/ihr das wohlwollend erstmal. Wer das aber als absoluten Normalfall verkaufen will, lebt ein bisschen fernab der Realität (was ja bei Kolleg:innen im Staatsdienst generell nicht ganz fernliegend ist).
Bei uns gibt es ein derartiges Instrument nicht. Wir rufen nach den Beratungen im Anschluss an den letzten Teil des Prüfungsgesprächs bei dem Prüfungsamt an, geben die Einzelnoten durch und bekommen das rechnerische Gesamtergebnis genannt. Dadurch wird etwaigen Rechenfehlern vorgebeugt. Danach werden etwaige Hebungen beraten.
09.11.2020, 18:38
Statt also selbst zu rechnen, ruft man erst beim Prüfungsamt an und guckt dann, ob man evtl. anhebt?
Klingt für mich äußerst umständlich.
Klingt für mich äußerst umständlich.