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Klausuren Oktober 2016
gastNRW
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Registriert seit: Oct 2016
#61
06.10.2016, 16:11
Ja. Und das mit der Widerklage passte jawohl nicht zur Aufgabe.
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Manni111
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Registriert seit: Sep 2016
#62
06.10.2016, 16:13
Bei mir war auch hilfsweise Aufrechnung. Aber war ja nur gestellt wegen den 2000 Euro Gewinn aus dem Verkauf. Hab die 2000 abgelehnt und kam dann nicht zu hilfsweiser Aufrechnung.
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Gast
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#63
06.10.2016, 16:29
(06.10.2016, 15:57)Manni111 schrieb:  Wollte der Kläger einseitige teilweise Erledigung als Feststellungsantrag? Klagerücknahme wäre ja nachteilig gewesen weil nach Klageerhebung die Änderung.

Ich meine mich zu erinnern, dsss in so einem Fall die falsche Wahl immer zu Lasten des Klägers geht
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Manni111
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Registriert seit: Sep 2016
#64
06.10.2016, 16:30
Bei uns hat der Beklagte den Sachmangel bei Kauf am Schluss in der Verhandlung mehr oder weniger unstreitig gestellt, ging dem nachher darum, dass der Kläger das Pferd wissentlich mit dem Mangel gekauft hat. Gekauft wie gesehen. In der Entscheidung der Rechtsprechung ist es teilweise anders. Und um die 2000 Euro Gewinn ging es dem.
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Manni111
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#65
06.10.2016, 16:31
Der meinte "umstellen". Ist das Rücknahme?
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Gast
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#66
06.10.2016, 16:39
(06.10.2016, 16:31)Manni111 schrieb:  Der meinte "umstellen". Ist das Rücknahme?

Ich meine, er sagte "ich nehme den Antrag zurück". Also so jedenfalls in NRW
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NRW Joe
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#67
06.10.2016, 16:53
(06.10.2016, 16:09)*Gast* schrieb:  In NRW stand m. E. Klage und Widerklage im BV, fand ich auch komisch. Kosten und vorl. Vollstreckbarkeit waren erlassen richtig?

Jo, war erlassen!
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Manni111
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Registriert seit: Sep 2016
#68
06.10.2016, 16:58
Ist dann nach Bundesland nicht vergleichbar.
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Gast
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#69
06.10.2016, 17:01
(06.10.2016, 16:39)Gast schrieb:  
(06.10.2016, 16:31)Manni111 schrieb:  Der meinte "umstellen". Ist das Rücknahme?

Ich meine, er sagte "ich nehme den Antrag zurück". Also so jedenfalls in NRW

Genau so war es in der mV.
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Gast
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#70
06.10.2016, 17:06
Weiß jemand wie der geänderte Klageantrag zu behandeln war? Erging ja nicht mehr vor der münd. Verh. und hätte ja Einverständnis des Beklagten bedurft.
Musste das in eine einseitige teilweise Erlediungserklärung umgedeutet werden?
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